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AN/0468/2026

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“ - Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026

Änderungsantrag SPD - Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum Bau-Turbo

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Änderungsantrag SPD - Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum Bau-Turbo

2754 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Lutz Tempel 
Alfred-Moritz-Platz 1 
51143 Köln 
 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz 
 
Alfred-Moritz-Platz 1 
51143 Köln-Porz 
 
Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 08.03.2026 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.03.2026    
Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“ 
- Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“ 
3220/2025 
  
Beschluss : 
  
Ziffer 4.2 der Leitlinien zur Anwendung wird wie folgt geändert ( fett ): 
  
Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von mindestens einem der folgenden 
Punkte 
  
-
       Widersprüchen zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten 
-       der besonderen städtebaulichen Relevanz  
-       durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von 
städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) sowie bei  
-       Vorhaben über 50 Wohneinheiten, für die noch kein Antrag gestellt wurde 
-       Vorhaben im Außenbereich 
 
zeitgleich den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
sowie die zuständige Bezirksvertretung vor Antragstellung (spätestens nach 
Abschluss der Planungsphase A) und rechtzeitig vor der Genehmigung über das 
Vorhaben informieren. 
Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach der Mitteilung durch die Verwaltung 
und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglichkeit der Beratung

eingeräumt, beispielsweise durch ein Fachgespräch. Es ist zu berücksichtigen, 
dass den politischen Gremien zwischen der Mitteilung und einer Genehmigung 
ausreichend Zeit (mindestens 14 Tage) für die Beratung gegeben sein muss. 
  
Wird im Falle der oben genannten Kriterien der Antrag auf “Bau-Turbo” vor der 
Information der politischen Gremien und deren Beratungsfrist gestellt, ist der 
Antrag von der Verwaltung abzulehnen. 
  
Hierdurch wird (.....) Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. 
  
Begründung : 
  
Die Bezirksvertretungen sollten frühzeitig in die Prozesse des Wohnungsbau-Turbo Köln 
eingebunden werden. Deshalb sind Beratung durch die Verwaltung oder ein 
Fachgespräch erforderlich, die das Recht der Bezirksvertretungen auf Beteiligung sichern 
sollen. Die bisherige Beschlussvorlage berücksichtigt die Beteiligung der 
Bezirksvertretungen nicht ausreichend. 
Der Schwellenwert für Wohneinheiten, ab dem die politischen Gremien zu informieren 
sind, wird als zu hoch erachtet. Ab einer gewissen Größenordnung sollten die 
Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, sich über Vorhaben eine Meinung zu bilden.   
  
 
Bettina Jureck       
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0468/2026
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.03.2026
Erstellt
10.03.2026 09:43