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AN/1379/2021

Sozial gerechte Liegenschaftspolitik

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 28.06.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.02.2022, TOP 3.1

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (Version Rat 24.06.2021)

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 24.06.2021

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

9230 Zeichen

Fraktion DIE LINKE.Köln 
Ratsgruppe DIE PARTEI 
Ratsgruppe Klima Freunde 
Ratsgruppe GUT 
Freie Wähler Köln 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2021 
 
AN/1379/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 
 
Sozial gerechte Liegenschaftspolitik 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates 
am 24.6. zu nehmen: 
 
Beschluss:  
I. Die Verwaltung legt dem Rat bis Ende 2021 eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vor, 
in welcher die künftige städtische Liegenschaftspolitik verbindlich geregelt wird. Diese 
wird sich in folgendem Rahmen bewegen:  
1. Es wird grundsätzlich kein städtischer Grund verkauft. Dies gilt insbesondere für 
Wohnbau-, Gewerbe-, Grün-, Schul- und Kitaflächen aber auch für Flächen, die für 
Sondernutzungen wie Krankenhäuser, Kultur- bzw. Jugendzentren und Sportplätze 
zur Verfügung gestellt werden sollen.  
2. Die Vergabe erfolgt stattdessen im Erbbaurecht. Dabei sind Firmen im städtischen 
Besitz oder mit städtischer Beteiligung – entsprechend der rechtlichen Vorgaben (In-
housevergabe) – bevorzugt zu behandeln. Zusätzlich wächst der zu erhebende Erb-
bauzins mit der zu erwartenden Rendite. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen und 
Vorhaben, die gemeinwohlorientiert sind, einen geringeren Zinssatz zahlen als profit-
orientierte.

- 2 - 
 
3. Der Zuschlag wird nach dem Verfahren der Konzeptvergabe erteilt. Das beste Kon-
zept ist das, das am stärksten dem Gemeinwohl dient. Die Gemeinwohlorientierung 
wird anhand eines Kriterienkatalogs gemessen. Der zu entwickelnde Kriterienkatalog 
orientiert sich an der aus der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) bekannten Matrix. Da-
bei sollten kölnspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Bei der Erstellung des Kri-
terienkatalogs muss mit Partnern aus GWÖ-Szene (Regionalgruppe Köln-Bonn, Ge-
meinwohl-Ökonomie Rheinland e.V.) zusammengearbeitet werden. Interessierte Un-
ternehmen, die bereits im Rahmen der GWÖ zertifiziert worden sind und über eine 
Gemeinwohl-Bilanz verfügen, sind bei der Vergabe zu bevorzugen. Der Erbbauzins 
für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Vorhaben startet bei 1 %. Der Erbbau-
zins kann bei einem Gemeinwohl-Bilanz-Ergebnis von über 600 Punkten auch unter 
1 % liegen. Neben diesen Kriterien sind die folgenden spezifischen Aspekte zu be-
rücksichtigen:  
a. Für den Wohnungsbau:  
Es wird dauerhaft preiswerter Mietwohnraum zur Verfügung gestellt, welcher 
auch nach Bindungswegfall preiswert bleibt. Hier kann das Modell „Kalscheu-
rer Weg“ als Vorbild dienen. Der Schaffung von Wohnraum für alte, kranke, 
behinderte, arme und in Ausbildung befindlichen Menschen wird eine hohe 
Priorität beigemessen. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. Der klima-
freundliche Bau und Betrieb der Wohnsiedlung wird honoriert.  
b. Für den Schul- und Kitabau:  
Grund-und Gesamtschulen sowie Kitas in städtischer Trägerschaft werden so-
lange bevorzugt bedient, bis der Mangel überwunden ist und die Quote bei 
städtischen Kitas bei 50 % liegt. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. 
Der klimafreundliche Bau und Betrieb der Einrichtung wird honoriert.  
c. Für Sonderflächen:  
Gesundheitszentren, Krankenhäuser, Kultur-und Jugendzentren in öffentlicher 
Hand werden bevorzugt bedient. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. 
Der klimafreundliche Bau und Betrieb der Einrichtung wird honoriert.  
d. Für Gewerbeflächen:  
Den Zuschlag soll erhalten, wer mit seinem Betrieb möglichst viele sozialver-
sicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft und ein nachhaltiges Produkt anbie-
tet. Der klimafreundliche Bau und die klimafreundliche Bewirtschaftung des 
Betriebes werden honoriert.  
II. Die Regelungen der städtischen Liegenschaftspolitik sind auch für städtische Tochterun-
ternehmen verbindlich  
III. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat regelmäßig über die städtischen Liegenschaf-
ten Bericht zu erstatten:

