V/0057/2016
Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Wurzelkinder Münster e. V.
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Anlage 1_Antrag auf Anerkennung
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Wurzelkinder Münster e.V. Haus Mariengrund Nünningweg 133 48161 Münster info@wurzelkinder-ms.de Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt Münster . Rerrn Philipp Hafenstraße 30 48153 Münster 20. November 2015 Antrag auf Trägerschaft der freien Jugendhilfe Sehr geehrter Herr Philipp, Als Vertreterin des Wurzelkinder Münster e.V. möchte ich bei Ihnen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragen. Als Anlage erhalten sie noch einmal den Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, eine Übersicht über Daten der Vorstandsmitglieder sowie die Vereinssatzung. Der Verein wurde am 4.11.2015 von Notar Daniel Gerlach beim Amtsgericht zur Eintragung angemeldet. Eine Kopie der Anmeldung fügen wir bei. Die Bescheinigung des Finanzamtes über die vorläufige Gemeinnützigkeit wird schnellstmöglich nachge- reicht. Die Sachbearbeiterin Frau Beutner sagte, wir können in etwa drei Wochen mit den Unterlagen rechnen. Mit freundlichen Grüßen, Anna Hügel (2. Vörsitzende)
Anlage 4_Tätigkeitsbericht
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Tätigkeitsbericht der Wurzelkinder Münster und ihren Vorgängergruppen Wer sind wir? Begonnen hat unsere Geschichte 2011 als Spielgruppe. Diese war DI, MI, DO von 9:00- 12:00 Uhr geöffnet. Unser Naturspielplatz wurde im Zuge der 72h Aktion 2013 errichtet. Viele ehrenamtliche Helfer und Firmen schufteten an 3 Tagen um den Kindern ein natürliches Spieleparadies zu errichten. Nun fehlte noch ein Heim und Unterschlupf an schlechten Wettertagen. 2 Jahre lang arbeiteten wir daran, finanzielle Spenden, aber auch Manpower für unser Projekt "Hütte" zu akquirieren. Den Bauan- trag hierfür bewilligt zu bekommen, war kein leichtes Unterfangen. Letzten Endes wurde die Hütte jedoch tatsächlich im Sommer 2014 aufgestellt. Im selben Sommer wurde aus der Spielgruppe Wur- zelkinder eine Großtagespfiegestelle. ö Seit 2014 sind wir eine Wald- und Naturgroßtagespflegestelle in Gievenbeck. Wir betreuen zurzeit 8 Kinder im Alter von 1,5- 3 Jahren täglich von 8:00- 12:00 Uhr. Unser zu Hause ist das Haus Marieng- rund. . Nach unserem Konzept verbringen wir den ganzen Vormittag vom Frühjahr bis Mitte Herbst in der freien Natur. Nur im Winter oder bei starken Stürmen nutzen wir unseren Raum im Haus Mariengrund. Weiter steht in unserem Naturgarten eine Blockhütte mit 38qm Fläche. Sie ist mit Spielzeug, Wickel- tisch und allem Erforderlichen ausgestattet. Das ausführliche pädagogische Konzept legen wir ihnen gern bei, . Arbeit mit den Kooperationspartnern: M ütter: ner: h Das MuM war von 2011- 2014 Träger der Spielgruppe Wurzelkinder. Mit dem MuM haben wir noch immer viel Kontakt und stehen in Kooperation. So finden Natur und Waldnachmittage oder der Flohmarkt vom Mum auf unserem Gelände statt. Im Gegenzug veranstalten wir Nachmittage, wie z.B. das Laternenbasteln im-MuM Cafe, Bildungshaus Haus Mariengrund Als wir 2010 auf der Suche nach einem Raum waren, wurden wir von dem Bildungshaus Haus Mari- engrund mit offenen Armen empfangen. Wir konnten hier einen großen Raum anmieten. Eine großar- tige Kooperation wurde geschaffen. Das Haus und wir profitieren sehr voneinander z.B.: 1) In der Weihnachtszeit singen wir mit dem Musiktreff für Senioren, der sich 1x wöchentlich dort trifft Weihnachtslieder 2) Wir, unsere Eitern und freiwillige Mitarbeiter des Hauses organisieren jährlich gemeinsam die be- wegte Krippe, Dies ist eine wunderbare weihnachtliche Aktion. Kinder bekommen die Möglichkeit, ganz ohne vorheriges Proben, Teil der Weihnachtsgeschichte zu sein. Im Anschluss wird gemeinsam gesun- gen und es gibt Plätzchen, Kaffee oder Glühwein. 3) in der Dreikönigszeit wandern die Wurzelkinder mit selbstgebastelten Kronen und Gewändern durch das Haus und besuchen die dort aufgebauten Krippen. Die im Haus lebenden Schwestern, aber auch Kursteilnehmer des Hauses singen mit uns gemeinsam Dreikönigslieder. 