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1663/2022

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), Jahresabschluss 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.36

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 - Erläuterung Plan-Ist-Vergleich

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Ansehen

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

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Ansehen

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

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Ansehen

Anlage 1 - Bilanz

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4164 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1663/2022 
Freigabedatum 
 03.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), Jahresabschluss 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur Feststel-
lung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für das Wirtschaftsjahr 2021 
zu. 
Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung zu: 
Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2021: 
Jahresüberschuss 2021 26.579.026,74 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage + 2.189.154,35 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln -               0,00 € 
Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2022 + 1.743.622,00 € 
        davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2021 1.743.622,00 € 
Zwischensumme 30.511.803,09 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art -    108.807,24 € 
Gewinnausschüttung in 2022 für 2021 30.402.995,85 € 
 
 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
Jahresabschluss 2021 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln stellte in seiner Sitzung am 27.04.2022 den Jahresabschluss für 
das Wirtschaftsjahr 2021 unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustimmung des Rates der 
Stadt Köln wie folgt fest: 
Jahresüberschuss 2021 26.579.026,74 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage 2.189.154,35 € 
Minderung ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag  1.743.622,00 € 
Vortrag auf neue Rechnung  26.579.026,74 € 
Bilanzgewinn zum 31.12.2021 28.939.138,18 € 
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage von rd.  2.189 T€ erfolgt gemäß den öffentlich-rechtlichen Ver-
trägen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln zum Hochwasserschutz, zur Aufgabenübertra-
gung der Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Straßen-
entwässerung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufgaben im Bereich der fließenden 
Gewässer im Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, Ergänzungsvertrag aus 2017). Dem-
nach sind die jährlichen Abschreibungen aus den bei Gründung übertragenen Anlagen durch die Ent-
nahme aus der Kapitalrücklage zu decken. Diese setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: 
Sparte Konstruktiver Hochwasserschutz: 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer: 166 T€, Sparte Park-
weiher 1.312 T€, sowie Sparte Straßenentwässerung investiv: 642 T€. 
Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2021 
Auf der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB am 27.10.2021 wurde die Ausschüttung des gesam-
ten verbleibenden Gewinns bis auf den ausschüttungsgesperrten Differenzbetrag gem. § 253 Abs. 2 
Satz 1 HGB und § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB beschlossen. Somit soll ein Betrag von insgesamt 
30.402.995,85 € an die Stadt Köln ausgeschüttet werden. 
Für die Ergebnisverwendung liegt folgender Beschlussvorschlag des Vorstandes vor: 
Jahresüberschuss 2021 26.579.026,74 € 
Entnahme aus der Kapitalrücklage + 2.189.154,35 € 
Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Köln -               0,00 € 
Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2022 + 1.743.622,00 € 
        davon ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag 2021 1.743.622,00 € 
Zwischensumme 30.511.803,09 € 
Thesaurierung Ergebnis der Betriebe gewerblicher Art -    108.807,24 € 
Gewinnausschüttung in 2022 für 2021 30.402.995,85 € 
Ein Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird thesauriert bzw. auf neue 
Rechnung vorgetragen. 
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln be-
dürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses und der 
Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um die mit dem Jahresabschluss 2021 der StEB Köln verbundenen Verrechnungen mit dem städti-
schen Haushalt zeitnah vornehmen zu können, ist eine Befassung des Rates vor der Sommerpause 
erforderlich. 
 
Anlage 1: Bilanz 
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlage 3: Bestätigungsvermerk 
Anlage 4: Erläuterungen Plan-Ist Vergleich

Anlage 4 - Erläuterung Plan-Ist-Vergleich

33536 Zeichen

1 
Erläuterung zum 
Plan-Ist-Vergleich 
2021 
 Anlage 4

2 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1. Erträge _______________________________________________________________ 3 
1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 4 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 5 
2. Aufwendungen ________________________________________________________ 5 
2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 6 
2.2. Personalaufwand: __________________________________________________________ 8 
2.3. Abschreibungen: ___________________________________________________________ 9 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: __________________________________________ 9 
3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 11 
4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 12 
5. Fazit: _______________________________________________________________ 13 
Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 14 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 17

3 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 
Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen 
 
Die Erläuterungen beziehen sich auf da s Gesamtgeschäftsergebnis der Stadten t-
wässerungsbetriebe Köln , AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläut e-
rungsteil eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan - und Ist -
Kosten der Sparten analysiert.  
 
 
1. Erträge 
 
1.1. Umsatzerlöse: 
Umsatzerlöse in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 213.724 209.184 4.540 212.986
 
Die Umsatzerlöse liegen über dem Planansatz (4.540 T€) und bewegen sich 0,7 Mio. 
€ über dem Vorjahreswert.  
Die Erträge aus den Abwassergebühren sind 2021 mit 194,1 Mio. € rund 2,8 Mio. € 
über dem Planwert.  Zusätzlich haben die StEB Köln noch 1,6 Mio. € Abwasserge-
bühren aus Vorjahren erhalten. 
Die Schmutzwassermengen wurden für 2021 mit 65,0 Mio. m³ geplant. Der Ist -Wert 
liegt bei 66,4 Mio. m³. Die versiegelten Flächen wurden mit 71, 8 Mio. m² geplant. 
Auch hier kam es zu einem leichten Anstieg auf 72,4 Mio. m².  
Der aus den höheren Mengen resultierende Ums atzzuwachs liegt bei 2,9 Mio. €. 
Aufgrund höherer Kosten fallen die Umsatzerlöse in den Sparten Hochwasserschutz 
(+166 T€) und Betriebsführung WBV (+309 T€) höher als geplant aus.  
 
Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: 
 
Umsatz nach Sparten in T€                          
Januar bis Dezember 2021 Ist Plan Abweichung Ist 2020
Sparte Abwasser 200.344 196.125 4.219 200.792
sonstige Gewässer 1.963 2.191 -228 1.804
Parkweiher 642 742 -100 700
Hochwasserschutz 5.794 5.628 166 5.488
Betriebsführung WBV 2.825 2.517 308 2.420
Betrieb gewerblicher Art 750 754 -4 1.080
Straßenentwässerung investiv 1.405 1.228 177 702
 
Die den Umsatzerlösen aus der Großveran lagung zugrunde liegenden Mengen und 
Preise stellen sich wie folgt dar:

4 
Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € %
2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2%
2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0%
2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6%
2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0%
2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0%
2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3%
2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0%
2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5%
2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0%
2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0%
2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0%
2021 72,4 0,3% 1,27 0,0% 66,4 0,5% 1,54 0,0%
Plan 2022 72,2 -0,3% 1,27 0,0% 65,0 -2,1% 1,54 0,0%
Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser
 
 
Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der  Sparten sonstige Gewässer, Par k-
weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv:  
Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser , sonstige Gewässer , Straßenentwäss e-
rung investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, h a-
ben Änderungen in den Kostenp ositionen einen direkten Effekt auf die Umsatzerlöse 
der Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Sta dt Köln (Ausnahme A b-
schreibungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt.  
Die Sparte sonstige Gewässer  (Ist-Umsatz 1.963 T€/ Plan -Umsatz 2.191 T€) liegt 
2021 unter dem Plan. Dies liegt an um 418 T€ niedrigeren Instandhaltungen.  
Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 642 T€ ab (Plan 742 
T€). Die Reduktion der umsatzrelevanten Kosten resultiert aus geringeren Aufwen-
dungen für Wasser und bezogenen Leistungen.  
Die Sparte Hochwasserschutz (Ist-Umsatz 5.794 T€/ Plan-Umsatz 5.628 T€) liegt bei 
den Umsatzerlösen 166 T€ über ihrem Planwert. Drei kleinere Hochwasserwellen 
führten zu 592 T€ nicht geplanten Kosten . Dies wurde zum Großteil durch niedrigere 
Instandhaltungsaufwendungen und bezogene Leistungen kompensiert. 
In der Sparte St raßenentwässerung investiv fällt der Umsatz 177 T€ höher als ge-
plant aus. Verantwortlich hierfür waren Verschrottungen in Höhe von 191 T€. 
 
1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen 
 
Aktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 3.870 3.134 736 3.991
 
Die aktivierbaren Eigenleistungen  betreffen größtenteils eigene I ngenieurleistungen 
der Sparte Abwasser  (Ist: 3.009 T€ / Plan: 2.441 T€). Auf die Sparten  Hochwasser-
schutz (Ist: 293 T€ / Plan: 178 T€) und sonstige Gewässer (Ist 61 T€ / Plan 65 T€) 
entfallen lediglich kleinere Anteile . Die Straßenentwässerung inv estiv (Ist: 465 T€ / 
Plan 400 T€) liegt über Plan. Zusätzlich dazu gab es im BGA Co -Fermentation zu 10 
T€ aktivierten Eigenleistungen. 
Bestandsveränderungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 2 0 2 2

5 
Bei den Bestandsveränderungen von nicht abgerechneten KAG -/BauGB-
Maßnahmen in Höhe von 2 T€ handelt es sich um Leistungen die nach Fertigstellung 
dem Amt 66 in Rechnung gestellt wurden.  
 
 
1.3. Sonstige betriebliche Erträge 
 
Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 15.489 13.516 1.973 15.635
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden nicht regelmäßig geplant, da es sich bei 
diesen Erträgen größtenteils um nicht planbare Größen handelt.   
Verglichen mit dem Vorjahr fallen die sonstigen betrieblichen Erträge um 146 T€ 
niedriger aus.  
 
Sonstige betriebliche Erträge Januar 
bis Dezember 2021 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.176 8.282 -2.105 6.171
WB BKZ andere Sachanlagen 435 0 435 436
Baukostenzuschüsse pauschal 365 306 58 306
WB BKZ technische Anlagen 1.687 0 1.687 1.814
Erträge Auflösung Bauzuschüsse 8.663 8.588 75 8.728
Erträge Auflösung sonstige RST 5.168 4.355 813 5.611
Periodenfremde Erträge 2 0 2 153
Erträge aus Forschungsvorhaben 144 178 -35 -195 
Erträge Zuschüsse Gewässer
Erträge Pauschalwertberichtigungen 834 0 834 41
Erträge aus Nachaktivierungen 0 0 0 214
Versicherungsentsch. Stadt Köln 60 0 60 79
Erträge Schadensersatz 69 0 69 90
sonstige Erträge 6.374 4.600 1.774 6.476
Erträge aus Anlagenabgang 49 0 49
Erträge PRAP Pumpwerk 27 27 0 27
Nebenforderungen § 6 321 300 21 251
Sonstige betriebliche Erträge 15.489 13.516 1.973 15.635  
  
Die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 5,2 Mio. € 
resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der 
Abgabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2020 in Höhe von 4,3 Mio. €. Die Auflösung 
von Stellenbewertungsrückstellungen in Höhe von 0,7 Mio. € war nicht geplant.  
Bei den Erträgen aus Forschungsvorhaben (144 T€) sind 129 T€ Erträge für das For-
schungsprojekt 4. Reinigungsstufe enthalten. 
 
 
 
 
2. Aufwendungen 
 
  
 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

6 
2.1. Materialaufwand: 
Materialaufwand in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -46.081 -49.248 3.167 -45.571 
Der Materialaufwand liegt 2021 3.167 T€ unter dem Planwert. Wesentliche Gründe 
sind die um 1,3 Mio. € niedrigeren Nebenstoffabfuhren, um 0, 8 Mio. € niedrigeren 
bezogenen Leistungen sowie geringere Instandhaltungen (-0,9 Mio. €).   
Gegenüber 2020 kam es zu einer Steigerung des Materialaufwands in Höhe von 510 
T€. Im Wesentlichen liegt dies an höheren Nebenstoffabfuhren. 
  
