V/0248/2016
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Talant e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5497 Zeichen
V/0248/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Talant e.V. Beratungsfolge 08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein „Talant e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Der Verein „Talant e.V.“ hat am 15.05.2013 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien J u- gendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden anschließend bis Februar 2016 beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Der Verein „Talant e.V.“ ist seit 2009 mit Angeboten in den Bereichen Integration, Erziehung, Bildung, Sport und Kultur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Münster Gievenbeck tätig. Mit Angeboten wie „Kinderspiel- und Lerngruppen“, „Sprachkurse“ „Tanz und Musik“, „Kunst und M a- lerei“, „Gesang und Theater“ „Nachhilfe“, und weiteren gruppenpädagogischen Angeboten, ist der Verein in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktiv. Vorlagen-Nr.: V/0248/2016 Auskunft erteilt: Herr Kentrup Frau Reher Ruf: 492-5894 492-5122 E-Mail: kentrup@stadt-muenster.de reherg@stadt-muenster.de Datum: 28.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0248/2016 Laut Satzung mit Stand von Juni 2009 verfolgt der Verein den Zweck: Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes zwischen den unterschiedlichen Kulturen. Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder. Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und Weiterbi l- dungsveranstaltungen. Unterstützung und Erarbeitung fremd - und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des Vö l- kerverständigungsgedankens. Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die Unterstü t- zung individueller Talente. Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche. Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien. Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsland erworbener Bildungsab- schluss auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis führt, aber deren Kenntnisse sonst für unsere Gesellschaft verloren wären. Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht verlassen wollen oder können. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beitr ä- ge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des A b- schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§51 ff AO). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch un- verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, J u- gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Satzung des Vereins - Auszug aus dem Vereinsregister - Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes - Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, sofern sie sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Zie- le verfolgt. Ein Informationsgespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhal- ten der Aktivitäten hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er e inen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerke nnen, wenn er die v. g. Bedin gungen erfüllt. Da der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien J u- gendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentl i- che Förderung abgeleitet werden. - 3 - V/0248/2016 I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag auf Anerkennung Auszug aus dem Vereinsregister inkl. Satzung des Vereins Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden
Dokumentationen über Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden
11163 Zeichen
WNALLNYZ SYTITANLINNAAILNI
”"LNVIVL
ey]
/
I, #
T 44SIYSMOUOAH ‘aINYIS U3yYISIpUEOPSIN
sjeways IJ9p USYSYYIIJWNEY :ETOZ "za "TO WOP ge
4z1nua3 us4ydegiy ul so4jeqjy wı pun Yaaquanaı9g
ul J49MyJe wı J92eds ‘SINE WI USNOYYDI]LINey Uapınm Suejuy WYy
MANN 3ul1us4uapnIS pun puaänf 31mos 3 YyIN
puejssny sne uay9sinag Jap Yeydsuuewspue7 Jap Iaq paıızyıy "e’n Isı JuejeL
‘
usIoqaZ3ue 3sıny aydıpaıy9s4ajun usp4am addny3sıayy apalınya —
4yaNSaq USUOSIaA OZ SIE AyaW UON 3S1NY ZT-OT "EI UHPJOM 3y9oM Old —
SU3SYIEMIF Pun J9puIy JapaılauyN OZT SIe Jyaw Jueje] Jey aınaH —
19PUN4333 6007 Opınm 'A "3 JuejeL
9zıny Jajje U]
uayey9s uaaıpjadsIad anaN
UBZINISISIUN USWOIgOJd UEYIIZEN]e !dq usuumueusıyy pun uayueyssiyy
U1944919]49 SSIZOJÄSUONNEIZ3JNU]
uU9P pun uU93a4UE USANYNY U9UHPaIYISIIA U9P UOyIsImz Zojelg UIQ
uSyIsuaWN
493unf HNay3ıyejsy>napsny pun HOYYIIUOSIOI A9P ZUNI9P49Z S[[ONPIAIPU]|
TEIVASJERITG
iJ4831191My9s [Ola JuejeL UON NOQIY
aıp 31eM JaNagJeHy\ J9salp zyesulg Uap auyO -
(ST 'e9) 1z1nJs19Jun u4543 pun
Jagen aydıyweusiya yIAnp yallzyesnz pAImM Wwe9] Sseq
"Zunup4Josade] 19P ue Isı UOgUn4y9llUulsANnyNy
pun uauls4aA US49PpUe HW UONe19dooy 3ıq
"JeJs 3JeUIWIaS pun USdUnNpJIqNO
‘1lamedoAna 31mos sun I9q ‘FIJEWISZHI USPUly yaılzyesnz -
-JyJewag uajny9sy9oH pun useysuanluNn
ue assnıyasqy aıyı puejy9sInag UI uagey 434497 J8195Un Jjal\ -
usyeyasge u93ogeped
pun 43449] 3Yalzyıjenb OT YIANp USPJaM asıny 319suN =
wea] JasuN
(en) oIPnISs12puUNUulaıy
Jy2111alungylIyydeN «®
I342jeyy pun Isuny «
Yrewaygeyw pun JI30] ®
yısnyy pun zue| «©
3ues3H pun J5Jeay|L ©
ussınag ‘y9sıl3uF ‘yasıssny -
en | Japuıy an} Jydluuusjunypelds «
10q93Ues1Nny SOYIIJUIYIOM
(punssssjuiysuoressiyy HW J9uueyy 07) pueguay\
eqAajjon uaydsinapjsam wı paızyyy sie JuejeL
Isıny-AQI «
sj0q93uenods «
us3uegusp4oyag I9Q JUIH +!
