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1943/2024

Unfallprävention im Straßenverkehr

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 09.09.2024 
 1943/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt-
Fraktion betreffend „Unfallprävention im Straßenverkehr“ (AN/0944/2024) 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Volt-Fraktion haben eine Anfrage 
(AN/0944/2024) gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema Unfallprävention im 
Straßenverkehr eingereicht:  
 
Fragen im Detail: 
1. Beabsichtigt die Verwaltung neue mobile, semi-mobile anzuschaffen oder weitere statio-
näre Messstationen zu installieren? 
2. Wie viel kosten mobile Messstationen und wie schnell refinanziert sich deren Anschaf-
fung? Welche Kosten sind mit der Anschaffung bzw. Installation verbunden und wie lange 
dauert die durchschnittliche Refinanzierung? 
3. Wie kann die Messstationsdichte/Geschwindigkeitsmessdichte in Köln mittelfristig erhöht 
werden? 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Aktuell verfügt der Verkehrsdienst über 5 mobile Radarwagen, 3 Stativsysteme, 13 Semistati-
onäre Anlagen incl. 3 Zugfahrzeugen, 59 Stationäre Anlagen sowie 4 kombinierte Rotlicht- 
und Geschwindigkeitsmessanlagen. Diese Messsysteme werden derzeit durch 24 Mitarbei-
tende des Technischen Außendienstes betreut und betrieben. Im Schnitt werden pro Jahr 
rund 550.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. 
Durch die enge Kooperation mit der Polizei Köln sowie der Unfallkommission der Stadt Köln

2 
 
ist der Verwaltung der Anstieg der Verunglücktenzahl aufgrund überhöhten Geschwindigkeit 
bekannt und hat auch hier zur Besorgnis geführt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung 
die Zahl der Messstellen weiter erhöht. 
Aktuell sind rund 2.500 aktive Messstellen ausgewiesen. Damit die stetig steigende Anzahl 
auch bedient werden kann, wurden in den vergangenen Jahren insgesamt 13 Semistationäre 
Anlagen beschafft. 
Bei diesen Systemen handelt es sich um laserbasierte Geschwindigkeitsmessanlagen, die 
drehbar in einem Einachsanhänger montiert und in der Lage sind, beide Fahrtrichtungen auto-
matisiert ohne Bedienpersonal zu überwachen.  
Die Semistationären Anlagen werden mittels Akku betrieben und bedürfen zum Aufladen einer 
Ladeinfrastruktur. Da diese am Standort Deutz nicht vorhanden ist, werden die 13 Semistatio-
nären Anlagen in verschiedenen Örtlichkeiten der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) gela-
den. Diese Örtlichkeiten sind jedoch mit 13 Systemen ausgereizt, für weitere Systeme ist dort 
der Platz für eine weitere Ladeinfrastruktur nicht mehr vorhanden.  
Die Semistationären Anlagen können personalschonend betrieben werden, sind variabel ein-
setzbar, ermöglichen schnelle Reaktionen auf sich ändernde Anforderungen und sind beson-
ders für den städtischen Verkehrsbereich geeignet. Aus diesen Gründen wurde auf den weite-
ren Ausbau der personalintensiven Radarwagenflotte verzichtet. 
Weitere Beschaffungen von Semistationären Anlagen sind nach Realisierung einer neuen La-
deinfrastruktur vorgesehen.  
Neben den mobilen Messsystemen wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen und in Abstim-
mung mit der Polizei sowie der Unfallkommission, auch der stationäre Messbereich kontinuier-
lich ausgebaut.  
Aktuell befinden sich 3 neue stationäre Messanlagen im Aufbau. Es handelt sich hier um 
Messstellen im Bereich der Bachemer Str (Höhe Grundschule), Dellbrücker Hauptstr. sowie 
auf der Butzweilerhofallee in Höhe des Kinderspielplatzes (Motorworld).  
Zu 2.) 
Die Maßnahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicher-
heit und sollen dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhüten und schwere Unfallfolgen zu ver-
meiden. Die Frage der Einnahmen bzw. der Refinanzierung spielt hierbei nur eine untergeord-
nete Rolle. 
Es fallen ca. folgende Kosten an (Netto): 
  
Semistationäres Messsystem                                 350.000,- EUR 
Zugfahrzeug                                                              40.000,- EUR 
  
Mobiles Messsystem                                                50.000,- EUR 
Messfahrzeug (Spezialanfertigung)                          60.000,- EUR 
 
Stationäres Messsystem           100.000,- EUR

3 
 
Bei einer Ausweitung der Messsysteme muss auch die Personalkapazität angepasst werden. 
Die mobile Messung erfolgt in großen Teilen in Zweierteams, die Aufstellung von Semistatio-
nären Systemen erfolgt grundsätzlich immer in Zweierteams. 
Das Messpersonal ist in EG 6 TVöD eingruppiert, hier liegen die durchschnittlichen jährlichen 
Personalkosten bei rund 63.600,- EUR. 
Zu 3.) 
Im Rahmen einer Modernisierungsaktion werden seit den letzten Jahren die vorhandenen, auf 
Messschleifentechnik basierten und wartungs- sowie kostenintensiven Stationären Messanla-
gen kontinuierlich gegen moderne Laserbasierte Systeme ausgetauscht. Die Laseranlagen 
sind wartungsfrei und können über das städtische Datennetzwerk administriert werden. Hier-
durch ergibt sich im Gegensatz zu den alten Messsystemen eine höhere Messperformance 
und eine erhebliche Reduzierung der bisherigen durch die Wartungsarbeiten bedingten Aus-
fallzeiten bei den Altsystemen. 
Darüber hinaus soll die bisherige Kooperation mit der Polizei Köln vertieft werden, um noch 
mehr gemeinsame Aktionen zur Geschwindigkeitsüberwachung und -kontrolle durchzuführen. 
Zielführend sieht die Verwaltung den Ausbau der Semistationären Flotte. 
Hierzu ist jedoch Voraussetzung, dass eine weitere Ladeinfrastruktur außerhalb den Örtlich-
keiten der StEB geschaffen wird. Die Betriebshöfe der technischen Ämter, der Feuerwehr so-
wie der AWB scheiden aus, da diese bereits mit ihrem eigenen Betriebspark voll ausgelastet 
sind. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1943/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.09.2024
Erstellt
13.06.2024 12:59