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4436/2021

Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschlussvorlage Ausschuss 06.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022, TOP 11.1

Anlage 1

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Anlage 4, geänderter Beschluss BV 4

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3

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Anlage 2

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Anlage 1

399 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes"Ehrenfeldgürtel 125 - Wohnen und Einzelhandel"in Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Anlage 4, geänderter Beschluss BV 4

5842 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 05.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 04.04.2022 
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem 
Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-
Ehrenfeld – und Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplan-
verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-
Ehrenfeld 
4436/2021 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt, dem Stadtentwicklungsausschuss folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 ge fass-
ten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln -Ehrenfeld – Ar-
beitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – auf-
zuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.  
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah-
ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 
125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzel handel – in Köln -
Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbe-
trieb festzusetzen;  
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öff entlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran-
staltung). 
4. Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels - und Zentrenkonzept 
der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten.

5. verzichtet auf nochma lige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der 
Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus: 
Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von  Kulturstätten oberste Priori-
tät. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses 
Ziels Workshops in welchen mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen 
der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützens-
werten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten 
zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den In-
vestor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“  
Die vorliegenden Dokumente der beteiligten Partner*innen, die belegen, 
dass Einvernehmen herrscht, sind dem Beschluss beizufügen und dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg 
(CDU-Fraktion).

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 05.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 04.04.2022 
öffentlich 
10.1.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1 
AN/0746/2022 
Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: 
Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
6. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefass-
ten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln -Ehrenfeld – Ar-
beitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – auf-
zuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.  
7. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah-
ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 
125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln -
Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbe-
trieb festzusetzen;  
8. nimmt das städtebauliche Planungskonzept  (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveran-
staltung). 
 
9. Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhand els- und Zentrenkonzept 
der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten. 
 
10. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der 
Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus:

Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priori-
tät. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses 
Ziels Workshops in welchen mögliche Problemp unkte und Konflikte zwischen 
der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützens-
werten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten 
zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den In-
vestor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“  
 
 
Die vorliegenden Dokumente der beteiligten Partner*innen, die belegen, 
dass Einvernehmen herrscht, sind dem Beschluss beizufügen und dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg 
(CDU-Fraktion).

Beschlussvorlage Ausschuss

6750 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 4436/2021 
Freigabedatum 
 06.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zu dem Bebauungsplanverfahren 
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – und 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefassten Einlei-
tungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das 
Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohn-
gebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren 
einzustellen. 
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: 
Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem 
Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbetrieb festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 09.11.2017 auf Antrag der Vorhabenträgerin Metropol Im-
mobilien und Beteiligungs GmbH den Einleitungsbeschluss für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel 
„Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld“ gefasst mit der Zielsetzung ein 
Geschäfts- und Wohngebäude mit Einzelhandel im Erdgeschoss, Hotel- und Büronutzung sowie un-
tergeordnet Wohnnutzung in den Obergeschossen festzusetzen. Vom ursprünglichen Konzept wurde 
mittlerweile Abstand genommen. Daher soll das Planverfahren nicht weiter betrieben werden und der 
Einleitungsbeschluss vom 09.11.2017 aufgehoben werden. 
 
Das Grundstück wurde inzwischen an eine neue Eigentümerin verkauft. Die neue Vorhabenträgerin, 
die SAVVY 6 PropCo S.à r.l., 17 rue de Flaxweiler, 6776 Grevenmacher, Luxembourg, hat mit 
Schreiben vom 02.12.2021 bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.  
 
Das Plangebiet bleibt identisch, es handelt sich um das Flurstück 532, Flur 71, Gemarkung Ehrenfeld, 
und ist knapp 6.600 m² groß.  
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt im Erdgeschoss Einzelhandel mit einem großflächigen Lebensmit-
telmarkt mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche sowie einen Getränkemarkt (ca. 400 – 500 m² Verkaufsflä-
che) und weiteren kleinteiligen Einzelhandel sowie Gastronomie anzusiedeln. In den Obergeschossen 
sollen Wohnungen und untergeordnet Beherbergungsbetrieb verwirklicht werden.  
 
Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht vor, das bestehende Gebäude niederzulegen und durch 
einen Neubau zu ersetzen. Es entsteht eine städtebauliche Gesamtkonfiguration, die aus dem vorma-
ligen Winkelgebäude einen differenzierten Baublock ausbildet.  
Insgesamt kommt die Planung auf ca. 280 Wohneinheiten, bestehend aus ca. 265 1-Zimmer Woh-
nungen, ca. vier 2-Zimmer Wohnungen, ca. neun 3-Zimmer Wohnungen und ca. zwei 4-Zimmer 
Wohnungen, 30% der Geschossfläche Wohnen werden öffentlich gefördert.  
Es sind 5 Vollgeschosse sowie ein zusätzliches Nicht-Vollgeschoss geplant, die Gebäudehöhe ver-
ändert sich im Vergleich zum bisherigen VEP-Verfahren nicht und bleibt bei insgesamt max. 19,67 m. 
Die Stellplätze sollen überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt der Tiefga-
rage erfolgt im Norden über die Vorfahrt im Osten am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgara-
ge über den Grundstücksstreifen nach Südwesten zur Bartholomäus-Schink-Straße. Zudem werden 
ausreichend Fahrradstellplätze im 1. und 2. Untergeschoss sowie ebenerdig in den Freiflächen si-
chergestellt. 
 
Aufgrund der Nutzungsänderungen zu Wohnen hat der Gutachter in einer ersten Stellungnahme be-
züglich Verkehrs- und Gewerbelärm dargestellt, unter welchen Bedingungen eine Wohnnutzung mög-
lich ist bzw. welche Auswirkungen die geänderte Planung auf die bisherige Beurteilung hat. Detaillier-
te Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Planung sowie aktualisierter Berechnungs-
grundlagen werden im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens in einem ausführlichen 
schalltechnischen Gutachten dargestellt. Gemäß Einschätzung des Lärmgutachters führt die Planung 
zu keinen Einschränkungen der bestehenden Clubs Artheater und Bumann & Sohn.

3 
 
Für den Planbereich existiert der bestehende Bebauungsplan Nummer 6446/02 aus dem Jahr 2012, 
der Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Betrieben, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten, 
ausschließt. Weitere Festsetzungen trifft der Bebauungsplan nicht. In Ergänzung zu den Festsetzun-
gen kommt daher § 34 BauGB zur Anwendung. Das geplante Vorhaben ist auf Grundlage des beste-
henden Planungsrechts nicht zulässig, durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorha-
bens geschaffen werden.  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung des 
Bebauungsplanes betroffenen Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dar. Um dem Entwicklungs-
gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungs-
planes zu entwickeln sind, zu entsprechen, erfolgt derzeit die 233. Flächennutzungsplan-Änderung, 
bei der die bisher wirksam dargestellte Fläche eines besonderes Wohngebietes in die Darstellung 
einer gemischten Baufläche (M) geändert wird. 
 
Das Kooperative Baulandmodell kommt zur Anwendung, die Anwendungszustimmung der Vorhaben-
trägerin mit Datum vom 02.12.2021 liegt vor.   
 
 
Anlagen 
- Übersichtsplan 
- Städtebauliches Planungskonzept 
- Erläuterungstext

Anlage 3

33367 Zeichen

Seite 1 von 10 
 
A N L A G E  3 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Ehrenfeldgürtel 125 -Wohnen und Einzelhandel- in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Die SAVVY 6 PropCo S.à r.l. hat das Plangebiet am Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld von 
der Voreigentümerin übernommen und ist jetzt Eigentümerin des ca. 6.600 m² großen 
Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft 
plant nun die Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück neben 
großflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss Wohnungen und 
untergeordnete Beherbergungsnutzungen in den Obergeschossen verwirklichen.  
 