usdunzyasisgN +
4941U9ONEIJ JOAIJEOJ) © | u
J0q93uesiny SOyI1JU9yIOM
PPFquaRBI9 'WNWN)
uU9PA3M Bıry9Isagq ZunjjaIssny
J3P UI U9UUOY 9SSIuga31F IIq
"yaııan Ayejpunıjpeis
aula pun ayansaqswnasnwipels
y>ınp uassıy Ayı pun
131yey9sag 1alsunyy Aw ‘3pınm
4W4YNJSZyIANP UHNIUYU939JII3UY
ajjaınyyny13Ju| pun
uoneisiyy Any 9]|845S3UnA191UIPJ00Y
J3p pun uepuadnf wop Aw sep
‘sapalo1g sSp uawyey WI „Jopuly
— 4ueje]“ 3Ip yIIs uogey USyI9oM TZ
TTOZ Ayer wOP sne s9PJ3lOAd
UOYII943|019 SIP ZUNZI9SYOJ
9pJalO1d alanpıv
D
(pro Spusdg Fuss) ya ısı mınurz
QuejeL) Z6 892 vrl I1SZO
{nnN) 664 87 ESEL /LSZO Uoysjar
AOSOLOWN EIEJEN DEI Yu „t8JsjeWwpues,„dousysom
INI un 09:5, wn'gy'j, pt we Bunuyosssßunjjejssny
„99
age er Aare
50704 U}. ”
IpeIS 3ulaWu - JaJsunW
Lanyusseıd ’A’3 JuejeL
©
3ınapjejdneH © en In
alp PUIS J9puy 9lQ - me |
USUOIPINPOAd SUadıa Rn / Pojewpurg u |
(Pjemisgnez) dunsynyjneisjeay] -
puıs olyel8oaloy) E2 IWWVADONA
pun 91x93 ‘SYIIYISOH &
-UOIJEIOYIA -SWUNISOY
‘AUUunyJo3sne 91394 J9Ua3ıd
ul UISPSIZAN-IUEIEL Uon
uop4aMm uogeäinvy AV -
}opus4leM u! yane
jew U84s49 NZ ZIOT -
aalsunw ZZL
yaaquaaaın) yundymu-mıAae]
syn 00:71 ’ZLOZ’ZL'9L uap “Seruuos
Nsuuruy>aig)
en „AIVMAIaNnvZz“
1534 RAN J9PUu1y
usjydeuyıaM nz Juejel
yalsıue3lo 6007 H3S -
palo1d SII9NPIV
s3e]-„gJeds pun jalds“ -
yasnejsneJspuly -
puejAausig JS3eJ9WWOS
uaıjlwe "en ‘u9yyeJUalaI -
J0q93uUy USjeWJOU WNZ
ysılzyesnz ‘uslJ9J UOPU| ©
3paloA1d aysızyesNnZz
(ayanıg 31a) „LION“
3unyaZ 3uadı9 ZTOZT NOS —
3ejsuolye13sjul —
J3194-U99MOJJEH —
:saäıjsuos
IunJ5PUIy —
Jalsunyy sa49qnes uolply —
Jalsuny u!
3y9oM URJJBANyNYU4OU] J9P
ue awyeujlaL :usiyefE NIS —
433sunyy ul aıM
9pjalo1d ayaızıesnz
Sp’AD-JuejeEYMMM 4s45sunW L9L8F
WO>IEWEDOISOWUOIMEPSI 9 Pj3JUSY10g
NayuejeL
16 89 /b YL-1LSZO ’Xe
76 89 /r YL-1SCO "IOL uUNSPEP3N3UYI
J10M eueAge]
Jopumınadojun uaanı]ny dep sıupunissoq pun Sopwıig y2Aanp HONDASSLUJ ISI [JOLZ AasU 7]
v>ido ide dluar:is annvnsou n 2oLvng soden ennudsawnan — aran vmDd
LIIIDIDIH ZI
u. Dh LIAL
>50
SYONISISeaUL
pun uauoIsinyx3 ayDladjyez «*
93essiula\ ®
SUl9zuoy4alnejy / SHIZUOYN «
(„u83unuy219z39
-]9SYI9M SAIIE3AY
:3ul9H "H Pun UIU9S} 'S)
„ang UOy9I9]3 WON PUIS
Jsıyaıg allv“ 3UN]jB4SSNY ®
3p3lO01d JUaZUB3JO A
eı ( pueguan jleqAaıjon J2yas1napIseM ) AAM WI paıayıN
UlISMUYDS UI 'N'9 PIEIUOY
Jalsunyy SNeyJ9puly sneyusding
Jaysuny Muenods
punwynog "N9 PUeqION jeqAajjoN J2yIs1Nn3P}S9M
aulayy "AS Y3M 3495Uuf
AopualeM "N U8N8Z 9NON
„Hopjassna “NS WAIN
JaısunW Ipeıs 'WNWN
YIaquanaı9g-4ajsunWN Ul 319MyJeJ
497sunyW IPEeIS 4op yeisuo1yeisaru]
puejssny sne usy9s}Nnag 49P Zu11Uu94uapnIS pun -pua3nf -JaST
puejssny sne uay9sinag J9P yyeydsuuewspue] 9!l
Jajsuny ıpeıs MPPOqUaASI9 PyundyaaL-3ı\ e1
JauNledsuoe19dooy
Z1aqsuny 3Sun1sl331sy11Z98 -
:ETOZ 'zaqQ 'ST Wnz sıq J9z4nIs184uN A3IJQ4I
usNayuagajaduy SjjaınyNyJa1U!