3) Neue und alte Eltern nutzen das Caf& des Hauses a) für einen Babytreff b) 1x im Monat für ein gemeinsames Frühstück 4) Mehrmals im Jahr finden Familiennachmittage auf dem Gelände statt. Neue und alte Wurzelkinder- familien treffen sich, um gemeinsam zu spielen, gemeinsam eine Lagerfeuer zu machen oder sogar zum Zelten. 5) Das pädagogische Fachpersonal der Wurzelkinder leitet und unterstützt Familienkreise die sich im Haus Mariengrund treffen. 6) Das Haus nutzt das Gelände der Wurzelkinder für Hauseigene Familiennachmittage oder vermietet es an andere Gruppen. 7) Ökumenisches Pfarrfest in Gievenbeck: Hier treten die Wurzelkinder und das Haus gemeinsam auf. Das Haus präsentiert sich und seine Kurse. Die Wurzelkinder bieten Spiel- und Bastelangebote Die DPSG Pfandfinder St, Michael: 1)Unser Naturspieiplatz entstand während der 72h Aktion 2013. Die Pfadfinder, das Haus Mariengrund und alle ehemaligen und aktuellen Eltern arbeiteten bereits Wochen vor der Aktion daran, einen schö- nen Naturspielplatz für die Wurzelkinder zu schaffen. Hier wirkten tatsächlich 4 Generationen Hand in Hand und das Produkt ist wunderschön geworden. 2) Die Pfadfinder gehen jedes Jahr in den Dom, um dort das Friedenslicht in Empfang zu nehmen. Sie werden dabei gern von Wurzelkinderfamilien begleitet. Sie tragen das Licht zu uns in die Gruppe und in die Elternhäuser der Kinder. . Fortbildungen für das Jugendamt Warendorf: Das pädagogische Fachpersonal Frau Kawon und Frau Heinen boten an der Fachtagung "Natur be- wegt" in Warendorf zwei Seminareinheiten an. Kontakt zu umliegenden Höfen: Das Konzept der Wurzelkinder ist es, Natur kennen und lieben zu lernen und sie erlebbar zu machen. Hierfür stehen die Pädagogen eng mit den Besitzern der umliegenden Höfe in Kontakt. Oft besuchen die Wurzelkinder.die nah gelegenen Höfe. Beim Landwirt Dieckmann staunen die Kinder stets über die vielen Kühe, die sie hier anfassen und auch bei deren Fütterung sie beiwohnen dürfen, Die Besitzer erklären gern, gehen auf die Kinder ein und zeigen alles, was auf dem Hof interessant ist. Genauso sind die Wurzelkinder auch auf dem Hof Halsband willkommen, Hier gibt es Hühner und Gän- se. Aber auch einen großen Bauerngarten, in dem die Kinder gern Kürbisse, Möhren oder Kartoffeln selbst ernten können. Zukünftiges Arbeitsvorhaben Nun wollen wir es angehen. Eine Kita für 15-20 Kinder im Alter von 1,5- 6 Jahren. Gerne möchten wir 35h oder 45h anbieten. Unser Konzept soll nach wie vor auf Natur und Wald ausgerichtet sein. Ab Mittag würden wir dann unsere Räumlichkeiten aufsuchen, um dort zu essen, zu schlafen, zu ruhen und im Anschluss weiter zu spielen. Denkbar wären für uns auch 2 Gruppen. Um dieses Konzept um- zusetzen, fehlen uns momentan noch die Räumlichkeiten. . Nun haben wir tolle engagierte Eltern gefunden, die uns auf dem Weg zum Kindergarten tatkräftig unterstützen. Seit Jahren müssen die Familien uns bereits nach einem Wurzelkinderjahr schweren Herzens verlassen, weil ihre Kinder nicht mehr bei uns bleiben dürfen. Gerne möchten sie ihre Kinder bis zum Schuleintritt in unserer Einrichtung gut aufgehoben wissen. Hierfür sind sie bereit, Steine aus dem Weg zu räumen und zu kämpfen, Der Verein Wurzelkinder Münster wurde bereits geründet. Der Nächste Schritt ist es, Träger der freien Jugendhilfe zu werden. .-
Anlage 3_Gemeinnützigkeitserklärung
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FF; Finanzamt Münster-Außenstadt Finanzverwaltung NRW 48136 Münster Auskunft erteilt Frau Beuthner Frau Durchwahl-Nr. Zimmer Inka Laugisch 0251 9729-2130 308 Richters Mühle 36 48161 Münster Steuernummer / Aktenzeichen Datum 336/5827/7905 VST 17.12.2015 als gesetzliche Vertreterin für Wurzelkinder Münster Nünningweg 133, 48161 Münster Bescheid nach $ 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den $$ 51, 59, 60 und 61 AO [| Zutreffendes ist I] angekreuzt A. Feststellung Die Satzung der [] vorgenannten Körperschaft Körperschaft | Wurzelkinder Münster (Bezeichnung der Körperschaft) in der Fassung vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 59, 60 und 61 AO, ) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den $$ 51, B. Hinweise zur Feststellung Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung ($ 63 AO) den für die Anerkennung der Steuerbegünstigung notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden. Diese Feststellung bindet das Finanzamt hinsichtlich der Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft erbringen ($ 60a Abs. 1 Satz 2 AO). Die Bindungswirkung dieser Feststellung entfällt ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden ($ 60a Abs. 3 AO). Tritt bei den für die Feststellung erheblichen Verhältnissen eine Änderung ein, ist die Feststellung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben ($ 60a Abs. 4 AO). Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von der tatsächlichen Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt — ggf. im Rahmen einer Außenprüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung entsprechen. Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen) nachgewiesen werden ($ 63 AO). Über die Steuervergünstigungen nach den einzelnen Steuergesetzen wird im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden. In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der kein Zweckbetrieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer wird die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht berührt. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dienstgebäude Telefon Sprechzeiten allgemein BBk Dortmund Friedrich-Ebert-Str. 46 0251 9729-0 Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr KtoNr. 40001501 BLZ 44000000 48153 Münster Telefax Mo 13.30-15.00 Uhr und nach Vereinbarung IBAN DE59 4400 0000 0040 0015 01 www finanzamt.nrw.de 0800 10092675336 BIC MARKDEF1440 Telefax Ausland Sprechzeiten Bürgerbüro Spk Münsterland Ost 0049 25197291200 Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr KtoNr. 95031001 BLZ 40050150 Mo 13.30-17.00 Uhr IBAN DE30 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADEDIMST Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinie 5 bis Haltestelle “Friedrich-Ebert-Platz" Gem 718 - Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen für neu gegründete Körperschaften Nr. 742/085 (10.13) OFD Rh St 15 / / Steuernummer 336/5827/7905 C. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Feststellungsbescheid ist der Einspruch gegeben. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist der Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung. D. Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31. 12. 2017 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach $ 44a Abs. 4, 7 und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG die Vorlage dieses Feststellungsbescheides oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Feststellungsbescheides aus. Das Gleiche gilt bis zum 0. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach $ 44b Abs. 6 EStG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Die Vorlage dieses Feststellungsbescheides ist unzulässig, wenn die Erträge in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist. E. Hinweise zur Steuerbegünstigung Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung U mildtätige D kirchliche Zwecke & folgende gemeinnützige Zwecke: Erziehung und Bildung (8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO) | (852 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO) (& 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO) (8 52.Abs. 2 Satz 2AO) F. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Zuwendungsbestätigungen für Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung. Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge RI Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Ü_ Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke i. S. des $ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden. Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge i. S. des $ 50 Abs. 1 EStDV dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum dieses Feststellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurden. Die Frist ist taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AO). G. Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15% der Zuwendung angesetzt ($ 10b Abs. 4 EStG, $ 9 Abs. 3 KStG, $ 9Nr. 5 GewStG). Seite 2 / du 336/5827/7905 / H. Begründung und Nebenbestimmung Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessieuerblatt, EStG = Einkommensteuergesetz, EStDV = Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergesetz Seite 3