- 3 - 
 
1. Die Verwaltung möge bis zur nächsten Ratssitzung mitteilen, in welchen Posten und 
mit welchen entsprechenden Beträgen Verkaufserlöse für städtische Flächen im 
Haushalt berücksichtigt sind:  
 Für 2018-20 die jeweiligen Plan- und Ist-Zahlen  
 Für 2021 die Plan-Zahlen  
 Für 2022-25 die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung  
2. Die Verwaltung möge bis Ende 2021 mitteilen, wie groß ihr Grundbesitz ist, was der 
Wert dieser Grundstücke ist und wie es gelingen kann, den Grundbesitz der Stadt 
Köln bis zum Ende der aktuellen Dekade um 50 % zu erhöhen. Alle in Köln zum Ver-
kauf stehenden Flächen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Landes-und Bun-
desflächen, werden angekauft.  
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat jährlich über die Zuwachsraten beim städti-
schen Grund zu berichten. 
 
Begründung:  
Grund und Boden rückt immer weiter in das Visier von Kapitalanlegern. Grundsätzlich sollte 
der Boden aber der Allgemeinheit gehören und dem Gemeinwohl dienen. Auch Menschen 
mit geringen finanziellen Mitteln und Unternehmen, die nicht auf finanzielle Rendite, sondern 
auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind, haben das Recht, den Boden zu nutzen. Die Stadt 
Köln kann einen Beitrag zur Vergesellschaftung von Grund und Boden leisten und der Gent-
rifizierung entgegen wirken, sowie sich mit dem vermehrten Besitz von Land Spielräume für 
künftige Generationen sichern.  
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH Dortmund (ILS) stellt in 
seiner jüngsten Publikation ILS Impulse 2/21 dar, dass sich in den Großstädten die Boden-
preise in den letzten zehn Jahren teilweise verdoppelt haben. Diese Entwicklung hat direkte 
Auswirkungen für den Wohnungsbau: „Hinter den nüchternen Zahlen der Bundestatistik ver-
birgt sich sozialer Sprengstoff und eine stadtentwicklungspolitische Notlage. Die Entwicklung 
der Baulandpreise spielt bei den in den vergangenen Jahren insbesondere in den größeren 
Städten massiv gestiegenen Wohnkostenbelastungen eine entscheidende Rolle. Der Anteil 
der Grundstückskosten an den Gestehungskosten einer Neubauwohnung steigt seit vielen 
Jahren. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist das eine schwere Bürde. Die 
Kostenmieten im öffentlichen Wohnungsbau steigen kontinuierlich und frei finanzierter Woh-
nungsbau wird unter diesen Rahmenbedingungen vor allem im Hochpreis- und Luxusseg-
ment realisiert.“ (ILS Impulse 2/21, S.2)  
Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um soziale Infrastruktur zu 
schaffen, muss die Stadt daher eine langfristig ausgerichtete, strategische Bodenpolitik be-
treiben: „Auf mittlere Sicht ist keine Entspannung der überhitzten großstädtischen Boden- 
und Wohnungsmärkte in Sicht. Bund und Länder sollten die Bodenfrage daher zu einem der

