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V/0776/2018

Teilneubau am bestehenden Feuerwehrhaus Geist, Düesbergweg 4 - Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -

Vorlagen 18.10.2018

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776-2018_Anlage1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

776-2018_Anlage5

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Ansehen

776-2018_Anlage2

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Ansehen

776-2018_Anlage6

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Ansehen

776-2018_Anlage3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

776-2018_Anlage4

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Ansehen

776-2018_Anlage7

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Ansehen

776-2018_Anlage1

907 Zeichen

F
70.27
Fahrrad-
ständer
Zufahrt Löschfahrzeuge
Grillplatz
Parkplatz
Zufahrt LöschfahrzeugeZufahrt Löschfahrzeuge
69.50
70.40
70.02
70.40
70.40
Rinne
69.50
Hecke
Hecke
70.32
70.34
70.40
70.27
70.38
70.49
70.09
70.30
70.39
Bürgersteig
Tor 70.14
Rampe
Pflege-
zufahrt
Hecke
Hecke
EingangMieter
EingangCitec
Haupt-eingang
Parkplatz
Rinne
70.02
Alarm-eingang
Parkplatz
Mieter
Fußweg
Legende
Bestandshöhen
neue Höhen
Asphalt
Pflaster
Rasengitter
Grünfläche (Sträucher/ Bodendecker)
Zaun
69.50
70.02
Baum (Bestand)
Baum (Planung)
Hecke
Fahrradbügel
... ... ... ...
Reinmuth
1:250
25.07.2018
Hachmann
Vorentwurfsskizze
FWGH Geist
Projektnummer:
Plan Nr.: Datum:
Abteilungsleiter:
Amtsleiter:
Bruns
Stoldt
Maßstab:
Bearbeitet:
Fachstellenleiter:
J. Hoffmann
Gezeichnet:
Index
Geändert:
DatumInhalt Bearbeiter
Außenanlagen
Parkplatz
Neugestaltung
VORABZUG!
Nur zum internen
Abstimmungsprozess!
V/0776/2018 - Anlage 1

Anlage A

3234 Zeichen

Anlage A zur V/0776/2018 
Kurzüberblick 
Beschluss über den Teilneubau des bestehenden Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr 
im Stadtteil Geist.  
 
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht in Teilen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. 
Die Halle am jetzigen Standort kann erhalten bleiben, muss jedoch an den aktuellen Stand der 
Technik angepasst werden. Alle anderen erforderlichen Nebenräume sowie die Gerätewartwoh-
nung müssen neu gebaut werden, da eine bedarfs- und normgerechte Unterbringung des Lösch-
zuges nicht mehr gegeben ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die normkonforme Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feu-
erwehr im Stadtteil Geist. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt:  
 
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits - und Unfallschutzes für den Betrieb von Feue r-
wehrhäusern. 
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr (gem. 
BHGK NRW). 
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). 
 
Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Geist entspricht zum überwiegenden Teil dem 
Standardprogramm, welches bei den Neubauten der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf 
zur Anwendung gekommen ist. Wesentliche Planung- und Ausführungsgrundlagen für das Ge-
bäuden stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die GUV-I 8554 
dar.  
 
Zielerreichung: 
1. Das erforderliche städtische Grundstück steht am Düesbergweg zur Verfügung.  
2. Das Bauprojekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im 
Jahr 2019 vorgesehen.  
3. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 1.750.000,00 Euro zu rechnen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 4380 San./Erw. FH Geist  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Für die Planungs- und Bauleistungen sind im Haushaltsplan 1.560.000,00 Euro eingestellt.  
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
1. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis-
tung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).  
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der 
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 
3. Brandschutzbedarfplan der Stadt Münster  
4. Normative Regelwerke: DIN 14092 und GUV-I 8554

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorhaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der 
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk-
tur der Feuerwehr Münster.  
Zur Sicherung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr stellt 
die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60 %, einen unver-
zichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar.

