AN/0468/2026
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“ - Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag SPD - Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum Bau-Turbo
2754 Zeichen
Gleichlautend:
Herrn Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Rathaus
50667 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister
Lutz Tempel
Alfred-Moritz-Platz 1
51143 Köln
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Porz
Alfred-Moritz-Platz 1
51143 Köln-Porz
Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com
web www.porzspd.de
Köln-Porz, 08.03.2026
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.03.2026
Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“
- Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“
3220/2025
Beschluss :
Ziffer 4.2 der Leitlinien zur Anwendung wird wie folgt geändert ( fett ):
Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von mindestens einem der folgenden
Punkte
-
Widersprüchen zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten
- der besonderen städtebaulichen Relevanz
- durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von
städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) sowie bei
- Vorhaben über 50 Wohneinheiten, für die noch kein Antrag gestellt wurde
- Vorhaben im Außenbereich
zeitgleich den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
sowie die zuständige Bezirksvertretung vor Antragstellung (spätestens nach
Abschluss der Planungsphase A) und rechtzeitig vor der Genehmigung über das
Vorhaben informieren.
Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach der Mitteilung durch die Verwaltung
und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglichkeit der Beratung
eingeräumt, beispielsweise durch ein Fachgespräch. Es ist zu berücksichtigen,
dass den politischen Gremien zwischen der Mitteilung und einer Genehmigung
ausreichend Zeit (mindestens 14 Tage) für die Beratung gegeben sein muss.
Wird im Falle der oben genannten Kriterien der Antrag auf “Bau-Turbo” vor der
Information der politischen Gremien und deren Beratungsfrist gestellt, ist der
Antrag von der Verwaltung abzulehnen.
Hierdurch wird (.....) Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung.
Begründung :
Die Bezirksvertretungen sollten frühzeitig in die Prozesse des Wohnungsbau-Turbo Köln
eingebunden werden. Deshalb sind Beratung durch die Verwaltung oder ein
Fachgespräch erforderlich, die das Recht der Bezirksvertretungen auf Beteiligung sichern
sollen. Die bisherige Beschlussvorlage berücksichtigt die Beteiligung der
Bezirksvertretungen nicht ausreichend.
Der Schwellenwert für Wohneinheiten, ab dem die politischen Gremien zu informieren
sind, wird als zu hoch erachtet. Ab einer gewissen Größenordnung sollten die
Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, sich über Vorhaben eine Meinung zu bilden.
Bettina Jureck
Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0468/2026
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 10.03.2026 09:43