Vom ursprünglichen Konzept, das eine Hotel- und Büronutzung und nur untergeordnet 
Wohnnutzung vorsah, wurde Abstand genommen. Das ursprüngliche 
Bebauungsplanverfahren „Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-
Ehrenfeld“ soll nicht weitergeführt werden. Der Einleitungsbeschluss vom 09.11.2017 soll 
aufgehoben und ein neues Verfahren eingeleitet werden. Der Einleitungsantrag der neuen 
Vorhabenträgerin liegt mit Datum vom 02.12.2021 vor. 
 
Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemals von der Deutschen Post AG genutzte 
Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen. Ein Großteil des Grundstücks wurde als 
Anlieferungshof für die Post und als privater Parkplatz genutzt. Es soll ein modernes Gebäude 
entstehen, das dem Gebäudekomplex durch seine Fassadengestaltung und durch die neuen 
Nutzungen ein vollständig neues Erscheinungsbild geben wird. 
 
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- 
und Einzelhandelsnutzung und untergeordnet Beherbergungsbetriebe zu schaffen. Der 
Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die 
Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld, westlich des Ehrenfeldgürtels und nördlich der S-
Bahntrasse. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst das Flurstück 532, Flur 71, 
Gemarkung Ehrenfeld und hat eine Größe von ca. 6.600 m². Die öffentlichen Verkehrsflächen 
vor dem Vorhabengrundstück, die im Zuge des Vorhabens umgestaltet und neu geordnet 
werden sollen, werden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 4 BauGB 
einbezogen. Dadurch ergibt sich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine 
Plangebietsgröße von ca. 8.000 m².  
 
Im Nordosten wird das Grundstück durch das „Artheater“, im Nordwesten und Westen durch 
die vorhandenen Gewerbe- und Wohnnutzungen entlang der Schönsteinstraße, im Süden 
durch die Restauration Bumann & Sohn, die Bartholomäus-Schink-Straße sowie die dahinter

Seite 2 von 10 
 
liegende S-Bahntrasse und im Südosten durch den Ehrenfeldgürtel begrenzt. 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemals von der Deutschen Post AG genutzte 
Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen. Während im rückwärtigen Teil das 
Postverteilzentrum angesiedelt war, werden die Bürobereiche in den aufgehenden 
Geschossen des Hauptgebäudes seit längerem nur noch teilweise genutzt. Ein Großteil des 
Grundstücks wurde als Anlieferungshof für die Post und als privater Parkplatz genutzt.  
 
Das unmittelbare Umfeld des Grundstücks ist geprägt durch den vierspurigen Ehrenfeldgürtel 
mit mittiger Stadtbahntrasse, durch den Bahnhof Ehrenfeld und die Bahnbögen, durch 
großformatige Einzelgebäude wie das Caritaszentrum, Seniorenheim, Krankenhaus, ein 
Theater und einen Kindergarten, ein Technikgebäude der Telekom und ein 
Café/Restaurant/Biergarten sowie durch die im Osten auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite und im Norden anschließenden Blockstruktur von Köln-Ehrenfeld. Die beiden 
benachbarten Clubs Artheater und Bumann und Sohn erfahren durch die neue Planung 
keinerlei Einschränkungen. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und 
die Bartholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Fuß- 
und Radwegenetz angebunden.  
 
Das Plangebiet liegt zwischen den Haltestellen für Stadtbahnen „Subbelrather Straße / Gürtel“ 
(Linien 5 und 13) und „Venloer Straße / Gürtel“ (Linien 3, 4 und 13), die jeweils in ca. 200 m 
fußläufig erreichbar sind. Die Haltestelle „Bahnhof Ehrenfeld“ der S- und Regionalbahnen (RB, 
RE, S 11, S 12, S 13 und S 19) befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet. Die 
Bushaltestelle „Bahnhof Ehrenfeld“ (Buslinien 141, 142 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf 
dem Ehrenfeldgürtel. 
 
2.4 Ver- und Entsorgung 
Die technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) des Plangebietes kann über die 
vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die 
jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vorhabenträgerin selbst bzw. in vertraglicher 
Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese 
teilweise auszubauen oder neu herzustellen. 
 
Die im Plangebiet stehende Trafostation der Stadtwerke Köln wird im Zuge der Realisierung 
der Planung verlegt und in das Erdgeschoss des Neubaus integriert. 
 
2.5  Grünsituation/Biotopstruktur 
Große Teile des Plangebietes sind derzeit versiegelt. An den Grundstücksgrenzen im Westen 
und Norden wurden lineare Eingrünungen mit Gehölzpflanzungen vorgenommen. Unter den 
Gehölzen an der nördlichen Grundstücksgrenze befinden sich fünf Bäume (2 x Feldahorn, 2 x 
Spitzahorn, 1 x Götterbaum), die laut Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt sind. Im 
Bereich der ehemaligen Packstation stehen zwei ca. 30-40-jährige Platanen, die ebenfalls laut 
Baumschutzsatzung geschützt sind. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 42 LNatSchG 
bzw. § 30 BNatSchG oder Biotope besonderer Wertigkeit sind nicht vorhanden, auch Hinweise 
auf in NRW gefährdeten Pflanzenarten ergaben sich nicht. 
 
2.6 Schallimmissionen  
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm des Ehrenfeldgürtels und durch

Seite 3 von 10 
 
Schienenverkehrslärm der benachbarten S-Bahn- und Güterzugstrecke vorbelastet. 
 
2.7 Alternativstandorte  
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Besonderes Wohngebiet dargestellt. Die Ent-
scheidung für die Nutzung dieses Standorts wurde somit bereits auf der höheren 
Planungsebene des Flächennutzungsplanes getroffen. Bei Nichtaufstellung des 
Bebauungsplanes könnte ein Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigt werden, sofern es sich 
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. 
 
3.  Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, legt für das Plan-
gebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung 
des Bebauungsplanes betroffenen Bereich als Besonderes Wohngebiet (WB) dar. Um dem 
Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen 
des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, zu entsprechen, erfolgt derzeit die 233. 
Flächennutzungsplan-Änderung, bei der die bisher wirksam dargestellte Fläche eines 
besonderes Wohngebietes in die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) geändert wird. 
 
3.3 Bestehendes Planungsrecht 
Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan 6446/02 „Ehrenfeldgürtel 
/nordöstlich Venloer Straße“ und die Fluchtlinienpläne 4107 und 154.  
 
Der Bebauungsplan 6446/02 verfügt ausschließlich über eine textliche Festsetzung, die nach 
§ 9 Abs. 2a BauGB Vergnügungsstätten – mit Ausnahme von Betrieben, die Musik- und Tanz-
veranstaltungen anbieten - ausschließt. Zudem werden Bordelle oder bordellartige Betriebe 
ausgeschlossen. In Ergänzung dieser Festsetzungen gilt das Plangebiet als Innenbereich 
nach § 34 BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art 
und Maß der Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart 
der näheren Umgebung einfügen. Aufgrund der Höhe und Ausdehnung des Vorhabens ist 
allerdings für die Realisierung des Bauvorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans 
erforderlich. 
 
3.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) ergibt sich im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein zusätzlicher 
Bedarf von insgesamt rund 65.000 Wohneinheiten (WE). Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist 
es daher, ein ausreichendes Wohnungsangebot –als Mietwohnung oder als Wohneigentum– 
bereit zu stellen. 
 
3.5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am 17. Dezember 2013 durch den 
Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist das Plangebiet Bestandteil des 
Nahversorgungszentrums Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befinden 
sich zudem das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße sowie das Stadtteilzentrum 
Neuehrenfeld, Landmannstraße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen 
Einzelhandelsstandort mit ergänzenden gastronomischen Nutzungen zu installieren, entspricht 
somit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.

