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V/1029/2004

Scharnhorststraße - Einrichtung einer Fußgängerquerung in Höhe Sperlichstraße

Vorlage 10.12.2004

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 27.01.2005, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

2200 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Scharnhorststraße - Einrichtung einer Fußgängerquerung in Höhe Sperlichstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Planung von 01/04 zur Einrichtung einer Fußgängerquerung auf der Scharnhorststraße in H ö-
he der Sperlichstraße wird zugestimmt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 16.000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1051.5 Bauk. Str. kl. Verkehrsberuhi-
gungsm. im Bezirk Mitte 
2005 35.172,55 Übertrag aus 
2004 
     
 
Insgesamt: 35.172,55  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1029/2004 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Mit der Anregung der SPD-Fraktion vom 20.07.2004 (lfd. Nr. 101/04) in der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte wurde die Verwaltung beauftragt, für den Kreuzungsbereich Scharnhorststraße/ 
Sperlichstraße/ Platz der Weißen Rose eine Schulwegsicherung zu erarbeiten. 
 
Die Scharnhorststraße ist eine stark frequentierte Achse mit ca. 560 – 729 Kfz und ca. 130 Rad-
fahrern in den Spitzenstunden. 
 
Zudem besteht im Knotenpunkt eine hohe Frequentierung durch den Schüler- und Studentenver-
kehr. 
 
Die Scharnhorststraße verfügt in dem genannten Bereich über eine ausreichende Breite von  
10,15 m , so dass der Einbau einer Mittelinsel in Verbindung mit einem Fußgängerüberweg (FGÜ) 
eine geeignete Maßnahme darstellt, die ohne größere Eingriffe im Bestand umgesetzt werden 
kann. 
 
Die Kosten für den Fußgängerüberweg und die Mittelinsel betragen ca. 16.000,00 €.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme kann aus der Haushaltstelle „Bauk. Str. kl. Verkehrsberuhi-
gungsm. im Bezirk Mitte“ erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
 
 
Anlagen: 
 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Scharnhorststraße
  • Sperlichstraße
  • Platz der Weißen Rose

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1029/2004
Typ
Vorlage
Datum
10.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37