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V/0248/2016

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Talant e.V.

Vorlagen 28.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 08.06.2016, TOP 20

Beschlussvorlage

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Ansehen

Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden

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Ansehen

Auszug aus dem Vereinsregister inkl. Satzung des Vereins

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Ansehen

Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes

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Ansehen

Antrag auf Anerkennung

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Ansehen

Beschlussvorlage

5497 Zeichen

V/0248/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Talant e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verein „Talant e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit 
§ 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Verein „Talant e.V.“ hat am 15.05.2013 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien J u-
gendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden anschließend 
bis Februar 2016 beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „Talant e.V.“ 
ist seit 2009 mit Angeboten in den Bereichen Integration, Erziehung, Bildung, Sport und Kultur für 
Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Münster Gievenbeck tätig. 
 
Mit Angeboten wie „Kinderspiel- und Lerngruppen“, „Sprachkurse“ „Tanz und Musik“, „Kunst und M a-
lerei“, „Gesang und Theater“ „Nachhilfe“, und weiteren gruppenpädagogischen Angeboten, ist der 
Verein in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktiv. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0248/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Frau Reher 
Ruf: 
492-5894 
492-5122 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de 
reherg@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0248/2016 
Laut Satzung mit Stand von Juni 2009 verfolgt der Verein den Zweck: 
 
 Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes zwischen 
den unterschiedlichen Kulturen. 
 Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder. 
 Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und Weiterbi l-
dungsveranstaltungen. 
 Unterstützung und Erarbeitung fremd - und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des Vö l-
kerverständigungsgedankens. 
 Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die Unterstü t-
zung individueller Talente. 
 Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche. 
 Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien. 
 Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsland erworbener Bildungsab-
schluss auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis führt, aber deren 
Kenntnisse sonst für unsere Gesellschaft verloren wären. 
 Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht 
verlassen wollen oder können. 
 Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beitr ä-
ge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. 
 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des A b-
schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§51 ff AO). 
 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder 
des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des 
Vereins. 
 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Satzung des Vereins  
- Auszug aus dem Vereinsregister  
- Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes  
- Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden  
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, sofern sie sich den Zielen 
des Vereins verbunden fühlt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich 
auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Zie-
le verfolgt. Ein Informationsgespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhal-
ten der Aktivitäten hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e inen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und 
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke nnen, 
wenn er die v. g. Bedin gungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, 
liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien J u-
gendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentl i-
che Förderung abgeleitet werden.

- 3 - 
V/0248/2016 
I. V. 
gez. 
 
 
 
Thomas Paal  
Stadtrat 
  
 
Anlagen: 
 
 Antrag auf Anerkennung 
 Auszug aus dem Vereinsregister inkl. Satzung des Vereins 
 Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
 Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden

Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden

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TALANT e.V. Münster ist ein Treffpunkt in Münster Gievenbeck für alle Altersgruppen und
Nationalitäten, Hier treffen sich bereits die Kleinsten im Krabbelalter mit ihren Eltern zum Spielen und
Toben. Die Kleinen knüpfen hier die ersten Kontakte.

In unserem SPRACHSTUDIO finden Sie verschieden Sprachkurse (Englisch, Französisch. Spanisch,
Russisch., Deutsch als Fremdsprache u. Intensiv) für alle Altersgruppen. Ein Einstieg ist jederzeit
möglich.

Wir bieten für alle Schulformen und Klassen NACHHILFE an.
Bereits KINDER AB 3 JAHREN werden spielerisch an Fremdsprachen herangeführt.

KREATIVITÄT wird bei uns groß geschrieben. Darum bieten wir Ihnen Kurse für Tanz, Ballett und
Theater, verschieden Malkurse mit unterschiedlichen Techniken, Bastelkurse etc. an.

MUSIK- und GESANGSUNTERRICHT: bei uns können Sie z.B. Geigen-, Gitarren- oder
Klavierunterricht nehmen. Unsere Kursangebote richten sich an Kinder und Jugendliche sowie
Erwachsene.

Wer lieber seine grauen Zellen trainieren möchte, findet Anregungen dazu in unserem Kurs für
MATHEMATIK und LOGIK sowie in unserem SCHACHKLUB.