Materialaufwand in T€                          
Januar bis Dezember 2021 Ist Plan Abweichung Ist 2020
Nutriox und Sonstige -383 -587 204 -520 
Materialeinsatz -341 -336 -5 -338 
* Vorräte Verbrauch -910 -1.106 196 -1.051 
Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -821 -734 -86 -653 
Gas Abt. T -45 -27 -19 -56 
Gas für Stromerzeugung -312 -237 -75 -265 
Strom Abt. T -1.744 -1.769 25 -1.714 
Wasser Abt. T -93 -162 69 -163 
Abgang aus nicht aktivierten AIB -21 
* Direktverbrauch -3.088 -2.831 -257 -2.811 
** Materialeinsatz -3.998 -3.937 -61 -3.862 
** Materialaufwand aus SAP-MM -2.999 -3.249 250 -2.938 
Instandhaltung Maschinentechnik -2.331 -2.055 -276 -1.616 
Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -9.295 -10.422 1.127 -11.563 
* Instandhaltung -11.626 -12.477 851 -13.179 
* bezogene Leistung -5.136 -5.984 848 -4.415 
Schlammabfuhr TK -6.134 -7.143 1.010 -4.774 
Sandfanggut TK -72 -113 41 -73 
Rechengut TK -912 -1.152 240 -933 
Schlammabfuhr TB -84 -140 56 -114 
* Nebenstoffabfuhren -7.202 -8.548 1.347 -5.894 
** Inst. bezog. Leistung -23.963 -27.010 3.046 -23.487 
Benutzung fiskalischer Grundstücke -364 -365 1 -364 
Benutzung städtisches Straßenland -2.616 -2.618 1 -2.616 
Umlagen an Verbände -4.941 -4.852 -90 -5.122 
Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -500 -525 25 -492 
** Sonstige Kosten Material -8.509 -8.451 -59 -8.682 
** Abwasserabgabe -6.611 -6.602 -9 -6.602 
*** Materialaufwand -46.081 -49.248 3.167 -45.571 
 
Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen erläutert. 
Die Gaskosten zur Stromerzeugung liegen über ihrem Planwert  (+75 T€). Erdgas 
wird nur in den Fällen verstromt, wenn auf den jeweiligen Standorten der Energiebe-
darf größer als die aktuelle Stromproduktion aus Photovoltaik und Faulgas ist. In die-
sen Fällen , wird die Auslastung der BHKW erhöht und der aus Gas prod uzierte 
Strom ist für die StEB Köln, wirtschaftlich günstiger als Fremdstrom zu beziehen.  
Aufgrund neuer Gasverträge wird in 2022 Gas nicht mehr zur Stromproduktion ein-
gesetzt.  
Die kumulierten Stromkosten (ohne Stromsteuer) liegen mit 1,7 Mio. € auf dem Plan-
niveau. Bei der Inbetriebnahme des vierten BHKW Moduls auf dem GKW kam es zu 
leichten Verzögerungen. Erst kurz vor Weihnachten ging es in Betrieb. Dadurch kam 
  In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält   
 dagegen alle Positionen.

7 
es im November durch die Wartung der drei BHKW Module auf dem GKW lediglich 
zu einer Faulgasnutzung von 85%. In Zukunft wird das vierte BHKW Wartungszeiten 
kompensieren können. 
Im Bereich Instandhaltung wurde der Planwert (Ist 1 1.626 T€ / Plan 12.477 T€) um 
851 T€ unterschritten. Die Kanalsanierungen lagen mit 8,1 Mio. € rund 0,6 Mio. € 
über dem Planwert. Der Bereich TB l ag 985 T€ unter dem Planwert. Dies lag zum 
Großteil an geringeren Instandhaltungen auf dem GKW ( -881 T€). Bei der i nvestive 
Straßenentwässerung fiel der Ist-Wert mit 558 T€ niedriger als geplant (635 T€) aus. 
Die bezogenen Leistungen (Ist 5.136 T€/ Plan 5.984 T€) sind 848 T€ unter Plan. Oh-
ne die drei kleineren Hochwasserwellen (externe Logistik - und Aufbaukosten  592 
T€), wäre die Abweichung mit 1,4 Mio. € noch deutlicher ausgefallen.  
Die Abweichung teilt sich auf zu 513  T€ auf den Geschäftsbereich TP. Weitere 914 
T€ resultieren aus dem Geschäftsbereich TB.  Die Pumpwerke liegen hier mit 189 T€ 
sowie der Kanalbetrieb mi t 258 T€ unter Plan. Die Planungs - und Bauabteilung 
Pumpwerke und Kläranlagen bleibt hier ebenfalls 232 T€ zurück.  
Bei den Nebenstoffabfuhren ist der Planwert ( 8.548 T€) um 1.347 T€ unterschritten 
worden. 90% dieser Abweichung resultiert aus dem Großklärw erk in Köln Stamm-
heim. In Stammheim lagen die Schlammmengen mit 50.295 t deutlich unter dem Vor-
jahr mit 55.297 t.

