0583/2019
Anbindung des Fachbereichs "Schulsozialarbeit" innerhalb des Dezernates IV
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Mitteilung Ausschuss
3637 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 18.03.2019 0583/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Anbindung des Fachbereichs "Schulsozialarbeit" innerhalb des Dezernates IV Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss und dem Finanzausschuss nach Vorberatung im Aus- schuss für Schule und Weiterbildung den Beschluss zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit vorge- legt (Vorlage 4042/2018). Die Stellenzusetzungen waren bereits im Beschluss über den Haushalt enthalten und wurden nun dem Fach- und Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt. Die Beschlussvorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 28.01.2019 (TOP 4.10) geändert beschlossen. Dort wurden die ersten beiden Sätze des ersten Be- schlusspunktes „nehmen die Ausschüsse das Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulsozialindexes zur Kenntnis“ gestrichen. Die Ausweitung der Schulsozialar- beit durch weitere 15 Stellen und die Freigabe der Finanzmittel wurden beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 (TOP 2.3.2) ergänzend beschlossen: „3. Das vorgelegte Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulsozialindexes wird dahingehend geändert, dass unter lit. D) die Verortung des Fachbe- reichs Schulsozialarbeit beim Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgen soll. 4. Lit. B (Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege): Der erste Spiegelstrich wird gestrichen, das bisherige Interessensbekundungsverfahren wird beibehalten.“ Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 (TOP 10.25) die Freigabe der Stellen und der Finanzmittel beschlossen und zu den unter Ziffer 3 und 4 erfolgten Beschlüssen des Jugendhil- feausschusses kein Votum abgegeben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses unter Ziffer 3 auf- grund seines Wortlautes und der rechtlichen Rahmenbedingungen als Anregung ausgelegt wird. Die Entscheidung, welchem Bereich diese Aufgabe zugewiesen wird, liegt in der Zuständigkeit der Ober- bürgermeisterin. Die Oberbürgermeisterin ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Sie leitet und verteilt die Geschäfte (§ 62 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW). Mit dieser umfassenden Verantwortung korrespondiert die Befugnis zur Verwaltungsorganisation. Hier geht es um die Verortung der Aufgabe Schulsozialarbeit (einschließlich der neuen Stellen) inner- halb des Dezernates IV. 2 Die Oberbürgermeisterin hat bei ihrer Entscheidung, wie sie die Verwaltung organisiert, einen weitrei- chenden Beurteilungsspielraum. Sie kann aufgrund ihrer Organisationsgewalt die durch den Stellen- plan zur Verfügung gestellten Stellen nach ihren Vorstellungen den Organisationsbereichen der Ver- waltung zuordnen. Die Organisationsgewalt umfasst demnach das der Oberbürgermeisterin aus- schließlich zustehende und unentziehbare Recht, im Rahmen der aufgezeigten Grenzen sowohl über die organisatorische Gliederung der Verwaltung (z. B. Zuschnitt nach Dezernaten und Ämtern, Zu- sammenlegung von Organisationseinheiten, Zuordnung von Aufgabenbereichen) als auch über den Einsatz und die Geschäftsbereiche ihrer Mitarbeiter zu entscheiden (zitiert nach Lübken, Kleer- baum/Palmen, Gemeindeordnung NRW, § 62 III). Die Verwaltung wird die Anregung des Jugendhilfeausschusses zur künftigen Anbindung des Fachbe- reichs Schulsozialarbeit prüfen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0583/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 18.02.2019 16:25