AN/0581/2022
Zukunft Breite Straße 103-105 (Karstadt-Gebäude)
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
4449 Zeichen
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2022 AN/0581/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Zukunft Breite Straße 103-105 (Karstadt-Gebäude) Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen den Breite Straße, Hämer- gasse, Am alten Posthof, Zeppelinstraße, Richmodstraße – Arbeitstitel: "Breite Stra- ße 103-105" in Köln-Altstadt/Nord – aufzustellen mit dem Ziel, ein kleinteiliges, ge- mischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Einzelhandel, Büro, Gastrono- mie) festzusetzen. 2. Für die bestehende Einzelhandelsnutzung gilt ein uneingeschränkter Bestands- schutz. 3. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, für den Fall einer vom Grundstücksei- gentümer angestrebten baulichen Neuordnung, parallel zur Erarbeitung des Bebau- ungsplans mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen über den Abschluss ei- nes Städtebaulichen Vertrages aufzunehmen; dieser sollte mindestens die folgenden Maßgaben umfassen: o Durchführung einer breiten Bürgerbeteiligung über die zukünftige städtebauli- che Definition des Komplexes o Erarbeitung von Gestaltungskriterien und eines Zielbildes zur Sicherung einer vielfältigen und hochwertigen Architektur mit einem kleinteiligem Fußabdruck sowie der europäischen Bürgerstadt angemessenem Maß und Körnigkeit, - 2 - o Berücksichtigung und Einarbeitung des Höhenkonzeptes für die linksrheini- sche Kölner Innenstadt vom 15. Mai 2007 o Aufnahme von Fußwegbeziehungen innerhalb des Quartiers o Realisierung von gefördertem Wohnungsbau, Einzelhandel sowie gemein- wohlorientierter/sozialer Nutzung 4. Sofern es zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit den genannten Zielen kommt, kann eine Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfol- gen. Begründung: Bei dem zentralen Grundstück handelt es sich um einen wichtigen städtebaulichen Anker in der Kölner Innenstadt. Im Interesse der Stabilisierung des Einzelhandels in der Kölner In- nenstadt sowie im Interesse der Beschäftigten des heutigen Kaufhauses gilt es, von Speku- lationsinteressen geleitete Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern und Erwartungsma- nagement zu betreiben. Sowohl in Köln-Porz nach der Aufgabe des Hertie-Kaufhauses als auch in der Neuen Frank- furter Altstadt nach dem Abriss des Stadthauses wurden unter breiter Bürgerbeteiligung wegweisende Projekte der Stadtreparatur für eine menschliche Maßstäblichkeit in zentralen und identifikationsstiftenden Veedeln geschaffen. Es gilt, geeignete große Immobilienobjekte in zentralen und besonders identitätsstiftenden Lagen entsprechend diesen Vorbildern unter Einbeziehung der und für die Stadtgesellschaft zu entwickeln. Um eine bürgerschaftliche und politische Einflussmöglichkeit auf solche Entwicklungen si- cherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans ein bewährtes und erprobtes In- strument. Alternativ wird es dem Vorhabenträger auch ermöglicht, über einen städtebauli- chen Vertrag die aus Sicht der Stadtgesellschaft wesentlichen Maßgaben umzusetzen und damit Klarheit und Transparenz über die Bedingungen etwaiger späterer, der Kaufhausnut- zung folgender Verwertungsüberlegungen zu schaffen. Daher sollte die Verwaltung Optionen zur Verfügung haben, um in mit dem Vorhabenträger zu führenden Gesprächen und Ver- handlungen entsprechend agieren zu können. Begründung der Dringlichkeit: Erst nach Antragsschluss für den Stadtentwicklungsausschuss wurden die Informationen über einen möglicherweise geplanten Abbruch des Karstadt-Gebäudes bekannt. Der Stadt- entwicklungsausschuss muss zeitnah eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft dieses Bereiches mitten in der Innenstadt treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (4)
- Breite Straße 103
- Zeppelinstraße
- Richmodstraße
- Straße 10
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0581/2022
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 10:36