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V/0057/2016

Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Wurzelkinder Münster e. V.

Vorlagen 21.01.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.03.2016, TOP 12

Anlage 1_Antrag auf Anerkennung

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Ansehen

Anlage 4_Tätigkeitsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Gemeinnützigkeitserklärung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Satzung

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Ansehen

Anlage 1_Antrag auf Anerkennung

1010 Zeichen

Wurzelkinder Münster e.V.
Haus Mariengrund
Nünningweg 133

48161 Münster
info@wurzelkinder-ms.de

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Stadt Münster .

Rerrn Philipp

Hafenstraße 30

48153 Münster

20. November 2015

Antrag auf Trägerschaft der freien Jugendhilfe
Sehr geehrter Herr Philipp,
Als Vertreterin des Wurzelkinder Münster e.V. möchte ich bei Ihnen die Anerkennung als Träger der

freien Jugendhilfe beantragen.

Als Anlage erhalten sie noch einmal den Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe,
eine Übersicht über Daten der Vorstandsmitglieder sowie die Vereinssatzung.

Der Verein wurde am 4.11.2015 von Notar Daniel Gerlach beim Amtsgericht zur Eintragung angemeldet.
Eine Kopie der Anmeldung fügen wir bei.

Die Bescheinigung des Finanzamtes über die vorläufige Gemeinnützigkeit wird schnellstmöglich nachge-
reicht. Die Sachbearbeiterin Frau Beutner sagte, wir können in etwa drei Wochen mit den Unterlagen
rechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Hügel (2. Vörsitzende)

Anlage 4_Tätigkeitsbericht

6166 Zeichen

Tätigkeitsbericht der Wurzelkinder Münster
und ihren Vorgängergruppen

Wer sind wir?

Begonnen hat unsere Geschichte 2011 als Spielgruppe. Diese war DI, MI, DO von 9:00- 12:00 Uhr
geöffnet.

Unser Naturspielplatz wurde im Zuge der 72h Aktion 2013 errichtet. Viele ehrenamtliche Helfer und
Firmen schufteten an 3 Tagen um den Kindern ein natürliches Spieleparadies zu errichten.
Nun fehlte noch ein Heim und Unterschlupf an schlechten Wettertagen. 2 Jahre lang arbeiteten wir
daran, finanzielle Spenden, aber auch Manpower für unser Projekt "Hütte" zu akquirieren. Den Bauan-
trag hierfür bewilligt zu bekommen, war kein leichtes Unterfangen. Letzten Endes wurde die Hütte
jedoch tatsächlich im Sommer 2014 aufgestellt. Im selben Sommer wurde aus der Spielgruppe Wur-
zelkinder eine Großtagespfiegestelle. ö

Seit 2014 sind wir eine Wald- und Naturgroßtagespflegestelle in Gievenbeck. Wir betreuen zurzeit 8
Kinder im Alter von 1,5- 3 Jahren täglich von 8:00- 12:00 Uhr. Unser zu Hause ist das Haus Marieng-
rund. .

Nach unserem Konzept verbringen wir den ganzen Vormittag vom Frühjahr bis Mitte Herbst in der
freien Natur. Nur im Winter oder bei starken Stürmen nutzen wir unseren Raum im Haus Mariengrund.
Weiter steht in unserem Naturgarten eine Blockhütte mit 38qm Fläche. Sie ist mit Spielzeug, Wickel-
tisch und allem Erforderlichen ausgestattet. Das ausführliche pädagogische Konzept legen wir ihnen
gern bei, .

Arbeit mit den Kooperationspartnern:

M ütter: ner: h

Das MuM war von 2011- 2014 Träger der Spielgruppe Wurzelkinder.

Mit dem MuM haben wir noch immer viel Kontakt und stehen in Kooperation. So finden Natur und
Waldnachmittage oder der Flohmarkt vom Mum auf unserem Gelände statt.