- 4 - 
 
Ausgangspunkte ihrer sozialen Wohnungs-, Stadtentwicklungs- und Infrastrukturpolitik erklä-
ren. Die Kommunen müssen ihre verlorene Steuerungskraft zurückgewinnen, was engagier-
tes politisches Handeln im kommunalen Raum bedarf […].“ (ILS Impulse 2/21, S.4)  
Eine Orientierung der öffentlichen Liegenschaftspolitik am Gemeinwohl wirkt der Renditeori-
entierung privater Investoren entgegen und drängt sie zurück. Ziele wie die Schaffung dau-
erhaft günstigen Wohnraums sowie Klimaschutz und –anpassung können auf diese Weise 
konsequent und nachhaltig verfolgt werden. Hierzu muss der Grund in Köln dauerhaft in öf-
fentliche Hand. Vergaben sollen nur im Erbbaurecht stattfinden: „Angesichts dieser Entwick-
lungen bedarf der staatliche und kommunale Umgang mit Grund und Boden einer radikalen 
Kehrtwende. Städte und Gemeinden müssen ihrer Verantwortung für eine gemeinwohlorien-
tierte Stadtentwicklung gerecht werden können. Dafür muss der Boden in größtmöglichem 
Umfang einem rein renditeorientierten oder gar spekulativen Handeln der Marktteilnehmen-
den entzogen werden.“ (ILS Impulse 2/21, S.3). Mit dem Einsatz des Erbbaurechtes erhält 
die Stadt dauerhaft ihre strategische Handlungsfreiheit, um auch in mehreren Jahrzehnten, 
auf die dann anstehenden stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen reagieren zu 
können. Zudem ist das Erbbaurecht eine Lösung für das grundsätzliche Problem des öffent-
lich geförderten Wohnungsbaus: Die Bindung läuft aus und die Wohnungsmiete erreicht we-
nige Jahre später das allgemeine Mietniveau. Das Erbbaurecht ermöglicht dagegen, über die 
gesamte Laufzeit (bis 99 Jahre) eine Mietpreisbremse festzuschreiben. 
Mit der Entscheidung für eine sozial gerechte, auf das Gemeinwohl ausgerichtete Liegen-
schaftspolitik würde Köln einen Weg einschlagen, den andere Kommunen bereits erfolgreich 
beschreiten: „Dass dies möglich ist, zeigen Vorreiter-Kommunen wie Böblingen, Ulm oder 
Münster, die mit einer aktiven Bodenpolitik Handlungsoptionen für die soziale und gemein-
wohlorientierte Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung geschaffen haben“ (ILS Impulse 2/21, 
S.3)  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Michael Hock 
Ratsgruppe Die Partei 
Karina Syndicus 
Ratsgruppe GUT 
 
Nicolin Gabrysch 
Ratsgruppe Klima Freunde 
 
Walter Wortmann 
Freie Wähler Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) (Version Rat 24.06.2021)

9194 Zeichen

Fraktion DIE LINKE.Köln 
Ratsgruppe DIE PARTEI 
Ratsgruppe Klima Freunde 
Ratsgruppe GUT 
Freie Wähler Köln 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2021 
 
AN/1379/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Sozial gerechte Liegenschaftspolitik 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates 
am 24.6. zu nehmen: 
 
Beschluss:  
I. Die Verwaltung legt dem Rat bis Ende 2021 eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vor, 
in welcher die künftige städtische Liegenschaftspolitik verbindlich geregelt wird. Diese 
wird sich in folgendem Rahmen bewegen:  
1. Es wird grundsätzlich kein städtischer Grund verkauft. Dies gilt insbesondere für 
Wohnbau-, Gewerbe-, Grün-, Schul- und Kitaflächen aber auch für Flächen, die für 
Sondernutzungen wie Krankenhäuser, Kultur- bzw. Jugendzentren und Sportplätze 
zur Verfügung gestellt werden sollen.  
2. Die Vergabe erfolgt stattdessen im Erbbaurecht. Dabei sind Firmen im städtischen 
Besitz oder mit städtischer Beteiligung – entsprechend der rechtlichen Vorgaben (In-
housevergabe) – bevorzugt zu behandeln. Zusätzlich wächst der zu erhebende Erb-
bauzins mit der zu erwartenden Rendite. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen und 
Vorhaben, die gemeinwohlorientiert sind, einen geringeren Zinssatz zahlen als profit-
orientierte.  
3. Der Zuschlag wird nach dem Verfahren der Konzeptvergabe erteilt. Das beste Kon-
zept ist das, das am stärksten dem Gemeinwohl dient. Die Gemeinwohlorientierung

