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2592/2024

Umzug Neuland e.V.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2024, TOP 7.3.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4128 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2592/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 
 
Umzug Neuland e.V. 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 die Grünen in 
der BV 2 vom 25.04.2024 betreffend Umzug Neuland e.V. 
 
Der Verein Neuland e.V. ist im Januar vom alten Standort an der Alteburger Straße  
zum neuen Standort Koblenzer Straße umgezogen. Dazu bittet die Fraktion Bündnis 90 
/ Die Grünen um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 die Grünen AN/0671/2024 
 
1. Gibt es einen langfristigen Pachtvertrag zwischen der Stadt Köln und Neuland 
e.V. für das Gelände an der Koblenzer Straße? Wenn ja, kann der Vertrag der BV 
2 zur Kenntnis vorgelegt werden? Wenn nein, warum konnte bisher kein entspre-
chender Vertrag geschlossen werden?  
 
Antwort: Der bestehende Beschluss des Ausschuss Umwelt und Grün vom 07.06.2016 
(0514/2016) sieht einen Pachtvertrag für Urban Gardening in öffentlichen Grünflächen 
und Parks nur in Ausnahmefällen vor. Der Beschluss besagt, dass öffentliche Grünflä-
chen und Parks allein für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern  sind und pri-
vater Gartenbau (Urban Gardening) dort nicht zu gestatten ist. Der Beschluss des Aus-
schusses Umwelt und Grün vom 28.11.2019 (3117/2019) baut darauf auf. Die Verwal-
tung ist dem hier beschlossenen “Aktionsplan Essbare Stadt Köln” mit seinen Forde-
rungen, Ziele und Empfehlungen für Politik und Verwaltung soweit möglich gefolgt.  
Dem Neuland e.V. ist in 2022 aufgrund des städtischen Flächenbedarfs auf der Neu-
land-Altfläche eine Ausweichfläche auf nahe gelegenen Flächen angeboten worden, 
welche für das städtische Großprojekt GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd beplant werden. 
Siehe auch https://www.parkstadt-sued.de/die-reise-des-koelner-neuland-gartens.  
 
Derzeit bereitet di e Verwaltung die Beschlussvorlage „ Weiterplanungsbeschluss auf 
Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ für den Rat (Session 2446/2024) 
vor. Mit dieser Beschlussvorlage soll eine Teilfläche östlich der Bonner Straße innerhalb 
des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gemeinschaftsgarten in die hier neue öf-
fentliche Grünfläche integriert werden und so eine Grundlage für einen Pachtvertrag 
schaffen.

2 
 
Die heutige Situation ist im Bestand teils geprägt durch Bebauung oder anderweitige 
Nutzungen, welche für die Realisierung sowohl der Urban Gardeningfläche als auch der 
neuen Parkanlage benötigt werden. Ein Teil der geplanten zukünftigen Neuland -Flä-
chen im GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd ist heute noch bebaut. Ein Pachtvertrag muss 
daher zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für dieses Vorhaben schaffen, so 
dass eine tatsächlich bauliche Integration der Urban Gardeningfläche gemäß Vorent-
wurfsplanung GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd (2446/2024) zu einem späteren Zeitpunkt 
möglich ist.  
 
Nach erfolgter Beschlussfassung der  Vorentwurfsplanung wird die Verwaltung einen 
entsprechenden Pachtvertrag erarbeiten und dem Neuland e.V. vorlegen. 
 
2. Sind alle Versorgungsmedien (Wasser, Strom, Abwasser) verlegt und ange-
schlossen und welche Vereinbarungen gibt es dazu zur Übernahme der Kosten?  
 
Antwort: Insgesamt existieren keine Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und dem 
Neuland e.V. zu o.g. Anschlüssen.  
 
3. Sind auf dem Gelände Alteburger Straße noch vorbereitende Arbeiten zu ver-
richten bevor die Einrichtung des Interimsstandorts für die Europaschule begin-
nen kann?  
Wenn ja, was ist noch geplant und wann können die Arbeiten durchgeführt wer-
den?  
 
Antwort: Es ist vorgesehen, dass voraussichtlich im September 2024 eine Sondierung 
des Kampfmittelverdachtspunkts durchgeführt wird. 
 
4. Wann ist mit dem eigentlichen Beginn der Arbeiten zur Einrichtung des Inte-
rims zu rechnen und wann sollen diese abgeschlossen sein? 
 
Antwort: Die Verwaltung befindet sich aktuell im Vergabeverfahren zur Ausschreibung 
eines Totalunternehmers zur Ausführung der Leistung. Genaue Termine können erst 
nach Beauftragung genannt werden.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.11.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alteburger Straße
  • Koblenzer Straße
  • Bonner Straße

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Details

Aktenzeichen
2592/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.09.2024
Erstellt
26.08.2024 14:32