Seite 4 von 10 
 
 
3.6 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 
 
3.7 Denkmalschutz 
Es gibt keine denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet. Im Plangebiet und dessen 
Umgebung haben bisher keine archäologischen Untersuchungen bzw. Vorermittlungen 
stattgefunden. Es liegen somit keine Erkenntnisse zu archäologischen Bodendenkmälern oder 
Fundstellen vor. Sollten im Zuge der Neubebauung archäologische Funde und Befunde 
zutage kommen, sind die §§ 15 und 16 DSchG NW zu beachten. 
 
In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes befinden sich zwei Baudenkmäler, die 
gemäß Denkmalschutzgesetz NRW auch in ihrem Wirkungsraum geschützt sind. Es handelt 
sich um das Wohn- und Geschäftshaus Ehrenfeldgürtel 104 sowie die Bahnhochtrasse mit 
gemauerten Bögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße. Aus denkmalfachlicher Sicht 
sind durch das geplante Vorhaben keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da die baulichen 
Veränderungen in Bezug auf Höhe und Kubatur im Vergleich zur aktuellen Situation 
unerheblich sind und die geplante Klinkerfassade einen Bezug zu den ziegelsichtigen 
Bahnbögen herstellt. 
 
Innerhalb des Plangebietes und in seiner näheren Umgebung sind keine Kultur- und sonstigen 
Sachgüter bekannt. 
 
3.8 Altlasten 
Das Plangebiet ist Teil des Altlaststandortes 401461 und liegt innerhalb von Altlaststandort-
Rechercheflächen. Auf Kapitel 5.6 wird verwiesen. 
 
3.9 Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell Köln definiert Rahmenbedingungen zur Schaffung von 
öffentlich gefördertem Wohnraum sowie zur Förderung einer sozialgerechten Bodennutzung. 
In diesem Zusammenhang verpflichtet es Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und 
Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvorhaben, die eine 
Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der GF Wohnfläche als öffentlich geförderten 
Wohnungsbau zu errichten, sowie sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben (z.B. 
Kindertagesstätten, Grünflächen, Spielplätze) zu beteiligen. Für das Vorhaben kommt das 
kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in 
Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 –zur Anwendung. Die 
Anwendungszustimmung wurde von der Vorhabenträgerin am 02.12.2021 unterzeichnet.  
 
 
4.  Planungs- und Nutzungskonzept  
Auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 soll ein attraktives, multifunktionales neues Gebäude 
entstehen. Nach bereits erfolgten Studien zum einfachen Umbau, zur Sanierung und 
Aufwertung des Gebäudes, hatte die Voreigentümerin sich nach eingehender 
Wirtschaftlichkeitsanalyse im Jahr 2015 dazu entschieden, das Architekturbüro ASTOC 
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH damit zu beauftragen, eine weitergehende 
städtebaulich-architektonische Planungsstudie durchzuführen, die eine deutlich höhere 
Ausnutzung des Grundstücks vorsieht und sich gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der 
Umgebung eingliedert. Das Planungsergebnis der Studie bildete die Grundlage für die 
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Einleitungsbeschluss wurde am 
09.11.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst.  
Im Januar 2021 wurde das Grundstück an die SAVVY 6 PropCo S.à r.l. Group verkauft und

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mit demselben Architekturbüro ein neues Planungskonzept erarbeitet. Von Hotel- und 
Büronutzung wurde Abstand genommen. Das überarbeitete städtebauliche Konzept sieht vor, 
das bestehende Gebäude niederzulegen und durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. 
Die Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen im Erdgeschoss bilden die 
Grundlage für die Konzeptentwicklung. Wohnnutzungen und untergeordnete 
Beherbergungsnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet. Es entsteht eine 
städtebauliche Gesamtkonfiguration, die aus dem vormaligen Winkelgebäude einen 
differenzierten Baublock ausbildet. Durch die Erweiterung wächst das Volumen des Gebäudes 
oberirdisch von ca. 4.300 m² Bruttogeschossfläche (BGF oberirdisch) auf ca. 16.708 m² BGF, 
was einer Geschossenflächenzahl (GFZ) von ca. 2,53 entspricht. Die Grundflächenzahl (GRZ) 
bleibt mit 0,62 im Rahmen des bisherigen Konzeptes. 
Das aktuelle Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Einzelhandel 
und Gastronomie sowie die Zugangsbereiche für die in den Obergeschossen liegenden Wohn- 
und Beherbergungsnutzungen vor. Insgesamt kommt die Planung auf ca. 280 Wohneinheiten, 
bestehend aus ca. 265 1-Zimmer Wohnungen, ca. vier 2-Zimmer Wohnungen, ca. neun 3-
Zimmer Wohnungen und ca. zwei 4-Zimmer Wohnungen.  
Die verschiedenen oben genannten Nutzungen verteilen sich wie folgt auf den 
fünfgeschossigen Baukörper (5 Vollgeschosse plus 1 Nicht-Vollgeschoss):  
Im Erdgeschoss, mit einer BGF von 4.088 m², befinden sich Einzelhandel und Gastronomie 
(die Verkaufsfläche des Einzelhandels beträgt nach aktueller Planung ca. 1.800 m²). Der 
Beherbergungsbetrieb liegt im 1. OG mit ca. 1.672 m² Geschossfläche und im 5. OG 
(Staffelgeschoss) mit ca. 114 m² Geschossfläche. Das frei finanzierte Wohnen findet vom 2. 
bis zum 4. Obergeschoss statt (ca. 6.662 m²) und im 5. OG (Staffelgeschoss) mit 1.316 m² 
Geschossfläche. Im 1. und 2. Obergeschoss liegt schließlich der geförderte Wohnungsanteil 
bei ca. 2.855 m² Geschossfläche. Nach aktuellem „Kooperativem Baulandmodell der Stadt 
Köln“ berechnet sich die Fläche aus 30% der Geschossfläche Wohnen (1. Obergeschoss bis 
4. Obergeschoss, ohne Staffelgeschoss, abzüglich der Fläche des Beherbergungsbetriebs). 
Die Gebäudehöhe verändert sich im Vergleich zur Planung des alten VEP-Verfahrens nicht 
und wird weiterhin bei max. 69 m NHN (19,67 m) liegen.  
Eine Tiefgarage mit ca. 90 Stellplätzen und zusätzlich ca. 10 oberirdische Stellplätze stellen 
ausreichend Parkmöglichkeiten bereit, die in erster Linie für die Einzelhandelsnutzungen und 
das Wohnen benötigt werden. Insgesamt werden ausreichend Stellplätze für das Objekt 
bereitgestellt. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt im Norden über die Vorfahrt im Osten am 
Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den Grundstücksstreifen nach 
Südwesten zur Bartholomäus-Schink-Straße. Zudem werden ausreichend Fahrradstellplätze 
im 1. und 2. Untergeschoss sowie ebenerdig in den Freiflächen sichergestellt. 
Der eingeschossige Blockinnenbereich soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche 
Verbesserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber des Bestandes darstellt, in dem 
fast das komplette Grundstück versiegelt und als Parkplatzfläche genutzt wurde. Drei nach 
Baumschutzsatzung geschützte Bäume müssen für die Anlieferung und für die Zufahrt zur 
Tiefgarage weichen, werden aber an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt. Entlang der 
nordwestlichen Grundstücksgrenze werden die bestehenden Grünstrukturen erhalten und 
durch neu zu pflanzende Bäume ergänzt. Weitere nicht geschützte Bäume im nördlichen 
Plangebiet müssen ebenfalls gefällt werden. Die straßenbildprägenden Platanen am 
Ehrenfeldgürtel, die im öffentlichen Straßenraum stehen, werden erhalten. 
Laut der Berechnung des Fachamts für Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
entsteht durch das Vorhaben ein Bedarf für ca. 17 Plätze im Bereich Kindertagesstätte. Dieser 
ermittelte ursächlichen Mehrbedarf liegt unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts gemäß den 
Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells. 
Der Bedarf an einer öffentlichen Grünfläche und einem Spielplatz nach Kooperativem 
Baulandmodell liegt unterhalb der Herstellungsgrenze. Die aktuelle Planung kommt auf eine 
Geschossfläche Wohnen (ohne Beherbergungsbetrieb und Staffelgeschoss) von ca. 9.517 m².

