4017/2018
Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen Stellplatzsatzung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4725 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 06.12.2018 4017/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen Stellplatzsatzung hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.11.2018, TOP 5.2.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Bis wann wird der Entwurf einer städtischen Stellplatzsatzung vorliegen?“ Antwort der Verwaltung: Ein Entwurf einer städtischen Stellplatzsatzung soll im ersten Quartal 2019 in die politische Beratung eingebracht werden. Frage 2: „Welche Kriterien sollen für die Reduzierung des Stellplatzschlüssels bei Neubauprojekten zur An- wendung gebracht werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsver- hältnisse. Zur Bestimmung der örtlichen Verkehrsverhältnisse hat die Verwaltung bereits 2003 ein entsprechendes Bewertungsschema entworfen, die dem Stadtgebiet, entsprechend dem vorhande- nen ÖPNV-Angebot, unterschiedliche Stellplatzreduzierungsquoten von 20, 25 und 30 % zuweist. Dieses Bewertungsschema hat sich grundsätzlich bewährt, wird jedoch im Rahmen der zu erstellen- den Stellplatzsatzung aktualisiert und unter Berücksichtigung des Busangebotes sowie der generellen verkehrsentwicklungsplanerischen Ziele angepasst. Weitere aktuelle Möglichkeiten, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren, liegen in der Bereitstellung von Car-Sharing Angeboten oder der Berücksichtigung von Maßnahmen der Radverkehrsförderung, Einrichtung von Mobilstationen, der Wohnungsgröße und des sozialen Wohnungsbaus. Die Stell- platzsatzung wird hierzu konkrete Vorschläge enthalten. Die Gewährung der Stellplatzreduzierung aufgrund dieser Maßnahmen ist derzeit von einer Einzel- fallprüfung unter Vorlage eines Mobilitätskonzeptes abhängig. Darüber hinaus sollen auch zukünftig weitere Reduzierungen im Rahmen eines Mobilitätsgutachtens möglich bleiben. 2 Ist eine Herstellung von Stellplätzen nicht möglich, so soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, Stell- plätze durch Zahlung eines Geldbetrages abzulösen. Frage 3: „Auf welcher Art werden die eingesparten Baukosten in alternative Mobilitätsangebote investiert?“ Antwort der Verwaltung: Eine Regelung, dass durch geringeren Stellplatzbau eingesparte Baukosten für alternative Mobilitäts- angebote eingesetzt werden können, ist im Rahmen der neuen Stellplatzsatzung zu diskutieren. Ist die Herstellung von Stellplätzen nicht möglich, so sollen sie auch zukünftig gegen Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden können. Die so eingenommenen Gelder sind zweckgebunden und können z. B. für Maßnahmen zur Förderung alternativer Verkehrsangebote oder für Maßnahmen, die im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes entwickelt werden, verwendet werden. Die Stellplatzsatzung wird hier entsprechende Vorschläge unterbreiten. Frage 4: „In Hamburg und Berlin wurden die Stellplatzsatzungen 2013 zur Gänze aufgehoben. Evaluierungen aus Hamburg liegen seit Anfang des Jahres vor. Werden die dort gemachten Erfahrungen in die Köl- ner Stellplatzsatzung eingearbeitet?“ Antwort der Verwaltung: In Hamburg gilt seit dem 21.02.2013 die Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“. Eine generelle Aufhebung der Stellplatzpflicht ist nicht gegeben. Grundsätzlich sind sehr lange Zeiträume erforderlich, um Erfahrungen im Hinblick auf die verkehrlichen Wirkungen zu sammeln. Die Regelung der Stellplatzpflicht erfolgt in den Bundesländern auf der Grundlage der jeweiligen Lan- desgesetzgebung. Somit sind die Regelungen nicht einheitlich und nicht immer übertragbar. Erfah- rungen z. B. aus Baden-Württemberg sind bei der Bemessung von Stellplatzreduzierungen im Fall der Bereitstellung von Car-Sharing-Angeboten oder bei Angeboten zur Radverkehrsförderung be- rücksichtigt worden. Frage 5: „In Köln sind bereits in der Vergangenheit Neubauprojekte mit stark reduziertem Stellplatzschlüssel und Modal-Split fördernden Infrastrukturmaßnahmen realisiert worden (z. B. Stellwerk 60 in Nippes). Hat für dieses oder andere Projekte eine Evaluierung stattgefunden?“ Antwort der Verwaltung: Der Umfang der Stellplatzreduzierung wird in jedem Fall als Ergebnis einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Insgesamt hat die Verwaltung der Stadt Köln mit dem bisherigen Verfahren seit 2003 gute Erfahrungen gemacht. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4017/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 11:46