776-2018_Anlage5

2459 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 5 zur Vorlage V/776/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 1  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 2.00 * 2.00 m 
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:  
Gerätewartwohnung im 1. Obergeschoss ist 
nicht barrierefrei 
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: Aufzug ist für die Wohnung im 1. Obergeschoss nicht erforderlich 
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: Für die Art der Nutzung 
des Gebäudes ist eine barrierefreie WC-
Anlage nicht erforderlich 
 
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: wird bei Bedarf 
nachgerüstet 
 
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:

- 2 - 
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 2 von 1 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: akustische wirksame 
Lochdecken 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

776-2018_Anlage2

3769 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage  V/0776/2018
1.18 Geräte
38.24  m2
1.17 H.-Umkleide
47.12  m2
1.15 H.-WC.-Vorr.
4.42  m2
1.14 Teeküche
12.21  m2
1.13 Schulungsraum
60.02  m2
1.12 Jugendraum
19.80  m2
1.11 Leiter-Büro
16.05  m2
1.10 Citeq
2.96  m2
1.09 Pumi.
2.48  m2
1.08 Technik
9.70  m2
1.07 D.-WC.-DU.
6.27  m2
1.06 D.-WC.-Vorr.
2.62  m2
1.05 D.-Umkleide
13.45  m2
1.04 Lehrmittel
7.70  m2
1.03 Nebeneing.
2.23  m2
1.02 Flur
15.10  m2
1.01 Eingang-Flur
34.12  m2
1.20 Treppenflur
6.24  m2
1.21 Abst.-Wohnung-OG
11.09  m2
1.16 H.-WC.-DU.
11.16  m2
1.19 FAHRZEUGHALLE
216.71  m2
Abbruch Verblendschale der vorh. Halle
Falttor Falttor Falttor
FAHRZEUGHALLE
BESTAND
2.11 Loggia
8.06  m2
2.01 Eing.-Flur
7.67  m2
2.02 Wohng.-Flur
6.42  m2
2.03 Kind 1
11.78  m2
2.04 Eltern
16.54  m2
2.05 Bad
8.20  m2
2.06 Kochen Essen Wohnen
38.35  m2
2.07 Kind 2
11.92  m2
2.08 Dusche
4.83  m2
2.09 Abst.
1.12  m2
2.10 Gard.
1.68  m2
243.077243.08243.08243.07824
24 2.687 24 2.688 26 2.375 24 2.375 26 2.63 24 2.63 24
17.24
24 16.625 375
1.355 4.01 1.24 4.01 1.24 4.01 1.375
13.785
37513.035375
4.014.014.01
Abbruch vorh. Verblendschale der Halle und Wiederherstellung einschl. Dämmung
Luftraum
FAHRZEUGHALLE
FalttorFalttorFalttor
37513.03524
10.7751.261.75
13.65
1.355 4.01 1.24 4.01 1.24 4.01 1.375
24 16.625 375
17.24
24 2.68 7 24 2.688 26 2.375 24 2.375 26 2.63 24 2.63 24
243.077243.08243.08243.07824
4.01 4.01 4.01
18 Stg.
18.44/26
Lüftung
100/100 1800/80
H:2.00
H: UKD
1151.825
1.6351751.511151.571151.01
1.115 1.385 1.115 1.385 3.99 2
185 2
205
4.6151.263.742.01999.94
115 2.45
1.385
1752.1351752.761753.51175
2.211751.50
4.494.56
865 1.01 49 1.01 86 5 1.01 49 1.01 49 1.01 1.24 1.01 49 1.01 49 1.01 1.24 1.01 61 5 1.875 1.01 8.665 1.01 2.31 5
16.365
1.675
1.435 24
65
8851.00
2.011751.635
3.825 175 1.51 17 5 3.95
1651758.0749
498.0749
9.05
3.555
49 3.26 175 9.885 175 2.01 175 3.135 175 6.02 365
4.885 49
31.24
5.8753651.511754.3253652.70496.2649
5.8756.742.707.24
22.555
49 2.57 5 175 5.325 24
493.8851751.51175
6.01175
3.205175
6.2649
1.435 8.99 2
365 2.01 115 1.70 175 1.51 175 3.95 24
10.425
v.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFBv.FFB
3.72v.FFB
3.72v.FFB
6.71v.FFB
2.6252.625 595
595
2.6252.6252.6252.6252.6252.6252.6252.6252.625
2.01
51
2.135
494.8851754.011754.761152.88549
3.575
8.075
4.50
3.11510.3851.741.261.49
3.865 885 4.24
3.175
3.615 1.385 3.99 2
175 2.765 115
7.24
1.4251.762.686.762.681.76925
1.615 3.40
5.8656.765.365
494.261154.713652.67494.38549
492.211752.511755.4451752.6351753.5149
17.99
49 2.885 175 5.015 24
205
8.99 2
49 2.885 5.19 24
205
1.435 8.99 17.26 3.555
31.24
9.05
3.555
49 2.76 17 5 1.39 175 3.575 175 135
115
49 2.76 175 5.14 425
1,76
Oberlichtbereich über Halle
1.76
öffnungsmaß in Verblendung OG 1.761.76
A
A
Planstand zum Bauantrag25.07.2018 kop/pe kop/pe
Wieczorek / Mümken 
ba_Neubau-Erweiterung_2018 (BA18)
    25.07.2018
OBERGESCHOSSERDGESCHOSS
Art der ÄnderungDa tu mIndex Na me
1555_Feuerwehrgeraetehaus-Geist.
P-104781555
Erweiterung
durch NEUBAU 
FWGH  Geist
Düesbergweg 4
48153 Münster
B0 _ Grundrisse 
KoppenborgPenz
Nienaber / Michel
_PLAN/B0_Grundrisse-plm /  planrahmen
1:100
1050 x 400
25.01.2018     25.06.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
GRUNDRISSEB/0
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
B A U A N T R A G
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
=  BESTAND =  NEU =  ABBRUCH
II
I
Halle vorhanden
429
Weg
I
4
Feuerwehr
428
305
414
III
8
II I
171
170
280
278
276 III274
279
277307
461
282
III
281
429
430
367
391
370
470
469
III
III
III
III
Weg
249
394
5
Feuerwehr4
3 III
2
360
409
I
6
III
5184
414
413
10III
8III
305
OW
S
N