Seit September 2012 informieren wir Sie über aktuellen Themen in unserer Zeitung “MOCT".

"Most“ ist Russisch und bedeutet Brücke. Diese Brücke wollen wir mit unserer Arbeit zwischen den
unterschiedlichen Kulturen bauen.

Kinder sollen sich entfalten und ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechend gefördert werden.

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Teilnahme bei der Interkulturelle Woche 2012 in Münster

Talant e.V. , Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Tel.: 0251/14476892
Fax: 0251/14476894

Folgende Kuse werden in der Zeit von Montag bis einschl. Samstag angeboten: Beispiel: 2012

Personen / Anzahl
Kinder bis 6 J. |Kinder 6-20

Erwachsene

Montag .09:00-12::00 |Englisch 50+ 8
16:00-18:00 |Klavier 4
16:00-17:30 |Spielgruppe 12
16:15-17:00 |Englisch 8
17:30-18:30 |Russisch 10
18:30-21:30 |Deutsch Intensiv 15

Dienstag 109:00-12::00 |Deutsch 50+ 8
15:00-15:45 |Russisch 5
15:50-16:35 Mathe und Logik 8
18:30-21:30 |Deutsch Intensiv
18:00-21:00 |EDV+Bewerbungstraining 10 2
Mittwoch Englisch 50+
Russisch

17:30-19:00 |Nachhilfe

16:00-17:30 |Spielgruppe
15:30-16:15 |Sandmalerei 6

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Donnerstag |09:00-12::00 |Deutsch 50+
16:30-16:45 |Englisch
16:00-16:45 |Origami
16:50-17:35 |Origami 3
18:00-21:00 |EDV+Bewerbungstraining

ao

Freitag 16:30-17:30 |Russisch 5
17:30-19:00 |Hip Hop 10
15:30-16:15 [Kreatives Malen 3
16:30-18:00 |Kreatives Malen 5
17:30-18:30 |Theater 10
Samstag 09:30-10:15 |Ballett 10
10:20-11:00 |Ballett 10
10:00-10:45 |Klavier 4
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Die Kurse für Kinder und Jugendliche sind kostenpflichtig.
Die Integrationskurse sowie DAF-Kurse für Erwachsene sind kostenlos.
In den Sommerferien sowie Weihnachtsferien finden keine Kurse für Kindern statt, nur für Erwachsene.

Die vorg. Kurse wurden in den letzten drei Jahren angeboten.

Folgende Räume stehen zur Verfügung:

1. Kunstraum
2.Sprachraum
3.Tanzraum
4.Musikraum

‚Beratungen finden nach Absprache statt, in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Einzelprojekte:

Weihnachtsfeier mit Theateraufführung.
Halloween-Feier

Veranstaltung: Integrationstag
Ferienfreizeit in den Sommerferien - Zeltlager für Kinder + Jugendliche von 6 - 20 Jahren.
Klavierkonzerte

Bilderausstellungen

Workshop mit Nikolaus

Sandmalerei

Kreative Austellung

Zeitung MOCT

Im Jahr 2012 wurden außer in den Sommer- und Weihnachtsferien alle Kurse angeboten, die jährlichen Öffnungswochen lagen bei 43,5 Wochen.
In den Ferienzeiten ist das Büro besetzt und Mitarbeiter stehen Besuchern als Ansprechpartner zur Verfügung, Beratungen finden auch in den Ferien statt.

Die Öffnungszeiten an Wochentagen incl. Samstag belaufen sich auf 36 Stunden.

Kooperationsangebote finden in Zusammenarbeit mit der JSDR statt, z.B. Sprachkurse für Erwachsene.
In der Sommerferien mit der Kooperation des Sportclubs Wushu Senden wurde organisiert Sommer-Familienzeltlager in Sassenberg

Stundenplan

Talant e.V., Rüschhausweg 149,

48161 Münster

MONTAG

Sprachraum09:00-12:00 Englisch 50+
Büro-Raum 16:00-18:00 Klavier

Tanzraum 16:00-17:30 Spielgruppe (Kinder 1-3.)
Kreativraum 16:15-17:00 Englisch für Kinder 2KI.
Sprachraum 17:35-1 8:30 Russisch als Fremdsprache