Im Gegenzug veranstalten wir Nachmittage, wie z.B. das Laternenbasteln im-MuM Cafe,

Bildungshaus Haus Mariengrund

Als wir 2010 auf der Suche nach einem Raum waren, wurden wir von dem Bildungshaus Haus Mari-
engrund mit offenen Armen empfangen. Wir konnten hier einen großen Raum anmieten. Eine großar-
tige Kooperation wurde geschaffen. Das Haus und wir profitieren sehr voneinander z.B.:

1) In der Weihnachtszeit singen wir mit dem Musiktreff für Senioren, der sich 1x wöchentlich dort trifft
Weihnachtslieder

2) Wir, unsere Eitern und freiwillige Mitarbeiter des Hauses organisieren jährlich gemeinsam die be-
wegte Krippe, Dies ist eine wunderbare weihnachtliche Aktion. Kinder bekommen die Möglichkeit, ganz
ohne vorheriges Proben, Teil der Weihnachtsgeschichte zu sein. Im Anschluss wird gemeinsam gesun-
gen und es gibt Plätzchen, Kaffee oder Glühwein.

3) in der Dreikönigszeit wandern die Wurzelkinder mit selbstgebastelten Kronen und Gewändern durch
das Haus und besuchen die dort aufgebauten Krippen. Die im Haus lebenden Schwestern, aber auch
Kursteilnehmer des Hauses singen mit uns gemeinsam Dreikönigslieder.

3) Neue und alte Eltern nutzen das Caf& des Hauses a) für einen Babytreff b) 1x im Monat für ein
gemeinsames Frühstück

4) Mehrmals im Jahr finden Familiennachmittage auf dem Gelände statt. Neue und alte Wurzelkinder-
familien treffen sich, um gemeinsam zu spielen, gemeinsam eine Lagerfeuer zu machen oder sogar
zum Zelten.

5) Das pädagogische Fachpersonal der Wurzelkinder leitet und unterstützt Familienkreise die sich im
Haus Mariengrund treffen.

6) Das Haus nutzt das Gelände der Wurzelkinder für Hauseigene Familiennachmittage oder vermietet
es an andere Gruppen.

7) Ökumenisches Pfarrfest in Gievenbeck: Hier treten die Wurzelkinder und das Haus gemeinsam auf.
Das Haus präsentiert sich und seine Kurse. Die Wurzelkinder bieten Spiel- und Bastelangebote

Die DPSG Pfandfinder St, Michael:

1)Unser Naturspieiplatz entstand während der 72h Aktion 2013. Die Pfadfinder, das Haus Mariengrund
und alle ehemaligen und aktuellen Eltern arbeiteten bereits Wochen vor der Aktion daran, einen schö-
nen Naturspielplatz für die Wurzelkinder zu schaffen. Hier wirkten tatsächlich 4 Generationen Hand in
Hand und das Produkt ist wunderschön geworden.

2) Die Pfadfinder gehen jedes Jahr in den Dom, um dort das Friedenslicht in Empfang zu nehmen. Sie
werden dabei gern von Wurzelkinderfamilien begleitet. Sie tragen das Licht zu uns in die Gruppe und
in die Elternhäuser der Kinder. .

Fortbildungen für das Jugendamt Warendorf:

Das pädagogische Fachpersonal Frau Kawon und Frau Heinen boten an der Fachtagung "Natur be-
wegt" in Warendorf zwei Seminareinheiten an.

Kontakt zu umliegenden Höfen:

Das Konzept der Wurzelkinder ist es, Natur kennen und lieben zu lernen und sie erlebbar zu machen.
Hierfür stehen die Pädagogen eng mit den Besitzern der umliegenden Höfe in Kontakt.

Oft besuchen die Wurzelkinder.die nah gelegenen Höfe. Beim Landwirt Dieckmann staunen die Kinder
stets über die vielen Kühe, die sie hier anfassen und auch bei deren Fütterung sie beiwohnen dürfen,
Die Besitzer erklären gern, gehen auf die Kinder ein und zeigen alles, was auf dem Hof interessant
ist.

Genauso sind die Wurzelkinder auch auf dem Hof Halsband willkommen, Hier gibt es Hühner und Gän-
se. Aber auch einen großen Bauerngarten, in dem die Kinder gern Kürbisse, Möhren oder Kartoffeln
selbst ernten können.

Zukünftiges Arbeitsvorhaben

Nun wollen wir es angehen. Eine Kita für 15-20 Kinder im Alter von 1,5- 6 Jahren. Gerne möchten wir
35h oder 45h anbieten. Unser Konzept soll nach wie vor auf Natur und Wald ausgerichtet sein. Ab
Mittag würden wir dann unsere Räumlichkeiten aufsuchen, um dort zu essen, zu schlafen, zu ruhen
und im Anschluss weiter zu spielen. Denkbar wären für uns auch 2 Gruppen. Um dieses Konzept um-
zusetzen, fehlen uns momentan noch die Räumlichkeiten. .