pun uoneusiyy Any Sjj945s3unAa1UIPJOOY -
Jalsunyy MWepuasnf pun -[EIZOS - :usdunzings4suNn °
(NDSqUaASI9) ISO-PUEHSFUNN asseyieds- :uapuads adılewulg +
(yaılıyel pun yaıneuow) sdeaagspallsuN »
uolyenyIS 9]j91ZzUeUl
("ayasıL ‘SIynIS) uspuadsyses 31aula N =
ja141320W
soW 49P ajjeyyods Anz guednz »
aınyasyle
y>sı1020sıuDBJO
("333 aauuegqegqJoM
eı3o1dsauyerf ‘SreNEeld ak ANIIOY) 3ungJaM -
awıney uanau Jap aPIWN ANZ ssnyasnZ -
yeJouoH Jap Zunjyezad aııajue -
ueld J9P Sun4assagqJaN ANZ *
aızupulf
‘Tor mul
ayeı
:1ayJayaıssäun
aunzınsisjun Jap uaHeyU213OWN
oL
a“ 1sund I
umwaL UaulS IS usJequia4aN I9PO
ayn 08:77-00:97 UON Sersuslg
Jun 0€:TT-00:0T uon 3ejsJ3uUog
:uaySZzy9S1ds S19sUN
ap'na-JuejermMM wo>jleWI@NDUEIE}
Y-689/rtT/TSTO 'X®3 7-689 Pr T/TSTO [OL
noynıy eljereN :ulaunedypaldsuv
yaysunn TITgY ‘9 PISU40A
NS LNVIVL
‚Qusje] ulap a9aMU3
TALANT e.V. Münster ist ein Treffpunkt in Münster Gievenbeck für alle Altersgruppen und
Nationalitäten, Hier treffen sich bereits die Kleinsten im Krabbelalter mit ihren Eltern zum Spielen und
Toben. Die Kleinen knüpfen hier die ersten Kontakte.
In unserem SPRACHSTUDIO finden Sie verschieden Sprachkurse (Englisch, Französisch. Spanisch,
Russisch., Deutsch als Fremdsprache u. Intensiv) für alle Altersgruppen. Ein Einstieg ist jederzeit
möglich.
Wir bieten für alle Schulformen und Klassen NACHHILFE an.
Bereits KINDER AB 3 JAHREN werden spielerisch an Fremdsprachen herangeführt.
KREATIVITÄT wird bei uns groß geschrieben. Darum bieten wir Ihnen Kurse für Tanz, Ballett und
Theater, verschieden Malkurse mit unterschiedlichen Techniken, Bastelkurse etc. an.
MUSIK- und GESANGSUNTERRICHT: bei uns können Sie z.B. Geigen-, Gitarren- oder
Klavierunterricht nehmen. Unsere Kursangebote richten sich an Kinder und Jugendliche sowie
Erwachsene.
Wer lieber seine grauen Zellen trainieren möchte, findet Anregungen dazu in unserem Kurs für
MATHEMATIK und LOGIK sowie in unserem SCHACHKLUB.
Seit September 2012 informieren wir Sie über aktuellen Themen in unserer Zeitung “MOCT".
"Most“ ist Russisch und bedeutet Brücke. Diese Brücke wollen wir mit unserer Arbeit zwischen den
unterschiedlichen Kulturen bauen.
Kinder sollen sich entfalten und ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechend gefördert werden.
11. DEZ. 2013
Ce
Er wachsen
Hfl.-:0 re u
Hglloweex Or?
wctohh&ueler-
aus Waren clorf
Teilnahme bei der Interkulturelle Woche 2012 in Münster
Talant e.V. , Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Tel.: 0251/14476892
Fax: 0251/14476894
Folgende Kuse werden in der Zeit von Montag bis einschl. Samstag angeboten: Beispiel: 2012
Personen / Anzahl
Kinder bis 6 J. |Kinder 6-20
Erwachsene
Montag .09:00-12::00 |Englisch 50+ 8
16:00-18:00 |Klavier 4
16:00-17:30 |Spielgruppe 12
16:15-17:00 |Englisch 8
17:30-18:30 |Russisch 10
18:30-21:30 |Deutsch Intensiv 15
Dienstag 109:00-12::00 |Deutsch 50+ 8
15:00-15:45 |Russisch 5
15:50-16:35 Mathe und Logik 8
18:30-21:30 |Deutsch Intensiv
18:00-21:00 |EDV+Bewerbungstraining 10 2
Mittwoch Englisch 50+
Russisch
17:30-19:00 |Nachhilfe
16:00-17:30 |Spielgruppe
15:30-16:15 |Sandmalerei 6
oa
Donnerstag |09:00-12::00 |Deutsch 50+
16:30-16:45 |Englisch
16:00-16:45 |Origami
16:50-17:35 |Origami 3
18:00-21:00 |EDV+Bewerbungstraining
ao
Freitag 16:30-17:30 |Russisch 5
17:30-19:00 |Hip Hop 10
15:30-16:15 [Kreatives Malen 3
16:30-18:00 |Kreatives Malen 5
17:30-18:30 |Theater 10
Samstag 09:30-10:15 |Ballett 10
10:20-11:00 |Ballett 10
10:00-10:45 |Klavier 4
I 18:00-20:00 |Frauen Bastelclub li 10
ı Se ae eo [H
Die Kurse für Kinder und Jugendliche sind kostenpflichtig.
Die Integrationskurse sowie DAF-Kurse für Erwachsene sind kostenlos.
In den Sommerferien sowie Weihnachtsferien finden keine Kurse für Kindern statt, nur für Erwachsene.
Die vorg. Kurse wurden in den letzten drei Jahren angeboten.
