V/0382/2009
Jahresabschluss 2008 der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (HaMü)
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Beschlussvorlage
3931 Zeichen
V/0382/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Jahresabschluss 2008 der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (HaMü) Beratungsfolge 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Geschäftsfüh- rung der HaMü für das Geschäftsjahr 2008 (Anlagen 1 – 3) werden zur Kenntnis ge- nommen. 2. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der HaMü für das Geschäftsjahr 2008 durch den bestellten Wirtschaftsprüfer am 27.02.2009 der unein- geschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der HaMü folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der HaMü für das Geschäftsjahr 2008, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 9.314.829,77 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenem Jahresfehlbetrag von 1.445.399,62 € wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt. c) Aus der Kapitalrücklage wird ein Betrag von 1.445.399,62 € zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2008 entnommen. Der Bilanzverlust in Höhe von 22.750,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. d) Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner, Münster, gewählt. Vorlagen-Nr.: V/0382/2009 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0382/2009 II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Stadt Münster ist mit 92,09 % am Stammkapital der HaMü beteiligt. Nach § 12 Nr. 3 des Ge- sellschaftsvertrages der HaMü fällt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Ergebnisses in den Entscheidungsbereich der Gesellschafterversammlung. Für die Bestellung des jeweiligen Ab- schlussprüfers ist gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsrat zuständig. Die Auswahl des Abschlussprüfers obliegt hingegen gem. § 12 Nr. 13 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2008 der HaMü Das Ergebnis des Jahres 2008 der HaMü fällt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.445 T€ in ver- gleichbarer Größenordnung des Vorjahres (1.464 T€) aus. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2008 prognostizierten Ergebnis (1.623 T€) ergibt sich hingegen eine Verbesserung um 11,0 % (178 T€). Getrennt nach den Betriebsteilen musste die „Halle“ eine Erhöhung des Jahresfehlbetra- ges um 40 T€ auf 1.652 T€ hinnehmen, während die „Gastronomie“ einen Anstieg des Jahres- überschusses von 148 T€ auf 206 T€ verbuchen konnte. Die Umsatzerlöse beider Betriebsteile sind im Vorjahresvergleich gestiegen. Die Umsätze der „Gastronomie“ erhöhten sich um 260 T€ (9,7 %) auf 2.946 T€. Einen maßgeblichen Anteil daran hatten die Küchenumsätze mit einem Zuwachs von 40,7 % auf 1.064 T€. Die „Halle“ konnte eine Umsatzsteigerung von 8,9 % (461 T€) auf 5.614 T€ verzeichnen. Insgesamt erzielte die Gesell- schaft im Geschäftsjahr 2008 Umsätze in Höhe von 8.560 T€ (+ 721 T€ bzw. 9,2 %). Der Aufsichtsrat der HaMü hat in seiner Sitzung am 15.05.2009 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gemäß Ziffer 3 des o.a. Beschlussvorschlages zu entscheiden. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: • Bilanz zum 31.12.2008 • Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2008 • Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0382/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37