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Daraus ergibt sich eine geforderte Fläche eines öffentlichen Spielplatzes von 486 m², was 
unter der Herstellungsgrenze von 500 m² liegt. Die rechnerisch ermittelte Fläche von 2.432 m² 
für eine öffentliche Grünfläche liegt unter der Herstellungsgrenze von 5.000 m². 
Der Straßenraum südöstlich des Plangebietes (Parallelfahrbahn Ehrenfeldgürtel) soll im Zuge 
der Planung umgestaltet werden. Die Straßenplanung sieht die Neuordnung der Verkehre mit 
einem Radweg, einer Vorfahrt (Taxi und Drop Off) und Fahrradstellplätzen vor.  
 
5.  Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Da sich mit dem überarbeiteten Konzept die Ziele der Planung verändert haben, sind alle 
bereits erarbeiteten Gutachten zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Auch der 
Umweltbericht (UB) für den Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren an die geänderte 
Planung und aktualisierten Gutachten anzupassen. 
 
5.1 Verkehr 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im Rahmen des vorhergehenden 
Bebauungsplanverfahren „Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125“ 
(Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 125 in Köln brenner BERNARD 
ingenieure GmbH, Köln, Juni 2020) wurden die verkehrliche Abwicklung der 
plangebietsbedingten Verkehre aufgrund der geplanten Nutzungen überprüft und mögliche 
Erschließungsvarianten qualitativ bewertet. Daraus wurde eine Variante entwickelt, die für 
Lkws eine Zufahrt für die Anlieferung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkws eine Zufahrt 
ebenfalls über den Ehrenfeldgürtel sowie eine Abfahrt für Lkw und Pkw über die 
Bartholomäus-Schink-Straße vorsieht. Es wurden Planungsparameter abgefragt, 
Verkehrszählungsdaten übernommen und Prognoseannahmen insbesondere der zu 
berücksichtigten städtebaulichen Aufsiedlungen abgestimmt. Auf Grundlage der 
Planungsparameter wurde das plangebietsbedingte Verkehrsaufkommen für die geplanten 
Nutzungen im Prognose-Planfall und im Prognose-Nullfall abgeschätzt.  
 
Da die Verkehrszählung, auf deren Daten die Verkehrsuntersuchung beruht, aus dem Jahr 
2015 ist, muss zunächst an einem neuralgischen Knotenpunkt neu gezählt werden, um zu 
überprüfen, ob die damalige Zählung noch aktuell ist. Darüber hinaus sind die Verkehrsdaten 
inzwischen nicht mehr nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) 90, sondern 
nach RLS 19 zu erheben. Ebenso sind weitere Aufsiedlungen im Umfeld zu berücksichtigen, 
sodass im weiteren Verfahren eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens erforderlich ist und 
somit auch die Erschießungsvarianten überprüft werden.  
 
5.2 Einzelhandel 
Im Rahmen des vorhergehenden Bebauungsplanverfahrens „Geschäfts- und Wohngebäude 
Ehrenfeldgürtel 125“ hat die CIMA Beratung + Management GmbH eine 
„Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie 
weiterer Einzelhandelsnutzungen am Ehrenfeldgürtel 125 in Köln“, Juni 2019 und April 2020, 
durchgeführt. Die CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Einzelhandelsnutzungen 
im Einklang mit den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für das 
Nahversorgungszentrum stehen. Die Voraussetzungen für eine städtebauliche Integration des 
Vorhabens an den geplanten Standort sind aus gutachterlicher Sicht gegeben. Im Rahmen 
einer Einzelfallprüfung wurde darüber hinaus der Nachweis erbracht, dass durch das 
Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten 
sind.  
 
Da auch in dem überarbeiteten Konzept ein großflächiger Nahversorger im Erdgeschoss 
geplant ist, sind auch hier Auswirkungen im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO durch das

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Vorhaben nicht zu erwarten. Eine Überarbeitung der Verträglichkeitsuntersuchung ist somit 
voraussichtlich nicht erforderlich.  
 
5.3 Artenschutz 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits eine Artenschutzprüfung für das 
Plangebiet durchgeführt (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Geschäfts- und Wohngebäude 
Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld“ - Ergebnisse der faunistischen Potenzialanalyse, 
artenschutz-rechtliche Kurzeinschätzung und Protokollbögen zu geschützten Arten, 
Naturgutachten Oliver Tillmanns, Grevenbroich, Februar 2018). Diese ergab, dass keine 
artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind. 
 
Aufgrund des für viele dem speziellen Artenschutz unterstehenden Arten nicht gegebenen 
Lebensraumpotenzials, und da eine Nutzung als Brutplatz planungsrelevanter Vogelarten 
ausgeschlossen werden kann, sind für die wildlebenden Vogelarten bzgl. der Zerstörung oder 
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und 
bezüglich erheblicher Störungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG keine 
artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. 
 
Um zu vermeiden, dass durch die Tötung von Tieren oder die Zerstörung von Eiern ein 
Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst wird, ist zu empfehlen, die 
erforderlichen zu entfernenden Vegetationsbestände außerhalb der Hauptbrutzeiten vom 1. 
März bis 30. September eines jeden Jahres der im Plangebiet brütenden Vogelarten 
auszuführen. Dem zu Folge sollte die Vegetationsinanspruchnahme zwischen dem 1. Oktober 
und dem 28. Februar erfolgen. Sollte eine Beanspruchung der Gehölze z.B. aus Gründen des 
Baufortschritts außerhalb dieses Zeitraums notwendig werden, wäre diese nur möglich, wenn 
eine Begutachtung durch einen Fachmann zum Ergebnis führt, dass die Sträucher und Bäume 
frei von aktuellen Bruten sind. 
 
Ferner ist die Baufeldräumung zur Vermeidung baubedingter Tötung von Brutvögeln und der 
Zerstörung deren Nester beziehungsweise Gelege außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. 
September eines jeden Jahres durchzuführen.  
 
5.4 Lärmschutz 
Für das geplante Vorhaben wird ein Schutzanspruch eines Mischgebietes festgelegt. Der 
Vorhaben und –Erschließungsplan verzichtet auf die Ausweisung von Gebietstypen gemäß 
der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zunächst wäre für die geplante Wohnnutzung ein 
Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu wählen. Aufgrund der geplanten 
Nutzungsmischung innerhalb des Vorhabens und der vorhandenen Lärmvorbelastung 
insbesondere aus dem Verkehrslärm kann hier der um 5 d(A) niedrigere Schutzanspruch 
eines Mischgebietes herangezogen werden. 
Im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanverfahrens wurde auf Grundlage der damaligen 
Planung eine ausführliche schalltechnische Untersuchung (Bericht F 7831-4.1 vom 22.06.2020 
mit Druckdatum vom 04.01.2021) mit Betrachtung der Verkehrslärmimmissionen am 
Plangebäude sowie der Gewerbelärmsituation im Umfeld sowie am Plangebäude erstellt. Zu 
diesem Zeitpunkt waren in dem geplanten Gebäudekomplex ein Lebensmittel- und 
Getränkemarkt, ein Gastronomiebereich, eine Hotelnutzung, Büroflächen und Wohnnutzungen 
geplant. Zwischenzeitlich wurden die Planungen abgeändert, so dass nun die ehemals 
geplante Hotel- und Büronutzung durch Wohnnutzungen und untergeordnete 
Beherbergungsnutzungen ersetzt wird.  
 
