AN/0496/2020
Wohnen.Bezahlbar.Machen.: Bebaubare Grundstücke veröffentlichen – Baulandkataster einführen!
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SPD Antrag nach § 3
3679 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.04.2020 AN/0496/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 Wohnen.Bezahlbar.Machen.: Bebaubare Grundstücke veröffentlichen – Baulandkataster einführen! Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtent- wicklungsausschusses am 07.05.2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über bebaubare Grundstücke auf der städti- schen Internetpräsenz zu veröffentlichen. Darin sind insbesondere Baulücken und minder- genutzte Grundstücke aufzuführen. Die Übersicht ist regelmäßig zu aktualisieren. Begründung: In den Jahren 2018 und 2019 hat die Verwaltung Eigentümer von Baulückengrundstücken im Stadtgebiet innerhalb des Kölner Autobahnrings einschließlich der Stadtteile Holweide und Dellbrück angeschrieben, um auf eine Bebauung hinzuwirken. Stand 09/2019 lagen 16 Bau- anträge bzw. Bauvoranfragen für bis zu ca. 170 Wohneinheiten vor. Angesichts der in der Vorlage 1028/2015, StEK Wohnen/Neue Flächen für den Wohnungs- bau dargestellten Potentiale von 14.000 Wohneinheiten in Baulücken und Mindernutzungen ist diese Ausbeute sehr dürftig. Da die – weiterhin richtige – Einführung von Baugeboten für bauunwillige Grundstückseigen- tümer an der Ratsmehrheit von CDU, Grünen und FDP gescheitert ist, bleibt als weiteres Mittel ein in Köln altbekanntes marktwirtschaftliches Instrument auszuprobieren. Das Bauge- setzbuch hält die Möglichkeit bereit, ein sog. Baulandkataster zu veröffentlichen. - 2 - § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuchs bestimmt: „Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßenna- men und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich be- kannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuwei- sen.“ Zweck der Bestimmung ist es, den Baulandmarkt transparenter zu machen, um zur nachhal- tigen städtebaulichen Entwicklung die zügige Bebauung von im Innenbereich gelegenen Grundstücken zu erleichtern. Bauwillige erhalten bei Nachweis eines berechtigten Interesses beim Amt für Liegenschaf- ten, Vermessung und Kataster eine Auskunft zum Grundstückseigentümer. Dem ggf. vor- handenem Interesse eines Grundstückseigentümers, nicht behelligt zu werden, wird dadurch genüge getan, dass er einer Veröffentlichung seiner Grundstücksdaten jederzeit widerspre- chen kann. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Köln ein Baulückenkataster veröffentlicht. Die er- forderlichen Daten für die Wiederveröffentlichung liegen der Verwaltung aus den kürzlich erfolgten Anschreibewellen im Rahmen der Wiederaufnahme des Baulückenprogramms vor. Sie sind regelmäßig zu aktualisieren. Die Stadt Köln soll daher dem Beispiel vieler anderer Kommunen folgen und ein Baulandka- taster veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0496/2020
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 23.04.2020 11:46