Sp raum 18:30-21:30 Deutsch Intensiv

DIENSTAG

Sprachraum 09:00-12:00 Deutschkurs 50+
Sprachraum 15:00-1 5:45 Russisch für Vorschulkinder

Sprachraum 15:50-1 6:35 Mathe und Logik. (Vorschulkinder)
Sprachraum 18:30-21 :30 Deutsch Intensiv (Erwachsene)

Kreativraum 18:00-21:00 EDV-Kurs +Bewerbungstraining

MITTWOCH

Sprachraum09:00-12:00 Englisch 50+
Sprachraum 16:00-17:30 Russisch für Kinder 2Kl.

Sprachraum 17:30-19:00 Nachhilfe (1-13 Kl.)
Tanzraum 16:00-17:30 Spielgruppe (1-3).
Kreativraum 15:30-16:15 Malen mit Sand (Kinder3-5 J.)
Musikraum 15:30-17:00 Sprachkurs für Berufseinsteiger

inkl. Betriebspraktikum

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DONNERSTAG

Sprachraum 09:00-12:00 Deutschkurs 50+
Sprachraum 16:00-16:45 Englisch für Vorschulkinder

Kreativraum 16:00-16:45 Origami (Kinder 3-5)
Kreativraum 16:50-17:35 Origami (Schulkinder)

Kreativraum 18:00-20:00 EDV- Kurs +Bewerbungstraining

FREITAG
Sprachraum 16:00-17:30 Russisch für Kinder 3Kl.

Tanzraum 17:30-19:00 Hip Hop (Schulkinder)
Kreativraum 15:30-16:15 Kreatives Malen (Kinder 3-5 J)
Kreativraum 16:30-18:00 Kreatives Malen (Kinder ab 6 J.)

Sprachraum 17:30-1 8:30 Projekt „Zauberwald"
Kindermusical

SAMSTAG
Tanzraum 09:30-10:15 Ballett ] Kl.

Tanzraum 10:20-11:20 Ballett 2 Kl.
Büro-Raum 10:00-10:45 Klavier

Kreativraum 18:00-20:00 Frauen Club

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Auszug aus dem Vereinsregister inkl. Satzung des Vereins

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Amtsgericht Münster

‚Amtsgericht Münster 48149 Münster Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Gerichtsstr. 2-6

48149 Münster

Frau Telefon 0251 494-0
Nat i Durchwahl 0251 494-2300
al a Krukov Telefax 0251 494-2580

Borkenfeld 6 Bearbeiterfin: Leve
48161 Mün

Mü ster Datum: 18.06.2009

Aktenzeichen:
VR 4846

{bei Antwort bitte angeben)
Sprechstunden:

Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Mo. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Intemet: www.ag-muenster.nrw.de

Vereinsregister des Talant e.V., Münster
Eintragung im Vereinsregister

Anlage
Eintragungsnachricht

Sehr geehrte Frau Krukov,

auf dem Registerbiatt VR 4846 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung
erfolgt.

Die Urschrift der Satzung mit der Bescheinigung der Eintragung erhalten Sie
anliegend zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Leve
Justizamtfrau

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam.

Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online.
Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit
abzurufen, bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Nähere Informationen zur Registrierung und zum Abruf finden Sie unter

www.handelsregister.de

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 4846

4.
Nummer der Eintragung: 1
2

a) Name:
Talant e.V.

b) Sitz:
Münster

3, -
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Der erste Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein

gemeinsam.

b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
1. Vorsitzende:

Krukov, Natalia, Münster, *19.08.1974

Schriftführerin:

Homann, Maria-Alexandra, Münster, *09.04.1976
Schatzmeisterin:

Bröse, Irina, Münster, *30.10.1973

4.

a) Satzung:

eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 11.04.2009.

5.
a) Tag der Eintragung:
18.06.2009

Leve

b) Bemerkungen:
Satzung BI. 6-9 d.A.

x

„iz und Geschäftsjahr

„er Verein führt den Namen „Talant‘.
- im Folgenden „Verein“ genannt-

2. Der Verein hat seinen Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Zusatz „eV“.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

$ 2 Zweckbestimmung

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des interkulturellen Austausches zur Unterstützung der sozialen
und kulturellen integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft sowie die Erweiterung der
gegenseitigen Kenntnis und Toleranz der Lebenswelten von Deutschen und Ausländern. Zu diesem
Zweck betreibt der Verein insbesondere Kinder- und Jugendarbeit und Förderung der Jugendhilfe.

Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

- Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes zwischen den
unterschiedlichen Kulturen

- Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder

- Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und
Weiterbildungsveranstaltungen

- Unterstützung und Erarbeitung fremd- und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des

Völkerverständigungsgedankens.
- Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die Unterstützung

individueller Talente.

-  Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche

- Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien.
Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsiand erworbener Bildungsabschluss
auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis führt, aber deren Kenntnisse

sonst für unsere Gesellschaft verloren wären.
- Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht verlassen

wollen oder können.

2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen,
Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (8 51 ff AO).

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des
Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

$ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, sofern sie sich den Zielen des Vereins
verbunden fühlt.

Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus
Ehrenmitgliedern.

Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die
sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins
in geeigneter Weise fördern und unterstützen.

„ıtglied werden Personen ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient
„‚. haben. Hierfür ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten
wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen
teilnehmen.

& 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie
haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck -auch in der Öffentlichkeit- in
ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

$ 5 Beginn/ Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand
ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem /der Antragsteller/in mitzuteilen.

Neue Mitglieder erhalten nach drei Monaten Stimmrecht in der Mitgliederversammiung.

Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen,
spätestens sechs Wochen vor Ablauf des gewünschten Monats der Ummeldung, dem Vorstand schriftlich

mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.

Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand
“ erklärt werden. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des Folgemonats.

Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann
ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den
Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.

Der Ausschluss eines Mitgliedes aus wichtigem Grund wird durch die Mitgliederversammlung mit
einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes bei rückständigen Beiträgen von 6 Monaten entscheidet der
Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem
Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt

hiervon unberührt.

$ 6 Mitgliedsbeiträge

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen ist die
jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
$ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

E

‚giiederversammiung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
«Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
«Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
«Entlastung des Vorstands,
«(im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
«über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie Auflösung des Vereins zu bestimmen,
edie Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen
Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.

2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber
einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die
Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig
festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu
umfassen:

«Bericht des Vorstands,

«Entlastung des Vorstands,

eWahl des Vorstands,
«Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende

Geschäftsjahr,
„Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von

Beitragsordnungen,
«Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte
Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammiung

mitgeteilt werden.

Spätere Anträge -auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge- müssen auf die
Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).

5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es
das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der
stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom

Vorstand verlangt.

6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der
Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der
Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll
kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

89 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18.
Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.

2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig.

3. Die Mitgliederversammiung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenenthaltungen
bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestelite Antrag als abgelehnt.

4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handzeichen oder Zuruf.

5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der
erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.

„rstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender
2. Schriftführer
3. Schatzmeister

Sie werden von der Mitgliederversammiung auf unbestimmte Zeit gewählt. Ein Widerruf ist nur aus
wichtigem Grund zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis ein entsprechender Nachfolger
von der Mitgliederversammlung gewählt wird.

2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und
kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung

oder Vorbereitung einsetzen.

3. Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die Schatzmeister In und der/die
Schriftführer In. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Darunter
muss immer der erste Vorsitzende sein.

4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens zwei Mitglieder anwesend sind, oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der
Antrag als abgelehnt.

5. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei
vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

$ 11 Auflösung des Vereins/ Wegfall des bisherigen steuerbegünstigten Zweckes

1. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erfolgt die Liquidation durch die zum
Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder, soweit die
Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.

2. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen an die
Stadt Münster zwecks Verwendung für die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung
am 11.04.2009 beschlossen.

Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:

Mi 5

Mnamt
a en

IR

Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes

15510 Zeichen

ws

m* Finanzamt
| A ö ww:
\S Münster-Außenstadt

EN

Finapzverwaltung NRW_4813$ Münster

Frau Natalia Krukov
i. Hs. Talant e. V.
Rüschhausweg 149
48161 Münster

als gesetzliche Vertreterin
für Talant e.V.

Steuernummer / Geschäftszeichen: 336/5827/6731

(Bitte in jeder Antwort angeben.)

