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AN/0241/2022

Naturschutzwachte stärken

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 26.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.02.2022, TOP 2.4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2023

4669 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0241/2022
Stand: 21.08.2023 
Sachstandsbericht  
Naturschutzwachte stärken 
Beschluss: 
 
1. Die Anzahl der Naturschutzwachte soll auf mindestens zwei pro Naturschutzgebiet 
erhöht werden. 
Für große Gebiete, wie die Wahner Heide, sollte die Anzahl auf min. 6 erhöht wer-
den. 
2. Das Umweltamt stellt dazu eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Anerkennung 
für das Ehrenamt "Naturschutzwacht" sicher.  
3. Zudem wird für die Naturschutzwachte ein jährliches Schulungsangebot geschaf-
fen, in dem z. B. über neuste Änderungen in der Naturschutzgesetzgebung, inte-
ressanten Artenschutzprojekte, Konfliktdeeskalation oder anderen, in der Arbeit 
der Naturschutzwarte interessante, Aspekte fortgebildet wird. 
4. Die Aufwandspauschale der Naturschutzwachte wird für alle Gebiete (auch Wah-
ner Heide) auf 100€/ Monat erhöht.  
 
Finanzierung: Die Finanzierung 2022 erfolgt aus 1401 VIII Landschaftsschutz 40.000 € (politi-
scher VN) und soll dauerhaft fortgeführt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aktuell sind für die UNB 19 Naturschutzwarte in den neun Stadtbezirken und der Wahner 
Heide tätig. Diese werden durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen in den einzelnen Be-
zirken betreut. Auf Basis der Meldungen der Naturschutzwacht werden Missstände in der 
freien Landschaft behoben oder auch Verbesserungsvorschläge umgesetzt. Diese Umsetzung 
erfolgt entweder durch seitens der UNB-Mitarbeiter*innen in Eigenregie veranlasste Schutz-, 
Pflege- und Sicherungsmaßnahmen oder auf dem Weg der seitens der UNB einzuleitenden 
Ordnungsverfahren gegen betroffene Bürger (Ordnungswidrigkeitsverfahren und Ordnungs-
verfügungen). 
Ebenfalls wird von jeder/jedem der Naturschutzwart*innen (NaWas) ein Jahresbericht erstellt, 
welcher dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde und den Bezirksvertretungen mit ei-
ner Kommentierung der jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen vorgestellt wird. Diese 
Kommentare beziehen sich auf die Reaktionen und Tätigkeiten der UNB und auch des Ord-
nungsamtes, die anlässlich der Naturschutzwachtmeldungen ergriffen wurden.

2 
 
Zu 1.)  
Aktuell sind in Köln 22 Naturschutzgebiete plus das Naturschutzgebiet Wahner Heide ausge-
wiesen. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren weiter Naturschutzgebiete ausgewiesen wer-
den, so dass es zu einer Aufstockung auf ca. 50 NaWas kommen soll.  
Mit einer Aufstockung der Naturschutzwacht von 19 auf mind. 50 NaWas ist mit einem deut-
lich erhöhten Aufwand zu rechnen, welcher durch die einzelnen Sachbearbeiterinnen und 
Sachbearbeiter nicht aufgefangen werden kann.  
 
Der Aufwand für: 
 
 die ordnungsbehördlichen Verfahren incl. erforderlicher Recherchen vor Ort, 
  die Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen incl. erforderlicher Ortstermine, 
 die Beauftragung der Gartenbaubetriebe (Ausschreibungen!), 
 der Betreuungs- und Schulungsaufwand der neuen Naturschutzwachte im Gelände, 
 wie auch die schriftliche Beantwortung von Anfragen oder auch Beschwerden über die Na-
turschutzwachte  
 
wird dramatisch ansteigen. 
 
Darüber hinaus müssen neue NaWa angeworben werden. Schon jetzt gestaltet sich die Be-
setzung der 19 Naturschutzwachtstellen schwierig, da mit dem vorhandenen Personal keine 
adäquate Öffentlichkeitsarbeit möglich ist. Eine geeignete Öffentlichkeitarbeit (Flyer, Internet-
seite, Zeitungsartikel, Infoveranstaltungen) muss dauerhaft gewährleistet sein, um ein stetiges 
Interesse für dieses Ehrenamt zu wecken und aufrecht zu erhalten.  
 