8 
 
2.2.  Personalaufwand: 
Personalkosten in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -59.344 -55.481 -3.863 -60.200 
 
Die Personalkosten liegen  3.863 T€ ( 7,0 %) über dem Planwert und 856 T€ unter 
dem Vorjahr (1,4 %). Die reinen Aufwendung en für Löhne und Gehälter ohne Rück-
stellungen liegen 0,1 Mio. € unter Plan . Die Aufwendungen aus Löhne und Gehälter 
liegen aufgrund der Rückstellungen (+ 1,8 Mio. €) rund 1,5 Mio. € über Plan. Die Ab-
weichungen in den Rückstellungen erklären sich aus um 1,6 Mio. € höheren Alters-
teilzeitrückstellungszuführungen.  
Die weiteren Abweichungen ergeben sich aus höhere n Zuführungen der Altersvor-
sorge (ZVK; + 2,0 Mio. €, davon +1,8 Mio. € Rückstellungen für den nicht ausfinan-
zierten Anteil). Im Mai 2020 wurde für den Wirtschaftsplan 2021 der Aktuar mit einem 
Prognosegutachten beauftragt. Dort wurde mit einem Diskontierungszinssatz von 
2,02% gerechnet. Der tatsächliche Zins zum 31.12.2021 lag mit 1,60% deutlich nied-
riger. Der Rückstellungsbetrag stieg dadurch auf 36,2 Mio. € somit deutlich höher als 
im Prognosegutachten (34,4 Mio. €) angegeben. 
Ist 2021 Plan 2021 Abw 2020
T€ T€ T€ T€
a) Löhne und Gehälter
Arbeitnehmerentgelte TV-V 35.471 35.617 146 33.972
Beamtenvergütungen 1.111 1.116 5 1.215
Ausbildungsvergütungen 367 515 148 388
Personalrückstellungen 3.215 1.421 -1.794 5.053
Summe Löhne und Gehälter 40.164 38.669 -1.495 40.628
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
1. Soziale Abgaben 
Sozialversicherungsbeiträge 6.983 7.176 193 6.590
Berufsgenossenschaft 138 115 -23 141
Summe Soziale Abgaben 7.122 7.291 169 6.731
2. Altersversorgung
Versorgungsbezüge Beamte 640 420 -220 448
Zuführung Pensionsrückstellung 2.209 2.257 48 2.148
Beiträge Zusatzversorgungskassen 7.866 5.842 -2.024 7.159
Summe Altersversorgung 10.714 8.519 -2.196 9.755
3. Unterstützung
Beihilfen 1.345 1.002 -343 3.085
Summe Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 19.181 16.812 -2.369 19.572
Personalaufwand gesamt 59.344 55.481 -3.863 60.200
 
Die Ist-Kosten für die Sparte Abwasser (Gebührenhaushalt) betrugen 55,9 Mio. €. 
Für die übrigen Sparten gab es Ist -Kosten von rd. 3,4 Mio. € gegenüber einem Plan-
wert von 3,3 Mio. €.

9 
2.3. Abschreibungen: 
Abschreibungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -78.290 -77.956 -333 -77.368 
 
Die Abschreibungen liegen 0,3 Mio. € über Plan (0,43%). Es kam zu einem höheren 
Inbetriebnahmevolumen, da sich der Bestand der Anlagen im Bau (AIB) von 86,5 
Mio. € auf 81,0 Mio. € (inkl. Hochwasserschutz, sonstige Gewässer , Parkweiher und 
Straßenentwässerung) verringert hat. 
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: 
sonstiger betrieblicher Aufwand Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -12.933 -10.999 -1.935 -13.600 
 
Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 1,9 Mio. € über dem Planwert.  Ge-
genüber 2020 ist er um 667 T€ gesunken.  
Die Hauptgründe für die Abweichung in 2021 liegen im Verlust aus Anlagenabgang  
(+927 T€), der Durchführung der Großveranlagung durch die Stadt Köln  (+574 T€) 
sowie im EDV Bereich (+664 T€).  
Innerhalb der EDV Kosten (Ist 4.505 T€ / Plan 3.841 T€ / Abw. -664 T€) gibt es grö-
ßere Abweichung bei der EDV Wartung (+129 T€) sowie der Beratung IT ( +368 T€). 
Im Bereich IT Beratung wurde eine IT Sicherheitskampagne für 97 T€ durchgeführt. 
Zusätzlich musste aufgrund der angespannten Personalsituation  im IT -Sektor auf 
externe ganzjährige Unterstützung für 233 T€ zurückgegriffen werden. 
 
Die sonstigen Verwaltungskosten (Ist 1.247 T€ / Plan 388 T€ / Abw. -859 T€) liegen 
aufgrund der nicht planbaren Verluste aus Anlagenabgängen (927 T€) über Plan.  
Die Kosten für Jahresabschluss, Beiträge, Gebühren und Rechtsanwälte sind mit 
1.287 T€ rund 190 T€ über ihrem Planwert. Hier sind höhere Aufwendungen für For-
schungsvorhaben (Ist 178 T€/ Plan 35 T€ / Abw. -143 T€) enthalten. Hierbei handelt 
es sich um ein Forschungsprojekt zur biologischen Klärung sowie das Projekt Vis-
dom. Ein Teil der Kosten wurde im Wirtschaftsplan im Bereich der bezogenen Leis-
tungen angemeldet. 
Die Umlage gegenüber der Stadt Köln liegt mit 2, 2 Mio. € rund 0, 6 Mio. € über dem 
Planwert. Grund hierfür sind höhere Kosten für die Großveranlagung.  
Kompensiert wurden diese Abweichungen zum Teil, durch das eingeschränkte Fort-
bildungsangebot in der Pandemiezeit. So fielen Fortbildung s- und Reisekosten rund 
273 T€ niedriger als geplant aus.

