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0463/2018

Anfrage der Freien Wähler Köln vom 24.10.2017 Verstärkte Ersatzbepflanzung infolge des Kahlschlags auf der Bonner Straße - AN/1543/2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 19.03.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

9315 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/0 
 
Vorlagen-Nummer 
16.03.2018 0463/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 
 
Anfrage der Freien Wähler Köln vom 24.10.2017 Verstärkte Ersatzbepflanzung infolge des 
Kahlschlags auf der Bonner Straße - AN/1543/2017 
Anfrage der Freien Wähler Köln: 
Fast 40.000 Kubikmeter Luft verarbeitet ein Baum täglich. Dabei nimmt er Kohlendioxid auf, gibt Sau-
erstoff ab und bindet Schadstoffe wie Feinstaub, der u.a. durch Verbrennungsmotoren entsteht. Um 
eine Tonne CO2 aufnehmen zu können, muss ein Baum etwa 80 Jahre wachsen. Das heißt: Pro Jahr 
bindet ein einziger Baum 2,5 Kilo des Treibhausgases. Man müsste also 80 Bäume pflanzen, um 
jährlich eine Tonne CO2 durch Bäume wieder zu kompensieren. (Quelle: Bundesumweltministerium). 
Hinzu kommt, dass Bäume erst mit zunehmendem Alter vermehrt CO2 binden können. Durch die 
Fällung der etwa 300 alten Bäume auf der Bonner Straße, müsste man allein im Kölner Süden, ei-
gentlich ein Vielfaches an jungen Bäumen pflanzen. Die Stadt plant aber lediglich etwa 500 neue 
Bäume - teilweise weit entfernt von der Bonner Straße - als Ersatz zu pflanzen, was deutlich zu wenig 
ist um die heutigen Umweltprobleme im Kölner Süden zu lösen. Dabei besteht dringend Handlungs-
bedarf um Fahrverbote für KfZ und LKW infolge der erhöhten Schadstoffbelastung der Luft zu verhin-
dern. 
Als Bezirksvertreter der Freien Wähler bitte ich Sie deshalb, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.11.2017 zu setzen: 
 
1.)  In welcher Größenordnung plant die Stadt Köln, in den nächsten 5 Jahren deutlich mehr als die 
versprochenen 500 Bäume, explizit im Umfeld der Bonner Straße anzupflanzen?  
 
2.) In welchem Umfang beteiligen sich die Wirtschaft, bzw. die Firmen die am Nord-Süd-Stadtbahn-
Projekt beteiligt sind, finanziell an den geplanten Ersatzbepflanzungen? 
 
3.) Wurden bereits Pläne erarbeitet und Haushaltsmittel eingeplant, um in den nächsten 5 Jahren 
eine weitgehende Bewaldung des Äußeren Grüngürtels (Militärring) und der Parks (Vorge-
birgspark, Fritz-Encke-Volkspark, Südpark), in einer Größenordnung von etwa 2000-5000 jun-
ger Bäume zu ermöglichen, damit der Verlust der alten Bäume auf der Bonner Straße wenigs-
tens halbwegs kompensiert werden kann? 
 - Wenn ja, wie viele zusätzliche Bäume sind kurzfristig geplant? 
 - Wenn nein, warum nicht ? 
 
4.)  Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass auch in Köln wegen hoher Feinstaubwerte demnächst 
Fahrverbote verhängt werden. Aufgrund des Kahlschlags auf der Bonner Straße ist dort und auf 
den Ausweichstrecken, mit einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität zu rechnen. Städ-
te und Kommunen können Ausnahmegenehmigungen zu Fahrverboten erteilen. Ist dies für An-
wohner und Berufspendler in Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg/Zollstock vor-
sorglich geplant? 
 - Wenn Nein, warum nicht?

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
Als Kompensation für den umfangreichen Baumverlust werden gemäß der im Rahmen des Planfest-
stellungsverfahrens durchgeführten landschaftspflegerischen Begleitplanung insgesamt 384 Einzel-
bäume neu gepflanzt. Davon sind 222 Bäume als Teilausgleich für den Verlust von 233 Straßenbäu-
men entlang der Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße geplant. Weitere 162 Einzel-
bäume sind gemäß Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss in Abstimmung mit der Unteren 
Landschaftsbehörde der Stadt Köln im Stadtgebiet zu pflanzen. Allerdings hat der Rat der Stadt Köln 
in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Session-Vorlage 2557/2014) beschlossen, dass diese 162 Ersatz-
pflanzungen hauptsächlich zur kompletten Vervollständigung von lückenhaften Alleen in den Stadttei-
len im Umfeld der Bonner Straße erfolgen sollen.  
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen einer von den örtlichen Bürgerinitiativen initiierten Untersuchung 
der Großbaumverpflanzung entlang der Bonner Straße eine Ergänzung bestehender Straßenbaum-
reihen im direkten Umfeld der Bonner Straße um etwa 80 weitere Bäume. 
 