Beschlussvorlage
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V/0057/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Wurzelkinder Münster e. V. Beratungsfolge 02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein „Wurzelkinder Münster e.V.“ wird ab dem 01.08.2016 gemäß § 75 SGB VIII – Kin- der- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe an- erkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Der Verein „Wurzelkinder Münster e. V.“ hat mit Datum vom 20.11.2015 einen Antrag auf Anerke n- nung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte U n- terlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „Wurzelki n- der Münster e. V.“ ist seit Oktober 2015 eingetragener Verein und hat den Wunsch in Münster Ang e- bote zur Kindertagesbetreuung mit dem Schwerpunkt Wald und Natur zu schaffen. Wer gem. § 75 Abs. 2 SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gew esen ist, hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einen Anspruch auf Anerkennung als Tr äger der freien Jugendhilfe. Dies schließt eine Anerkennung zu ein em früheren Zeitpunkt nicht aus. Erforde r- lich ist jedoch, dass die Tätigkeit der juristischen Person oder Personenvereinigung soweit verfestigt ist, dass die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII geprüft und deren Vorliegen bestätigt werden kann. Bereits seit August 2014 besteht unter dem Namen „Wurzelkinder“ eine Großtagespflegestelle auf dem Gelände des Haus Mariengrund für bis zu 9 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Das Ko nzept ist ebenfalls auf Wald und Natur ausgerichtet. Aktuell betreuen zwei selbstständige Tagespflegeper- Vorlagen-Nr.: V/0057/2016 Auskunft erteilt: Frau Gerick Ruf: 492-5528 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0057/2016 sonen, die ebenfalls Mitglieder im Verein „Wurzelkinder Münster e. V.“ sind, die Kinder in der Großt a- gespflegestelle. Es gibt bereits bestehende Kooperationen mit Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. (MuM), dem Haus Mariengrund und umliegenden Höfen, die fortgesetzt werden sollen. Bereits vor Inbetriebnahme der Großtagespflegestelle gab es an selber Stelle bereits die Spie lgruppe Wurzelkinder in Trägerschaft von MuM. Somit kann eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhi lfe von zwei Jahren nachgewiesen werden, sodass die Anerkennung als Träger zum 01.08.2016 erfolgt. Laut Satzung mit Stand von Oktober 2015 verfolgt der Verein folgenden Zweck: Betrieb eines Natur- und Waldkindergartens In der Einrichtung soll durch Naturerlebnisse die lebendige Beziehung von Kindern zur Natur erhalten und erweitert werden. Möglichkeit, dass sich die Kinder in der Natur bewegen können und sich entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse zu verhalten. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, J u- gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Satzung des Vereins - Auszug aus dem Vereinsregister - Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes - Tätigkeitsbericht als Spielgruppe und Großtagespflegestelle Wurzelkinder Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem o riginären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e inen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke nnen, wenn er die v. g. Bedingungen er füllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien J u- gendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentl i- che Förderung abgeleitet werden. Die vom Träger angestrebte Inbetriebnahme einer Kindertagesei n- richtung als Elterninitiative ist abhängig von der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung. Vor der Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung ist sicherzustellen, dass alle ei nzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Verfahren und Vorgaben beachtet werden. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Satzung des Vereins Anlage 3: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Anlage 4: Tätigkeitsbericht
Anlage 2_Satzung