776-2018_Anlage6

2138 Zeichen

Seite 1 von 2
Anlage 6 zur Vorlage V/0776/2018
KOSTENSCHÄTZUNG Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Geist 
PROJEKT Neubau Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Geist
Düesbergweg 4
48153 Münster
Stand Planung: Entwurf,  Maßstab: 1:100, Stand Oktober 2018
Kostenstand: Oktober 2018
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
BGF in m²: Neu- Anbau 577,00
BGF gesamt mit Halle 815,00
KG 100 Grundstück
Kosten für Erwerb des Grundstücks fallen 
nicht an 0,00 € 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen
Grundstück freimachen Roden von 
Bewuchs: 2.190,00 €
Rückbau Altbau und alter 
Grundleitungen, Errichtung einer 
Baustrasse 53.550,00 €
Erschließung Heizung Sanitärinstallation 29.750,00 €
Erschließung Elektroinstallation 11.900,00 €
Summe 97.390,00 € 97.390,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
Neubau Erweiterung 
Feuerwehrgerätehaus
789.624,00 €
Umbauarbeiten in der alten 
Fahrzeughalle 61.785,00 €
Flachdachsanierung über Fahrzeughalle 67.402,00 €
Summe 918.811,00 € 918.811,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
Neubau Erweiterung TGA KG 400 239.904,00 €
Umbau in der alten Fahrzeughalle 14.042,00 €
253.946,00 € 253.946,00 €