Aufgrund dieser Nutzungsänderungen hat der Gutachter in einer ersten Stellungnahme 
bezüglich Verkehrs- und Gewerbelärm dargestellt, unter welchen Bedingungen eine 
Wohnnutzung möglich ist bzw. welche Auswirkungen die geänderte Planung auf die bisherige

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Beurteilung hat. Detaillierte Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Planung 
sowie aktualisierter Berechnungsgrundlagen werden im Rahmen des weiteren 
Bebauungsplanverfahrens in einem ausführlichen (überarbeiteten) schalltechnischen 
Gutachten dargestellt. 
 
Verkehrslärm: 
Die bisherigen Berechnungen zum Verkehrslärm zeigten, dass der zum Tageszeitraum in 
einem Mischgebiet (MI) zulässige schalltechnische Orientierungswert von 60 dB(A) an der 
Nord-, Süd- und Ostfassade bei Beurteilungspegeln von bis zu 73 dB(A) um bis zu 13 dB(A) 
überschritten wird. Der zum Nachtzeitraum zulässige schalltechnische Orientierungswert für 
ein Mischgebiet (MI) von 50 dB(A) wird bei Beurteilungspegeln von bis zu 68 dB(A) um bis zu 
18 dB(A) überschritten. Aufgrund zu aktualisierender Verkehrsdaten (aktuelles 
Verkehrsgutachten, Bahndaten mit Prognosehorizont 2030, veränderte Taktung 
Stadtbahnlinien 13 und 5) und Berechnungsvorschriften (RLS-19) kann es bei den 
Berechnungsergebnissen aber noch zu Änderungen kommen. 
 
Insbesondere für Wohnnutzungen mit Fenstern an den stark lärmbelasteten Süd- und 
Ostfassaden (bisher geplant: Büronutzung) bedeutet dies, dass dort Maßnahmen zu ergreifen 
sein werden, die trotz hoher Verkehrslärmpegel gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. 
Dies kann z.B. durch Prallscheiben oder den Einbau mechanischer Lüftungen in Verbindung 
mit hochwertigen Schallschutzfenstern geschehen. 
 
Sofern an den lärmbelasteten Fassaden Außenwohnbereiche wie Balkone oder Loggien 
errichtet werden sollen, ist dabei zu beachten, dass dort im Tageszeitraum üblicherweise 
Beurteilungspegel von 62 dB(A) nicht überschritten werden sollten. Hierzu sind gegebenenfalls 
schallabschirmende, bis zu geschosshohe Bauteile wie z.B. Schallschutzelemente aus Glas 
an der Außenkante des Balkons / der Loggia einzuplanen.  
 
Gewerbelärm: 
Nach Bewertung der Genehmigungslage der ‚Event- und Musikgaststätten‘ kommt es gemäß 
der schalltechnischen Untersuchung F 7831-4.1 von Januar 2021 auch inklusive der zu dem 
Zeitpunkt noch geplanten Hotel- und Büronutzung zu keiner Überschreitung der 
Immissionsrichtwerte - weder im Tag- noch im Nachtzeitraum. Da es keine relevanten 
Änderungen an der Gebäudeplanung gibt und auch in der bestehenden Untersuchung bereits 
unabhängig von der konkreten Raumnutzung alle Fassaden betrachtet wurden, werden sich 
diesbezüglich auch mit der neuen Planung voraussichtlich keine Konflikte ergeben. Dies gilt 
auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich südwestlich des Plangebietes genehmigten 
Außengastronomie. Diese wird in der noch zu aktualisierenden schalltechnischen 
Untersuchung berücksichtigt. Vorausgesetzt sind die zu Grunde liegenden Mischgebietswerte 
als Zielgröße für das Plangebiet. 
 
Des Weiteren besteht im Bestand sowie auch zukünftig ein vergleichsweise hoher 
Schutzanspruch für das bestehende Seniorenwohnheim der Caritas. Die einzuhaltenden 
Immissionsrichtwerte richten sich gemäß Abstimmung mit der Stadt Köln nach den Vorgaben 
eines besonderen Wohngebietes und liegen nachts unter denen des Mischgebiets. Hieraus 
ergeben sich für die Eventbetriebe speziell im Nachtzeitraum bereits im Bestand 
Zwangspunkte mit strengeren Immissionsrichtwerten als für das Planvorhaben.  
Aufgrund der entfallenden gewerblichen Nutzungen (Hotel, Büro) verringern sich die vom 
Plangebiet verursachten Emissionen, so dass in der Gesamtbetrachtung zum Gewerbelärm 
sogar etwas geringere Beurteilungspegel im Vergleich zur bisherigen Untersuchung zu 
erwarten sind. Voraussichtlich ist auch ein aktiver Lärmschutz (Lärmschutzwand) zur 
angrenzenden Wohnnutzung, wie er bisher angedacht war, entbehrlich, hier steht die Prüfung 
noch aus. Ähnliches gilt für die bisher angenommene Nutzungsbeschränkung der Tiefgarage.

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Die Planung führt zu keinen Einschränkungen der bestehenden Clubs Artheater und Bumann 
und Sohn. Die Clubs müssen bereits jetzt zum benachbarten Seniorenwohnheim der Caritas 
die Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete einhalten, sodass sichergestellt ist, dass die 
(höheren) Richtwerte für Mischgebiete im Plangebiet sicher eingehalten werden. 
 
5.5 Luftqualität 
Aufgrund der Lage an der Verkehrsachse Ehrenfeldgürtel wurde ein Luftschadstoffgutachen 
(Peutz Consult GmbH) bereits erarbeitet. Der Ehrenfeldgürtel wird mit über 20.0000 
Fahrzeugen befahren und ist dazu noch eng bebaut. Der Einfahrtsbereich des zum 
Ehrenfeldgürtel rückversetzten Gebäudes ist eine gute „Pufferzone“. Wenn sich aus dem 
überarbeiteten Verkehrsgutachten Änderungen an den Verkehrszahlen ergeben, muss auch 
das Luftschadstoffgutachten angepasst werden, da dies auf Zahlen der Verkehrsuntersuchung 
beruht. Durch die geplante Nutzung wird keine Änderung erwartet.   
 
5.6 Altlasten 
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und 
Altstandorte vom Mai 2011 auf einer Altablagerung, welche mit 2 bis 5 m mächtigen Boden-
Bauschuttmaterialien verfüllt wurde. Zudem liegt das Plangebiet im Bereich eines Altstandorts 
mit der Registrierungsnummer 401461. Die Einstufung als Altstandort erfolgte aufgrund der 
gewerblichen Nutzung zwischen 1870 und 1940 als Glasfabrik. Zwischen 1950 und 1970 
wurde auf dem Plangebiet eine Küferei betrieben. Ab 1981 befand sich bis zum Bau der 
bestehenden Gebäude eine Druckerei auf dem Grundstück. 
 
In einem „Gutachten zur Baugrundsituation inkl. Abfalltechnischer Deklaration und orientieren-
de Erstbewertung“ (Althoff & Lang GbR, März 2018) wurde eine orientierende Altlastenunter-
suchung durchgeführt. Die Bodenuntersuchung bestätigt weitgehend die bisherigen 
Ergebnisse zur Erkundung der Altablagerung aus dem Jahr 2008. So wurden lokal begrenzte 
Bodenbereiche mit olfaktorischen Auffälligkeiten in verschiedenen Erkundungstiefen ebenso 
angetroffen wie eine stark heterogene Boden-Bauschuttverteilung innerhalb der 
Auffüllungsmaterialien. Mit einem Abstand bei höchstem Grundwasserstand zur 
Auffüllungsbasis von > 1 m ist der direkte Kontakt zwischen den Auffüllungsmaterialien und 
dem Grundwasser ausgeschlossen. Eine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers ist aus 
gutachterlicher Sicht daher nicht zu besorgen.  
 
