V/0857/2019
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist
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Anlage A
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Anlage A zur V/0857/2019 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund liegen nicht vor.
Beschlussvorlage
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V/0857/2019 V/0857/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist Beratungsfolge 01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt Herr Christian Mentrup 38 Jahre alt oder Frau Anita Pape 65 Jahre alt Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hafen/Geist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Christoph Kattentidt ist seit 10 Jahren stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster- Hafen/Geist. Seine Amtszeit endet am 30.09.2019. Für eine weitere Amtszeit steht Herr Kattentidt nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Mentrup und Frau Pape haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist zu übernehmen. Rechts- und Ausländeramt 10.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0857/2019 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Mentrup und Frau Pape erfüllt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0857/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37