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V/0814/2021

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 26.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.11.2021, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

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Beschlussvorlage

2710 Zeichen

V/0814/2021
V/0814/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-West
Beratungsfolge
11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck
Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:
Verein/Institution Zuschusszweck Zuschusshöhe
Bläservereinigung Albachten
1921
100jähriges Vereinsjubiläum 400,00 €
Verein zur Förderung des
Kindergartens St. Josef e. V.
25jähriges Vereinsjubiläum 100,00 €
IOG Initiative Ortskern
Gievenbeck e. V.
Anschaffung von Weihnachtsschmuck und
Weihnachtsbeleuchtung
1.500,00 €
MuM Mehrgenerationenhaus
und Mütterzentrum e. V.
25jähriges Vereinsjubiläum 100,00 €
Tischfußballverein Boofken
Münster 08 e. V.
Errichtung einer Seniorenmannschaft, Kauf
und Beflockung von Sportausstattung
600,00 €
TSC Münster-Gievenbeck e. V. 50jähriges Vereinsjubiläum 200,00 €
Flohmarktteam Roxel Anschaffung von 25 Bierzeltgarnituren 2.000,00 €
Summe 4.900,00 €
2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck keine
Zuschüsse gewährt.
Verein/Institution Zuschusszweck
Verein zur Förderung des
Kindergartens St. Josef e. V.
Sommerfest
DJK Wacker Mecklenbeck e. V. Dankeschönfeier für Vereinsmitglieder
Bezirksverwaltung Münster-
West
04.11.2021
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Vennemann
T elefon:492-1642
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0814/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 4.900,00
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage).
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von
Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 27.10.2021
ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.
I. A.
gez.
Remmers
Anlagen:
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage A

Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0814/2021
Kurzüberblick
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter
Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die
Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur
Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die
Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-
West.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0814/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2021
Erstellt
26.10.2021 11:29