Folgende Räume stehen zur Verfügung:
1. Kunstraum
2.Sprachraum
3.Tanzraum
4.Musikraum
‚Beratungen finden nach Absprache statt, in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Einzelprojekte:
Weihnachtsfeier mit Theateraufführung.
Halloween-Feier
Veranstaltung: Integrationstag
Ferienfreizeit in den Sommerferien - Zeltlager für Kinder + Jugendliche von 6 - 20 Jahren.
Klavierkonzerte
Bilderausstellungen
Workshop mit Nikolaus
Sandmalerei
Kreative Austellung
Zeitung MOCT
Im Jahr 2012 wurden außer in den Sommer- und Weihnachtsferien alle Kurse angeboten, die jährlichen Öffnungswochen lagen bei 43,5 Wochen.
In den Ferienzeiten ist das Büro besetzt und Mitarbeiter stehen Besuchern als Ansprechpartner zur Verfügung, Beratungen finden auch in den Ferien statt.
Die Öffnungszeiten an Wochentagen incl. Samstag belaufen sich auf 36 Stunden.
Kooperationsangebote finden in Zusammenarbeit mit der JSDR statt, z.B. Sprachkurse für Erwachsene.
In der Sommerferien mit der Kooperation des Sportclubs Wushu Senden wurde organisiert Sommer-Familienzeltlager in Sassenberg
Stundenplan
Talant e.V., Rüschhausweg 149,
48161 Münster
MONTAG
Sprachraum09:00-12:00 Englisch 50+
Büro-Raum 16:00-18:00 Klavier
Tanzraum 16:00-17:30 Spielgruppe (Kinder 1-3.)
Kreativraum 16:15-17:00 Englisch für Kinder 2KI.
Sprachraum 17:35-1 8:30 Russisch als Fremdsprache
Sp raum 18:30-21:30 Deutsch Intensiv
DIENSTAG
Sprachraum 09:00-12:00 Deutschkurs 50+
Sprachraum 15:00-1 5:45 Russisch für Vorschulkinder
Sprachraum 15:50-1 6:35 Mathe und Logik. (Vorschulkinder)
Sprachraum 18:30-21 :30 Deutsch Intensiv (Erwachsene)
Kreativraum 18:00-21:00 EDV-Kurs +Bewerbungstraining
MITTWOCH
Sprachraum09:00-12:00 Englisch 50+
Sprachraum 16:00-17:30 Russisch für Kinder 2Kl.
Sprachraum 17:30-19:00 Nachhilfe (1-13 Kl.)
Tanzraum 16:00-17:30 Spielgruppe (1-3).
Kreativraum 15:30-16:15 Malen mit Sand (Kinder3-5 J.)
Musikraum 15:30-17:00 Sprachkurs für Berufseinsteiger
inkl. Betriebspraktikum
ur OA
DONNERSTAG
Sprachraum 09:00-12:00 Deutschkurs 50+
Sprachraum 16:00-16:45 Englisch für Vorschulkinder
Kreativraum 16:00-16:45 Origami (Kinder 3-5)
Kreativraum 16:50-17:35 Origami (Schulkinder)
Kreativraum 18:00-20:00 EDV- Kurs +Bewerbungstraining
FREITAG
Sprachraum 16:00-17:30 Russisch für Kinder 3Kl.
Tanzraum 17:30-19:00 Hip Hop (Schulkinder)
Kreativraum 15:30-16:15 Kreatives Malen (Kinder 3-5 J)
Kreativraum 16:30-18:00 Kreatives Malen (Kinder ab 6 J.)
Sprachraum 17:30-1 8:30 Projekt „Zauberwald"
Kindermusical
SAMSTAG
Tanzraum 09:30-10:15 Ballett ] Kl.
Tanzraum 10:20-11:20 Ballett 2 Kl.
Büro-Raum 10:00-10:45 Klavier
Kreativraum 18:00-20:00 Frauen Club
L dugen ar. Peöes,
Auszug aus dem Vereinsregister inkl. Satzung des Vereins
13281 Zeichen
F
%
%
Amtsgericht Münster
‚Amtsgericht Münster 48149 Münster Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Gerichtsstr. 2-6
48149 Münster
Frau Telefon 0251 494-0
Nat i Durchwahl 0251 494-2300
al a Krukov Telefax 0251 494-2580
Borkenfeld 6 Bearbeiterfin: Leve
48161 Mün
Mü ster Datum: 18.06.2009
Aktenzeichen:
VR 4846
{bei Antwort bitte angeben)
Sprechstunden:
Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie Mo. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Intemet: www.ag-muenster.nrw.de
Vereinsregister des Talant e.V., Münster
Eintragung im Vereinsregister
Anlage
Eintragungsnachricht
Sehr geehrte Frau Krukov,
auf dem Registerbiatt VR 4846 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung
erfolgt.
Die Urschrift der Satzung mit der Bescheinigung der Eintragung erhalten Sie
anliegend zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Leve
Justizamtfrau
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam.
Das Handelsregister ist jetzt auch bundesweit Online.
Eine einfache und kostensparende Möglichkeit, Informationen aus dem Handelsregister bundesweit
abzurufen, bietet das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Nähere Informationen zur Registrierung und zum Abruf finden Sie unter
www.handelsregister.de
Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 4846
4.
Nummer der Eintragung: 1
2
a) Name:
Talant e.V.
b) Sitz:
Münster
3, -
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Der erste Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein
gemeinsam.
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
1. Vorsitzende:
Krukov, Natalia, Münster, *19.08.1974
Schriftführerin:
Homann, Maria-Alexandra, Münster, *09.04.1976
Schatzmeisterin:
Bröse, Irina, Münster, *30.10.1973
4.
a) Satzung:
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.04.2009.