Seite 2 von 2
KG 500 Außenanlagen
143.750,00 €
22.250,00 €
Summe 166.000,00 € 166.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
Ausstattung Küche 29.700,00 €
Einrichtung Besprechungsräume Büro 
des Leiters Nebenräume 
Umkleideschränke 43.300,00 €
Summe 73.000,00 € 73.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
0,00 €
Objektplanung der Technischen Anlagen 0,00 €
Tragwerksplanung 59.000,00 €
Honorar für Objektplanung der Freianlagen 0,00 €
Sonstige  Gutachtung und Beratung 3.000,00 €
7.500,00 €
Bodengutachten und sonstige  Baunebenkosten 7.500,00 €
Summe 77.000,00 € 77.000,00 €
Zwischensumme 1.586.147,00 €
Baupreisindex bis 2020, 3 Jahre mit 2,7% pa 132.407,00 €
Zwischensumme 1.718.125,00 €
Unvorhersehbares 31.874,97 €
GESAMTKOSTEN   1.750.000,00 €
aufgestellt: 09.08.2018
Stadt Münster      
I. A.   I.A.
Bitter Mümken
befestigte und bepflanzte Flächen, ca. 1150 m2 Kalkulationswert 125,00 
Euro/ m2 unbebaute Außenflächen
Objektplanung des Gebäudes 
Brandschutzplanung,  SiGeKo, Altlastenuntersuchung etc.
 
Fahrradständer und Absstellplatz

776-2018_Anlage3

1432 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage  V/0776/2018
SUEDEN
6.90
3.903.00
5.50
5.44
+- 0.00
+4.01
+5.44
FAHRZEUGHALLE
BE
STAND
FFB
75.86 NN
70.42 NN
NORDEN
-0.24
+3.20
+3.58
+6.22
+6.60
49 8.08 42
+3.72
1.435
365
49
+- 0.00
+3.32
+- 0.00
+6.71
43.922.99
242.7030
122.5020
203.24202.822038
1.435 8.99
1.255
Technik
Kind 2 Eing.-Flur
Treppenflur
18 Stg.18.44/26
SCHNITT   A - A
FFB OG
Leiterbüro
FFB EG
70.42 NN
WESTEN
OSTEN Wieczorek / Mümken 
25.07.2018 kop/pe kop/pe Planstand zum Bauantrag
ba_Neubau-Erweiterung_2018 (BA18)
    23.07.2018
    25.06.2018
1555_Feuerwehrgeraetehaus-Geist.
P-104781555
29.01.2018
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
B A U A N T R A G
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
Erweiterung
durch NEUBAU 
FWGH  Geist
Düesbergweg 4
48153 Münster
B/1 ANSICHTEN
SCHNITTE
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 1050 x 400
1:100
_PLAN/B1_AnsichtSchnitt-plm /  planrahmen
Nienaber / Michel
Penz Koppenborg
B1 _Ansichten Schnitte
Na meIndex Da tu m Art der Änderung
II
I
Halle vorhanden
429
Weg
I
4
Feuerwehr
428
305
414
III
8
II I
171
170
280
278
276 III274
279
277307
461
282
III
281
429
430
367
391
370
470
469
III
III
III
III
Weg
249
394
5
Feuerwehr4
3 III
2
360
409
I
6
III
5184
414
413
10III
8III
305
=  BESTAND =  NEU =  ABBRUCH
OW
S
N

Beschlussvorlage

9938 Zeichen

V/0776/2018 
V/0776/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilneubau am bestehenden Feuerwehrhaus Geist, Düesbergweg 4 
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.12.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme für den Neubau des Funktionsbereichs und der Gerätewartwohnung des 
bestehenden Feuerwehrhauses  Geist wird nach den Plänen des Amtes für 
Immobilienmanagement vom Juli 2018 ausgeführt. Die Außenanlagen werden nach den Plänen 
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vom Juli 2018 ausgeführt.  (Anlage 1-3) 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien  wird zur Kenntnis genommen. (A n-
lage 4) 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. (Anlage 5) 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im März 2019 begonnen wird 
und die Fertigstellung im Mai 2020 erfolgt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das jetzige zweigeschossige Funktionsgebäude rückgebaut 
wird und nur die Fahrzeughalle aus dem Jahr 1974 erhalten bleibt.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach 
DIN 276 vom Juli 2018  in Höhe von 1.750.000,00 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 87.000,00 
Euro entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
26.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koppenborg 
Telefon: 492-2419 
Koppenb@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0776/2018 
3. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerweh r-
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnahme 4380 Sanierung/Erweiterung Feue r-
wehrhaus Geist  
   