Insgesamt werden damit im Zusammenhang mit der Baumaßnahme 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn 
464 Bäume neu gepflanzt.  
 
Die oben genannten 80 Ersatzpflanzungen für die Großbaumverpflanzungen werden zum aktuellen 
Zeitpunkt ausgeführt, um die lückenhaften Alleen im Umfeld der Bonner Straße zu schließen. Die 
Standortermittlung dieser zusätzlichen Pflanzungen wurde von der Verwaltung in der Sitzung der BV2 
am 26.06.2017 (Session-Vorlage 1019/2017) vorgestellt. 
 
Die planfestgestellten 162 Ersatzpflanzungen sollen vor Beginn der Straßen- und Gleisbauarbeiten im 
Bezirk Rodenkirchen geplant und durchgeführt werden. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
Die Kosten für die Ersatzpflanzungen werden ausschließlich von der Stadt Köln und den Förderge-
bern getragen. 
Die planfestgestellten und landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind bis ein-
schließlich der Fertigstellungspflege (1 Jahr) zuwendungsfähig. Die Entwicklungspflege ist nicht zu-
wendungsfähig. 
 
Für die 80 zusätzlichen Baumpflanzungen im direkten Umfeld der Bonner Straße wurde in der Sit-
zung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 (Session-Vorlage 1019/2017) entschieden, die Groß-
baumverpflanzungen nicht durchzuführen und stattdessen die vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 
200.000 € in diese zusätzlichen Neupflanzungen zu investieren.  
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
Eine Bewaldung der oben erwähnten Grünflächen ist nicht vorgesehen. Alle genannten Grünflächen 
stehen aufgrund ihrer einzigartigen Gestaltung unter Denkmalschutz. Eine Veränderung der Grund-
struktur, z. B. durch Aufforstungen, ist nicht möglich. Über die unter der Beantwortung zu Frage 1 
aufgeführten Baumpflanzungen hinaus werden im Zusammenhang mit der Nord-Süd Stadtbahn keine 
weiteren Bäume gepflanzt. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4 (Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 
07.03.2018): 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.02.2018 (Session-Vorlage 3428/2017) folgenden 
Beschluss gefasst:

3 
 
 Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammen-
hang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.  
 Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden Tisches Luft-
reinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis. Diese sind im Rahmen 
weiterer Untersuchungen zu präzisieren und priorisieren. Kurzfristige Maßnahmen sind mög-
lichst als vom Bund geförderte „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 2020“ umzusetzen, 
um Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit Erstellung des zugehö-
rigen Masterplanes beauftragt. 
 Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches, zur Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit (nach)folgenden Maßgaben einzuspeisen; 
dabei behält sich der Rat vor, diesen Katalog aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirks-
vertretungen zu ergänzen bzw. abzuändern. 
 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette durch 
den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen durch 
das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der beste-
henden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ein derart beschlossener 
Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirks-
regierung Köln eingebracht werden. 
 
„Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 die Sprungrevisionen 
der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) 
gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur 
Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. 
 
Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Maßnah-
men zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick 
genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, 
dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur 
schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO-Grenzwerte darstellen, sind diese - unter Wahrung 
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in Betracht zu ziehen. Die StVO ermöglicht die Beschilde-
rung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der 
Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt 
allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung (Pressemitteilung des BVerwG vom 27.02.2018). 
 
Die Stadtverwaltung Köln ist hinsichtlich der Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 
27.02.2018 für Köln mit der Bezirksregierung Köln im Gespräch. Die Bezirksregierung Köln wird im 
Laufe des Jahres den Luftreinhalteplan Köln fortschreiben. Falls es in Köln streckenbezogene oder 
zonale Fahrverbote gibt, müssen diese aus Gründen der Verhältnismäßigkeit differenziert ausgestal-
tet werden.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0463/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.03.2018
Erstellt
07.02.2018 17:34