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0377/2025

Kunststoffrasen-Belagserneuerung auf der Sportanlage Eythstraße in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 22.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.1.1

Anlage 01 Luftbild

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 03 Kostenberechnung

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Anlage 02 Zustandsbericht

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Beschlussvorlage Ausschuss

10628 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 0377/2025 
Freigabedatum 22.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kunststoffrasen-Belagserneuerung auf der Sportanlage Eythstraße in Köln-Kalk  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung im Sport-
ausschuss, mit der Durchführung von Sanierungsarbeiten auf der Sportanlage Eythstraße ba-
sierend auf der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung. 
Die Sanierungsarbeiten beinhalten die Kunststoffrasen-Belagserneuerung bei einem Groß- 
und einem Kleinspielfeld und die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen für den Sportbe-
trieb. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 252.000,- € brutto. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2025 Aufwandsermächtigungen in 
Höhe von 252.000,- € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
Sportausschuss 22.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  252.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Die Sportanlage Eythstraße ist im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Verein SC 
Borussia Köln-Kalk 05 e.V. vermietet. Die Sportanlage verfügt über ein Kunststoffrasen-Groß- 
und -kleinspielfeld sowie eine Asphaltfläche mit Streetballanlage. Die Sportanlage wurde im 
Jahr 2016 durch die Stadt Köln generalsaniert. 
 
Der Kunststoffrasenbelag weist für sein Alter von neun Jahren einen vergleichsweise hohen 
Verschleiß auf. Die Kunststoffrasenflächen sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand 
(s. Anlage 02). Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität beabsich-
tigt die Verwaltung den Austausch des bestehenden Kunststoffrasenbelags. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung 
Sportstättenbau und -pflege, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungs-

3 
verzeichnisses erstellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die ge-
samte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 252.000,- €. 
 
Im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen im 
Jahr 2025 Mittel in Höhe von 252.000 € zur Verfügung. 
 
Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den 
Betrieb der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Zudem würde durch eine Weiternutzung 
auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags und der Laufbahn in 
Mitleidenschaft gezogen, wodurch ein noch größerer und kostenintensiverer Sanierungsbe-
darf entstehen würde. Der Kunststoffrasen wird mit Kork/Quarzsand verfüllt. Die Planung, 
Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026: 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 
23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen 
Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben 
zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun-
gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen 
Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung 
entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. 
 
Für Belagserneuerungen von Kunststoffrasenplätzen sind im Haushaltsplan 2025/26 in Teil-
planzeile 13 „Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ entsprechende Finanzmittel veran-
schlagt. 
 
Kunststoffrasenflächen haben gemäß dem Fachbericht Kunststoffsportböden (Ausgabe 2022) 
der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) eine „be-
grenzte Haltbarkeit von ca. 10 bis 15 Jahren“. Wie der Zustandsbericht (Anlage 02) zeigt, ist 
bei der vorliegenden Sportanlage der obere Kunststoffrasenteppich dringend auszutauschen, 
um die Verkehrssicherheit sowie den Trainings- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.  
 
Laut Mietvertrag ist die Stadt Köln für Instandsetzungsarbeiten an Dach und Fach verantwort-
lich. Hieraus kann eine vertragliche Pflicht für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit 
abgeleitet werden. Des Weiteren wird die Sportanlage montags-freitags von 8:00 bis 16:00 
Uhr für den Schulsport zur Verfügung gestellt, womit ebenfalls eine rechtliche Verpflichtung 
vorliegt. 
 
Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si-
cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli-
chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt 
mit derartigen Instandsetzungsmaßnahmen für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt der 
Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensportan-
gebotes in Köln. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver-
schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 
 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es 
schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. 
Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör-

4 
perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge-
meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich 
dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.  
 