Auszahlungen   2018 1.560.000,00 Ermäch-
tigungs-
übertra-
gung aus 
2017 
   2019 190.000,00 Mehrbe-
darf  
   Gesamt 1.750.000,00  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
      2020 
. 
18.280,00 Folgeaufwand 
Mai - Dezember  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2021 ff 27.420,00 Folgeaufwand 
 14 Bilanzielle Abschreibungen      2020  22.273,00 Folgeaufwand 
Mai - Dezember  
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff 33.410,00 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2020 ff 26.250,00 Folgeaufwand 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
Die Deckung des Mehrbedarfs für das Feuerwehrhaus Geist erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 
4580: Baukosten Erweiterung Feuerwehrhaus Gremmendorf. Zur Bereitstellung der Finanzmittel wird  
die Verwaltung ein Veränderungsblatt in die Beratungen zum Haushaltplan 2019 einbringen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Erge bnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt.  
 
Die Berechnung der Folgelasten wird zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass bei einer Investitionssumme i.H.v. 1.750.000,00 Euro die Abschreibungen für das immobile A n-
lagevermögen in der PG0111 jährlich 33.410,00 Euro betragen. Zudem fallen jährliche Aufwendu n-
gen für die Instandhaltung und Bewirtschaftung des immobilen Anlagevermögens in Höhe von 
27.420,00 Euro an. In der PG1601 entstehen Zinsaufwendungen in Höhe von 26 .250,00 Euro/Jahr. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei den o.g. 
Produktgruppen veranschlagt.  
Befristung

- 3 - 
V/0776/2018 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Mit der Vorlage V/0829/2017 hat der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsbeschluss zur Sanierung 
und zum Teilneubau des bestehenden Feuerwehrhauses zugestimmt. 
 
I.: Sachentscheidung 
 
Die Planung für den Teilneubau des  im Jahr 1974 erbauten Feuewehrhauses sieht den Rückbau des 
zweigeschossigen Funktionstraktes  unter Beibehaltung der vorhandenen Fahrzeughalle vor. Nach 
intensiver Prüfung entschied sich die Fachverwaltung für den Erhalt der Halle und den Rückbau des 
zweigeschossigen Funktionstraktes. Der  Funktionstrakt liegt insgesamt im Erdgeschoss, die 
Wohnung für den Gerätewart wird im ersten Obergeschoss neu errichtet. Die Planung  entspricht in 
den Funktionsabläufen den heutigen Anforderungen an  diesen Gebäudetyp. 
 
Die F ahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge bleibt erhalten, und wird in Teilbereichen von  der 
Haustechnik den heutigen technischen  Anforderungen angepasst. 
 
Der neue, eingeschossige Funktionsbereich umschließt an zwei Seiten die vorhandene Halle. Der  
zukünftige Haupteingang  liegt auf der Westseite. Der Schulungs- und Jugendraum mit angegliederter 
Küche befindet sich unmittelbar neben dem Haupteingang.  Über einen innenliegenden Flur wird der 
Umkleidebereich mit Toiletten - und Duschraum erreicht. Eine Schwar z-Weiß-Trennung der 
Funktionen wird realisiert. Der Umkleidebereich der Herren kann zusätzlich über einen rückwärtigen 
Zugang direkt vom Parkplatz erreicht werden und hat eine direkte Verbindung zur Fahrzeughalle. Der 
Umkleidebereich für Damen mit Dusch - und WC -Bereich liegt ebenfalls in der Nähe des 
Haupteingangs und ist ebenfalls zur Fahrzeughalle optimal angebunden. 
Neben dem Haupteingang sind das Leitungsbüro und weitere erforderliche Nebenräume vorgesehen. 
Der mittige Flur ermöglicht kurze Wege und  en tspricht den Anforderungen des Nutzers. Weitere  
Räume folgen der strengen Funktionalität des Grundrisses.  
 
Die Wohnung für den Gerätewart ist im ersten Obergeschoss verortet. Über einen separaten Eingang 
mit angrenzendem Treppenhaus erreicht der Nutzer die Wohnung mit ca. 105 qm Wohnfläche. 
Die Wohnung ist den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechend funktional und angemessen 
aufgeteilt. Der Wohnbereich ist sinnvoll vom  Schlafbereich getrennt. Durch eine optimale  
Lichtführung hat die künftige Wohnung eine n hohen Wohnkomfort. Eine Loggia ist auf der Westseite 
angeordnet und rundet das Raumangebot ab. 
 