Nun haben wir tolle engagierte Eltern gefunden, die uns auf dem Weg zum Kindergarten tatkräftig
unterstützen. Seit Jahren müssen die Familien uns bereits nach einem Wurzelkinderjahr schweren
Herzens verlassen, weil ihre Kinder nicht mehr bei uns bleiben dürfen. Gerne möchten sie ihre Kinder
bis zum Schuleintritt in unserer Einrichtung gut aufgehoben wissen. Hierfür sind sie bereit, Steine aus
dem Weg zu räumen und zu kämpfen, Der Verein Wurzelkinder Münster wurde bereits geründet. Der

Nächste Schritt ist es, Träger der freien Jugendhilfe zu werden. .-

Anlage 3_Gemeinnützigkeitserklärung

7853 Zeichen

FF; Finanzamt

Münster-Außenstadt

Finanzverwaltung NRW 48136 Münster Auskunft erteilt
Frau Beuthner

Frau Durchwahl-Nr. Zimmer
Inka Laugisch 0251 9729-2130 308
Richters Mühle 36

48161 Münster

Steuernummer / Aktenzeichen Datum

336/5827/7905 VST 17.12.2015

als gesetzliche Vertreterin
für Wurzelkinder Münster
Nünningweg 133, 48161 Münster

Bescheid nach $ 60a Abs. 1 AO
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen
Voraussetzungen nach den $$ 51, 59, 60 und 61 AO

[| Zutreffendes ist I] angekreuzt

A. Feststellung

Die Satzung der [] vorgenannten Körperschaft Körperschaft

| Wurzelkinder Münster
(Bezeichnung der Körperschaft)

in der Fassung vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am
59, 60 und 61 AO,

) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den $$ 51,

B. Hinweise zur Feststellung

Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung ($ 63 AO) den für die Anerkennung der Steuerbegünstigung
notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden.

Diese Feststellung bindet das Finanzamt hinsichtlich der Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die
Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft erbringen ($ 60a Abs. 1 Satz 2 AO). Die
Bindungswirkung dieser Feststellung entfällt ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht,
aufgehoben oder geändert werden ($ 60a Abs. 3 AO). Tritt bei den für die Feststellung erheblichen Verhältnissen eine Änderung
ein, ist die Feststellung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben ($ 60a Abs. 4 AO).

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von der tatsächlichen Geschäftsführung
abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt — ggf. im Rahmen einer Außenprüfung - unterliegt. Die tatsächliche
Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und
den Bestimmungen der Satzung entsprechen.

Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht,
Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen) nachgewiesen werden ($ 63 AO). Über die
Steuervergünstigungen nach den einzelnen Steuergesetzen wird im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden.

In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der
kein Zweckbetrieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch
die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer wird die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht
berührt.

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an das
Finanzamt abzuführen.

Dienstgebäude Telefon Sprechzeiten allgemein BBk Dortmund
Friedrich-Ebert-Str. 46 0251 9729-0 Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr KtoNr. 40001501 BLZ 44000000
48153 Münster Telefax Mo 13.30-15.00 Uhr und nach Vereinbarung IBAN DE59 4400 0000 0040 0015 01
www finanzamt.nrw.de 0800 10092675336 BIC MARKDEF1440
Telefax Ausland Sprechzeiten Bürgerbüro Spk Münsterland Ost
0049 25197291200 Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr KtoNr. 95031001 BLZ 40050150
Mo 13.30-17.00 Uhr IBAN DE30 4005 0150 0095 0310 01
BIC WELADEDIMST
Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinie 5 bis Haltestelle “Friedrich-Ebert-Platz"

Gem 718 - Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen für neu gegründete Körperschaften
Nr. 742/085 (10.13) OFD Rh St 15

/

/ Steuernummer 336/5827/7905

C. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Feststellungsbescheid ist der Einspruch gegeben. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser
Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen
Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.

Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur
Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser
Bescheid bekanntgegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch
Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem
späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen
Empfangsbekenntnis ist der Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

D. Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug

Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31. 12. 2017 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach $ 44a
Abs. 4, 7 und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG die Vorlage dieses Feststellungsbescheides oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten
Kopie dieses Feststellungsbescheides aus. Das Gleiche gilt bis zum 0. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer
nach $ 44b Abs. 6 EStG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Die Vorlage dieses Feststellungsbescheides ist unzulässig, wenn die Erträge in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen,
für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist.

E. Hinweise zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung
U mildtätige D kirchliche Zwecke
& folgende gemeinnützige Zwecke:

Erziehung und Bildung

(8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)

|

(852 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO)

(& 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO)

(8 52.Abs. 2 Satz 2AO)

F. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen für Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die amtlichen
Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de als
ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge
RI Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Ü_ Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des $ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge i. S. des $ 50 Abs. 1 EStDV dürfen nur ausgestellt
werden, wenn das Datum dieses Feststellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein
Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurden. Die Frist ist
taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AO).

G. Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht
zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene
Steuer.

Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit
15% der Zuwendung angesetzt ($ 10b Abs. 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG, $ 9Nr. 5 GewStG).

Seite 2

/

du 336/5827/7905

/ H. Begründung und Nebenbestimmung

Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessieuerblatt, EStG = Einkommensteuergesetz, EStDV = Einkommensteuer-

Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergesetz

Seite 3

Beschlussvorlage

5173 Zeichen

V/0057/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Wurzelkinder 
Münster e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verein „Wurzelkinder Münster e.V.“ wird ab dem 01.08.2016 gemäß § 75 SGB VIII – Kin-
der- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe an-
erkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der Verein „Wurzelkinder Münster e. V.“ hat mit Datum vom 20.11.2015 einen Antrag auf Anerke n-
nung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte U n-
terlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „Wurzelki n-
der Münster e. V.“ ist seit Oktober 2015 eingetragener Verein und hat den Wunsch in Münster Ang e-
bote zur Kindertagesbetreuung mit dem Schwerpunkt Wald und Natur zu schaffen. 
 
Wer gem. § 75 Abs. 2 SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gew esen 
ist, hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einen Anspruch auf Anerkennung als Tr äger der 
freien Jugendhilfe. Dies schließt eine Anerkennung zu ein em früheren Zeitpunkt nicht aus. Erforde r-
lich ist jedoch, dass die Tätigkeit der juristischen Person oder Personenvereinigung soweit verfestigt 
ist, dass die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII geprüft und deren Vorliegen bestätigt werden 
kann. 
 
Bereits seit August 2014 besteht unter dem Namen „Wurzelkinder“ eine Großtagespflegestelle auf 
dem Gelände des Haus Mariengrund für bis zu 9 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Das Ko nzept 
ist ebenfalls auf Wald und Natur ausgerichtet. Aktuell betreuen zwei selbstständige Tagespflegeper-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0057/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Gerick 
Ruf: 
492-5528 
E-Mail: 
Gerick@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0057/2016 
sonen, die ebenfalls Mitglieder im Verein „Wurzelkinder Münster e. V.“ sind, die Kinder in der Großt a-
gespflegestelle. 
Es gibt bereits bestehende Kooperationen mit Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 
(MuM), dem Haus Mariengrund und umliegenden Höfen, die fortgesetzt werden sollen. 
Bereits vor Inbetriebnahme der Großtagespflegestelle gab es an selber Stelle bereits die Spie lgruppe 
Wurzelkinder in Trägerschaft von MuM. 
 
Somit kann eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhi lfe von zwei Jahren nachgewiesen werden, 
sodass die Anerkennung als Träger zum 01.08.2016 erfolgt. 
 
Laut Satzung mit Stand von Oktober 2015 verfolgt der Verein folgenden Zweck: 
 Betrieb eines Natur- und Waldkindergartens 
 In der Einrichtung soll durch Naturerlebnisse die lebendige Beziehung von Kindern zur Natur 
erhalten und erweitert werden. 
 Möglichkeit, dass sich die Kinder in der Natur bewegen können und sich entsprechend seiner 
individuellen Bedürfnisse zu verhalten. 
 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
- Satzung des Vereins 
- Auszug aus dem Vereinsregister 
- Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
- Tätigkeitsbericht als Spielgruppe und Großtagespflegestelle Wurzelkinder 
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem o riginären Gebiet der 
Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e inen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und 
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke nnen, 
wenn er die v. g. Bedingungen er füllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, 
liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien J u-
gendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentl i-
che Förderung abgeleitet werden. Die vom Träger angestrebte Inbetriebnahme einer Kindertagesei n-
richtung als Elterninitiative ist abhängig von der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung. 
Vor der Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung ist sicherzustellen, dass alle ei nzuhaltenden 
öffentlich-rechtlichen Verfahren und Vorgaben beachtet werden. 
 
