Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Kalk zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3240/2018 vom 19.10.2018
Stand: Am 08.11.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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8 FINAL Kalk Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen ........................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote .................................................. 9 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen, zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ....................... 14 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 15 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bewegungs - und Aktionsfl ächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsfläche n zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen te ilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegenhei ten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebi ete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkrete Maßnahmenpla- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durch- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h- menplanungen i n einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum ande ren werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche E ntwick- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öf fentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt . Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen ko nzep- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Au fenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sportentwi cklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Ver bin- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Sp ielplatz- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirkungszusammenhängen un d regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zu r Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitp rojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebniss e der vor- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsquali tät im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwicklung , Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen - planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen dargestellt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 8 (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text v erteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen versorgungslage mit Spielflächen und der qualitativen Bewertung de s Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 Im o. g. Zeitraum wurden insgesamt 31 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durchgeführt sowie 3 Spielp lätze neu angelegt. Zwei der neuen öffentlichen Spielplätze konnten mit der Unterstützung von Investoren im Rahmen der Errichtung von Wohnungsbau hergestel lt werden (Spielplätze Ge r- trud-Luckner-Karree und Amalie-Struve-Weg in Köln-Ostheim). Die Maßnahmenliste wurde weitgehend abgearbeitet (Spielplätze Merheimer Heide, Schmalkalder Weg, Wolfgang -Borchert-Weg sowie Spiel - und Bolzplatz Vingster Berg). Die Maßnahme An Sankt Adelheid wurde in die EFRE -Maßnahme „Umgestal- tung des Marktplatzes Neubrück“ integriert. In Humboldt/Gremberg, einem Stadtteil mit besonderem Handlungsbedarf, wurden der Spielplatz Humboldtpark saniert und der Spielplatz Taunusplatz aufwändi g u m- gestaltet. Von den Sanierungsmaßnahmen wurden die Spielplätze Veilchenweg und Hu m- boldtpark realisiert. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung Humboldt/Gremberg Spielplatz Humboldtpark Neugestaltung 2014 Spielplatz Taunusplatz Umgestaltung 2014 Spielplatz Westerwaldstraße Umgestaltung 2016 Bolzplatz Kannebäcker Straße Ersatzbeschaffung 2018 Kalk Spielplatz Falckensteinstraße Neugestaltung 2016 Spielplatz Kalker Stadtgarten Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Bürgerpark Kalk Umgestaltung 2018 Spielplatz Kalk Markt Umgestaltung 2018 Spielplatz Steprathstraße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 9 Vingst Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Ersatzbeschaffung 2012 Bolzplatz Würzburger Straße Neugestaltung 2014 Spielplatz An Sankt Theodor Umgestaltung 2017 Spielplatz Josef-Boschbach-Weg Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Homarstraße Neugestaltung 2018 Höhenberg Spielplatz Schmalkalder Weg Neugestaltung 2012 Spielplatz Merheimer Heide Neugestaltung 2014 Spielplatz Mathias-Kann-Pfad Umgestaltung 2014 Spielplatz Merheimer Heide Neugestaltung 2016 Spielplatz Fuldaer Straße Umgestaltung 2016 Ostheim Spielplatz Vingster Berg Neugestaltung 2012 Spielplatz Hövilandweg Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Gertrud-Luckner- Karree Neuanlage 2014 Spielplatz Amalie-Struve-Weg Neuanlage 2015 Spielplatz Alter Deutzer Postweg Umgestaltung 2017 Merheim Spielplatz Auf dem Eichenbrett Umgestaltung 2018 Brück Spielplatz Astrid-Lindgren-Allee Neuanlage 2017 Spielplatz Flehbachaue Umgestaltung 2017 Rath/Heumar Spielanlage An der Fock Neugestaltung 2014 Spielplatz Veilchenweg Neugestaltung 2016 Neubrück Spielplatz Wolfgang-Borchert- Weg Neugestaltung 2014 Spielplatz Paul-Klee-Straße Umgestaltung 2014 31 Maßnahmen 6 Ersatzbeschaffungen 11 Umgestaltungen 11 Neugestaltungen 3 Neuanlagen 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der relevan- ten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrast ruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert auf den umliegenden Spiel plätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert u nd Versorgungsquote lässt sich anhand des Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund n achfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in Ableitung zum Analysemodell abarbeiten und priorisieren lassen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 10 Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Links: Neugestaltung Rath/Heumar ; Veilchenweg, Mitte: Neuanlage Rath/Heumar; An der Fock; Rechts: Umge- staltung Kalk Markt Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die versc hiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 11 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität Spi elplätze in Kalk gesteigert werden. Bei der Versorgungsquote liegt die Innenstadt fast auf der Ebene des städtischen Durc h- schnitts. Die Versorgungsquote hat sich im Zeitraum von 2011 bis 2018 nach unten entwi- ckelt. Einer der Gründe für den Verlust von Fläc hen ist die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzbaren Spielflächen. