3240/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Kalk zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4634 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3240/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Kalk zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Kalk.“ (2) Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
8 FINAL Kalk Spielplatzbedarfsplanung 2018
30087 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen
für Kinder und Jugendliche
im öffentlichen Raum
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018
Maßnahmenplanung
Stadtbezirk Kalk
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Köln, im September 2018
Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
Amt für Kinder, Jugend und Familie,
Kinderinteressen und Jugendförderung
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
2
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
3
Inhalt
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und
Programmen ........................................................................................................... 6
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7
(2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote .................................................. 9
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 11
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen, zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ....................... 14
2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 15
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
4
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung
1.1 Hintergrund und Ziele
Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um,
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen:
Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von
Spiel-, Bewegungs - und Aktionsfl ächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s-
tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig,
der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt,
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität
von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsfläche n zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der
Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).
Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen te ilweise
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegenhei ten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin,
dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebi ete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt
die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkrete Maßnahmenpla-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durch-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h-
menplanungen i n einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im
Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können
zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die
Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum ande ren werden gleichzeitig die
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden.
Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs-
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche:
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche E ntwick-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).
Hinsichtlich der Öf fentlichkeitsbeteiligung wird im
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB
und § 3 Absatz 1 BauGB).
Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben,
in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen
Spielraumplanungen beteiligt . Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche
schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k-
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt.
Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln
die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in
Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen ko nzep-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz
grundsätzlich mit über die Au fenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur laufenden Sportentwi cklungsplanung der Stadt Köln besteht.
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt.
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen
Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Ver bin-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser
Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen:
Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e-
biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Sp ielplatz-
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide
Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung.
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen
im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung
einen Schub.
Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirkungszusammenhängen un d regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d-
tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zu r Umsetzung der Ziele mit
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitp rojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebniss e der vor-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken.
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsquali tät im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwicklung , Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B.
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten.
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen -
planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen
dargestellt werden.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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(2) Maßnahmenplanung
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten
7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text v erteilt einige Fotos der entsta n-
denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem
Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen versorgungslage mit
Spielflächen und der qualitativen Bewertung de s Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u-
grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen
Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem
Rat der Stadt Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung
der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e-
zirksvertretungen.
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018
Im o. g. Zeitraum wurden insgesamt 31 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung des
Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durchgeführt sowie 3 Spielp lätze neu
angelegt.
Zwei der neuen öffentlichen Spielplätze konnten mit der Unterstützung von Investoren
im Rahmen der Errichtung von Wohnungsbau hergestel lt werden (Spielplätze Ge r-
trud-Luckner-Karree und Amalie-Struve-Weg in Köln-Ostheim).
Die Maßnahmenliste wurde weitgehend abgearbeitet (Spielplätze Merheimer Heide,
Schmalkalder Weg, Wolfgang -Borchert-Weg sowie Spiel - und Bolzplatz Vingster
Berg). Die Maßnahme An Sankt Adelheid wurde in die EFRE -Maßnahme „Umgestal-
tung des Marktplatzes Neubrück“ integriert.
In Humboldt/Gremberg, einem Stadtteil mit besonderem Handlungsbedarf, wurden
der Spielplatz Humboldtpark saniert und der Spielplatz Taunusplatz aufwändi g u m-
gestaltet.
Von den Sanierungsmaßnahmen wurden die Spielplätze Veilchenweg und Hu m-
boldtpark realisiert.