Die aktuelle Planung sieht eine großflächige Versiegelung mit einer nahezu vollständigen 
Unterkellerung durch den Bau einer Tiefgarage und den Bau von Zufahrtswegen vor. Damit 
verbunden ist der Ausbau der potenziell belasteten Boden­ Bauschuttmaterialien bis zur 
Gründungssohle und die Abfuhr von belasteten Auffüllungsmaterialien vom Grundstück. Die 
verbleibende Restmenge an anthropogenen Auffüllungsmaterialien reduziert sich damit in der 
Planfläche wesentlich. Mögliche Schadstoffmengen verringern sich entsprechend und bleiben 
nur punktuell erhalten. Die nahezu vollständige Versiegelung des Plangebietes mit einer 
dauerhaft wasserundurchlässigen Oberflächenbefestigung bzw. einer Überbauung der Fläche 
verhindert nachhaltig die Versickerung von Niederschlagswasser durch die 
Auffüllungsmaterialien, sodass eine potenzielle Auswaschung von Schadstoffen aus den 
verbleibenden Auffüllungsmaterialien unterbunden wird. Damit wird die Situation für den 
Wirkungspfad Boden-Grundwasser nochmals deutlich verbessert. Für den Wirkungspfad 
Boden-Mensch konnten keine auffälligen Schadstoffgehalte festgestellt werden, sodass selbst 
für die sensible Wohnnutzung keine Einschränkungen ausgesprochen wurden.  
 
Eine Sanierung des Bodens ist aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich. Ebenso sind aus 
gutachterlicher Sicht weitergehende altlastentechnische Untersuchungen nicht erforderlich. Es 
wird jedoch empfohlen, die geplanten Aushubarbeiten gutachterlich begleiten zu lassen und

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die auf dem Grundstück verbleibenden Auffüllungsmassen in einem Abschlussbericht zu 
dokumentieren. 
 
6.8  Boden 
Das Plangebiet ist bereits im Bestand bebaut und versiegelt. Bereits mit der Umsetzung des 
aktuellen Baurechts erfolgt ein Eingriff in den Boden. Durch den Bebauungsplan werden 
darüber hinaus keine weiteren technischen Eingriffe in den Boden vorbereitet. 
 
 
6.  Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 
BauGB geschaffen. Das Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes befindet sich im 
Eigentum der Vorhabenträgerin. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan zieht darüber hinaus 
gemäß § 12 Abs. 4 BauGB öffentliche Flächen als Verkehrsflächen in den Geltungsbereich mit 
ein. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durch-
führungsvertrag abgeschlossen, der die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb 
einer bestimmten Frist sichert. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin 
übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die die Planung keine Kosten. Nach Abschluss 
des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen.

Anlage 2

16765 Zeichen

IM AUFTRAG DER
EHRENFELDGÜRTEL 125 - Wohnen und Einzelhandel 
17.12.2021
IM AUFTRAG DER
VORABZUG PERSPEKTIVE
Anlage 2

BAHNBÖGEN
EHRENFELDGÜRTEL 125
BAHHBAHBAHNBÖNBÖNBÖNBBÖBÖBÖÖGENENGENGENENGENGENGENGENNENE
EEHREHREHRRRRREHREHRRRRRHREHEEEEEEEEEEE ENFENFNFENFENFENFENFENFFENFENFENFENFEENFENFEN EEEELDELDELDDEELDELDLDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDGGGGGGGGGGGGÜRGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGG TELLLLLLLLLLLLLLLLLLL 1212121212121212212121212121212212555555555555
GGGGÜG
PROJEKT UND LAGE IN DER STADT
SUBBELRATHER STR.
SUBBELRATHER STR.
BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.
BARTHOLOMÄUS-SCHINK STR.CARITAS 
BUMANN 
+ SOHN
ARTTHEATER
SCHÖNSTEINSTR.
SCHÖNSTEINSTR.
BAHNHOF EHRENFELD 
BAHNHOF EHRENFELD 
S-BAHN UND REGIONALVERKEHR
S-BAHN UND REGIONALVERKEHR
EHRENFELDGÜRTEL
EHRENFELDGÜRTEL
N
V I
VI

3
LAGPELAN MIT UMGEBUNG
V
I
III
SCHALLSCHUTZWAND
CARITAS
BUMANN + SOHN
ARTTHEATER
EHRENFELDGÜRTEL
VI
I

4
LÄNGSSCHNITT AA
NUTZUNGSVERTEILUNG
I
II
III
IV
V
VI
INTENSIV BEGRÜNTER INNENHOF
HANDEL + GASTRO
WOHNEN
GEFÖRDERT
FREIFINAZIERT
BEHERBERGUNGSBETRIEB
WOHNEN
GEFÖRDERT
FREIFINAZIERT
BEHERBERGUNGSBETRIEB
TIEFGARAGE FÜR PKW UND FAHRRADSTELLPLÄTZE
MIETERKELLER + TECHNIK
EXTENSIVES GRÜNDACH 
+ PHOTOVOLTAIK DACHGARTEN 
INTENSIV BEGRÜNT
AA
UG 02 
UG 01
ERDGESCHOSS
OG 01
OG 02
OG 03
OG 04
OG 05
SUMME BGF R
2.873 m
2
4.056 m2
4.088 m2
3.021 m2
3.021 m2
2.670 m2
2.477 m2
1.431 m2
23.637 m2

5
BGF FLÄCHENÜBERSICHT - GRUNDRISSVARIANTE WOHNGEMEINSCHAFTEN
Wohnen freifinanziert
OG3
BGF: 623,41 m 2
TH freifinanziert
OG3
BGF: 19,02 m
2
TH freifinanziert
OG3
BGF: 18,29 m
2
TH freifinanziert
OG3
BGF: 29,08 m
2
TH freifinanziert
OG3
BGF: 29,97 m
2
TH gewerblich
OG3
BGF: 19,56 m 2
TH gewerblich
OG3
BGF: 17,95 m
2
t Wohnen gefördert
OG1
BGF: 1.363,64 m
2
TH freifinanziert
OG1
BGF: 13,78 m
2
TH freifinanziert
OG1
BGF: 13,72 m
2
TH gefördert
OG1
BGF: 13,51 m
2
TH freifinanziert
OG1
BGF: 10,07 m
2
TH gefördert
OG1
BGF: 9,95 m2
TH freifinanziert
OG1
BGF: 9,88 m
2
TH gefördert
OG1
BGF: 9,62 m2
TH gefördert
OG1
BGF: 13,72 m
2
TH gewerblich
OG1
BGF: 9,57 m 2
TH gewerblich
OG1
BGF: 9,95 m 2
TH freifinanziert
OG4
BGF: 18,77 m
2
TH freifinanziert
OG4
BGF: 19,02 m 2
TH freifinanziert
OG4
BGF: 29,37 m
2
TH freifinanziert
OG3
BGF: 29,97 m
2
TH gewerblich
OG4
BGF: 19,56 m
2
TH gewerblich
OG4
BGF: 19,51 m
2
t
t
2
TH freifinanziert
OG2
BGF: 12,75 m
2
TH freifinanziert
OG2
BGF: 13,07 m 2
TH gefördert
OG2
BGF: 13,55 m
2
TH freifinanziert
OG2
BGF: 15,25 m 2
TH gefördert
OG2
BGF: 14,52 m2
Wohnen gefördert
OG2
BGF: 1.220,53 m
2
TH gefördert
OG2
BGF: 15,22 m2
TH gefördert
OG2
BGF: 13,72 m
2
TH freifinanziert
OG2
BGF: 14,74 m
2
TH gewerblich
OG2
BGF: 11,73 m
2
TH gewerblich
OG2
BGF: 12,23 m 2
TH freifinanziert
OG5
BGF: 29,37 m 2
TH freifinanziert
OG5
BGF: 19,01 m 2
TH freifinanziert
OG5
BGF: 18,81 m
2
Wohnen gewerblich
OG5
BGF: 74,22 m 2
TH gewerblich
OG5
BGF: 19,56 m
2
TH gewerblich
OG5
BGF: 19,63 m
2
1.OG BGF = 3.021 m²
4.OG BGF = 2.477 m²3.OG BGF = 2.670 m²
2.OG BGF = 3.021 m²
5.OG BGF = 1.431 m²
BGF ÜBERSICHT / GESCHOSSFLÄCHE WOHNEN
1.OG  3.021m² I 68 WE
2.OG  3.021m² I 65 WE 
3.OG  2.670m² I 61 WE
4.OG  2.477m² I 56 WE
5.OG  1.431m² I 30 WE
GESAMT      12.620m² I 280 WE
NUTZUNGSVERTEILUNG
11.189 m²
9.517 m² (ohne Staffel + Beherbergungsbetrieb)
GESCHOSSFLÄCHE WOHNEN,
davon 30% WOHNEN GEFÖRDERT
-> ca. 2.855m² (SOLL)
-> 486 m² ÖFF. SPIELPLATZ 
TREPPENHÄUSER UND FLURE ANTEILIG IN BGF EINGERECHNET (OHNE EG UND UG)
WOHNEN GEFÖRDERT 
BGF CIRCA 2.855 m²
GESAMT: 11.189m2
(OHNE STAFFELGESCHOSS)
BEHERBERGUNGSBETRIEB
BGF CIRCA 1.672 m² 
WOHNEN FREIFINANZIERT
BGF CIRCA 6.662 m²
GFZ = 2,53
GRZ = 0,62