I. V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Satzung des Vereins 
Anlage 3: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
Anlage 4: Tätigkeitsbericht

Anlage 2_Satzung

9827 Zeichen

SATZUNG der „Wurzelkinder Münster e.V.“

& 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Wurzelkinder Münster. Er hat seinen Sitz in Münster, ist in das Vereinsre-
gister des Amtsgerichts Münster eingetragen und erhält den Zusatz e.V.. Das Geschäftsjahr beginnt am
1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

$ 2 Zweck des Vereins

Der Verein betreibt einen Naturkindergarten. In diesen Einrichtungen soll durch Naturerlebnisse die
lebendige Beziehung von Kindern zur Natur erhalten und erweitert werden. Dadurch werden sie auf
spielerische und entdeckende Weise zu umweltbewusstem Handeln angeregt. Jedes Kind soll die Mög-
lichkeit haben, sich einige Stunden am Tag in der Natur zu bewegen, zu entspannen und sich seinen
individuellen Bedürfnissen entsprechend zu erleben und zu verhalten. Ziel ist es, den Kindern Zeit und
Raum für die Entwicklung ihrer eigenen Fantasie und Kreativität zu geben. Durch die räumliche Weite
wird ein natürliches Sozialverhalten gefördert.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

$ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbst-
los tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck

“des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

$ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person, Personenvereinigung (z. B. ein Elternpaar) oder juristische Person
werden, die die Aufgaben und Ziele des Vereins unterstützt. Eine Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskus-
sionsrechts an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz
vorheriger schriftlicher Mahnung den fälligen Vereinsbeitrag nach drei Monaten Fälligkeit nicht entrich-
tet hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Beschluss über den
Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen .Briefs bekannt zu
geben. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung
zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim
Vorstand eingelegt werden. (Ausschluss durch die Mitgliederversammlung durch Zweidrittelmehrheit).
Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge verpflichtet.
Aktive Mitglieder .

Aktive Mitglieder können nur Personen oder Personengruppen, die ein Kind oder mehrere Kinder in der
Einrichtung betreuen lassen oder die pädagogische Leitung sein.

Nur aktive Mitglieder besitzen ein (1) Stimmrecht. Aktives Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche
Person oder eine Personengemeinschaft werden. Die Personengemeinschaft hat gemeinsam nur 1
Stimme, Jedes Mitglied der Personengemeinschaft kann das Stimmrecht alleine wahrnehmen. Sollten
sich bei einer Abstimmung die anwesenden Teile einer Personengemeinschaft nicht auf eine einheitliche

Ausübung ihres Stimmrechtes einigen können, wird ihre Stimme als Enthaltung gewertet. Das Stimm-
recht kann mittels schriftlicher Vollmacht auf andere aktive Vereinsmitglieder übertragen werden.
Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes/der Kinder in den Kindergarten ist die aktive Mitgliedschaft
des Elternpaares oder mindestens eines Sorgeberechtigten. Aktive Mitglieder verpflichten sich zu einem
angemessenen Arbeitseinsatz (definiert im Betreuungsvertrag) für die Wurzelkinder Münster e.V..
Fördernde Mitglieder

Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person, Personenvereinigung oder juristische Person werden.
Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt
durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und ist zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer 6-
wöchigen Kündigungsfrist möglich.

85 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) der Beirat

d) die pädagogischen Mitarbeiter.

$ 6 Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann
auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet,
wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder wenn 20 Prozent der aktiven Mitglieder dies unter Angabe
des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt.

Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail, unter Einhaltung einer 14-
Tages-Frist und Angabe der Tagesordnung, einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie fasst Beschlüsse, soweit die Satzung nicht anders be-
stimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder oder deren Bevollmächtigten. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Schrift-
führer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Der Schriftführer wird in jeder Versammlung von
den Anwesenden bestimmt. Eine Anwesenheitsliste ist zu führen.