10 
Betriebs- & Verwaltungskosten 
Januar bis Dezember 2021 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Fortbildung/Reise -584 -856 273 -497 
nicht abzugsfähige BA -135 -125 -10 -90 
Raum -/Grundstückskosten -753 -787 34 -738 
EDV -4.505 -3.841 -664 -4.571 
Instandhaltung -467 -516 48 -495 
Miete sonstige Geräte -176 -145 -31 -106 
sonstige VW-Kosten -1.247 -388 -859 -915 
Fremdarbeiten -469 -345 -124 -361 
Versandkosten -39 -42 3 -44 
Telefon, Fax -433 -427 -6 -433 
KFZ-Kosten -179 -123 -55 -148 
JAP, Beitr. Geb. RA -1.287 -1.097 -190 -1.679 
Umlage ggü . Stadt Köln -2.188 -1.609 -579 -2.470 
Wertberichtigung Forderungen -62 0 -62 -548 
Betriebs-/Verwaltungskosten -12.522 -10.300 -2.222 -13.095 
 
Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 411 T€ rund 288 unter dem 
Planwert. Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um 94 T€ gesunken.  
Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -411 -699 288 -505

11 
 
3.  Finanzergebnis: 
Finanzergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 -9.646 -10.088 442 -11.927 
 
Wie schon in den Vorjahren  hat sich das Finanzergebnis auch von 20 20 nach 2021 
um weitere 2,3 Mio. € deutlich verbessert. Der Planwert wurde um 0,4 Mio. € unter-
schritten. Die StEB Köln profitieren hier außerordentlich von sehr niedrigen Zinssät-
zen. Rund 10 -15% des Kreditportfolios (abhängig vom Jahresverlauft) wird mit Dar-
lehen mit negativen Zinssätzen finanziert.  
Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten g e-
genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jahren 201 1 bis 20 21. Der 
durchschnittliche Zins wu rde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen ge-
genüber der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ beeinflusst. Dieser Effekt entfällt 
seit 2015 vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB  Köln die durchschnittli-
chen Ve rbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig sen-
ken konnten. Des Weiteren konnte der durchschnittliche Zinssatz ebenfalls reduziert 
werden.  
Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 201 0 um 39,2 Mio. € bzw. 
82,9 % gesunken. 
 
 
 
 
Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglich st langfristige 
Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen.  
69,8 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr.  
 
in T€ 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
durchschnittliche Höhe der 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten inkl. 
Trägerdarlehen
670.032 700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429 937.449 978.622 995.208
Finanzergebnis ohne RST-Anteile 8.064 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778 37.667 42.630 44.852
durschnittlicher Zins auf Portfolio 1,20% 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57% 4,02% 4,36% 4,51%
Anteil Festzinsvereinbarungen 67,65% 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20% 86,48% 89,30% 88,52%

12 
 
4. Ergebnis: 
Gesamtergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2020
Januar bis Dezember 2021 26.579 21.768 4.811 23.671
 
Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Gewinn der Sparte Abwasser (Gebührenhau s-
halt) 30.455 T€ (Plan 25.523 T€), dem Verlust der Sparte Straßenentwässerung in 
Höhe von 1.796 T€ (Planverlust 1.643 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewer bli-
cher Art mit 109 T€ (Plangewinn 68 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Spar-
ten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sonstige Gewässer und Parkweiher 
zusammen. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung inves-
tiv, sonstige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe 
von 115 T€, 596 T€, 166 T€ sowie 1.312 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt 
unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übe rtragenen Vermögen. In Höhe der Ab-
schreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. 
Dies führt zu einem ausgeglichenen Spartenergebnis. 
Insgesamt wurde das Planergebnis überschritten (+ 4.811 T€). In den einzelnen Kos-
tenarten gab es jedoch Planabweichungen, die aus der nachfolgenden Grafik ersicht-
lichen werden. Die Grafik bezieht sich auf das Gesamtunternehmensergebnis. 
Die wesentlichen ergebnisverbessernden Faktoren resultieren aus Umsatzerlöse inkl. 
aktivierter Eigenleistungen, sonstigen betrieblichen Erträge  sowie dem Fina nzergeb-
nis. Negativ auf das Ergebnis, im Verhältnis zum Plan, haben sich die höheren  Ab-
schreibungen, Personal- sowie die höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen  
ausgewirkt.   
0
2.500
5.000
7.500
10.000
12.500
15.000
17.500
20.000
22.500
25.000
27.500
30.000
32.500
Planergebnis 2021 
(21.768 T€)
Umsatzerlöse inkl. 
akt. EILS
(+5.288 T€)
sonstige 
Betriebliche 
Erträge (+1.973 
T€)
Materialaufwand
(-3.167 T€)
Personalkosten 
(+3.863 T€)
Abschreibungen
(+333 T€)
SBA inkl. Steuern 
(+1.888 T€)
Finanzergebnis
(-442 T€)
Istergebnis 2021 
(26.579 T€) 
Vom Plan 2021 zum Ist 2021

13 
5. Fazit: 
Das Planergebnis wurde übertroffen. Dies lag im Wesentlichen an niedrigeren Mate-
rialkosten, höheren Kanalbenutzungsgebühren sowie höheren sonstigen betriebli-
chen Erträgen. 
Die Verbindlichkeiten gegenübe r Kreditinstitute konnte n aufgrund des günstigen 
Cash Flows um 29,9 Mio. € gesenkt werden. Seit 2009 konnten die Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten um 358,4 Mio. € gesenkt werden. Hätten die StEB Köln 
nicht Gewinne in Höhe von bislang 198,7 Mio. € an die Stadt Köln ausschütten müs-
sen, lägen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur noch bei 453,9 Mio. € 
(statt 652,6 Mio. €). Eine vollständige Entschuldung der StEB Köln wäre so bis zum  
Jahr 2030 möglich gewesen. 
Die Vorteile aus den Kostenreduzierungen aufgrund der stetig gesunkenen Finanzie-
rungszinsen neigen sich dem Ende zu. In den vergangenen 10 Jahren entstand 
dadurch ein Kostenvorteil von inzwischen 36,8 Mio. €  pro Jahr . Dieser wirkte ent-
sprechend dämpfend auf die anderweitigen Koste nerhöhungen, z.B. Lohn - und Ent-
sorgungskostensteigerungen, aus und ermöglichte dadurch die Abwassergebühren 
moderat zu gestalten. In Zukunft entfällt dieser Vorteil mit der Folge, dass Kosten-
steigerungen in Gebührenerhöhungen münden können.   
Bei der Risik oprüfung der prognostizierten Frischwassermengen stellte sich heraus, 
dass aufgrund der heißen Sommer die individuellen Frischwasserverbrauchsmengen 
um ca. 2,5 Mio. m³ auf 67,0. Mio. m³ gestiegen sind. Dies führte und führt in den Ver-
anlagungsjahren 2020 bis 2022 zu höheren Gebühreneinnahmen, einerseits. Ande-
rerseits besteht das Risiko eines verregneten Sommers und den damit verbundenen 
sinkenden Frischwasserverbrauchsmengen. Dieses Risiko betrifft die Jahre  2023ff. 
Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden die Abwassergebührensätze konstant gehalten. 
Der Schmutzwassersatz beträgt weiterhin 1,54 Euro/m³. Der Niederschlagswasse r-
satz liegt bei 1,27 Euro/m².  
Insgesamt gehen die StEB  Köln derzeit davon aus, dass das Planergebnis 2022 in 
Höhe von 21,9 Mio. € erreicht wird.