6
REGELGESCHOSS
2. OBERGESCHOSS
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 
/1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
epunkt
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20  1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20
AA AA
CC CCCC6
Flur
166,29 m2
TRH 03
20,57 m2
TRH 04
20,43 m2
TRH 01
23,40 m2
TRH 02
23,50 m2
Abstellraum
4,61 m2
Abstellraum
5,26 m2
Flur
181,13 m2
1,202 /1,,202 1,202 /1,,202
1,202/1,,202
1,202 /1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,20
/1,20111,,,2020202222 ///111,,,,2020202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202
1,202
/1,,202 1,202 /1,,202 1,202 /1,,202 1,202 /1,,202 1,202 /1,,202 1,202 /1,,202
1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,202
1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,2021,202/1,,2021,202/1,,2021,202/1,,202
1,202/1,,2021,202/1,,202 1,202/1,,2021,202/1,,202
1,202 /1,,202 1,202 /1,,202
1,202 /1,,2021,202 /1,,202 1,202 /1,,202
201
20
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,202
/1,,202 1,202 /1,,202
1,202
/1,,202
1,202 /1,,202
1,202
/1/1,,202
2020
1,202
/1,,202
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,22
1,202 /1,,2021,202 /1,,22
202 /1,,202
1,202 /1 20 1,202,,202 1 20 /1,,202
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,220/1,,202
1,202/1,,202
1,220/1,,220
1,202/1,,2021,202/1,,2021,202/1,,202
1,202 /1,,2021,202 /1,,2021,202 /1,,2021,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
1,
1,202 /1,,202
202 /1,,202
20 /1,,2021,202
/1,,2021,202 /1 2
1,202 /1,,202
1,202 /1,,202
20
1,202 /
1 202 /1,,202
1,202 /1,,22
/1,,202
1,22
1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,202 1,202/1,,202
5757,30 26 7,79 57519,25 5758,79 26 7,30 575
575 7,30 26 6,79 575 38,50 575 16,35 575
5757,30 26 7,79 57519,2517,50
15,50 38,50 17,50
Abstellraum
4,67 m2
1 Zi WHG - gef.
25,73 m2
1 Zi WHG - gef.
25,73 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
27,60 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
31,84 m2
1 Zi WHG
43,07 m2
1 Zi WHG
24,79 m2
1 Zi WHG
24,80 m2
1 Zi WHG - gef.
25,72 m2
1 Zi WHG - gef.
25,72 m2
1 Zi WHG - gef.
29,46 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
1 Zi WHG
26,90 m2
Gemeinschaftsfläche - gef.
52,51 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG - gef.
25,73 m2
1 Zi WHG - gef.
24,80 m2
1 Zi WHG
24,79 m2
1 Zi WHG
24,80 m2
3 Zi WHG -gef.
98,34 m2
3 Zi WHG -gef.
97,15 m2
1 Zi WHG - gef.
24,80 m2
1 Zi WHG - gef.
24,80 m2
1 Zi WHG - gef.
28,08 m2
1 Zi WHG - gef.
29,01 m2
1 Zi WHG - gef.
28,08 m2
1 Zi WHG - gef.
34,30 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
33,07 m2
3 Zi WHG
90,33 m2
2 Zi WHG
73,67 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
1 Zi WHG - gef.
26,90 m2
WOHNEN GEFÖRDERTWOHNEN GEFÖRDERT
GEM. FÖRDERRICHTLINIEN 
UND KOOPERATIVEN BAULANDMODELL
WOHNEN FREIFINANZIERTWOHNEN FREIFINANZIERT

7
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
33 Personen, 2500 kg
Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
epunkt
15,00 %15,00 % 7,50 %15,00 % 15,00 %7,50 %
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
53,25
71,50
13,23
67,00
10,015
276,1549
575 19,74 49
AA AA
CC CC
DD DD
CC6
LKW 12T:
946x255x360cm
Lebensmittelmarkt
1.096,65 m2
TRH 03
68,94 m2
TRH 04
71,01 m2TRH 01
57,33 m2
TRH 02
62,66 m2
Anlieferung Einzelhandel
118,98 m2
Lager Leergut
36,89 m2
Nebenräume Einzelhandel
380,88 m2
Getränkemarkt
408,40 m2
Marktplatz/Gastrobereich
203,83 m2
Windfang
29,34 m2
Gastro
294,82 m2
Müll Einzelhandel
45,26 m2
Frischetheke Vorbereitung
134,83 m2
Technik Einzelhandel ??
125,91 m2
Gastro
213,48 m2
Traforaum
50,56 m2
Frischetheke Bereich
74,07 m2
27
1.797,16 m2 Summe Verkaufsfläche
ERDGESCHOSS