5.
a) Tag der Eintragung:
18.06.2009
Leve
b) Bemerkungen:
Satzung BI. 6-9 d.A.
x
„iz und Geschäftsjahr
„er Verein führt den Namen „Talant‘.
- im Folgenden „Verein“ genannt-
2. Der Verein hat seinen Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Zusatz „eV“.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
$ 2 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des interkulturellen Austausches zur Unterstützung der sozialen
und kulturellen integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft sowie die Erweiterung der
gegenseitigen Kenntnis und Toleranz der Lebenswelten von Deutschen und Ausländern. Zu diesem
Zweck betreibt der Verein insbesondere Kinder- und Jugendarbeit und Förderung der Jugendhilfe.
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes zwischen den
unterschiedlichen Kulturen
- Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder
- Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und
Weiterbildungsveranstaltungen
- Unterstützung und Erarbeitung fremd- und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des
Völkerverständigungsgedankens.
- Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die Unterstützung
individueller Talente.
- Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche
- Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien.
Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsiand erworbener Bildungsabschluss
auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis führt, aber deren Kenntnisse
sonst für unsere Gesellschaft verloren wären.
- Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht verlassen
wollen oder können.
2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen,
Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (8 51 ff AO).
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des
Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
$ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, sofern sie sich den Zielen des Vereins
verbunden fühlt.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus
Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die
sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins
in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
„ıtglied werden Personen ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient
„‚. haben. Hierfür ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten
wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen
teilnehmen.
& 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie
haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck -auch in der Öffentlichkeit- in
ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
$ 5 Beginn/ Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand
ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem /der Antragsteller/in mitzuteilen.
Neue Mitglieder erhalten nach drei Monaten Stimmrecht in der Mitgliederversammiung.
Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen,
spätestens sechs Wochen vor Ablauf des gewünschten Monats der Ummeldung, dem Vorstand schriftlich
mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand
“ erklärt werden. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des Folgemonats.
Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann
ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den
Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus wichtigem Grund wird durch die Mitgliederversammlung mit
einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes bei rückständigen Beiträgen von 6 Monaten entscheidet der
Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem
Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt
hiervon unberührt.
$ 6 Mitgliedsbeiträge
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen ist die
jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
$ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
E
‚giiederversammiung
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
«Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
«Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
«Entlastung des Vorstands,
«(im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
«über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie Auflösung des Vereins zu bestimmen,
edie Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen
Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber
einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die
Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig
festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu
umfassen:
«Bericht des Vorstands,
«Entlastung des Vorstands,
eWahl des Vorstands,
«Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende
Geschäftsjahr,
„Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von
Beitragsordnungen,
«Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte
Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammiung
mitgeteilt werden.
Spätere Anträge -auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge- müssen auf die
Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es
das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der
stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom
Vorstand verlangt.
6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der
Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der
Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll
kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
89 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18.
Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammiung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenenthaltungen
bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestelite Antrag als abgelehnt.
4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handzeichen oder Zuruf.
5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der
erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
„rstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender
2. Schriftführer
3. Schatzmeister
Sie werden von der Mitgliederversammiung auf unbestimmte Zeit gewählt. Ein Widerruf ist nur aus
wichtigem Grund zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis ein entsprechender Nachfolger
von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und
kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung
oder Vorbereitung einsetzen.
3. Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die Schatzmeister In und der/die
Schriftführer In. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Darunter
muss immer der erste Vorsitzende sein.
4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens zwei Mitglieder anwesend sind, oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der
Antrag als abgelehnt.
5. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei
vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
$ 11 Auflösung des Vereins/ Wegfall des bisherigen steuerbegünstigten Zweckes
1. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erfolgt die Liquidation durch die zum
Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder, soweit die
Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.
2. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen an die
Stadt Münster zwecks Verwendung für die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung
am 11.04.2009 beschlossen.
Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:
Mi 5
Mnamt
a en
IR
Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes
15510 Zeichen
ws
m* Finanzamt
| A ö ww:
\S Münster-Außenstadt
EN
Finapzverwaltung NRW_4813$ Münster
Frau Natalia Krukov
i. Hs. Talant e. V.
Rüschhausweg 149
48161 Münster
als gesetzliche Vertreterin
für Talant e.V.
Steuernummer / Geschäftszeichen: 336/5827/6731
(Bitte in jeder Antwort angeben.)
Sehr geehrte Frau Krukov,
VERSANDTECHNISCHES BEIBLATT
Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5827/6731
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster
Bescheid
für 2011 über
Frau
Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149 "
48161 Münster und Solidaritätszuschlag
als gesetzliche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Festsetzung
Körperschaft- Solidaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag
Testoeserzt werden ee
Abrechnung in €
nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind
bereits gezahlt
Ihr Konto ist ausgeglichen.
Besteuerungsgrundlagen
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . . Fa Eee e
Gesamtbetrag der Einkünfte... 222mm. nn LEI LLL.I.. Pa o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . 2 2 2 2 22m nn nn 0
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen von...» 2 2 2 en. O0..2.2.2.20.00
Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . . 2 2 2 nn m non nn o
*:22* Fortsetzung Siehe Seite 2 *****
Konten der Finanzkasse: Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk Dortmund
Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE59I 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440
Internet unter www.finanzamt.nrw.de
>>> WinGF <<< *9.927*
Bescheid für 2011 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015
r- weitere Informationen
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr No 13.30-17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nahverkehrsanbindung:
Buslinie 5 bis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"
um >>> WinGF <<< *9.928*
Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5827/6731
{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster
Bescheid
zum 31.12.2011
Frau
Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149
48161 Münster von Besteuerungsgrundtagen nach
$ 27 Abs. 2 KStG
als gesetzliche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Feststellung
Art der Feststellung
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AD unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Feststellung
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG
Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2011 . 2 2 2 2 nn nn m m o
Rechtsbehelfsbelehrung
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Ein Einspruch st jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängtg ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektrönisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.
Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Em-
pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder im Feststeilungsbescheid gemäß
& 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
über das EisterOnlinePortal (www.elsteronline.de) zu übermitteln.
>>> WinGF <<< *9,929*
Finanzamt Münster-Außenstadt . 48153 Münster 17.09.2015
Steuernummer 336/5827/6731
Talant e.V.
Rüschhausweg 149
48161 Münster
Anlage 1 zum Bescheid
für 2011 über
die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundiagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG
Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises
Vorspalte steuerliches Sonder-
Eintagekonto ausweis
Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Bestand gemäß $ 28 Absatz 1 Satz 3 und 4 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Endbestände zum Schluss des
Wirtschaftsjahres . .
ey
>>> WinGF <<< *9.9390*
Fr oamaseatiı MUISiTI TAUDEIDLAUL 401995 WMUIDABT IK .WUDIHEUID
Verantagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5327/8731
{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729- 145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6123, 48136 Münster Fi
Bescheid
für 2012 über
Frau
Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149 \ -
48161 Münster und Solidaritätszuschlag
als gesetzliche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Der Bescheid ergeht nach $: 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Festsetzung
Körperschaft- Solidaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag
€
€
festgesetzt werden
Abrechnung in €
nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind
bereits gezahlt
Ihr Konto ist ausgeglichen.
Besteuerungsgrundiagen
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . » 2 2 2 2 nn nn nn re [e)
Gesamtbetrag der Einkünfte . nn o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . » 2 2 2 >22 rn rer °
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen Von. . 2 2 2 2 nun... [oe o
Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . » 2 22 Nm m nn nn [e}
*22** Fortsetzung Siehe Seite a nat
Konten der Finanzkasse: Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk ‚Dortmund
Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE59 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440
Internet unter wuw.finanzamt.nrw.de
m, WinGE <<< *9.931*
Bescheid für 2012 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015
weitere Informationen
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr No 13.30-17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nahverkehrsanbindung:
Busiinie 5 bis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"
um >>> WinGf <<< *9.932*
Veranlagungsbezir«k 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5827/6731
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster n
Bescheid
zum 31.12.2012
Frau
Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149
48161 Münster von Besteuerungsgrundlagen nach
$ 27 Abs. 2 KStG
als gesetziiche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Feststellung
Art der Feststellung
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
£
\
Feststellung
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG
Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2012. 2.2 2: En m mn nenn °
Rechtsbehelfsbelehrung
* Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur. Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.
Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder. gegen Em-
„ pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
( Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder: im Feststellungsbescheid gemäß
8 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen .die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
“ über das ElsterOnlinePortai (www.eisteronline.de) zu übermitteln.
>>> WinGF <<< *9.933*
Finanzamt Münster-Außenstadt 43153 Münster
Steuernummer 336/5827/86731
Talant e.V.
Rüschhausweg 149
48161 Münster
Anlage 1 zum Bescheid
für 2012 über
die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG
Ermittlung des steuertichen Einiagekontos und des Sonderausweises
Vorspalte steuerliches
Einlagekonto
Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . .. . 22 2 2 nen. o
Bestand gemäß 8$ 28 Absatz 1 Satz 3 und 4 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .
Endbestände zum Schluss des
Wirtschaftsjahres . .
>>> WinGF <<< *9.934*
FE oO.
14.09.2013
Sonder-
ausweis
Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Eberti-Str. 46
Steuernummer 335/5827/6731
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729-145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster „
Bescheid
für 2013 über
Frau
Natalia Krukov Körperschaftsteuer
Rüschhausweg 149
48161 Münster und Solidaritätszuschlag
als gesetzliche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 N) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
( Festsetzung
Körperschaft- Soltdaritäts- Insgesamt
steuer zuschlag
€
€
festgesetzt werden
Abrechnung in €
nach dem Stand vom 10.09.15
abzurechnen sind
bereits gezahlt
Ihr Konto ist ausgeglichen.
Besteuerungsgrundiagen
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
{ € €
Einkünfte aus
Gewerbebetrieb . . . . . - be}
Gesamtbetrag der Einkünfte . o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen...» 2 nn 2 nn nennen 0
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen von. . „2... ee. | EEE o
Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer . . » » 2 nme nee o
*++2* Fortsetzung siehe Seite 2 *****
Konten der Finanzkasse: . Kreditinstitut:
Spk Münsterland Ost
IBAN DE3O 4005 0150 0095 0310 01 BIC WELADED IMST
BBk Dortmund
Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DES9 4400 0000 0040 0015 01 BIC MARKDEF 1440
Internet unter www.finanzamt .nrw.de
>>> WinGF <<< +9,935*
Bescheid für 2013 überKörperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
vom 17.09.2015
weitere Informationen —
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten allgemein Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr
Mo 13.30-15.00 Uhr Mo 13.30-17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nahverkehrsanbindung:
Buslinie 5 Dis Haltestelle "Friedrich-Ebert-Platz"
f
\
um >>> WinGF <<< *9.936*
Veranlagungsbezirk 007 Friedrich-Ebert-Str. 46
Steuernummer 336/5827/873?
{Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/9729- 145827
Telefax 0800 10092675336
Finanzamt, Postfach 6129, 48136 Münster r
Bescheid
zum 31.12.2013
Frau
Natalia Krukov über die gesonderte Feststellung
Rüschhausweg 149
481613 Münster von Besteuerungsgrundlagen nach
$ 27 Abs. 2 KStG
als gesetzliche Vertreterin von
Talant e.V.
