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3215/2018

Stand Videoüberwachung an den Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes - Anfrage von Pro Köln (AN/0249/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3215/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Stand Videoüberwachung an den Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes - Anfrage von Pro 
Köln (AN/0249/2018) 
Mit der o. g. Anfrage vom 21.02.2018 bittet die Bürgerbewegung Pro Köln in der Bezirksvertretung 5 
(Nippes) um die Beantwortung der nachstehenden Fragen. Die Anfrage nimmt Bezug auf die Be-
schlussfassung derselben Bezirksvertretung vom 28.01.2016 zu TOP 8.1.3 „Sicherheit an U-Bahn-
Stationen im Stadtbezirk – Antrag der CDU“ (Vorlagen-Nr. AN/0016/2016), nachstehend als „Prüfauf-
trag“ bezeichnet. 
 
 
1. „Wie ist der Stand des Prüfauftrages? Liegt bereits ein Ergebnis vor? 
2. Welche Haltestellen der KVB im Bezirk Nippes sind bereits mit Videoüberwachung ausgerüstet? 
Auf welchen Ebenen und in welchen Bereichen? 
3. Sind weitere Videoüberwachungen geplant? Bei welchen Haltestellen, in welcher Reihenfolge 
und mit welchen zeitlichen Abständen ist mit der Ausrüstung zu rechnen? 
4. Welche Kosten sind/werden hierdurch für die KVB an(ge)fallen pro Haltestelle? 
5. Sind die bereits installierten Videoüberwachungskameras durch Zerstörungen oder Vandalis-
mus in Mitleidenschaft gezogen worden? Welche Kosten sind dadurch entstanden?“ 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt 
Stellung: 
 
zu Fragen 1 bis 4: 
 
Die Prüfung ist durch die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 12.09.2016 und 
Genehmigung durch den Rat am 22.09.2016 (Vorlagen-Nr. 2931/2016) inzwischen erfolgt. Demnach 
sollen zunächst die Zwischenebenen an zwei Haltestellen in der Kölner Innenstadt mit Anlagen zur 
Videodetektion ausgestattet werden und im Weiteren, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher 
Belange, auch Planungen für andere Standorte erfolgen.  
Diese Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell weder Termine noch Kosten 
für die Haltestellen im Stadtbezirk Nippes genannt werden können. 
 
zu Frage 5: 
 
Schäden durch Vandalismus an bestehenden Anlagen sind aktuell nicht bekannt.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3215/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.10.2018
Erstellt
02.10.2018 14:50