Sehr geehrte Frau Krukov,

VERSANDTECHNISCHES BEIBLATT

Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46

Steuernummer 336/5827/6731

(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster

Bescheid
für 2011 über
Frau
Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149 "
48161 Münster und Solidaritätszuschlag

als gesetzliche Vertreterin von

Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster

Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

Festsetzung

Körperschaft- Solidaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag

Testoeserzt werden ee

Abrechnung in €

nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind

bereits gezahlt

Ihr Konto ist ausgeglichen.

Besteuerungsgrundlagen

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . . Fa Eee e
Gesamtbetrag der Einkünfte... 222mm. nn LEI LLL.I.. Pa o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . 2 2 2 2 22m nn nn 0

Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen von...» 2 2 2 en. O0..2.2.2.20.00

Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . . 2 2 2 nn m non nn o

*:22* Fortsetzung Siehe Seite 2 *****

Konten der Finanzkasse: Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk Dortmund
Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE59I 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440
Internet unter www.finanzamt.nrw.de

>>> WinGF <<< *9.927*

Bescheid für 2011 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015

r- weitere Informationen

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr No 13.30-17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Nahverkehrsanbindung:
Buslinie 5 bis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"

um >>> WinGF <<< *9.928*

Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46

Steuernummer 336/5827/6731

{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster

Bescheid

zum 31.12.2011

Frau

Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149

48161 Münster von Besteuerungsgrundtagen nach

$ 27 Abs. 2 KStG

als gesetzliche Vertreterin von

Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster

Feststellung

Art der Feststellung
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AD unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Feststellung
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG

Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2011 . 2 2 2 2 nn nn m m o

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.

Ein Einspruch st jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängtg ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektrönisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.

Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Em-
pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder im Feststeilungsbescheid gemäß
& 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
über das EisterOnlinePortal (www.elsteronline.de) zu übermitteln.

>>> WinGF <<< *9,929*

Finanzamt Münster-Außenstadt . 48153 Münster 17.09.2015
Steuernummer 336/5827/6731

Talant e.V.

Rüschhausweg 149
48161 Münster

Anlage 1 zum Bescheid

für 2011 über
die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundiagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG

Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises

Vorspalte steuerliches Sonder-
Eintagekonto ausweis

Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Bestand gemäß $ 28 Absatz 1 Satz 3 und 4 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Endbestände zum Schluss des

Wirtschaftsjahres . .

ey

>>> WinGF <<< *9.9390*

Fr oamaseatiı MUISiTI TAUDEIDLAUL 401995 WMUIDABT IK .WUDIHEUID

Verantagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5327/8731
{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729- 145827

Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6123, 48136 Münster Fi
Bescheid

für 2012 über

Frau

Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149 \ -

48161 Münster und Solidaritätszuschlag

als gesetzliche Vertreterin von

Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster

Der Bescheid ergeht nach $: 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

Festsetzung

Körperschaft- Solidaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag
€

€

festgesetzt werden

Abrechnung in €

nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind

bereits gezahlt

Ihr Konto ist ausgeglichen.
Besteuerungsgrundiagen

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . » 2 2 2 2 nn nn nn re [e)
Gesamtbetrag der Einkünfte . nn o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . » 2 2 2 >22 rn rer °
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen Von. . 2 2 2 2 nun... [oe o
Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . » 2 22 Nm m nn nn [e}

*22** Fortsetzung Siehe Seite a nat

Konten der Finanzkasse: Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk ‚Dortmund

Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE59 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440

Internet unter wuw.finanzamt.nrw.de

m, WinGE <<< *9.931*

Bescheid für 2012 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015

weitere Informationen

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr No 13.30-17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Nahverkehrsanbindung:
Busiinie 5 bis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"

um >>> WinGf <<< *9.932*

Veranlagungsbezir«k 007 Friedrich-Ebert-Str. 46

Steuernummer 336/5827/6731

(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster n
Bescheid

zum 31.12.2012

Frau

Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149

48161 Münster von Besteuerungsgrundlagen nach

$ 27 Abs. 2 KStG

als gesetziiche Vertreterin von
Talant e.V.

Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Feststellung

Art der Feststellung
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

£
\

Feststellung
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG

Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2012. 2.2 2: En m mn nenn °

Rechtsbehelfsbelehrung

* Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.

Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur. Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.

Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder. gegen Em-
„ pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

( Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder: im Feststellungsbescheid gemäß
8 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen .die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
“ über das ElsterOnlinePortai (www.eisteronline.de) zu übermitteln.

>>> WinGF <<< *9.933*

Finanzamt Münster-Außenstadt 43153 Münster
Steuernummer 336/5827/86731

Talant e.V.

Rüschhausweg 149
48161 Münster

Anlage 1 zum Bescheid
für 2012 über
die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG

Ermittlung des steuertichen Einiagekontos und des Sonderausweises

Vorspalte steuerliches
Einlagekonto

Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . .. . 22 2 2 nen. o
Bestand gemäß 8$ 28 Absatz 1 Satz 3 und 4 KStG

zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .
Endbestände zum Schluss des

Wirtschaftsjahres . .

>>> WinGF <<< *9.934*

FE oO.

14.09.2013

Sonder-
ausweis

Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Eberti-Str. 46

Steuernummer 335/5827/6731

(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster „
Bescheid

für 2013 über
Frau

Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149
48161 Münster und Solidaritätszuschlag

als gesetzliche Vertreterin von

Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster

Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 N) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

( Festsetzung

Körperschaft- Soltdaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag
€

€

festgesetzt werden

Abrechnung in €
nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind

bereits gezahlt

Ihr Konto ist ausgeglichen.

Besteuerungsgrundiagen

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . . . . - be}
Gesamtbetrag der Einkünfte . o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen...» 2 nn 2 nn nennen 0
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen von. . „2... ee. | EEE o
Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . . » » 2 nme nee o

*++2* Fortsetzung siehe Seite 2 *****

Konten der Finanzkasse: . Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk Dortmund

Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DES9 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440

Internet unter www.finanzamt .nrw.de
>>> WinGF <<< +9,935*

Bescheid für 2013 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015

weitere Informationen —

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr Mo 13.30-17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Nahverkehrsanbindung:
Buslinie 5 Dis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"

f
\

um >>> WinGF <<< *9.936*

Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46

Steuernummer 336/5827/873?

{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729- 145827
Telefax 0800 10092675336

Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster r
Bescheid

zum 31.12.2013

Frau

Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149

481613 Münster von Besteuerungsgrundlagen nach

$ 27 Abs. 2 KStG

als gesetzliche Vertreterin von

Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster

Feststellung

Ü Art der Feststellung
N Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AD unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Feststellung

Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG

Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2013 . . 2 2 2 En nn nn [}

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.

Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es set denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.

Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Em-
, pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

( Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder im Feststellungsbescheid gemäß
$ 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
über das ElsterOnlinePortal (www.elsteronline.de) zu übermitteln.

>>> WinGF <<< +9.937*

FINANZAanT MUNSTETTAUSENSTAUL +50195 MUNDIGI
Steuernummer 338/5827/6731

Talant e.V.

Rüschhausweg 149
481561 Münster

Anlage 1 zum Bescheid
für 2013 über

die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG

Ermittiung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises

Vorspalte steuerliches
Einlagekonto

Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG

zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .

Bestand gemäß $ 28 Absatz 1 Satz 3.und 4 KStG

zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .... -
Endbestände zum Schluss des

Wirtschaftsjahres . . 2... 2 Er nr ne oO.

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IT.VD.LUIG

Sonder -
ausweis

Antrag auf Anerkennung

7958 Zeichen

Integration, Kultur, Bildung und Sport

TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ®
Tel.: 0251-14 47 6892 » Fax: 0251- 14 47 68 94*

TA L A N T., e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de

Der Antrag auf Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe

em. 8 75 SGB VIll
gem. $ 9,
A
n e 75 Gn SO
Antragstellerin: Natalia Krukov, geb. 19.08.1974 Un. 4, M / DS
Anschrift: Borkenfeld 6, 48161 Münster apa tür, 7A r
‚Tag

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1. Vereinsname: Talant e.V. 2 f

2. Anschrift und Telefonnummer: 48161 Münster, Borkenfeld 6, Tel.: 0251/14 47 68 92
3. Zweck und Ziele des Vereins sind:

Zweck des Vereins ist die Förderung des interkulturellen Austausches zur Unterstützung der
sozialen und kulturellen Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft sowie die
Erweiterung der gegenseitigen Kenntnis und Toleranz der Lebenswelten von Deutschen und
Ausländern. Zu diesem Zweck betreibt der Verein insbesondere Kinder- und Jugendarbeit und
Förderung der Jugendhilfe.