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wird anhand eines Kriterienkatalogs gemessen. Der zu entwickelnde Kriterienkatalog 
orientiert sich an der aus der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) bekannten Matrix. Da-
bei sollten kölnspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Bei der Erstellung des Kri-
terienkatalogs muss mit Partnern aus GWÖ-Szene (Regionalgruppe Köln-Bonn, Ge-
meinwohl-Ökonomie Rheinland e.V.) zusammengearbeitet werden. Interessierte Un-
ternehmen, die bereits im Rahmen der GWÖ zertifiziert worden sind und über eine 
Gemeinwohl-Bilanz verfügen, sind bei der Vergabe zu bevorzugen. Der Erbbauzins 
für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Vorhaben startet bei 1 %. Der Erbbau-
zins kann bei einem Gemeinwohl-Bilanz-Ergebnis von über 600 Punkten auch unter 
1 % liegen. Neben diesen Kriterien sind die folgenden spezifischen Aspekte zu be-
rücksichtigen:  
a. Für den Wohnungsbau:  
Es wird dauerhaft preiswerter Mietwohnraum zur Verfügung gestellt, welcher 
auch nach Bindungswegfall preiswert bleibt. Hier kann das Modell „Kalscheu-
rer Weg“ als Vorbild dienen. Der Schaffung von Wohnraum für alte, kranke, 
behinderte, arme und in Ausbildung befindlichen Menschen wird eine hohe 
Priorität beigemessen. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. Der klima-
freundliche Bau und Betrieb der Wohnsiedlung wird honoriert.  
b. Für den Schul- und Kitabau:  
Grund-und Gesamtschulen sowie Kitas in städtischer Trägerschaft werden so-
lange bevorzugt bedient, bis der Mangel überwunden ist und die Quote bei 
städtischen Kitas bei 50 % liegt. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. 
Der klimafreundliche Bau und Betrieb der Einrichtung wird honoriert.  
c. Für Sonderflächen:  
Gesundheitszentren, Krankenhäuser, Kultur-und Jugendzentren in öffentlicher 
Hand werden bevorzugt bedient. Die Fläche ist möglichst effektiv zu nutzen. 
Der klimafreundliche Bau und Betrieb der Einrichtung wird honoriert.  
d. Für Gewerbeflächen:  
Den Zuschlag soll erhalten, wer mit seinem Betrieb möglichst viele sozialver-
sicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft und ein nachhaltiges Produkt anbie-
tet. Der klimafreundliche Bau und die klimafreundliche Bewirtschaftung des 
Betriebes werden honoriert.  
II. Die Regelungen der städtischen Liegenschaftspolitik sind auch für städtische Tochterun-
ternehmen verbindlich  
III. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat regelmäßig über die städtischen Liegenschaf-
ten Bericht zu erstatten: 
1. Die Verwaltung möge bis zur nächsten Ratssitzung mitteilen, in welchen Posten und 
mit welchen entsprechenden Beträgen Verkaufserlöse für städtische Flächen im 
Haushalt berücksichtigt sind:

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 Für 2018-20 die jeweiligen Plan- und Ist-Zahlen  
 Für 2021 die Plan-Zahlen  
 Für 2022-25 die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung  
2. Die Verwaltung möge bis Ende 2021 mitteilen, wie groß ihr Grundbesitz ist, was der 
Wert dieser Grundstücke ist und wie es gelingen kann, den Grundbesitz der Stadt 
Köln bis zum Ende der aktuellen Dekade um 50 % zu erhöhen. Alle in Köln zum Ver-
kauf stehenden Flächen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Landes-und Bun-
desflächen, werden angekauft.  
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat jährlich über die Zuwachsraten beim städti-
schen Grund zu berichten. 
 
Begründung:  
Grund und Boden rückt immer weiter in das Visier von Kapitalanlegern. Grundsätzlich sollte 
der Boden aber der Allgemeinheit gehören und dem Gemeinwohl dienen. Auch Menschen 
mit geringen finanziellen Mitteln und Unternehmen, die nicht auf finanzielle Rendite, sondern 
auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind, haben das Recht, den Boden zu nutzen. Die Stadt 
Köln kann einen Beitrag zur Vergesellschaftung von Grund und Boden leisten und der Gent-
rifizierung entgegen wirken, sowie sich mit dem vermehrten Besitz von Land Spielräume für 
künftige Generationen sichern.  
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH Dortmund (ILS) stellt in 
seiner jüngsten Publikation ILS Impulse 2/21 dar, dass sich in den Großstädten die Boden-
preise in den letzten zehn Jahren teilweise verdoppelt haben. Diese Entwicklung hat direkte 
Auswirkungen für den Wohnungsbau: „Hinter den nüchternen Zahlen der Bundestatistik ver-
birgt sich sozialer Sprengstoff und eine stadtentwicklungspolitische Notlage. Die Entwicklung 
der Baulandpreise spielt bei den in den vergangenen Jahren insbesondere in den größeren 
Städten massiv gestiegenen Wohnkostenbelastungen eine entscheidende Rolle. Der Anteil 
der Grundstückskosten an den Gestehungskosten einer Neubauwohnung steigt seit vielen 
Jahren. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist das eine schwere Bürde. Die 
Kostenmieten im öffentlichen Wohnungsbau steigen kontinuierlich und frei finanzierter Woh-
nungsbau wird unter diesen Rahmenbedingungen vor allem im Hochpreis- und Luxusseg-
ment realisiert.“ (ILS Impulse 2/21, S.2)  
Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um soziale Infrastruktur zu 
schaffen, muss die Stadt daher eine langfristig ausgerichtete, strategische Bodenpolitik be-
treiben: „Auf mittlere Sicht ist keine Entspannung der überhitzten großstädtischen Boden- 
und Wohnungsmärkte in Sicht. Bund und Länder sollten die Bodenfrage daher zu einem der 
Ausgangspunkte ihrer sozialen Wohnungs-, Stadtentwicklungs- und Infrastrukturpolitik erklä-
ren. Die Kommunen müssen ihre verlorene Steuerungskraft zurückgewinnen, was engagier-
tes politisches Handeln im kommunalen Raum bedarf […].“ (ILS Impulse 2/21, S.4)