14 
Anhangverzeichnis 
Anhang 1: Spartenrechnung 
 
Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€ Ist T€ Plan T€
200.345 196.124 0 0 1.405 1.228 1.963 2.191 642 742 2.416 2.706 2.886 2.291 492 631 2.825 2.517 750 753
2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00
3.009 2.441 0 0 465 400 61 65 42 50 291 178 0 0 2 0 0 0 10 0
12.873 11.075 3 0 31 1 55 0 13 5 2.467 2.430 9 5 16 0 7 0 15 0
216.229 209.640 3 0 1.901 1.629 2.079 2.256 697 797 5.174 5.314 2.895 2.296 510 631 2.832 2.517 775 753
-41.678 -44.789 -150 -46 -559 -640 -745 -1.034 -222 -331 -96 -275 -1.242 -697 -23 -55 -1.336 -1.301 -30 -80
-55.931 -52.219 -843 -813 0 0 -604 -507 -153 -114 -276 -377 -645 -585 -166 -204 -726 -662 0 0
-70.645 -70.544 -46 0 -1.202 -1.100 -278 -283 -1.483 -1.415 -4.178 -4.200 -321 -305 -11 -15 -31 0 -95 -94
-12.402 -10.623 -12 -10 -191 0 -16 -18 -8 -5 -37 -7 -73 -145 -74 -127 -100 -64 -21 0
2.117 1.775 -238 -290 -548 -450 -301 -280 -53 -90 -379 -150 -106 -95 28 35 -46 -35 -474 -444
1.280 1.170 -317 -290 0 0 -243 -190 -51 -50 -122 -120 -255 -240 -82 -105 -210 -175 0 00
1.144 1.105 -190 -190 -7 0 -59 -105 -21 -90 -75 -75 -250 -225 -182 -160 -360 -260 0 0
-176.115 -174.125 -1.796 -1.639 -2.507 -2.190 -2.246 -2.417 -1.991 -2.095 -5.163 -5.204 -2.892 -2.292 -510 -631 -2.809 -2.497 -620 -618
40.114 35.515 -1.793 -1.639 -606 -561 -167 -161 -1.294 -1.298 11 110 3 4 0 0 23 20 155 135
-9.511 -9.820 -1 10 -25 1 -5 -11 -10 -126 -225 0 0 0 0 -1 0 -7 -3
30.603 25.695 -1.794 -1.639 -596 -586 -166 -166 -1.305 -1.308 -115 -115 3 4 0 0 22 20 148 132
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -39 -64
-148 -171 -2 -4 0 0 0 0 -7 -5 0 0 -3 -4 0 0 -22 -20 0 0
30.455 25.524 -1.796 -1.643 -596 -586 -166 -166 -1.312 -1.313 -115 -115 0 0 0 0 0 0 109 68
0 0 0 0 596 586 166 166 1.312 1313 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0
30.455 25.524 -1.796 -1.643 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 109 68
Jahresergebnis
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Spartenergebnis
Umlagen der Overheadkosten
Ordentliches 
Unternehmensergebnis
Sonstige Steuern
Übrige Umlagen
Finanzergebnis
Ordentliche betriebliche 
Aufwendungen
Abschreibungen
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen
Interne Leistungsverrechnung
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Gesamtleistung
Hochwasser-
schutz-
zentrale
Betriebs-
führung
WBV Wahn
Betrieb gewerb-
licher Art
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
Spartenrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Straßenent-
wässerung 
investiv Parkweiher
betrieblicher
Hochwasser-
schutz
konstruktiver
Hochwasser-
schutz
sonstige 
Gewässer
Straßenent-
wässerung
Gebühren-
haushalt
Umsatzerlöse
Betriebsergebnis
Ertragssteuern
 
 
Ergebnisse Spartenrechnung: 
Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung 
und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB  Köln verbleiben, soll in den Sparten 
sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine 
Kostendeckung erzielt we rden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kos-
ten nach einem Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwas-
serbeseitigung umgelegt. 
So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentr a-
le und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. 
Der Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewä s-
ser, Straßenentwässerung investiv  sowie der Sparte Parkweiher resultieren aus der 
Abschreibung der Kapitalsacheinlage.