8
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
33 Personen, 2500 kg
Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
N
Einfügepunkt
15,00 %15,00 % 7,50 %15,00 % 15,00 %7,50 %
53,25
71,50
13,23
67,00
10,015
27 6,15 49
575 19,74 49
AA AA
CC CC
DD DD
Süd-West
Nord-West InnenhofNord-West Innenhof
Süd-Ost InnenhofSüd-Ost Innenhof
LKW 12T:
946x255x360cm
Lebensmittelmarkt
1.096,07 m2
TRH 03
68,94 m2
TRH 04
71,01 m2TRH 01
60,37 m2
TRH 02
62,66 m2
Anlieferung Einzelhandel
118,98 m2
Lager Leergut
36,89 m2
Nebenräume Einzelhandel
380,81 m2
Getränkemarkt
403,19 m2
Marktplatz/Gastrobereich
274,68 m2
Windfang
20,75 m2
Gastro
294,55 m2
Müll Einzelhandel
45,26 m2
Frischetheke Bereich
208,58 m2
Technik Einzelhandel ??
125,59 m2
Gastro Savvy
213,22 m2
BB BB Süd-Ost
Nord-Ost
Nord- Nord-Ost Innenhof
Süd-W Süd-West Innenhof
N
Ehrenfeldgürtel
Grundstücksgrenze BUMANN 
+ SOHN
Einfahrt
ARTTHEATER
Bartholomäus-Schink Straße
Einfahrt
Ausfahrt
CARITAS
SENIORENWOHNHEIM
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20
91,375
TRH 03
20,57 m2
TRH 04
20,43 m2
2,75
38,50 575 14,85 57 5
38,50 16,00
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
25,73 m2
1 Zi WHG
25,73 m2
1 Zi WHG
25,73 m2
1 Zi WHG
25,80 m2
1 Zi WHG
25,66 m2
1 Zi WHG
25,66 m2
1 Zi WHG
25,73 m2
1 Zi WHG
25,80 m2
1 Zi WHG
25,66 m2
1 Zi WHG
33,70 m2
Zi WHG
9,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
19,75 m2
1 Zi WHG
36,61 m2
1 Zi WHG - G
Gewerbl. Wohnen
30,04 m
2
Zi WHG - G
Gewerbl. Wohnen
22,26 m2
3 Zi WHG
87,39 m2
3 Zi WHG
86,54 m2
1 Zi WHG
24,80 m2
1 Zi WHG
24,80 m2
1 Zi WHG
27,84 m2
1 Zi WHG
23,87 m2
1 Zi WHG
22,30 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
22,26 m2
1 Zi WHG
26,41 m2
1 Zi WHG
27,76 m2
1 Zi WHG
26,98 m2
1 Zi WHG
26,41 m2
1 Zi WHG
26,48 m2
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20
 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
 1,
20 
/1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20  1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20
 /1,20  1,20 /1,20
 1,20 /1,20 1,20 /1,20
49,254,00
TRH 03
20,57 m2
TRH 02
23,50 m2
Flur
167,89 m2
2,00 5,875 26 2,60 4,76 5
7519,25 5754,93 1,80 5,62 575
2,00 57 5 5,30 26 6,79 57 5 38,50 575 16,35 57 5
2,00 13,50 38,50 17,50
19,2513,50
Abstellraum
5,63 m2
1 Zi WHG - G
Gewerbl. Wohnen
37,87 m2
1 Zi WHG
19,53 m2
1 Zi WHG
20,13 m2
1 Zi WHG
19,53 m2
1 Zi WHG
19,53 m2
1 Zi WHG
19,53 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
20,78 m2
1 Zi WHG
24,60 m2
1 Zi WHG
26,41 m2
1 Zi WHG
27,76 m2
1 Zi WHG
26,98 m2
1 Zi WHG
26,41 m2
1 Zi WHG
26,48 m2
1 Zi WHG
32,48 m2
3 Zi WHG
73,24 m2
2 Zi WHG
62,29 m2
1 Zi WHG - gef.
24,80 m2
1 Zi WHG - gef.
24,80 m2
1 Zi WHG - gef.
28,08 m2
1 Zi WHG - gef.
3 Zi WHG
96,22 m2
3 Zi WHG -gef.
97,15 m2
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
33 Personen, 2500 kg
,2,00
575
2,0022,
91,,375
, 2,75
Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96Schachtmindestmaß 1,96 /2,65
Schachtmindestmaß 2,65 /1,96
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
t
15,00 %15,00 % 7,50 %15,00 % 15,00 %7,50 %
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
Schachtmindestmaß 3,05 /2,60
,
71,50
13,23
67,00
10,015
276,1549
575 19,74 49
AA
CC
DD
CC6
Nord-West I n
Süd-Ost Inn e
LKW 12T:
946x255x360cm
Lebensmittelmarkt
1.096,65 m2
TRH 03
68,94 m2
TRH 04
71,01 m2TRH 01
57,33 m2
TRH 02
62,66 m2
Anlieferung Einzelhandel
118,98 m2
Lager Leergut
36,89 m2
Nebenräume Einzelhandel
380,88 m2
Getränkemarkt
408,40 m2
Marktplatz/Gastrobereich
203,83 m2
Windfang
29,34 m2
Gastro
294,82 m2
Müll Einzelhandel
45,26 m2
Frischetheke Vorbereitung
134,83 m2
Technik Einzelhandel ??
125,91 m2
Gastro
213,48 m2
Traforaum
50,56 m2
Frischetheke Bereich
74,07 m2
27
BB
Nord-Ost
Nord-
Süd-W
1.797,16 m2 Summe Verkaufsfläche
ERDGESCHOSS MIT UMGEBUNG

9
ÜBERFLUG
BLICK VON NORD-OSTEN RICHTUNG S-BAHN 
VORABZUG PERSPEKTIVE

10
PERSPEKTIVE NORD OST
BLICK VON NORD-OSTEN / EHRENFELDGÜRTEL
VORABZUG PERSPEKTIVE

11
PERSPEKTIVE SÜD OST
BLICK VON SÜD-OSTEN / EHRENFELDGÜRTEL
VORABZUG PERSPEKTIVE

12
ANSICHT SÜD-OST
FASSADE

13
ANSICHT SÜD-WEST
FASSADE

14
FAZIT - EHRENFELDGÜRTEL 125  2.0
- WOHNEN IN UNTERSCHIEDLICHEN FORMEN
- FLEXIBLES WOHNEN + GEFÖRDERTES WOHNEN
- URBANES ERDGESCHOSS MIT GASTRONOMIE 
  UND HANDEL
- BEGRÜNTER INNENHOF
- GEMEINSCHAFTLICH GENUTZTER DACHGARTEN
- AUSREICHENDER SCHALLSCHUTZ GEGEN 
  GEWERBE- UND VERKEHRSLÄRM
- HOHE DICHTE
- MEHRFACHNUTZUNG DER FLÄCHEN
- PHOTOVOLTAIK

IM AUFTRAG DER
ASTOC ARCHITECTS AND 
PLANNERS GMBH
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D-50677 Köln 
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Dipl.-Ing. Peter Berner 
Prof. Dipl.-Ing. Oliver Hall
Dipl.-Ing. Sebastian Hermann 
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Dipl.-Ing. Andreas Kühn 
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DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil einer 
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die mündlichen Erläuterungen un-
vollständig. Es dient ausschließlich 
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ligung von ASTOC zulässig.
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gen u.a., für die keine Nutzung-
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ter verwendet werden, kann jede 
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oder Veröffentlichung dieses 
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die uneingeschränkte Haftung ge-
genüber den Inhabern der Rechte. 
Zudem ist er verpflichtet, ASTOC 
von allen Ansprüchen Dritter in 
diesem Zusammenhang freizustel-
len einschließlich der notwendigen 
Kosten der Abwehr derartiger 
Ansprüche Dritter durch ASTOC
Für städtebauliche Planungen gilt: 
Die Angaben zu Flächen und städ-
tebaulichen Kennzahlen beruhen 
auf nachrichtlich übermittelten 
Grundstücksdaten und sind vor-
behaltlich weiterer Prüfungen der 
Grundstücksgrenzen und Abstim-
mungen mit zuständigen Be-
hörden zu verstehen. Eine Haftung 
für die genannten Angaben wird 
ausgeschlossen. 
Die hier angegeben Flächenwerte 
stellen die Flächen aller oberirdis-
chen Geschosse als grobe städ-
tebauliche Kennzahlen dar und 
sind nicht mit der BGF (Brutto-
Grundfläche) nach DIN oder der 
GF (Geschoßfläche) nach BauNVO 
gleichzusetzen. Eine differenzierte 
Ermittlung der Gebäudeflächen 
nach DIN 277 in BGF (R) / BGF 
(S) ist erst im Rahmen einer weit-
eren Objektplanung möglich..

Beratungsverlauf (3)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4436/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.01.2022
Erstellt
23.12.2021 08:24