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich nutzb a- ren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen verringert. Ein weiterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonne- nen Flächen (3 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen. Links: Neuanlage Brück; Astrid-Lindgren-Allee; Rechts: Neuanlage Ostheim; Amalie-Struve-Weg Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durch schnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplät- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Pun kte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 13 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesser ungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Ehrenfeld im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnun gs- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. Im Flächenpass 8.01 ist für die Fläche Lützerathstraße in Rath/Heumar festgehalten, dass das Grundstück mit der eingetragenen Nutzung Kinderspielplatz als potentielle Fläche für Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll. Ersatzweise soll auf einer nör d- lich angrenzenden Fläche ein Spielplatz realisiert werden. Auf dieser Fläche befindet sich allerdings ein Fichtenwald, dessen Aufnahme in das nördlich direkt angrenzende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet gemäß B e- schluss 2703/2012 der Bezirksvertretung 8 geprüft und bei der Änderung des Lan d- schaftsplanes berücksichtigt werden sollte. Zur dauerhaften Sicherung des wesent li- chen Landschaftsbestandteiles wurde die Verwaltung in diesem Zusammenhang da r- über hinaus darum gebeten, den Wald weiter im forstwirtschaftlichen Vermögen zu halten. Auch vor dem Hintergrund, dass sich das Grundstüc k des nächstgelegenen Spie l- platzes An der Rather Burg nicht im Eigentum der Stadt Kö ln befindet und damit kein gesicherter Status dieses Spielplatzes gegeben ist, ist die Herrichtung einer Spie l- platzfläche aufgrund der gegebenen Bedarfslage unbedingt erforderlich. Für den Fall, dass die rechtlic hen Voraussetzungen für die Herrichtung eines Spielplatzes am a l- ternativen Standort nördlich des im Flächenpass genannten Grundstückes Lützerat h- straße 141a nicht vorliegen, ist es dringend erforderlich, dass das Spielplatzgrun d- stück für den Ausbau eines öffentlichen Spielplatzes erhalten bleibt. Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) wird in Ostheim/Neubrück der Bolzplatz Georgestraße neu gestaltet. In Humboldt -Gremberg und Kalk befindet sich der Grünzug Westerwaldstrasse und der Spielp latz Eythstraße für eine Neugestaltung in Planung. Für den Sozialraum Höhenberg/Vingst stehen Mit- tel aus dem Investitionspakt für soziale Integration zur Verfügung. Hier wird eine Sk a- teranlage neu gestaltet werden. Bei der quantitativen Versorgung und zur Verbesserung der Versorgungsquote legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtteile Brück, Rath/Heumar und Kalk. In Brück konnte im letzten Jahr eine Neuanlage von 5070qm realisiert werden und perspektivisch ist eine weitere Neuanlage geplan t. In Rath/Heumar wird die Ve r- sorgungsquote durch eine geplante Neuanlage ebenfalls verbessert werden. Im Stadtteil Kalk sind 2 Neuanlagen in Planung. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 14 Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiter hin durch Ersatzbeschaffung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in o Höhenberg mit der Neugestaltung der Skateanlage o Neubrück mit der Neugestaltung des Bolzplatzes weiter fortgeführt. Im Rahmen des Fachgesprächs mit der Bezirksvertretung Kalk vom 26.02.2018 hat die Ki n- der- und Jugendverwaltung Maßnahmenplanungen vorgestellt und gemeinsam abgestimmt. 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden können. Spiel-/Bolzplatz bzw. Aktionsfläche Art der Maßnahme Humboldt/Gremberg Spielplatz Roddergasse Umgestaltung Bolzplatz Camberger Straße Ersatzbeschaffung Kalk Spielplatz Kalk Markt Umgestaltung Spielplatz Kalker Stadtgarten Umgestaltung Vingst Spielplatz Josef-Boschbach- Weg Umgestaltung Spielplatz Geraer Straße Neugestaltung Höhenberg Skateanlage Merheimer Heide Neugestaltung Ostheim Spielplatz Hövilandweg Umgestaltung Merheim Spielplatz Warendorfer Straße Neugestaltung Spielplatz Nesselweg Umgestaltung Brück Spielplatz Peter-Hagen-Straße Neuanlage Rath/Heumar Spielplatz Matthias-Müller- Straße Neuanlage 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen, zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnah men findet sich unter Punkt 2.2. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 15 Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsfläche Art der Maßnahme Humboldt/Gremberg Grünzug Westerwaldstraße Neugestaltung (EFRE) Kalk Spielplatz Barcelona-Allee Neuanlage (Investor) Spielplatz Robertstraße Neuanlage (Investor) Spielplatz Eythstraße Neugestaltung (EFRE) Spielplatz Bürgerpark Neugestaltung (Bürger- haushalt) Spielplatz Engelsstraße Umgestaltung (Geld Inves- tor) Höhenberg Spielplatz Mathias-Kann-Pfad Neugestaltung (EFRE) Merheim Spielplatz Franz-von-Rinecker- Straße Neuanlage (Investor) Spielplatz Änne-Schulte-Straße Neugestaltung (Bürger- haushalt) Neubrück Spielplatz An Sankt Adelheid Neugestaltung EFRE Bolzplatz Georgestraße Neugestaltung (EFRE) Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be- troffen sind. Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Kalk 16 Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Idee n und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3240/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Kalk zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Kalk.“ (2) Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
Beratungsverlauf
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06.11.2018
TOP 3.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
08.11.2018 zuletzt
TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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