Außenanlagen 
 
Auf Grund der beengten Raumverhältnisse auf dem Grundstück folgt die Freiraumplanung im W e-
sentlichen den funktionalen Anforderungen der Feuerwehr. 
Wie bisher verbleiben auch in Zukunft die Ausfahrt der Löschzüge, der Eingang der Gerätewartwoh-
nung und die Fahrradstellplätze am Düesbergweg. 
Im hinteren Grundstücksbereich werden 23 PKW -Stellplätze sowie eine fußläufige Anbindung des 
Gebäudes erstellt. Für die Stellplätze muss ein Teilbereich des bisherigen Schulgrundstücks der 
Erna-de-Vries-Realschule in Anspruch genommen werden. 
Der Grenzverlauf wurde mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Schule abgestimmt.  
Die Stellplätze werden aus einfachen Rasengittersteinen erstellt. Alle weiteren Flächen werden aus 
schlichtem, funktionalem Betonstein hergerichtet.  
Das Gelände wird in Richtung der Schule durch eine Winkelm auer und einen Zaun abgegrenzt. Ein 
Pflegetor im Bereich der Stellplätze ermöglicht die Erschließung des südwestlichen Gartenbereichs 
der Schule.

- 4 - 
V/0776/2018 
Die bisherige Feuerwehrzufahrt der Schule wird vom Düesbergweg an die Hammerstraße (neben der 
Bushaltestelle) verlegt. Der vorhandene Fußweg östlich des Feuerwehrgrundstücks bleibt als Zuw e-
gung für die Schule vom Düesbergweg aus erhalten. 
Die im östlichen Bereich entlang der Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume bleiben erhalten. 
 
Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Die Angaben zum Jahresheizwärmebedarf und die bauökologischen Kriterien sind in der Checkliste 
aufgeführt. (Anlage 4) 
Der Anschluss für die spätere Montage einer Photovoltaikanlage wird vorgerüstet. Bei einer künftigen 
Realisierung besteht die Möglichkeit, die gesamte Dachfläche mit Solarzellen auszustatten. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die Checkliste "Barrierefreiheit/Design für A lle" ist in der Anlage 5 der Vorlage aufgeführt. Das 
gesamte Gebäude mit Ausnahme der Wohnung im ersten Obergeschoss ist barrierefrei erschlossen.  
(Anlage 5) 
      
 
Weiteres Vorgehen 
 
Nach dem Baubeschluss erfolgt die Erstellung der Ausführungs - und Detailplanung. Auf dieser Basis 
erfolgt die Ausschreibung und die Vergabe des Rohbaus als erstes Gewerk.  
Der Baubeginn ist für März 2019 vorgesehen und die Fertigstellung ist für Mai  2020 geplant. 
 
Zu II: Kosten/Folgekosten 
 
Die Bruttogeschossfläche (BGF) der Erweiterung beträgt 577,00 qm und erzeugt Bauwerkskosten 
(KG 300 + KG 400) für den Neubau in Höhe von  1.030.000,00 €. Das entspricht Bauwerkskosten für 
den Neubau  von 1.785,00 €/qm BGF.  Für das Gesamtgebäude (Neubau und Umbau der Halle) 
ergeben sich Kostenkennwerte ( KG 300 + 400) von 1.439,00 €/qm bei einer Gesamt -BGF von 815 
qm. Der mittlere Wert nach BKI für vergleichbare Feuerwehrhäuser liegt bei 1.600,00 €/qm BGF. Für 
die Ausstattung, Möbel und die Außenanlagen entstehen Kosten von 239.000,00 €. In dieser Summe 
sind Kosten in Höhe von 166.000,00 € für die Außenanlagen enthalten. 
 
Die Gesamtbaukosten über alle Kostengruppen betragen 1.750.000,00 €. 
 