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Instandhaltungsmaßnahmen durch das Sportamt sich sehr negativ auf das kinder- und ju-
gendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken wird. Die 
Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch eingeschränkt oder bei einem 
völligen Wegfall der Sportanlagen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher ebenfalls zu 
erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder ein Wegfall der Verein-
sangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Herausforderungen 
zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden. Insofern ist die 
Instandsetzungsmaßnahme durch das Sportamt durchzuführen. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands 
weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur 
Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von 
Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit 
mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes-
serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig-
keit dienen: 
Füllstoff Kunstrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der 
Stadt Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und 
umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasen-
plätze nun ausschließlich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. 
Neben der geringeren Ausbringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den 
Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei 
der – soweit enthalten – Kunststoffe und Sand zurückgewonnen werden und diese anschlie-
ßend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und 
Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunterneh-
men) im Angebot dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Be-
richt inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit 
Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Dringlichkeit: 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel im Vorfeld ge-
prüft werden musste und dies nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Die Dringlich-
keit für den Beschluss ist gegeben, da der Belagswechsel im Jahr 2025 durchgeführt werden 
muss. Da die Dauer des Ausschreibungsverfahrens und die Lieferzeit des Kunststoffrasens 
berücksichtigt werden muss, ist ein frühzeitiger Beschluss erforderlich, um die Baumaßnahme 
noch im Jahr 2025 durchführen zu können. 
 
Anlagen 
01 Luftbild 
02 Zustandsbericht 
03 Kostenberechnung

Anlage 02 Zustandsbericht

2239 Zeichen

Seite 1 von 2 
Zustandsbericht Sportamt 
 
Kunststoffrasenspielfeld 
Eythstraße 
 
 
 1. Datum der Begehung 31.01.2025 
 2. Durchgeführt von 52 | 521/2 
 
 
Im Zuge der geplanten Belagserneuerung wurde eine Begehung des 
Kunststoffrasenspielfeldes durchgeführt um den Zustand zum o.g. Stichtag festzuhalten. 
 
Kunststoffrasensystem 
Der Kunststoffrasenplatz wurde 2016 fertiggestellt. Die brutto Platzgröße des 
Großspielfeldes beträgt 105 m x 67 m. Die des Kleinspielfelds 36 m x 22 m. 
 
Kunststoffrasensystem: 
Teppich: Trofil, TexTurf 38/20/117 
Füllstoff: 25 kg Quarzsand; 4 kg EPDM Neugranulat Ecolgreens (Fa. Prismi S.v.l.) 
Elastifizierende Schicht: BSW ET 35 mm 
 
Zustandsbeschreibung 
Am 31.01.2025 wurde der Kunststoffrasenplatz durch Mitarbeiter des Sportamts in 
Augenschein genommen und alle sichtbaren Beschädigungen dokumentiert. Ein Lageplan 
mit Fotodokumentation der vorgefundenen Schadstellen liegen als Anlage bei. 
 
An mehrere Fugen an denen die Kunststoffrasenbahnen miteinander verklebt sind, löst sich 
der Kleber vom Nahtband. Es entstehen sogenannte „offenen Nähte“. Auf dem gesamten 
Großspielfeld und dem Kleinspielfeld sind offene Nahtstellen festzustellen. Weiterhin sind 
Löcher im Belag vorzufinden. 
Bei beiden Torräumen und Teilen der Strafräume wurden Schadstellen mit einem anderen 
Kunststoffrasenteppich ausgebessert. Zwischen den ausgebesserten 
Kunststoffrasenbereichen und dem alten Kunststoffrasenteppich gibt es eine sicht- und 
deutlich spürbare Höhendifferenz aufgrund der unterschiedlichen Faserlängen. 
 
Die Fasern des Kunststoffrasens zeigen über den gesamten Platz starke 
Verschleißerscheinungsformen auf. Zahlreiche abgebrochene Fasern liegen bereits in den 
Entwässerungsrinnen. 
 
Zusammenfassung. 
Der Kunststoffrasenteppich mit EPDM-Kunststoffgranulat weist zahlreiche 
Verschleißerscheinungen auf. Die Zerfaserung hat an mehreren Bereichen eingesetzt. 
Abgerbochene Fasern sind in der umlaufenden Entwässerungsrinne zu finden. 
Offene Nähte, Löcher und Höhendifferenzen im Kunststoffrasenspielfeld stellen zudem 
Unfallgefahren dar.

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Lageplan mit Fotodokumentation 
   
Legende: 
 
  Offene Nahtstelle 
 
  Überstehende Fasern 
 
  Brandschaden 
 
  Loch im Belag

Beratungsverlauf (2)

22.05.2025 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0377/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.05.2025
Erstellt
31.01.2025 15:42