Die Untere Naturschutzbehörde hat daher über die Finanzierung von eigenen Mitteln eine 1,0 
EG11 Stelle für die Betreuung der NaWa beantragt. Diese liegt zur Genehmigung beim Amt 
für Personal- und Verwaltungsmanagement. 
Zu 2.)  
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Internetseite entwickelt, die alle notwen-
digen Informationen zum Ehrenamt Naturschutzwacht bereitstellt. Diese liegt gerade zur Fina-
lisierung und Abstimmung innerhalb des Umweltamtes. Sollte die beantragte Stelle genehmigt 
und dieses Jahr besetzt werden, so ist für 2024 eine Kampagne zur Anwerbung neuer Natur-
schutzwarte geplant.  
Zu 3.)  
Das Schulungsangebot soll in Abstimmung mit dem Umweltbildungszentrum Heideportal Gut 
Leidenhausen e. V. entwickelt werden.  
Zu 4.)  
Die Aufwandspauschale wurde für die gesamte Naturschutzwacht auf 100€/Monat erhöht. 
Nächste Schritte: 
Genehmigung und Besetzung der Stelle „Betreuung Naturschutzwacht“ und Einwerbung 
neuer Naturschutzwarte.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das III. Quartal 2024.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4233 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0241/2022
Stand: 17.11.2025 
Sachstandsbericht  
Naturschutzwachte stärken 
Beschluss: 
 
1. Die Anzahl der Naturschutzwachte soll auf mindestens zwei pro Naturschutzgebiet 
erhöht werden. 
Für große Gebiete, wie die Wahner Heide, sollte die Anzahl auf min. 6 erhöht wer-
deg 
2. Das Umweltamt stellt dazu eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Anerkennung 
für das Ehrenamt "Naturschutzwacht" sicher.  
3. Zudem wird für die Naturschutzwachte ein jährliches Schulungsangebot geschaf-
fen, in dem z. B. über neuste Änderungen in der Naturschutzgesetzgebung, inte-
ressanten Artenschutzprojekte, Konfliktdeeskalation oder anderen, in der Arbeit 
der Naturschutzwarte interessante, Aspekte fortgebildet wird. 
4. Die Aufwandspauschale der Naturschutzwachte wird für alle Gebiete (auch Wah-
ner Heide) auf 100€/ Monat erhöht.  
 
Finanzierung: Die Finanzierung 2022 erfolgt aus 1401 VIII Landschaftsschutz 40.000 € (politi-
scher VN) und soll dauerhaft fortgeführt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Sachstandsbericht 2025: 
Aktuell sind für die UNB 19 Naturschutzwarte in den neun Stadtbezirken und der Wahner 
Heide tätig. Diese werden durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen in den einzelnen Be-
zirken betreut. Auf Basis der Meldungen der Naturschutzwacht werden Missstände in der 
freien Landschaft behoben oder auch Verbesserungsvorschläge umgesetzt. Diese Umsetzung 
erfolgt entweder durch seitens der UNB-Mitarbeiter*innen in Eigenregie veranlasste Schutz-, 
Pflege- und Sicherungsmaßnahmen oder auf dem Weg der seitens der UNB einzuleitenden 
Ordnungsverfahren gegen betroffene Bürger (Ordnungswidrigkeitsverfahren und Ordnungs-
verfügungen). 
Ebenfalls wird von jeder/jedem der Naturschutzwart*innen (NaWa) ein Jahresbericht erstellt, 
welcher dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde und den Bezirksvertretungen mit ei-
ner Kommentierung der jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen vorgestellt wird. Diese

2 
 
Kommentare beziehen sich auf die Reaktionen und Tätigkeiten der UNB und auch des Ord-
nungsamtes, die anlässlich der Naturschutzwachtmeldungen ergriffen wurden. 
 
Zu 1.)  
Aktuell sind in Köln 22 Naturschutzgebiete plus das Naturschutzgebiet Wahner Heide ausge-
wiesen. Weiterhin sollen in den nächsten Jahren weiter Naturschutzgebiete ausgewiesen wer-
den, so dass es zu einer Aufstockung auf ca. 50 NaWa kommen soll.  
Mit einer Aufstockung der Naturschutzwacht von 19 auf mind. 50 NaWa ist mit einem deutlich 
erhöhten Aufwand zu rechnen, welcher durch die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sach-
bearbeiter nicht aufgefangen werden kann.  
 
