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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“ - Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0468/2026 vom 10.03.2026

Stand: Am 10.03.2026 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Änderungsantrag SPD - Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum Bau-Turbo

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    Gleichlautend: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Lutz Tempel Alfred-Moritz-Platz 1 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Alfred-Moritz-Platz 1 51143 Köln-Porz Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com web www.porzspd.de Köln-Porz, 08.03.2026 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.03.2026 Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“ - Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“ 3220/2025 Beschluss : Ziffer 4.2 der Leitlinien zur Anwendung wird wie folgt geändert ( fett ): Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von mindestens einem der folgenden Punkte - Widersprüchen zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten - der besonderen städtebaulichen Relevanz - durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) sowie bei - Vorhaben über 50 Wohneinheiten, für die noch kein Antrag gestellt wurde - Vorhaben im Außenbereich zeitgleich den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit sowie die zuständige Bezirksvertretung vor Antragstellung (spätestens nach Abschluss der Planungsphase A) und rechtzeitig vor der Genehmigung über das Vorhaben informieren. Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach der Mitteilung durch die Verwaltung und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglichkeit der Beratung eingeräumt, beispielsweise durch ein Fachgespräch. Es ist zu berücksichtigen, dass den politischen Gremien zwischen der Mitteilung und einer Genehmigung ausreichend Zeit (mindestens 14 Tage) für die Beratung gegeben sein muss. Wird im Falle der oben genannten Kriterien der Antrag auf “Bau-Turbo” vor der Information der politischen Gremien und deren Beratungsfrist gestellt, ist der Antrag von der Verwaltung abzulehnen. Hierdurch wird (.....) Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. Begründung : Die Bezirksvertretungen sollten frühzeitig in die Prozesse des Wohnungsbau-Turbo Köln eingebunden werden. Deshalb sind Beratung durch die Verwaltung oder ein Fachgespräch erforderlich, die das Recht der Bezirksvertretungen auf Beteiligung sichern sollen. Die bisherige Beschlussvorlage berücksichtigt die Beteiligung der Bezirksvertretungen nicht ausreichend. Der Schwellenwert für Wohneinheiten, ab dem die politischen Gremien zu informieren sind, wird als zu hoch erachtet. Ab einer gewissen Größenordnung sollten die Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, sich über Vorhaben eine Meinung zu bilden. Bettina Jureck Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2026

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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