Spiel-, Bewegungs- und
Aktionsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung
Humboldt/Gremberg Spielplatz Humboldtpark Neugestaltung 2014
Spielplatz Taunusplatz Umgestaltung 2014
Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung 2016
Bolzplatz Kannebäcker Straße Ersatzbeschaffung 2018
Kalk Spielplatz Falckensteinstraße Neugestaltung 2016
Spielplatz Kalker Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2017
Spielplatz Bürgerpark Kalk Umgestaltung 2018
Spielplatz Kalk Markt Umgestaltung 2018
Spielplatz Steprathstraße Ersatzbeschaffung 2018
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Vingst Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Ersatzbeschaffung 2012
Bolzplatz Würzburger Straße Neugestaltung 2014
Spielplatz An Sankt Theodor Umgestaltung 2017
Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Ersatzbeschaffung 2017
Spielplatz Homarstraße Neugestaltung 2018
Höhenberg Spielplatz Schmalkalder Weg Neugestaltung 2012
Spielplatz Merheimer Heide Neugestaltung 2014
Spielplatz Mathias-Kann-Pfad Umgestaltung 2014
Spielplatz Merheimer Heide Neugestaltung 2016
Spielplatz Fuldaer Straße Umgestaltung 2016
Ostheim Spielplatz Vingster Berg Neugestaltung 2012
Spielplatz Hövilandweg Ersatzbeschaffung 2014
Spielplatz Gertrud-Luckner-
Karree Neuanlage 2014
Spielplatz Amalie-Struve-Weg Neuanlage 2015
Spielplatz Alter Deutzer Postweg Umgestaltung 2017
Merheim Spielplatz Auf dem Eichenbrett Umgestaltung 2018
Brück Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Neuanlage 2017
Spielplatz Flehbachaue Umgestaltung 2017
Rath/Heumar Spielanlage An der Fock Neugestaltung 2014
Spielplatz Veilchenweg Neugestaltung 2016
Neubrück Spielplatz Wolfgang-Borchert-
Weg Neugestaltung 2014
Spielplatz Paul-Klee-Straße Umgestaltung 2014
31 Maßnahmen 6 Ersatzbeschaffungen
11 Umgestaltungen
11 Neugestaltungen
3 Neuanlagen
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote
Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der relevan-
ten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrast ruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert
auf den umliegenden Spiel plätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende
planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen).
Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert u nd Versorgungsquote lässt sich anhand des
Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen
einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei
ist zu beachten, dass sich aufgrund n achfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht
immer in Ableitung zum Analysemodell abarbeiten und priorisieren lassen.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Diese sind insbesondere:
Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen
Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden
Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren
Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU)
Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen)
Ersatzbeschaffungen
Links: Neugestaltung Rath/Heumar ; Veilchenweg, Mitte: Neuanlage Rath/Heumar; An der Fock; Rechts: Umge-
staltung Kalk Markt
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung
des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind.
Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote
Spielwert
Innerhalb dieser Hauptkategorien
wurden mehrere Teilaspekte mit
Punkten von 0 bis 6 bewertet.
Zur Ermittlung des Gesamtwerts des
Hauptkriteriums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspekten ein Durc h-
schnittswert gebildet.
Standort
Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck
des Platzes
Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und
Aktionsflächen
Erlebniswert für Kinder und Jugendliche
Aufenthaltswert für die versc hiedenen Alter s-
gruppen
Versorgungsquote
Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n-
wohner
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote
Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität Spi elplätze in Kalk gesteigert werden.
Bei der Versorgungsquote liegt die Innenstadt fast auf der Ebene des städtischen Durc h-
schnitts. Die Versorgungsquote hat sich im Zeitraum von 2011 bis 2018 nach unten entwi-
ckelt. Einer der Gründe für den Verlust von Fläc hen ist die Neuberechnung und Bereinigung
der tatsächlich nutzbaren Spielflächen. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich nutzb a-
ren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die
Gesamtsumme an Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen verringert. Ein weiterer Aspekt für
die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs-
und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonne-
nen Flächen (3 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen.
Links: Neuanlage Brück; Astrid-Lindgren-Allee; Rechts: Neuanlage Ostheim; Amalie-Struve-Weg
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durch schnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplät-
ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n-
wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Pun kte = Stadtteile
mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind
mit gesondertem Icon gekennzeichnet.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023
Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesser ungen der quantitativen Verso r-
gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen
Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Ehrenfeld im
Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnun gs-
bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den
Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden.
Im Flächenpass 8.01 ist für die Fläche Lützerathstraße in Rath/Heumar festgehalten,
dass das Grundstück mit der eingetragenen Nutzung Kinderspielplatz als potentielle
Fläche für Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll. Ersatzweise soll auf einer nör d-
lich angrenzenden Fläche ein Spielplatz realisiert werden.
Auf dieser Fläche befindet sich allerdings ein Fichtenwald, dessen Aufnahme in das
nördlich direkt angrenzende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet gemäß B e-
schluss 2703/2012 der Bezirksvertretung 8 geprüft und bei der Änderung des Lan d-
schaftsplanes berücksichtigt werden sollte. Zur dauerhaften Sicherung des wesent li-
chen Landschaftsbestandteiles wurde die Verwaltung in diesem Zusammenhang da r-
über hinaus darum gebeten, den Wald weiter im forstwirtschaftlichen Vermögen zu
halten.