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SATZUNG der „Wurzelkinder Münster e.V.“ & 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wurzelkinder Münster. Er hat seinen Sitz in Münster, ist in das Vereinsre- gister des Amtsgerichts Münster eingetragen und erhält den Zusatz e.V.. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. $ 2 Zweck des Vereins Der Verein betreibt einen Naturkindergarten. In diesen Einrichtungen soll durch Naturerlebnisse die lebendige Beziehung von Kindern zur Natur erhalten und erweitert werden. Dadurch werden sie auf spielerische und entdeckende Weise zu umweltbewusstem Handeln angeregt. Jedes Kind soll die Mög- lichkeit haben, sich einige Stunden am Tag in der Natur zu bewegen, zu entspannen und sich seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend zu erleben und zu verhalten. Ziel ist es, den Kindern Zeit und Raum für die Entwicklung ihrer eigenen Fantasie und Kreativität zu geben. Durch die räumliche Weite wird ein natürliches Sozialverhalten gefördert. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. $ 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbst- los tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck “des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. $ 4 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche Person, Personenvereinigung (z. B. ein Elternpaar) oder juristische Person werden, die die Aufgaben und Ziele des Vereins unterstützt. Eine Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskus- sionsrechts an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz vorheriger schriftlicher Mahnung den fälligen Vereinsbeitrag nach drei Monaten Fälligkeit nicht entrich- tet hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen .Briefs bekannt zu geben. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingelegt werden. (Ausschluss durch die Mitgliederversammlung durch Zweidrittelmehrheit). Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge verpflichtet. Aktive Mitglieder . Aktive Mitglieder können nur Personen oder Personengruppen, die ein Kind oder mehrere Kinder in der Einrichtung betreuen lassen oder die pädagogische Leitung sein. Nur aktive Mitglieder besitzen ein (1) Stimmrecht. Aktives Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche Person oder eine Personengemeinschaft werden. Die Personengemeinschaft hat gemeinsam nur 1 Stimme, Jedes Mitglied der Personengemeinschaft kann das Stimmrecht alleine wahrnehmen. Sollten sich bei einer Abstimmung die anwesenden Teile einer Personengemeinschaft nicht auf eine einheitliche Ausübung ihres Stimmrechtes einigen können, wird ihre Stimme als Enthaltung gewertet. Das Stimm- recht kann mittels schriftlicher Vollmacht auf andere aktive Vereinsmitglieder übertragen werden. Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes/der Kinder in den Kindergarten ist die aktive Mitgliedschaft des Elternpaares oder mindestens eines Sorgeberechtigten. Aktive Mitglieder verpflichten sich zu einem angemessenen Arbeitseinsatz (definiert im Betreuungsvertrag) für die Wurzelkinder Münster e.V.. Fördernde Mitglieder Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person, Personenvereinigung oder juristische Person werden. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und ist zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer 6- wöchigen Kündigungsfrist möglich. 85 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) der Beirat d) die pädagogischen Mitarbeiter. $ 6 Die Mitgliederversammlung Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder wenn 20 Prozent der aktiven Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail, unter Einhaltung einer 14- Tages-Frist und Angabe der Tagesordnung, einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie fasst Beschlüsse, soweit die Satzung nicht anders be- stimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder oder deren Bevollmächtigten. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Schrift- führer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Der Schriftführer wird in jeder Versammlung von den Anwesenden bestimmt. Eine Anwesenheitsliste ist zu führen. Kassenprüfer in der Mitgliederversammlung wird ein Kassenprüfer zur Prüfung der Kasse gewählt. Das Ergebnis der . Prüfung ist bei der Mitgliederversammlung vorzutragen. In jedem Jahr wird der Kassenprüfer neu ge- wählt. & 7 Vereinsbeitrag Die Mitglieder bezahlen jährliche Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig vom Betreuungsbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird einmal pro Kin- dergartenjahr bezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung wird er nicht zurückgezahlt. & 8 Der Vorstand - In den Vorstand können nur natürliche Personen gewählt werden, die Mitglieder des Vereins bzw. Teil einer Personengruppe, die Mitglied ist, sind. Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus a) dem/der 1. Vorsitzenden b) dem/der 2. Vorsitzenden c) dem/der Kassenwart/in Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemein- schaftlich vertreten. Beschlüsse des Vorstandes müssen mit Mehrheit entschieden werden. Die Vereini- gung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Der Vorstand wird von der Mitgliederver- sammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen kommissarischen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestimmen, in der ein neues Vor- standsmitglied gewählt wird. Die Mitglieder sind über diese Maßnahme unverzüglich zu informieren. Für Schäden, die die einzelnen Vorstandsmitglieder infolge ihrer Amtsausübung verursachen, können diese nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden. Entscheidungen über Einstellung neuer Mitarbeiter oder Entlassungen werden von der pädagogischen Leitung geprüft und vorgeschlagen und müssen vom Vorstand zugestimmt werden. Entscheidungen über Einstellungen und Kündigungen von pädagogischen Mitarbeitern sollen im Einverständnis mit den Angestellten vorgenommen werden. $9 Der Beirat Der Vorstand kann bei Bedarf Beiräte bestellen. Diese sollen geeignet sein, den Vorstand fachlich zu beraten. Sie dienen den gegenseitigen Wahrnehmungen aller Interessen und wahren die Kontinuität der Gründungsabsichten. Die Mitgliederversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit die Berufung eines Bei- rates ablehnen. 8 10 Pädagogische Mitarbeiter Die pädagogischen Mitarbeiter tragen und verantworten die pädagogische Arbeit. Die pädagogischen Fachkräfte Frau Kawon und Frau Heinen teilen sich gleichgestellt die Leitungsfunkti- on (pädagogische Leitung). Frau Kawon und Frau Heinen dürfen nicht gekündigt werden. Die pädagogi- sche Leitung entscheidet gemeinsam mit einem Elternvertreter über die Aufnahme und Entlassung der Kinder. ‚ Die pädagogischen Leitungen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vereins, sind aber vom Mitgliedsbei- trag entbunden. $& 11 Betreuungszeiten und Ferien Die Betreuungskernzeit und die Sicherung der Betreuung im Krankheitsfall (Elterndienst) wird im Be- treuungsvertrag geregelt. Schließungstage werden im pädagogischen Team besprochen und von der pädagogischen Leitung und dem Vorstand festgelegt. ' Urlaubstage der pädagogischen Mitarbeiter richten sich immer nach den Ferientagen (inklusive Brücken- tagen) in NRW. Fortbildungstage für das pädagogische Personal werden als Arbeitszeit gerechnet. Den pädagogischen Mitarbeitern stehen 30 Tage Urlaub im Jahr zu. $ 12 Satzungsänderung Satzungsänderungen müssen von mindestens drei Viertel der auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung gültig stimmenden Mitglieder beschlossen werden. Dies gilt auch für die Ände- rung des $ 2 „Zweck des Vereins“. 8 13 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur von mindestens drei Viertel der auf einer ordnungsgemäß einberu- fenen Mitgliederversammlung gültig stimmenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung sowie bei Wegfall des Zwecks des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem „MuM Mehrgene- rationenhaus und Mütterzentrum e.V.“ zu, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Diese Satzung wurde in der Gründungsversammilung des Vereins vom 12.10.2015 errichtet. Münster, den 12.10.2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hafenstraße 30
- Friedrich-Ebert-Platz
- Friedrich-Ebert-Straße 46
- Richters Mühle 36
- Nünningweg 133
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Details
- Aktenzeichen
- V/0057/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37