- 4 - 
 
Eine Orientierung der öffentlichen Liegenschaftspolitik am Gemeinwohl wirkt der Renditeori-
entierung privater Investoren entgegen und drängt sie zurück. Ziele wie die Schaffung dau-
erhaft günstigen Wohnraums sowie Klimaschutz und –anpassung können auf diese Weise 
konsequent und nachhaltig verfolgt werden. Hierzu muss der Grund in Köln dauerhaft in öf-
fentliche Hand. Vergaben sollen nur im Erbbaurecht stattfinden: „Angesichts dieser Entwick-
lungen bedarf der staatliche und kommunale Umgang mit Grund und Boden einer radikalen 
Kehrtwende. Städte und Gemeinden müssen ihrer Verantwortung für eine gemeinwohlorien-
tierte Stadtentwicklung gerecht werden können. Dafür muss der Boden in größtmöglichem 
Umfang einem rein renditeorientierten oder gar spekulativen Handeln der Marktteilnehmen-
den entzogen werden.“ (ILS Impulse 2/21, S.3). Mit dem Einsatz des Erbbaurechtes erhält 
die Stadt dauerhaft ihre strategische Handlungsfreiheit, um auch in mehreren Jahrzehnten, 
auf die dann anstehenden stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen reagieren zu 
können. Zudem ist das Erbbaurecht eine Lösung für das grundsätzliche Problem des öffent-
lich geförderten Wohnungsbaus: Die Bindung läuft aus und die Wohnungsmiete erreicht we-
nige Jahre später das allgemeine Mietniveau. Das Erbbaurecht ermöglicht dagegen, über die 
gesamte Laufzeit (bis 99 Jahre) eine Mietpreisbremse festzuschreiben. 
Mit der Entscheidung für eine sozial gerechte, auf das Gemeinwohl ausgerichtete Liegen-
schaftspolitik würde Köln einen Weg einschlagen, den andere Kommunen bereits erfolgreich 
beschreiten: „Dass dies möglich ist, zeigen Vorreiter-Kommunen wie Böblingen, Ulm oder 
Münster, die mit einer aktiven Bodenpolitik Handlungsoptionen für die soziale und gemein-
wohlorientierte Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung geschaffen haben“ (ILS Impulse 2/21, 
S.3)  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Michael Hock 
Ratsgruppe Die Partei 
Karina Syndicus 
Ratsgruppe GUT 
 
Nicolin Gabrysch 
Ratsgruppe Klima Freunde 
 
Walter Wortmann 
Freie Wähler Köln

Anlage 1 Vorabauszug Rat 24.06.2021

682 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Rates vom 
24.06.2021 
öffentlich 
3.1.15 Antrag der Fraktion Die Linke., der Gruppen Die PARTEI, KLIMA 
FREUNDE und GUT Köln sowie von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) 
betreffend "Sozial gerechte Liegenschaftspolitik" 
AN/1379/2021 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1495/2021 
Beschluss: 
Der Antrag (AN1379/2021) und der Änderungsantrag (AN/1495/2021) werden zur 
Entscheidung in den Liegenschaftsausschuss verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.15 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
14.02.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1379/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
28.06.2021
Erstellt
11.06.2021 11:56