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3420/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 betreffend 'Verfall denkmalgeschützter Gebäude in Köln' (Session-Nr. der Anfrage AN/1688/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4648 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer  06.11.2023 
 3420/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 betreffend 'Verfall denkmalgeschützter 
Gebäude in Köln' (Session-Nr. der Anfrage AN/1688/2023) 
 
Text der Anfrage: 
 
Denkmalschutz ist von entscheidender Bedeutung, um das kulturelle Erbe einer Stadt oder 
Region zu bewahren und die Identität sowie Geschichte eines Ortes zu schützen. Die Kölner 
Denkmalliste umfasst laut Daten der Stadt Köln derzeit etwa 9.000 Positionen. Sie enthält un-
ter anderem Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags als 
Denkmal gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) und die 
Denkmallistennummer. Mit Mitteilung 2258/2023 wurde der Rat der Stadt Köln in Kenntnis ge-
setzt, dass im Jahr 2022 der Prozess zur Austragung des „Haus Fühlingen“ aus der Denkmal-
liste der Stadt Köln angestoßen wurde, da die denkmal-konstituierenden Charaktereigen-
schaften nicht mehr existent wären. Dieser Prozess wurde laut Mitteilung abgeschlossen und 
das Haus ist mit Datum vom 16.05.2023 aus der Denkmalliste der Stadt Köln gelöscht wor-
den. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Wie wird sichergestellt, dass der Denkmalschutz für andere Objekte aus der Kölner 
Denkmalliste weiterhin angemessen gewahrt wird? 
2. Gibt es eine separate Liste oder Dokumentation, die den aktuellen Zustand und den 
Verfall der denkmalgeschützten Gebäude in Köln dokumentiert? 
3. Gibt es eine regelmäßige Überprüfung des Zustands und der Instandhaltung denkmal-
geschützter Gebäude, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Denkmal-
schutzes entsprechen? 
4. Werden private Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude in ihrer Verantwortung un-
terstützt und angeleitet, um die Denkmalwerte zu bewahren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1.-3.  
Um die Beantwortungen der Fragen nachvollziehbar zu machen, wird an dieser Stelle das 
vom Gesetzgeber übertragene Aufgabenspektrum und die Rolle der Denkmalpflege kurz dar-
gestellt:

2 
 
- fachliche Beratung und Unterstützung der Eigentümer*in von Kulturdenkmalen bei de-
ren Instandhaltung, Sanierung und Umnutzung und Pflege  
- Ausstellung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG NRW über die 
oben angegebenen Maßnahmen 
- Prüfung steuerlicher Anerkennung von Pflegemaßnahmen nach § 37 DSchG NRW 
über die oben angegebenen Maßnahmen 
- wissenschaftliche Aufarbeitung des Denkmälerbestandes vergangener Zeitepochen 
(aktuell 70er und 80er Jahre) und daraus folgend die Unterschutzstellung der Kultur-
denkmale (Inventarisation) 
- Führung der städtischen Denkmalliste 
- Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange in förmlichen Planverfahren (z. B. Be-
bauungspläne) 
- Öffentlichkeitsarbeit, um das Verständnis für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu 
wecken und zu fördern 
 
Dementsprechend muss festgehalten werden, dass Denkmalbehörden, weder (architektoni-
sche) Planungen für Erhaltungsmaßnahmen von Denkmälern übernehmen können, noch Bau-
leistungen eigenständig durchführen. Diese Behörden beraten die Eigentümer*innen und be-
gleiten die Bau- und Sanierungsmaßnahmen. 
 
Zu 1. 
Jeder Denkmaleigentümer*in ist nach § 7 DSchG NRW gesetzlich verpflichtet, sein Denkmal 
denkmalgerecht zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und zu erhalten. Dies gilt sowohl für private als 
auch kommunale Eigentümer*innen, beide sind in der Bringschuld diesem eigenständig nach-
zukommen. Eine Denkmalbehörde hat hier weder die personellen noch zeitlichen Ressourcen 
eine aktive Kontrollfunktion zu übernehmen. Missstände eines Denkmals werden einer Be-
hörde daher nur durch zufällige Anzeigen Dritter oder während einer Besichtigung des Objek-
tes durch das Denkmalamt im Rahmen einer abzustimmenden Sanierung bekannt.  
 
Zu 2 und 3. 
Nein – alleine schon aus personellen Gründen ist eine Kontrolle und eine dokumentarische 
Aufnahme von 9.000 Denkmälern auf dem Kölner Stadtgebiet nicht möglich. Hier wird auch 
auf Punkt 1. verwiesen. 
 
Zu 4. 
Dies ist eine Kernaufgabe der Behörde. Wie oben angegeben werden die Eigentümer*innen 
bei der Planung durch das Amt des Stadtkonservators umfangreich fachlich beraten und be-
gleitet. Dies sind administrative Vorgänge, die in der Denkmalakte dokumentiert werden und 
gehören somit zum Thema der denkmalrechtlichen Abstimmungen, die dem/den Eigentü-
mer*innen durch das Denkmalschutzgesetz vorgegeben sind. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3420/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.11.2023
Erstellt
24.10.2023 16:11