Rüschhausweg 149, 48161 Münster
Feststellung
Ü Art der Feststellung
N Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AD unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Feststellung
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. $ 27 KStG
Es wird festgestellt:
das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2013 . . 2 2 2 En nn nn [}
Rechtsbehelfsbelehrung
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen
Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag
nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es set denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist.
Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Em-
, pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
( Soweit das Finanzamt diesem Bescheid die im Vorjahresbescheid oder im Feststellungsbescheid gemäß
$ 36 Abs.7 KStG getroffenen Feststellungen zu Grunde gelegt hat, kann dieser Bescheid nicht mit
der Begründung angefochten werden, die dort getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Dieser
Einwand kann nur gegen die erstbezeichneten Bescheide erhoben werden.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
über das ElsterOnlinePortal (www.elsteronline.de) zu übermitteln.
>>> WinGF <<< +9.937*
FINANZAanT MUNSTETTAUSENSTAUL +50195 MUNDIGI
Steuernummer 338/5827/6731
Talant e.V.
Rüschhausweg 149
481561 Münster
Anlage 1 zum Bescheid
für 2013 über
die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
gemäß $ 27 Abs. 2 KStG
Ermittiung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises
Vorspalte steuerliches
Einlagekonto
Bestand gemäß $ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .
Bestand gemäß $ 28 Absatz 1 Satz 3.und 4 KStG
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres . . .... -
Endbestände zum Schluss des
Wirtschaftsjahres . . 2... 2 Er nr ne oO.
>>> WinGF <<< *9.938*
IT.VD.LUIG
Sonder -
ausweis
Antrag auf Anerkennung
7958 Zeichen
Integration, Kultur, Bildung und Sport TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ® Tel.: 0251-14 47 6892 » Fax: 0251- 14 47 68 94* TA L A N T., e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de Der Antrag auf Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe em. 8 75 SGB VIll gem. $ 9, A n e 75 Gn SO Antragstellerin: Natalia Krukov, geb. 19.08.1974 Un. 4, M / DS Anschrift: Borkenfeld 6, 48161 Münster apa tür, 7A r ‚Tag [7 9, 1. Vereinsname: Talant e.V. 2 f 2. Anschrift und Telefonnummer: 48161 Münster, Borkenfeld 6, Tel.: 0251/14 47 68 92 3. Zweck und Ziele des Vereins sind: Zweck des Vereins ist die Förderung des interkulturellen Austausches zur Unterstützung der sozialen und kulturellen Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft sowie die Erweiterung der gegenseitigen Kenntnis und Toleranz der Lebenswelten von Deutschen und Ausländern. Zu diesem Zweck betreibt der Verein insbesondere Kinder- und Jugendarbeit und Förderung der Jugendhilfe. Ziele unseres Vereins sind: Im Bereich Integration, Erziehung, Bildung und Kultur: - Förderung und Durchführung von Kulturveranstaltungen zur Pflege des Kontaktes zwischen den unterschiedlichen Kulturen - Organisation von Informationsveranstaltungen zum Abbau stereotyper Fremdbilder - Förderung der Bildung durch Planung und Durchführung von Sprachkursen und Weiterbildungsveranstaltungen - Unterstützung und Erarbeitung fremd- und mehrsprachiger Beiträge zum Transport des Völkerverständigungsgedankens. - Förderung von Persönlichkeit und Ausdrucksfähigkeit junger Menschen durch die Unterstützung individueller Talente. - Sozialpädagogische Förderung und Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche - Beratung und Hilfe für Migranten/Migrantinnen und deren Familien. E Einbindung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, deren im Herkunftsland erworbener Bildungsabschluss auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht in ein Beschäftigungsverhältnis führt, aber deren Kenntnisse sonst für unsere Gesellschaft verloren wären. - Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die ihre häusliche Umgebung nicht verlassen wollen oder können. 1 Integration, Kultur, Bildung und Sport TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ® Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94» TA L A N 1% e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de Im Bereich Sport und Gesundheit: - Integration durch Sport — Förderung sportlicher Aktivitäten aller Art bei den Kindern und Jugendlichen - Präventive Gesundheitsförderung (vorzugsweise mit Sportorientierung) bei Kindern und Jugendlichen 4. Organisationsform: Gemeinnütziger Verein Sport- und Kulturverein „TALANT“ e.V. Vorstand Sport Bildung Kultur Volleyball Sprachen Seniorentreff Fußball Tanz Kochkurse Sommerlager Musik Ausstellungen Gesang und Theater Aufführungen Kunst und Malerei Kinderzeitung „Kleine Logik und Mathestudio Brücke" Nachhilfe Literaturabende Computerkurse 9+ J. Kinderspiel- und Lerngruppe 5. Vorstandsmitglieder: Natalia Krukov, 19.08.1974, Diplom- Grundschullehrerin (RU), 48161 Münster, Borkenfeld 6 Alexandra Homann, 09.04.1977, Sozialpädagogin, 48161 Münster, Borkenfeld 10 Alexander Redkin, 