Auch vor dem Hintergrund, dass sich das Grundstüc k des nächstgelegenen Spie l-
platzes An der Rather Burg nicht im Eigentum der Stadt Kö ln befindet und damit kein
gesicherter Status dieses Spielplatzes gegeben ist, ist die Herrichtung einer Spie l-
platzfläche aufgrund der gegebenen Bedarfslage unbedingt erforderlich. Für den Fall,
dass die rechtlic hen Voraussetzungen für die Herrichtung eines Spielplatzes am a l-
ternativen Standort nördlich des im Flächenpass genannten Grundstückes Lützerat h-
straße 141a nicht vorliegen, ist es dringend erforderlich, dass das Spielplatzgrun d-
stück für den Ausbau eines öffentlichen Spielplatzes erhalten bleibt.
Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) wird in
Ostheim/Neubrück der Bolzplatz Georgestraße neu gestaltet. In Humboldt -Gremberg
und Kalk befindet sich der Grünzug Westerwaldstrasse und der Spielp latz Eythstraße
für eine Neugestaltung in Planung. Für den Sozialraum Höhenberg/Vingst stehen Mit-
tel aus dem Investitionspakt für soziale Integration zur Verfügung. Hier wird eine Sk a-
teranlage neu gestaltet werden.
Bei der quantitativen Versorgung und zur Verbesserung der Versorgungsquote legt
die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtteile Brück, Rath/Heumar und
Kalk. In Brück konnte im letzten Jahr eine Neuanlage von 5070qm realisiert werden
und perspektivisch ist eine weitere Neuanlage geplan t. In Rath/Heumar wird die Ve r-
sorgungsquote durch eine geplante Neuanlage ebenfalls verbessert werden. Im
Stadtteil Kalk sind 2 Neuanlagen in Planung.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiter hin durch Ersatzbeschaffung,
Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht.
Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin
nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht
insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen.
Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in
o Höhenberg mit der Neugestaltung der Skateanlage
o Neubrück mit der Neugestaltung des Bolzplatzes
weiter fortgeführt.
Im Rahmen des Fachgesprächs mit der Bezirksvertretung Kalk vom 26.02.2018 hat die Ki n-
der- und Jugendverwaltung Maßnahmenplanungen vorgestellt und gemeinsam abgestimmt.
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden
können.
Spiel-/Bolzplatz bzw.
Aktionsfläche Art der Maßnahme
Humboldt/Gremberg Spielplatz Roddergasse Umgestaltung
Bolzplatz Camberger Straße Ersatzbeschaffung
Kalk Spielplatz Kalk Markt Umgestaltung
Spielplatz Kalker Stadtgarten Umgestaltung
Vingst Spielplatz Josef-Boschbach-
Weg Umgestaltung
Spielplatz Geraer Straße Neugestaltung
Höhenberg Skateanlage Merheimer Heide Neugestaltung
Ostheim Spielplatz Hövilandweg Umgestaltung
Merheim Spielplatz Warendorfer Straße Neugestaltung
Spielplatz Nesselweg Umgestaltung
Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße Neuanlage
Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller-
Straße Neuanlage
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen, zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung
Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind –
die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne
Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnah men findet sich unter Punkt
2.2.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsfläche
Art der Maßnahme
Humboldt/Gremberg Grünzug Westerwaldstraße Neugestaltung (EFRE)
Kalk Spielplatz Barcelona-Allee Neuanlage (Investor)
Spielplatz Robertstraße Neuanlage (Investor)
Spielplatz Eythstraße Neugestaltung (EFRE)
Spielplatz Bürgerpark Neugestaltung (Bürger-
haushalt)
Spielplatz Engelsstraße Umgestaltung (Geld Inves-
tor)
Höhenberg Spielplatz Mathias-Kann-Pfad Neugestaltung (EFRE)
Merheim Spielplatz Franz-von-Rinecker-
Straße Neuanlage (Investor)
Spielplatz Änne-Schulte-Straße Neugestaltung (Bürger-
haushalt)
Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung EFRE
Bolzplatz Georgestraße Neugestaltung (EFRE)
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät
ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö-
hung des Spielwertes.
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange-
bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert.
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu
einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche.
2.5. Weitere Vereinbarungen
Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e-
schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten:
Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be-
troffen sind.
Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren.
Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß-
nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm.
Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen.
Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze .
Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk
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Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä-
chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und
Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Idee n
und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen.
Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s-
lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e-
richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3240/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 10:03