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V/0857/2019

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist

Vorlagen 03.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 01.10.2019, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1218 Zeichen

Anlage A zur V/0857/2019 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund liegen nicht vor.

Beschlussvorlage

2037 Zeichen

V/0857/2019 
V/0857/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt 
 
Herr Christian Mentrup 
38 Jahre alt 
 
oder 
 
Frau Anita Pape 
65 Jahre alt 
 
Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hafen/Geist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Christoph Kattentidt ist seit 10 Jahren stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-
Hafen/Geist. Seine Amtszeit endet am 30.09.2019. Für eine weitere Amtszeit steht Herr Kattentidt 
nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Herr Mentrup und Frau Pape haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung 
Münster-Mitte, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist zu 
übernehmen. 
Rechts- und Ausländeramt 
 
10.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0857/2019 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Mentrup und Frau Pape erfüllt. 
 
 
 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0857/2019
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37