3215/2018
Stand Videoüberwachung an den Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes - Anfrage von Pro Köln (AN/0249/2018)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2215 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3215/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Stand Videoüberwachung an den Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes - Anfrage von Pro Köln (AN/0249/2018) Mit der o. g. Anfrage vom 21.02.2018 bittet die Bürgerbewegung Pro Köln in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) um die Beantwortung der nachstehenden Fragen. Die Anfrage nimmt Bezug auf die Be- schlussfassung derselben Bezirksvertretung vom 28.01.2016 zu TOP 8.1.3 „Sicherheit an U-Bahn- Stationen im Stadtbezirk – Antrag der CDU“ (Vorlagen-Nr. AN/0016/2016), nachstehend als „Prüfauf- trag“ bezeichnet. 1. „Wie ist der Stand des Prüfauftrages? Liegt bereits ein Ergebnis vor? 2. Welche Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes sind bereits mit Videoüberwachung ausgerüstet? Auf welchen Ebenen und in welchen Bereichen? 3. Sind weitere Videoüberwachungen geplant? Bei welchen Haltestellen, in welcher Reihenfolge und mit welchen zeitlichen Abständen ist mit der Ausrüstung zu rechnen? 4. Welche Kosten sind/werden hierdurch für die KVB an(ge)fallen pro Haltestelle? 5. Sind die bereits installierten Videoüberwachungskameras durch Zerstörungen oder Vandalis- mus in Mitleidenschaft gezogen worden? Welche Kosten sind dadurch entstanden?“ Hierzu nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt Stellung: zu Fragen 1 bis 4: Die Prüfung ist durch die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 12.09.2016 und Genehmigung durch den Rat am 22.09.2016 (Vorlagen-Nr. 2931/2016) inzwischen erfolgt. Demnach sollen zunächst die Zwischenebenen an zwei Haltestellen in der Kölner Innenstadt mit Anlagen zur Videodetektion ausgestattet werden und im Weiteren, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange, auch Planungen für andere Standorte erfolgen. Diese Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell weder Termine noch Kosten für die Haltestellen im Stadtbezirk Nippes genannt werden können. zu Frage 5: Schäden durch Vandalismus an bestehenden Anlagen sind aktuell nicht bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3215/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.10.2018
- Erstellt
- 02.10.2018 14:50