21.11.1975, Diplom- Elektroingenieur, 48161 Münster, Borkenfeld 6 6. Zahl der Mitglieder: Mitgliederzahl beträgt 62 Mitglieder. Integration, Kultur, Bildung und Sport TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ® Tel.: 0251-14 47 68 92 ® Fax: 0251- 14 47 68 94 TA L A N I) e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de 7. Höhe des monatlichen Beitrages: von 15€ bis 50 €, je nach Kurs 8. Sachbericht über die Tätigkeit Seit der Vereinsgründung führen wir sportliche und kulturelle Projekte durch. Diese Projekte bieten wir für alle Generationen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) an. Über unsere Aktivitäten wurde bereits viel in der Presse (‚Westfälische Nachrichten“ und „ Münstersche Zeitung‘) geschrieben, unter anderem haben wir Ausstellungen, Konzerte, Kurse, Turniere veranstaltet. 9. Aktuelle Aktivitäten des Vereins Zu den laufenden Projekten des Vereins zählen: Im Bereich Sport und Gesundheit in Münster: In Kooperation mit dem Sportamt Münster wurde eine Sporthalle angemietet (in der Melanchthon-Grundschule Münster). * Volleyballmannschaften: - Eine Herren-Volleyballmannschaft (15 Teilnehmer im Alter von 22 - 50 Jahre) * Fußballmannschaft ( 12 Jugendlichen) Im Bereich Integration, Erziehung, Bildung und Kultur: In der Kooperation mit La Vie- Treffpunkt Gievenbeck in Münster * Russisch für Jugendlichen (25 Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren) + Tanzgruppen Hip Hop (10 Kinder bis 17 Jahren) Ballett (20 Kinder bis 10 Jahren) ° Musikgruppe Klavier (8 Kinder bis 15 Jahren) Chor (8 Kinder ab 6 J. und 6 Erwachsenen) * Kinderspiel- und Lerngruppe Kinderspiel- und Bastelgruppe beschäftigt sich mit den Kindern im Alter von 4 bis 7 Jahren (8 bis 12 Kinder). In Rahmen dieser Gruppe können die Kinder neue Lieder, Geschichten und Gedichte in zwei Sprachen (Russisch und Deutsch) kennen lernen, interessante und auch fördernde Aufgaben lösen, basteln und spielen. Der Unterricht verläuft in zwei Sprachen (Russisch und Deutsch) und dauert zwei volle Stunden. ) I) Integration, Kultur, Bildung und Sport TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 * 48161 Münster ® Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94 TA L A N pe e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de * Computerkurse (6- 8 Jugendlichen ab 10 Jahren) + Sprachkurse (25 Kinder ab 6 Jahren) ° Kunst Malerei (8 Kinder ab 5 Jahren) Sandmalerei (6 Kinder ab 7 Jahren) Basteln (8 Kinder ab 8 Jahren) * Mathe und Logik (8 Kinder bis 10 Jahren) ° Nachhilfe (8 Kinder bis 16 Jahren) 10. Unsere ehrenamtliche Mitarbeiter: « Frau Natalia Krukov ‚ Dipl.- Grundschullehrerin (Ru), 39 Jahre alt, Kursleiterin (Basteln, Russisch, Mathe und Logik) * Frau Natalia Morozowa, Dipl.- Bühnentechnik und Kunstlehrerin (Ukraine), 41 Jahre alt (Kreatives Malen, Sandmalerei) « Frau Margarita Rozhdestwenskaya, Dipl.- Management, 37 Jahre alt (Theaterstudio, Kochkurs) * Herr Ivan Malgin, Dipl.- Klavierlehrer (Ru), Student bei der Westf. Musikakademie, 25 Jahre alt (Musikstudio) * Herr Markus Kerkeling, Dipl.- Englischlehrer,45 Jahre alt (Sprachkurse) * Herr Dirk Kampschäfer, 49 Jahre alt, (Computerkurs für Jugendlichen und Erwachsene, Nachhilfe) « Frau Tatjana Wolf, 36 Jahre alt, (Redaktion Zeitung „Most“ und Kinderzeitung „Mostik“, Literaturabende, Seniorentreff) + Herr Alexander Redkin, 37 Jahre alt (Volleyball/ Fußball) * Frau Olga Fortunatova, 39 Jahre alt (Tänze, Ballett, Hip Hop) « Frau Joanna Gribut, Dipl.- Sozialpädagogin (FH Münster), 42 Jahre alt (Kinderspiel- und Lerngruppel) Es wird eine Ehrenamtliche Arbeit geleistet, die zu Partizipation führt. Integration, Kultur, Bildung und Sport TALANT e.V. ® Borkenfeld 6 48161 Münster ® Tel.: 0251-14 47 68 92 » Fax: 0251- 14 47 68 94° TA L A N T., e-Mail: talantev@gmail.com * www.talant-ev.de 11. Unsere Kooperationspartner Zu den Kooperationspartnern unseres Vereins zählen: « La Vie- Treffpunkt Gievenbeck, Stadt Münster * Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland « JSDR- Jugend- und Studentenring der Deutschen aus Russland « Integrationsrat der Stadt Münster « Fachwerk in Münster- Gievenbeck ° MUM, Stadt Münster « VIRA e.V., Düsseldorf « Neue Zeiten e.V., Warendorf ® Unsere Welt e.V., Rheine * Westdeutscher Volleyball Verband e.V., Dortmund ° Sportamt Münster « Bürgerhaus Kinderhaus Münster « Kontakt e.V. in Schwerin « WVV (Westdeutscher Volleyball Verband ) * Landessportbund NRW « Sozialamt Stadt Münster « Koordinierungsstelle für Migration und Angelegenheiten « Albatros in MS- Albachten Unter www.talant-ev.de kann man noch mehr über uns erfahren. Anlagen: Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Vereinsregisterauszug, Artikeln über den Verein in der Presse, Flyer. Über eine positive Entscheidung würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Natalia Krukov Tel.: 01573-72 61 510 talantev@gmail.com
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Gerichtsstraße 2
- Friedrich-Ebert-Straße 46
- Rüschhausweg 149
- Friedrich-Ebert-Platz
- Borkenfeld 6
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0248/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37