0463/2018
Anfrage der Freien Wähler Köln vom 24.10.2017 Verstärkte Ersatzbepflanzung infolge des Kahlschlags auf der Bonner Straße - AN/1543/2017
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/0 Vorlagen-Nummer 16.03.2018 0463/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 Anfrage der Freien Wähler Köln vom 24.10.2017 Verstärkte Ersatzbepflanzung infolge des Kahlschlags auf der Bonner Straße - AN/1543/2017 Anfrage der Freien Wähler Köln: Fast 40.000 Kubikmeter Luft verarbeitet ein Baum täglich. Dabei nimmt er Kohlendioxid auf, gibt Sau- erstoff ab und bindet Schadstoffe wie Feinstaub, der u.a. durch Verbrennungsmotoren entsteht. Um eine Tonne CO2 aufnehmen zu können, muss ein Baum etwa 80 Jahre wachsen. Das heißt: Pro Jahr bindet ein einziger Baum 2,5 Kilo des Treibhausgases. Man müsste also 80 Bäume pflanzen, um jährlich eine Tonne CO2 durch Bäume wieder zu kompensieren. (Quelle: Bundesumweltministerium). Hinzu kommt, dass Bäume erst mit zunehmendem Alter vermehrt CO2 binden können. Durch die Fällung der etwa 300 alten Bäume auf der Bonner Straße, müsste man allein im Kölner Süden, ei- gentlich ein Vielfaches an jungen Bäumen pflanzen. Die Stadt plant aber lediglich etwa 500 neue Bäume - teilweise weit entfernt von der Bonner Straße - als Ersatz zu pflanzen, was deutlich zu wenig ist um die heutigen Umweltprobleme im Kölner Süden zu lösen. Dabei besteht dringend Handlungs- bedarf um Fahrverbote für KfZ und LKW infolge der erhöhten Schadstoffbelastung der Luft zu verhin- dern. Als Bezirksvertreter der Freien Wähler bitte ich Sie deshalb, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.11.2017 zu setzen: 1.) In welcher Größenordnung plant die Stadt Köln, in den nächsten 5 Jahren deutlich mehr als die versprochenen 500 Bäume, explizit im Umfeld der Bonner Straße anzupflanzen? 2.) In welchem Umfang beteiligen sich die Wirtschaft, bzw. die Firmen die am Nord-Süd-Stadtbahn- Projekt beteiligt sind, finanziell an den geplanten Ersatzbepflanzungen? 3.) Wurden bereits Pläne erarbeitet und Haushaltsmittel eingeplant, um in den nächsten 5 Jahren eine weitgehende Bewaldung des Äußeren Grüngürtels (Militärring) und der Parks (Vorge- birgspark, Fritz-Encke-Volkspark, Südpark), in einer Größenordnung von etwa 2000-5000 jun- ger Bäume zu ermöglichen, damit der Verlust der alten Bäume auf der Bonner Straße wenigs- tens halbwegs kompensiert werden kann? - Wenn ja, wie viele zusätzliche Bäume sind kurzfristig geplant? - Wenn nein, warum nicht ? 4.) Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass auch in Köln wegen hoher Feinstaubwerte demnächst Fahrverbote verhängt werden. Aufgrund des Kahlschlags auf der Bonner Straße ist dort und auf den Ausweichstrecken, mit einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität zu rechnen. Städ- te und Kommunen können Ausnahmegenehmigungen zu Fahrverboten erteilen. Ist dies für An- wohner und Berufspendler in Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg/Zollstock vor- sorglich geplant? - Wenn Nein, warum nicht? 2 Antwort der Verwaltung: Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Als Kompensation für den umfangreichen Baumverlust werden gemäß der im Rahmen des Planfest- stellungsverfahrens durchgeführten landschaftspflegerischen Begleitplanung insgesamt 384 Einzel- bäume neu gepflanzt. Davon sind 222 Bäume als Teilausgleich für den Verlust von 233 Straßenbäu- men entlang der Bonner Straße, Schönhauser Straße und Marktstraße geplant. Weitere 162 Einzel- bäume sind gemäß Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln im Stadtgebiet zu pflanzen. Allerdings hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Session-Vorlage 2557/2014) beschlossen, dass diese 162 Ersatz- pflanzungen hauptsächlich zur kompletten Vervollständigung von lückenhaften Alleen in den Stadttei- len im Umfeld der Bonner Straße erfolgen sollen. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen einer von den örtlichen Bürgerinitiativen initiierten Untersuchung der Großbaumverpflanzung entlang der Bonner Straße eine Ergänzung bestehender Straßenbaum- reihen im direkten Umfeld der Bonner Straße um etwa 80 weitere Bäume. Insgesamt werden damit im Zusammenhang mit der Baumaßnahme 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn 464 Bäume neu gepflanzt. Die oben genannten 80 Ersatzpflanzungen für die Großbaumverpflanzungen werden zum aktuellen Zeitpunkt ausgeführt, um die lückenhaften Alleen im Umfeld der Bonner Straße zu schließen. Die Standortermittlung dieser zusätzlichen Pflanzungen wurde von der Verwaltung in der Sitzung der BV2 am 26.06.2017 (Session-Vorlage 1019/2017) vorgestellt. Die planfestgestellten 162 Ersatzpflanzungen sollen vor Beginn der Straßen- und Gleisbauarbeiten im Bezirk Rodenkirchen geplant und durchgeführt werden. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Die Kosten für die Ersatzpflanzungen werden ausschließlich von der Stadt Köln und den Förderge- bern getragen. Die planfestgestellten und landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind bis ein- schließlich der Fertigstellungspflege (1 Jahr) zuwendungsfähig. Die Entwicklungspflege ist nicht zu- wendungsfähig. Für die 80 zusätzlichen Baumpflanzungen im direkten Umfeld der Bonner Straße wurde in der Sit- zung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017 (Session-Vorlage 1019/2017) entschieden, die Groß- baumverpflanzungen nicht durchzuführen und stattdessen die vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 200.000 € in diese zusätzlichen Neupflanzungen zu investieren. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Eine Bewaldung der oben erwähnten Grünflächen ist nicht vorgesehen. Alle genannten Grünflächen stehen aufgrund ihrer einzigartigen Gestaltung unter Denkmalschutz. Eine Veränderung der Grund- struktur, z. B. durch Aufforstungen, ist nicht möglich. Über die unter der Beantwortung zu Frage 1 aufgeführten Baumpflanzungen hinaus werden im Zusammenhang mit der Nord-Süd Stadtbahn keine weiteren Bäume gepflanzt. Antwort der Verwaltung zu Frage 4 (Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vom 07.03.2018): Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.02.2018 (Session-Vorlage 3428/2017) folgenden Beschluss gefasst: 3 Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammen- hang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln. Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden Tisches Luft- reinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis. Diese sind im Rahmen weiterer Untersuchungen zu präzisieren und priorisieren. Kurzfristige Maßnahmen sind mög- lichst als vom Bund geförderte „Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 2020“ umzusetzen, um Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit Erstellung des zugehö- rigen Masterplanes beauftragt. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches, zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit (nach)folgenden Maßgaben einzuspeisen; dabei behält sich der Rat vor, diesen Katalog aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirks- vertretungen zu ergänzen bzw. abzuändern. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der beste- henden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirks- regierung Köln eingebracht werden. „Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Maßnah- men zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO-Grenzwerte darstellen, sind diese - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in Betracht zu ziehen. Die StVO ermöglicht die Beschilde- rung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung (Pressemitteilung des BVerwG vom 27.02.2018). Die Stadtverwaltung Köln ist hinsichtlich der Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 für Köln mit der Bezirksregierung Köln im Gespräch. Die Bezirksregierung Köln wird im Laufe des Jahres den Luftreinhalteplan Köln fortschreiben. Falls es in Köln streckenbezogene oder zonale Fahrverbote gibt, müssen diese aus Gründen der Verhältnismäßigkeit differenziert ausgestal- tet werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0463/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.03.2018
- Erstellt
- 07.02.2018 17:34