 
I.V.  
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
1 – 3 Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten 
4 Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien  
5 Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen  
6 + 7  Kostenberechnung / Folgekosten

776-2018_Anlage4

3354 Zeichen

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 1 von 2 
 
                                                                                                                                                                  Anlage 4 zur Vorlage V/0776/2018 
 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
Energetische Standards 
 
1. Art des Bauvorhabens 
  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre  
   grundlegende Gebäudesanierung 
 
      
 
2. Wärmeschutz 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren  
Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung 
 
 Anforderung: 20,0 kWh /( m2) 
   
Berechnet: 23,2 kWh /( m2) (mit Lüftungsanlage 80% WRG) 
 
 Erläuterung:   Durch die von der Feuerwehr vorgegebenen Anforderungen (sämtliche 
Nutzungen durch Feuerwehr nur im EG, im OG aufgesattelte Hausmeisterwohnung) ist eine 
Absenkung des Jahresheizwärmebedarfs auf 20 KWh/m²a durch gebrauchsübliche Dämmstoffe 
und Dämmstoffstärken nicht möglich. Dies wäre nur durch eine kompaktere Bauweise 
erreichbar (komplette 2-Geschossigkeit). 
 
            Wärmeübertragende Bauteile: 
 Fassade: 
 Massivbau mit MF - Dämmung und Klinker       U-Wert: 0,149 W/m² K 
 
 Dach: 
 Gefälledämmung, EPS, WLG 0,26   U-Wert: 0,097 W/m² K 
 
 Fenster: 
Aluminiumfenster Gesamt  Uw-Wert: abh. von Fenstergröße 
Glas:      UG-Wert: 0,69 W/m² K 
    Rahmen:      UF-Wert:  0,8 W/m² K 
 
              Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n           n50 =< 0,6 –n     
 
3. Wärmeerzeugung 
   
 mit 
 
   GUD-Fernwärme    KWK-Nahwärme    Gas    Öl   Geothermie 
 
  alternative Verfahren   Anschluss an bestehende Anlage

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 2 von 2 
 
4. aktive Solarenergienutzung  
  
 zur 
 
  Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung, Anschluss für spätere Installation einer PV-Anlage wird vorgerüstet 
  
Da in Feuerwehrgerätehäusern nur ein geringer Stromverbrauch (ca. 6.000 kWh), der häufig 
nur in den Abendstunden anfällt, vorhanden ist, wäre eine PV-Anlage nur mit Speicher denkbar. 
Eine Wirtschaftlichkeit ist aber in beiden Fällen nicht gegeben. 
  
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 
 
5. sommerlicher Wärmeschutz  
 
  feststehender Sonnenschutz  
  Lamellen, Rollläden oder Markisen   
  Sonnenschutzverglasung 
  
 Erläuterung: 
       
 
     
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe 
  PVC   
  Tropenholz  
   
 Begründung für Einsatz: 
       
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe 
  
  Zielwert TVOC < 1000 μg/m³   
  Zielwert TVOC < 500 μg/m³  
  Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
 
  Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 
 
 
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) 
 Recyclingschotter wird unterhalb der Betonsohle eingebaut 
 
 
aufgestellt: 18.09.2018       
 
gez.  
Dipl.-Ing. A. Karner     gez.  
       Dipl.- Ing. Koppenborg 
                  
        
Amt für Immobilienmanagement    Amt für Immobilienmanagement

776-2018_Anlage7

2755 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 05.11.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Anlage 7 
Investitionsmaßnahme: 4380 - Sanierung/Erweiterung Feuerwehrhaus Geist zur Vorlage:
Jahr der Fertigstellung: 2020 V/0776/2018
Nutzungsdauer Hochbau: 59 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.750.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.750.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.677.000,00 95,83
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 73.000,00 4,17
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.750.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 18.132,00 20,82
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 9.292,00 10,67
Zwischensumme 2020 27.420,00 31,49
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2020 33.410,00 38,37
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2020 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2020 26.250,00 30,14
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 26.250 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 52.500 € p.a.
= Schuldendienst 78.750 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 87.080,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2020 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 87.080,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,98
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (3)

04.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Düesbergweg 4
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0776/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37