Kassenprüfer

in der Mitgliederversammlung wird ein Kassenprüfer zur Prüfung der Kasse gewählt. Das Ergebnis der .
Prüfung ist bei der Mitgliederversammlung vorzutragen. In jedem Jahr wird der Kassenprüfer neu ge-
wählt.

& 7 Vereinsbeitrag

Die Mitglieder bezahlen jährliche Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig vom Betreuungsbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird einmal pro Kin-
dergartenjahr bezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung wird er nicht zurückgezahlt.

& 8 Der Vorstand -
In den Vorstand können nur natürliche Personen gewählt werden, die Mitglieder des Vereins bzw. Teil
einer Personengruppe, die Mitglied ist, sind. Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus

a) dem/der 1. Vorsitzenden

b) dem/der 2. Vorsitzenden

c) dem/der Kassenwart/in

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemein-
schaftlich vertreten. Beschlüsse des Vorstandes müssen mit Mehrheit entschieden werden. Die Vereini-
gung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Der Vorstand wird von der Mitgliederver-
sammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen
kommissarischen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestimmen, in der ein neues Vor-
standsmitglied gewählt wird. Die Mitglieder sind über diese Maßnahme unverzüglich zu informieren.
Für Schäden, die die einzelnen Vorstandsmitglieder infolge ihrer Amtsausübung verursachen, können
diese nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden.
Entscheidungen über Einstellung neuer Mitarbeiter oder Entlassungen werden von der pädagogischen
Leitung geprüft und vorgeschlagen und müssen vom Vorstand zugestimmt werden. Entscheidungen
über Einstellungen und Kündigungen von pädagogischen Mitarbeitern sollen im Einverständnis mit den
Angestellten vorgenommen werden.

$9 Der Beirat

Der Vorstand kann bei Bedarf Beiräte bestellen. Diese sollen geeignet sein, den Vorstand fachlich zu
beraten. Sie dienen den gegenseitigen Wahrnehmungen aller Interessen und wahren die Kontinuität der
Gründungsabsichten. Die Mitgliederversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit die Berufung eines Bei-
rates ablehnen.

8 10 Pädagogische Mitarbeiter

Die pädagogischen Mitarbeiter tragen und verantworten die pädagogische Arbeit.

Die pädagogischen Fachkräfte Frau Kawon und Frau Heinen teilen sich gleichgestellt die Leitungsfunkti-
on (pädagogische Leitung). Frau Kawon und Frau Heinen dürfen nicht gekündigt werden. Die pädagogi-
sche Leitung entscheidet gemeinsam mit einem Elternvertreter über die Aufnahme und Entlassung der
Kinder.

‚ Die pädagogischen Leitungen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vereins, sind aber vom Mitgliedsbei-

trag entbunden.

$& 11 Betreuungszeiten und Ferien

Die Betreuungskernzeit und die Sicherung der Betreuung im Krankheitsfall (Elterndienst) wird im Be-
treuungsvertrag geregelt. Schließungstage werden im pädagogischen Team besprochen und von der
pädagogischen Leitung und dem Vorstand festgelegt. '
Urlaubstage der pädagogischen Mitarbeiter richten sich immer nach den Ferientagen (inklusive Brücken-
tagen) in NRW. Fortbildungstage für das pädagogische Personal werden als Arbeitszeit gerechnet. Den
pädagogischen Mitarbeitern stehen 30 Tage Urlaub im Jahr zu.

$ 12 Satzungsänderung

Satzungsänderungen müssen von mindestens drei Viertel der auf einer ordnungsgemäß einberufenen
Mitgliederversammlung gültig stimmenden Mitglieder beschlossen werden. Dies gilt auch für die Ände-
rung des $ 2 „Zweck des Vereins“.

8 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur von mindestens drei Viertel der auf einer ordnungsgemäß einberu-
fenen Mitgliederversammlung gültig stimmenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder
Aufhebung sowie bei Wegfall des Zwecks des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem „MuM Mehrgene-
rationenhaus und Mütterzentrum e.V.“ zu, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammilung des Vereins vom 12.10.2015 errichtet.

Münster, den 12.10.2015

Beratungsverlauf (1)

02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße 30
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Friedrich-Ebert-Straße 46
  • Richters Mühle 36
  • Nünningweg 133

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0057/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37