Mandari Insight

AN/0581/2022

Zukunft Breite Straße 103-105 (Karstadt-Gebäude)

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 10.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022, TOP 3.3

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

· application/pdf

Ansehen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

4449 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  10.03.2022 
 
AN/0581/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Zukunft Breite Straße 103-105 (Karstadt-Gebäude) 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der oben 
genannten Sitzung aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen den Breite Straße, Hämer-
gasse, Am alten Posthof, Zeppelinstraße, Richmodstraße – Arbeitstitel: "Breite Stra-
ße 103-105" in Köln-Altstadt/Nord – aufzustellen mit dem Ziel, ein kleinteiliges, ge-
mischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Einzelhandel, Büro, Gastrono-
mie) festzusetzen. 
2. Für die bestehende Einzelhandelsnutzung gilt ein uneingeschränkter Bestands-
schutz.  
3. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, für den Fall einer vom Grundstücksei-
gentümer angestrebten baulichen Neuordnung, parallel zur Erarbeitung des Bebau-
ungsplans mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen über den Abschluss ei-
nes Städtebaulichen Vertrages aufzunehmen; dieser sollte mindestens die folgenden 
Maßgaben umfassen:  
o Durchführung einer breiten Bürgerbeteiligung über die zukünftige städtebauli-
che Definition des Komplexes 
o Erarbeitung von Gestaltungskriterien und eines Zielbildes zur Sicherung einer 
vielfältigen und hochwertigen Architektur mit einem kleinteiligem Fußabdruck 
sowie der europäischen Bürgerstadt angemessenem Maß und Körnigkeit,

- 2 - 
 
o Berücksichtigung und Einarbeitung des Höhenkonzeptes für die linksrheini-
sche Kölner Innenstadt vom 15. Mai 2007  
o Aufnahme von Fußwegbeziehungen innerhalb des Quartiers  
o Realisierung von gefördertem Wohnungsbau, Einzelhandel sowie gemein-
wohlorientierter/sozialer Nutzung  
4. Sofern es zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit den genannten Zielen 
kommt, kann eine Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfol-
gen. 
 
  
 
Begründung: 
 
Bei dem zentralen Grundstück handelt es sich um einen wichtigen städtebaulichen Anker in 
der Kölner Innenstadt. Im Interesse der Stabilisierung des Einzelhandels in der Kölner In-
nenstadt sowie im Interesse der Beschäftigten des heutigen Kaufhauses gilt es, von Speku-
lationsinteressen geleitete Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern und Erwartungsma-
nagement zu betreiben.  
 
Sowohl in Köln-Porz nach der Aufgabe des Hertie-Kaufhauses als auch in der Neuen Frank-
furter Altstadt nach dem Abriss des Stadthauses wurden unter breiter Bürgerbeteiligung 
wegweisende Projekte der Stadtreparatur für eine menschliche Maßstäblichkeit in zentralen 
und identifikationsstiftenden Veedeln geschaffen.   
 
Es gilt, geeignete große Immobilienobjekte in zentralen und besonders identitätsstiftenden 
Lagen entsprechend diesen Vorbildern unter Einbeziehung der und für die Stadtgesellschaft 
zu entwickeln.   
 
Um eine bürgerschaftliche und politische Einflussmöglichkeit auf solche Entwicklungen si-
cherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans ein bewährtes und erprobtes In-
strument. Alternativ wird es dem Vorhabenträger auch ermöglicht, über einen städtebauli-
chen Vertrag die aus Sicht der Stadtgesellschaft wesentlichen Maßgaben umzusetzen und 
damit Klarheit und Transparenz über die Bedingungen etwaiger späterer, der Kaufhausnut-
zung folgender Verwertungsüberlegungen zu schaffen. Daher sollte die Verwaltung Optionen 
zur Verfügung haben, um in mit dem Vorhabenträger zu führenden Gesprächen und Ver-
handlungen entsprechend agieren zu können.  
  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Erst nach Antragsschluss für den Stadtentwicklungsausschuss wurden die Informationen 
über einen möglicherweise geplanten Abbruch des Karstadt-Gebäudes bekannt. Der Stadt-
entwicklungsausschuss muss zeitnah eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft dieses 
Bereiches mitten in der Innenstadt treffen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Breite Straße 103
  • Zeppelinstraße
  • Richmodstraße
  • Straße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0581/2022
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
10.03.2022
Erstellt
10.03.2022 10:36