Der Aufwand für: 
 
 die ordnungsbehördlichen Verfahren incl. erforderlicher Recherchen vor Ort, 
  die Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen incl. erforderlicher Ortstermine, 
 die Beauftragung der Gartenbaubetriebe (Ausschreibungen!), 
 der Betreuungs- und Schulungsaufwand der neuen Naturschutzwachte im Gelände, 
 wie auch die schriftliche Beantwortung von Anfragen oder auch Beschwerden über die Na-
turschutzwachte  
 
wird dramatisch ansteigen. 
Darüber hinaus müssen neue NaWa angeworben werden. Schon jetzt gestaltet sich die Be-
setzung der 19 Naturschutzwachtstellen schwierig, da mit dem vorhandenen Personal keine 
adäquate Öffentlichkeitsarbeit möglich ist. Eine geeignete Öffentlichkeitarbeit (Flyer, Internet-
seite, Zeitungsartikel, Infoveranstaltungen) muss dauerhaft gewährleistet sein, um ein stetiges 
Interesse für dieses Ehrenamt zu wecken und aufrecht zu erhalten.  
 
Die Untere Naturschutzbehörde hat daher über die Finanzierung von eigenen Mitteln eine 1,0 
EG11 Stelle 2012 für die Betreuung der NaWa beantragt. Eine Finanzierung durch eigene Mit-
tel wurde abgelehnt.  
Zu 2.)  
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Internetseite entwickelt, die alle notwen-
digen Informationen zum Ehrenamt Naturschutzwacht bereitstellt. Hierüber konnten schon 
neue NaWa für offene Stellen angeworben werden. 
Zu 3.)  
Das Schulungsangebot soll in Abstimmung mit dem Umweltbildungszentrum Heideportal Gut 
Leidenhausen e.V. entwickelt werden.  
Zu 4.)  
Die Aufwandspauschale wurde für die gesamte Naturschutzwacht auf 100€/Monat erhöht.

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2952 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.01.2022 
 
AN/0241/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 
 
Naturschutzwachte stärken 
Sehr geehrte Frau Abé, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Anzahl der Naturschutzwachte soll auf mindestens zwei pro Naturschutz-
gebiet erhöht werden. 
Für große Gebiete, wie die Wahner Heide, sollte die Anzahl auf min. 6 erhöht 
werde 
2. Das Umweltamt stellt dazu eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Anerken-
nung für das Ehrenamt "Naturschutzwacht" sicher.  
3. Zudem wird für die Naturschutzwachte ein jährliches Schulungsangebot ge-
schaffen, in dem z. B. über neuste Änderungen in der Naturschutzgesetzge-
bung, interessanten Artenschutzprojekte, Konfliktdeeskalation oder anderen, 
in der Arbeit der Naturschutzwarte interessante, Aspekte fortgebildet wird. 
4. Die Aufwandspauschale der Naturschutzwachte wird für alle Gebiete (auch 
Wahner Heide) auf 100€/ Monat erhöht.  
 
Finanzierung: Die Finanzierung 2022 erfolgt aus 1401 VIII Landschaftsschutz 40.000 € (poli-
tischer VN) und soll dauerhaft fortgeführt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
In vielen Naturschutzgebieten stellen die Naturschutzwachte die einzige Kontrollfunktion dar, 
da das Ordnungsamt häufig nicht vor Ort aktiv ist. Hier dienen die Naturschutzwachte der 
Information der Bürgerinnen und Bürger zum Naturschutz und als Schnittstelle zur Verwal-
tung, wenn Verstöße gegen den Landschaftsplan erkannt werden. Um das gesteigerte In-
formationsbedürfnis der Bevölkerung in der großen Fläche angemessen zu berücksichtigen, 
ist eine höhere Anzahl der Naturschutzwachte unumgänglich. Andere Kommunen haben 
dies bereits erkannt: Währen ein Naturschutzwacht in Köln durchschnittlich 200 ha betreuen 
muss, sind es z. B. in Aachen lediglich 20 ha/ Naturschutzwacht. 
Köln hat mit 19 Naturschutzwachten für 22 Naturschutzgebiete nicht einmal einen Natur-
schutzwacht pro Gebiet und damit deutlichen Nachholbedarf. 
Die Aufwandspauschale wurde in Köln in den letzten 10 Jahren um gerade einmal 6,69 € 
erhöht. Zudem ist die finanzielle Ungleichbehandlung für Naturschutzwachte in der Wahner 
Heide nicht zu rechtfertigen. Beispielsweise im Kreis Heinsberg bekommen Naturschutz-
wachte für die gleiche Arbeit mit 102,26 € eine deutlich höhere Pauschale. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne - Fraktionsgeschäfts-
führer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0241/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
26.01.2022
Erstellt
26.01.2022 15:58