Ziele unseres Vereins sind:

Im Bereich Integration, Erziehung, Bildung und Kultur:

- Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes
zwischen den unterschiedlichen Kulturen

- Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder

- Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und
Weiterbildungsveranstaltungen

- Unterstützung und Erarbeitung fremd- und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des
Völkerverständigungsgedankens.

- Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die
Unterstützung individueller Talente.

- Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und
Jugendliche

- Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien.

E Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsland erworbener
Bildungsabschluss auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis
führt, aber deren Kenntnisse sonst für unsere Gesellschaft verloren wären.

- Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung
nicht verlassen wollen oder können.

1

Integration, Kultur, Bildung und Sport

TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ®
Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94»

TA L A N 1% e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de

Im Bereich Sport und Gesundheit:

- Integration durch Sport

— Förderung sportlicher Aktivitäten aller Art bei den Kindern und Jugendlichen

- Präventive Gesundheitsförderung (vorzugsweise mit Sportorientierung) bei
Kindern und Jugendlichen

4. Organisationsform: Gemeinnütziger Verein

Sport- und Kulturverein „TALANT“ e.V.

Vorstand
Sport Bildung Kultur
Volleyball Sprachen Seniorentreff
Fußball Tanz Kochkurse
Sommerlager Musik Ausstellungen
Gesang und Theater Aufführungen
Kunst und Malerei Kinderzeitung „Kleine
Logik und Mathestudio Brücke"
Nachhilfe Literaturabende

Computerkurse 9+ J.
Kinderspiel- und Lerngruppe

5. Vorstandsmitglieder:

Natalia Krukov, 19.08.1974, Diplom- Grundschullehrerin (RU), 48161 Münster, Borkenfeld 6
Alexandra Homann, 09.04.1977, Sozialpädagogin, 48161 Münster, Borkenfeld 10
Alexander Redkin, 21.11.1975, Diplom- Elektroingenieur, 48161 Münster, Borkenfeld 6

6. Zahl der Mitglieder:

Mitgliederzahl beträgt 62 Mitglieder.

Integration, Kultur, Bildung und Sport

TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ®
Tel.: 0251-14 47 68 92 ® Fax: 0251- 14 47 68 94

TA L A N I) e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de

7. Höhe des monatlichen Beitrages: von 15€ bis 50 €, je nach Kurs

8. Sachbericht über die Tätigkeit

Seit der Vereinsgründung führen wir sportliche und kulturelle Projekte durch. Diese
Projekte bieten wir für alle Generationen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) an. Über
unsere Aktivitäten wurde bereits viel in der Presse (‚Westfälische Nachrichten“ und „
Münstersche Zeitung‘) geschrieben, unter anderem haben wir Ausstellungen,
Konzerte, Kurse, Turniere veranstaltet.

9. Aktuelle Aktivitäten des Vereins

Zu den laufenden Projekten des Vereins zählen:

Im Bereich Sport und Gesundheit in Münster:

In Kooperation mit dem Sportamt Münster wurde eine Sporthalle angemietet (in der
Melanchthon-Grundschule Münster).

* Volleyballmannschaften:
- Eine Herren-Volleyballmannschaft (15 Teilnehmer im Alter von 22 - 50 Jahre)
* Fußballmannschaft ( 12 Jugendlichen)

Im Bereich Integration, Erziehung, Bildung und Kultur:

In der Kooperation mit La Vie- Treffpunkt Gievenbeck in Münster

* Russisch für Jugendlichen (25 Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren)
+ Tanzgruppen

Hip Hop (10 Kinder bis 17 Jahren)

Ballett (20 Kinder bis 10 Jahren)
° Musikgruppe

Klavier (8 Kinder bis 15 Jahren)

Chor (8 Kinder ab 6 J. und 6 Erwachsenen)
* Kinderspiel- und Lerngruppe
Kinderspiel- und Bastelgruppe beschäftigt sich mit den Kindern im Alter von 4 bis 7
Jahren (8 bis 12 Kinder). In Rahmen dieser Gruppe können die Kinder neue
Lieder, Geschichten und Gedichte in zwei Sprachen (Russisch und Deutsch)
kennen lernen, interessante und auch fördernde Aufgaben lösen, basteln und
spielen. Der Unterricht verläuft in zwei Sprachen (Russisch und Deutsch) und
dauert zwei volle Stunden.

