3262/2019
Wilde Müllablageplätze
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3309 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 3262/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Wilde Müllablageplätze Von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurden in der Anfrage AN/0295/2019 folgende Fragen ge- stellt: 1. Gibt es ein, mit den Akteuren: Vermietungsgesellschaften, AWB, Stadtverwaltung, Jobcen- ter erstelltes Gesamtkonzept zum Thema Sperrmüll und wilde Müllkippen? Grundsätzlich gibt es bei den Themen Sperrmüll und wilden Müllablagerungen klare Aufgaben- verteilungen und eine Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Die Stadt Köln hat die Pflicht, illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken - sofern kein Verursacher bekannt ist - zu beseitigen und überträgt diese Aufgabe auf die AWB. Die Beseitigung erfolgt nur für punktuelle Anhäufungen nach vorheriger Meldung. Die Beseitigung erfolgt i.d.R. innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Illegal abgelagerte Sperr- müllablagerungen, bei denen kein Verursacher ausfindig gemacht werden kann, werden ebenfalls entfernt. Bei Sonderabfällen (z.B. Asbest oder Altöl) wird darüber hinaus das Umweltamt mit einbezogen und mit der Abholung beauftragt. In 2018 wurden stadtweit ca. 14.000 illegale Müllablagerungen gemeldet. Die AWB arbeitet daneben auch mit großen Wohnungsgesellschaften zusammen und führt in deren Auftrag u.a. zusätzliche (z.B. wöchentliche) Sperrmüllfahrten an ausgewähl- ten Standorten in Chorweiler durch. 2018 fand in Chorweiler vom 14.05.- 19.05.2018 die „Aktionswoche Müll“ mit verschiede- nen Angeboten statt. Der Fokus der Aktion lag auf den Themen Verpackungsmüll und Wertstofftrennung. Unter dem Motto „Chorweiler macht’s vor“ wurde informiert, sensibili- siert und zur richtigen Nutzung der Grauen, Blauen und Gelben Tonne animiert. Die Akt i- onswoche war Teil einer groß angelegten Kampagne zur Mülltrennung in Chorweiler, durch die die Menschen im Stadtteil angeregt werden, vermehrt Verantwortung für ihr di- rektes Umfeld, ihren Stadtteil und die Umwelt zu übernehmen. Durchgeführt wurde die Aktionswoche in Kooperation von: AWB Köln GmbH GAG Immobilien AG BGP Hausverwaltung ECE Projektmanagement Jugendamt Chorweiler und Bürgerzentrum Chorweiler. 2 2. Wird in allen Mietverträgen und Broschüren zur Wohnungssuche in Köln, auf die kostenlose Abholung Sperriger Abfälle hingewiesen und auch auf die Ordnungs- gelder bei widerrechtlicher Müllentsorgung? Erfahrungsgemäß weisen die meisten Hausverwaltungen im Rahmen der Hausordnung auf die Angebote der AWB hin. Auch versendet die AWB jährlich an alle Kölner Haushalte den Abfall- und Wertstoffka- lender und erreicht grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger Diese Broschüre informiert zu allen wichtigen Entsorgungsfragen und Leistungen, wie z.B. die Sperrmüllsammlung und die Bußgelder für wilden Müll. Darüber hinaus werden diese Informationen ebenfalls auf der Webseite (www.awbkoeln.de) und in der AWB -App präsentiert. Der AWB-Kundenservice und die AWB-Gruppenleiter vor Ort in den Bezirken stehen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten wer- den im Abfall- und Wertstoffkalender und auf der Webseite veröffentlicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3262/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.09.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 10:39