15 
Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwa s-
ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 
Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 
2004 -1.500 T€ 
2005 -1.280 T€ 
2006 -   905 T€ 
2007 - 1.216 T€ 
2008 - 1.372 T€ 
2009 - 1.415 T€ 
2010 - 1.270 T€ 
2011 -1.371 T€ 
2012 -1.329 T€ 
2013 - 1.510 T€ 
2014 -1.822 T€ 
2015 - 1.900 T€ 
2016 -2.170 T€ 
2017 -1.740 T€ 
2018 -1.746 T€ 
2019 -1.714 T€ 
2020 -1.563 T€ 
2021 -1.796 T€ 
Gesamt: - 27.619 T€

16 
Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in-
vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: 
Jahr  Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei-
her & Straßenentwässerung investiv 
Entnahme aus 
Kapitaleinlage 
2005 -9 T€ 9 T€ 
2006 -23 T€ 23 T€ 
2007 -62 T€ 62 T€ 
2008 -62 T€ 62 T€ 
2009 -62 T€ 62 T€ 
2010  HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 
2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 
2012  HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 
2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 
2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -664 T€  
1.004 T€ 
2015  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 
1.514 T€ 
2016  HW: -118 T€; Gewässer -222T€; 
 Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 
1.949 T€ 
2017  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -497 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 
1.469 T€ 
2018  HW: -116 T€; Gewässer -221T€;  
Parkweiher -852 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 
1.837 T€ 
2019  HW: -115 T€; Gewässer -203T€;  
Parkweiher -1.311 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 
2.237 T€ 
 
 
 
2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 
2.235 T€ 
2021 HW: -115 T€; Gewässer -166T€;  
Parkweiher -1.312 T€, 
 Straßenentwässerung investiv: -592 T€ 
2.185 T€ 
Gesamt:  -16.020 T€ 16.020 T€ 
Der Jahresfehlbetrag in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und 
der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins-
gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der  Stadt Köln unentgeltlich, im 
Wege einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein 
gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu  einem ausge-
glichenen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der 
Stadt Köln übertragenen Vermögen sgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 21 auf 
52.993 T€.

17 
Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten 
 
Interne Leistungsverrechnung 
2021 2020
Straßenentwässerung -238 -214
Straßenentwässerung investiv -548 -650
sonstige Gewässer -301 -471
Parkweiher -53 0
konstruktiver Hochwasserschutz -379 -283
betrieblicher Hochwasserschutz -106 -110
Hochwasserschutzzentrale 28 60
Betriebsführung WBV -46 -51
Summe -1.643 -1.719
Interne Leistungsverrechnung
 
 
Straßenentwässerung: Es gab einen leichten Anstieg der verrechneten Stunden 
von 214 T€ auf 238 T€. Man liegt hier aber weiterhin unter dem 2019er Niveau (292 
T€) 
Straßenentwässerung investiv: In 2021 ist die interne Leistungsverrechnung um 
knapp 16% gesunken. Von den 548 T€ wurden 465 T€ als Eigenleistungen aktiviert. 
Parkweiher: Der Saldo aus Arbeiten für andere Sparten (bspw. sonstige Gewässer) 
und dem Empfangen von Leistungen für die Sparte Parkweiher ist in 2021 mit -53 T€ 
wieder negativ. Man bewegt sich aber deutlich unter dem Niveau von 2019 (-91 T€)  
Hochwasserschutz: In der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz gab es einen 
deutlichen Anstieg der von der Sparte Abwasser erbrachten Leistungen. Die se resul-
tieren aus den deutlich gestiegenen A ktivitäten für das Projekt Ertüchtigung Linde-
mauer sowie den Retentionsraum Worringen. 
 
Umlagen 
2021 2020
Straßenentwässerung -190 -234
Straßenentwässerung investiv -7 -6
sonstige Gewässer -59 -104
Parkweiher -21 -83
konstruktiver Hochwasserschutz -75 -93
betrieblicher Hochwasserschutz -250 -260
Hochwasserschutzzentrale -182 -207
Betriebsführung WBV -360 -322
Summe -1.144 -1.309
Umlagen (inkl. KKP/PM)
 
Die Umlagen sind im Vergleich zu 20 20 gesunken. Bis auf die Sparte Betriebsfüh-
rung WBV haben alle Sparten in 2021 geringere Umlagen erhalten. 
Parkweiher: In 2 021 wurden die Instandhaltungs - und Wartungsaufträge im Profit 
Center Parkweiher angelegt. Falls sie mit spartenfremden Personal durchgeführt 
wurden machte sich dies dann im Bereich interne Leistungsverrechnung bemerkbar. 
Diese Position ist auch im Verglei ch zum Vorjahr angestiegen. In den Vorjahren wa-

18 
ren einige dieser Aufträge außerhalb der Sparte Parkweiher verortet und wurden 
dann mittels Abrechnungsvorschrift auf den jeweiligen Parkweiher abgerechnet. Im 
Saldo gibt es keinen wesentlichen Unterschied zum  Vorjahr (ILV +53 T€, Umlagen -
62 T€ im Vergleich zu 2020) 
Straßenentwässerung: In 202 1 gab es für die Straßenentwässerungspumpwerke 
deutlich weniger Einsätze (Rückgang um 38 T€) durch die Haustechnik. Dies erklärt 
den Rückgang von -234 T€ auf -190 T€. 
Betriebsführung WBV: Der Anstieg bei den Umlagen resultiert aus der Abrechnung 
von Kanalreinigungskosten (32 T€) organisiert von TB3, die in 2020 nicht angefallen 
sind. 
 
Overheadkosten 
2021 2020
Straßenentwässerung -317 -253
Straßenentwässerung investiv 0 0
sonstige Gewässer -243 -218
Parkweiher -51 -38
konstruktiver Hochwasserschutz -122 -138
betrieblicher Hochwasserschutz -255 -287
Hochwasserschutzzentrale -82 -76
Betriebsführung WBV -210 -197
Summe -1.280 -1.207
Overheadkosten
 
Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die anderen Sparten verre chnet 
wurden, veränderten sich leicht . Lediglich die operative Straßenentwässerung hat 
eine deutliche Zunahme der Overheadkosten zu verzeichnen. Hier sind die modifi-
zierten Herstellkosten von 1,0 Mio. EUR (2020) auf 1,2 Mio. EUR (2021) gestiegen. 
Somit erhöhte sich der Anteil an den gesamten Overheadkosten für die Sparte Stra-
ßenentwässerung von 1,82% auf 2,20%. 
Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem M & V B ereich im Jahr 20 21 rund 
14,3 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €) und stiegen somit um 2,9%.

Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

1783 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
2021 2020
€ €
1. 213.724.122,11 212.986.406,40
2. 2.085,87 2.028,57
3. 3.880.335,73 3.991.121,21
4. 15.488.585,36 15.634.715,41
233.095.129,07 232.614.271,59
5.
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.997.210,90 6.799.498,45
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.531.277,24 27.047.336,92
c) Abwasserabgabe 6.611.000,00 6.602.000,00
d) Umlagen an Verbände 4.941.391,39 5.122.173,38
46.080.879,53 45.571.008,75
6.
a) Löhne und Gehälter 40.208.828,42 40.674.040,10
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung 19.135.606,59 19.526.236,91
59.344.435,01 60.200.277,01
7.
78.289.889,37 77.367.867,56
8. 12.933.496,03 13.600.356,20
9. 367.778,34 222.775,82
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 20.000,00 0,00
11. 9.993.452,63 12.149.964,55
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 39.463,04 72.486,55
13. 26.761.291,80 23.875.086,79
14. 182.265,06 203.933,55
15. 26.579.026,74 23.671.153,24
16. 25.906.028,84 27.799.329,60
17. 2.189.154,35 2.234.875,60
18. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage 934.514,00 -821.500,00
19. Ausschüttung 24.800.557,75 28.620.829,60
20. 28.939.138,18 25.906.028,84Bilanzgewinn
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis nach Steuern
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Umsatzerlöse 
Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Anlage 2

Anlage 3 - Bestätigungsvermerk

15850 Zeichen

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Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2021 | 50081800-16094256 | 2
 
2 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk erteilt: 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
An die Stadtentw
ässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffent-
lichen Rechts, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem 
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des 
öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. 
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), 
die im Abschnitt Personal im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des
öffentlichen Rechts zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü-
fungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Er-
klärung zur Unternehmensführung.
Anlage 3

[kpmg|logo]  3 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2021 | 50081800-16094256 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Anstalt des öffentlichen Rechts 
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Sonstige Informationen 
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen 
Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB 
(Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt Personal des Lageberichts enthalten ist. 
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf 
die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch 
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen 
– wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe-
richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder  
– anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.  
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon-
trollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu

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ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen 
Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen-
hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes 
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder 
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts vermit-
telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die 
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die 
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.  
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt 
des öffentlichen Rechts vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere 
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der 
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.

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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das 
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme der Anstalt des öffentlichen Rechts abzugeben. 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche 
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit der Anstalt des öffentlichen Rechts zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we-
sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die 
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen 
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi-
zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse-
res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts vermittelt. 
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-
entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen 
Rechts. 
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-
gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach

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und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen 
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG  
Wir haben geprüft, ob die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Über-
einstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung 
nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Ver-
antwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut-
schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen 
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden 
als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstan-
dards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und 
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. 
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungsle-
gungspflichten der Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 6b Abs. 3 EnWG.

[kpmg|logo]  7 | Stadtentwässerungsbetriebe | Prüfungsbericht 31.12.2021 | 50081800-16094256 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Ver-
treter ihre Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung 
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, 
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 
EnWG beinhaltet. 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung 
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten 
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der 
Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
 
Köln, den 25. März 2022  
KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
gez. Hillesheim 
Wirtschaftsprüfer 
gez. Biermann 
Wirtschaftsprüfer

Anlage 1 - Bilanz

2776 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
Bilanz zum 31. Dezember 2021
A K T I V S E I T E
Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 969.199,07 1.181.478,00
2. Geleistete Anzahlungen 663.115,73 1.632.314,80 506.726,88
II. Sachanlagen
1.
324.122.131,33 332.923.946,38
2. Abwassertechnische Anlagen 1.237.696.404,49 1.232.448.735,14
3. Technische Anlagen und Maschinen 173.051.538,37 186.358.744,43
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.609.602,75 9.202.475,42
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 80.361.623,58 85.992.877,68
1.824.841.300,52 1.846.926.779,05
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 4.500,00 14.500,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 8.692,17
4.500,00 23.192,17
1.826.478.115,32 1.848.638.176,10
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 973.633,02 1.000.620,51
2. noch nicht abgerechnete Leistungen 101.330,79 99.244,92
1.074.963,81 1.099.865,43
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.125.463,43 719.951,03
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.378.403,62 3.160.000,65
3. Sonstige Vermögensgegenstände 515.719,67 507.653,38
5.019.586,72 4.387.605,06
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten 4.383,34 3.564,61
6.098.933,87 5.491.035,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 445.500,90 35.337,92
1.833.022.550,09 1.854.164.549,12
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf 
eigenen und fremden Grundstücken
Anlage 1

P A S S I V S E I T E 
Vorjahr 
EUR EUR EUR 
A. Eigenkapital 
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 
II. Kapitalrücklage 704.179.763,47 706.368.917,82 
III. Gewinnrücklage 69.503.814,18 68.569.300,18 
IV. Bilanzgewinn 28.939.138,18 25.906.028,84 
803.122.715,83 801.344.246,84 
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 259.212.490,04 264.906.181,00 
C. Rückstellungen 
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen 68.210.000,00 60.343.289,00 
2. Steuerrückstellungen 1.348.366,21 1.373.494,67 
3. Sonstige Rückstellungen 36.846.297,84 35.375.653,06 
106.404.664,05 97.092.436,73 
D. Verbindlichkeiten 
1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 150.000.000,00 110.000.000,00 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 502.6 13.841,89 572.521.422,45 
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7 .440.143,64 4.513.909,33 
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 591.02 6,73 624.540,65 
5. Sonstige Verbindlichkeiten 
davon aus Steuern EUR 334.178,37 
(Vorjahr EUR 570.773,26) 1.634.389,43 1.681.715,91 
662.279.401,69 689.341.588,34 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.003.278,48 1.480.096,21 
1.833.022.550,09 1.854.164.549,12

Beratungsverlauf (2)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1663/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.06.2022
Erstellt
16.05.2022 16:45