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I)

Integration, Kultur, Bildung und Sport

TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ®
Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94

TA L A N pe e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de

* Computerkurse (6- 8 Jugendlichen ab 10 Jahren)
+ Sprachkurse (25 Kinder ab 6 Jahren)

° Kunst
Malerei (8 Kinder ab 5 Jahren)
Sandmalerei (6 Kinder ab 7 Jahren)
Basteln (8 Kinder ab 8 Jahren)

* Mathe und Logik (8 Kinder bis 10 Jahren)

° Nachhilfe (8 Kinder bis 16 Jahren)

10. Unsere ehrenamtliche Mitarbeiter:

« Frau Natalia Krukov ‚ Dipl.- Grundschullehrerin (Ru), 39 Jahre alt, Kursleiterin (Basteln,
Russisch, Mathe und Logik)

* Frau Natalia Morozowa, Dipl.- Bühnentechnik und Kunstlehrerin (Ukraine), 41 Jahre alt
(Kreatives Malen, Sandmalerei)

« Frau Margarita Rozhdestwenskaya, Dipl.- Management, 37 Jahre alt (Theaterstudio,
Kochkurs)

* Herr Ivan Malgin, Dipl.- Klavierlehrer (Ru), Student bei der Westf. Musikakademie, 25 Jahre
alt (Musikstudio)

* Herr Markus Kerkeling, Dipl.- Englischlehrer,45 Jahre alt (Sprachkurse)

* Herr Dirk Kampschäfer, 49 Jahre alt, (Computerkurs für Jugendlichen und Erwachsene,
Nachhilfe)

« Frau Tatjana Wolf, 36 Jahre alt, (Redaktion Zeitung „Most“ und Kinderzeitung „Mostik“,
Literaturabende, Seniorentreff)

+ Herr Alexander Redkin, 37 Jahre alt (Volleyball/ Fußball)

* Frau Olga Fortunatova, 39 Jahre alt (Tänze, Ballett, Hip Hop)

« Frau Joanna Gribut, Dipl.- Sozialpädagogin (FH Münster), 42 Jahre alt (Kinderspiel- und
Lerngruppel)

Es wird eine Ehrenamtliche Arbeit geleistet, die zu Partizipation führt.

Integration, Kultur, Bildung und Sport

TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 48161 Münster ®
Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94°

TA L A N T., e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de

11. Unsere Kooperationspartner

Zu den Kooperationspartnern unseres Vereins zählen:

« La Vie- Treffpunkt Gievenbeck, Stadt Münster

* Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland

« JSDR- Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland
« Integrationsrat der Stadt Münster

« Fachwerk in Münster- Gievenbeck

° MUM, Stadt Münster

« VIRA e.V., Düsseldorf

« Neue Zeiten e.V., Warendorf

® Unsere Welt e.V., Rheine

* Westdeutscher Volleyball Verband e.V., Dortmund

° Sportamt Münster

« Bürgerhaus Kinderhaus Münster

« Kontakt e.V. in Schwerin

« WVV (Westdeutscher Volleyball Verband )

* Landessportbund NRW

« Sozialamt Stadt Münster

« Koordinierungsstelle für Migration und Angelegenheiten
« Albatros in MS- Albachten

Unter www.talant-ev.de kann man noch mehr über uns erfahren.

Anlagen: Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Vereinsregisterauszug,
Artikeln über den Verein in der Presse, Flyer.

Über eine positive Entscheidung würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Krukov
Tel.: 01573-72 61 510
talantev@gmail.com

Beratungsverlauf (1)

08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gerichtsstraße 2
  • Friedrich-Ebert-Straße 46
  • Rüschhausweg 149
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Borkenfeld 6
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0248/2016
Typ
Vorlagen
Datum
28.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37