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0583/2019

Anbindung des Fachbereichs "Schulsozialarbeit" innerhalb des Dezernates IV

Mitteilung Ausschuss 18.03.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3637 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 18.03.2019 
 0583/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
 
Anbindung des Fachbereichs "Schulsozialarbeit" innerhalb des Dezernates IV 
Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss und dem Finanzausschuss nach Vorberatung im Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung den Beschluss zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit vorge-
legt (Vorlage 4042/2018). Die Stellenzusetzungen waren bereits im Beschluss über den Haushalt 
enthalten und wurden nun dem Fach- und Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt. 
 
Die Beschlussvorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 
28.01.2019 (TOP 4.10) geändert beschlossen. Dort wurden die ersten beiden Sätze des ersten Be-
schlusspunktes „nehmen die Ausschüsse das Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit 
unter Einbezug des Schulsozialindexes zur Kenntnis“ gestrichen. Die Ausweitung der Schulsozialar-
beit durch weitere 15 Stellen und die Freigabe der Finanzmittel wurden beschlossen.  
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 (TOP 2.3.2) ergänzend beschlossen: 
 
„3. Das vorgelegte Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des 
Schulsozialindexes wird dahingehend geändert, dass unter lit. D) die Verortung des Fachbe-
reichs Schulsozialarbeit beim Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgen soll. 
 
4. Lit. B (Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege):  
Der erste Spiegelstrich wird gestrichen, das bisherige Interessensbekundungsverfahren wird 
beibehalten.“ 
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 (TOP 10.25) die Freigabe der Stellen und 
der Finanzmittel beschlossen und zu den unter Ziffer 3 und 4 erfolgten Beschlüssen des Jugendhil-
feausschusses kein Votum abgegeben. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses unter Ziffer 3 auf-
grund seines Wortlautes und der rechtlichen Rahmenbedingungen als Anregung ausgelegt wird. Die 
Entscheidung, welchem Bereich diese Aufgabe zugewiesen wird, liegt in der Zuständigkeit der Ober-
bürgermeisterin. 
 
Die Oberbürgermeisterin ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs 
der gesamten Verwaltung. Sie leitet und verteilt die Geschäfte (§ 62 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW). 
Mit dieser umfassenden Verantwortung korrespondiert die Befugnis zur Verwaltungsorganisation. 
Hier geht es um die Verortung der Aufgabe Schulsozialarbeit (einschließlich der neuen Stellen) inner-
halb des Dezernates IV.

2 
 
Die Oberbürgermeisterin hat bei ihrer Entscheidung, wie sie die Verwaltung organisiert, einen weitrei-
chenden Beurteilungsspielraum. Sie kann aufgrund ihrer Organisationsgewalt die durch den Stellen-
plan zur Verfügung gestellten Stellen nach ihren Vorstellungen den Organisationsbereichen der Ver-
waltung zuordnen. Die Organisationsgewalt umfasst demnach das der Oberbürgermeisterin aus-
schließlich zustehende und unentziehbare Recht, im Rahmen der aufgezeigten Grenzen sowohl über 
die organisatorische Gliederung der Verwaltung (z. B. Zuschnitt nach Dezernaten und Ämtern, Zu-
sammenlegung von Organisationseinheiten, Zuordnung von Aufgabenbereichen) als auch über den 
Einsatz und die Geschäftsbereiche ihrer Mitarbeiter zu entscheiden (zitiert nach Lübken, Kleer-
baum/Palmen, Gemeindeordnung NRW, § 62 III). 
 
Die Verwaltung wird die Anregung des Jugendhilfeausschusses zur künftigen Anbindung des Fachbe-
reichs Schulsozialarbeit prüfen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0583/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
18.02.2019 16:25