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3262/2019

Wilde Müllablageplätze

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3309 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3262/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
 
Wilde Müllablageplätze 
Von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurden in der Anfrage AN/0295/2019 folgende Fragen ge-
stellt: 
 
1. Gibt es ein, mit den Akteuren: Vermietungsgesellschaften, AWB, Stadtverwaltung, Jobcen-
ter erstelltes Gesamtkonzept zum Thema Sperrmüll und wilde Müllkippen? 
 
Grundsätzlich gibt es bei den Themen Sperrmüll und wilden Müllablagerungen klare Aufgaben-
verteilungen und eine Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. 
 
Die Stadt Köln hat die Pflicht, illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken - 
sofern kein Verursacher bekannt ist - zu beseitigen und überträgt diese Aufgabe auf die 
AWB. Die Beseitigung erfolgt nur für punktuelle Anhäufungen nach vorheriger Meldung. 
Die Beseitigung erfolgt i.d.R. innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Illegal abgelagerte Sperr-
müllablagerungen, bei denen kein Verursacher ausfindig gemacht werden kann, werden 
ebenfalls entfernt. Bei Sonderabfällen (z.B. Asbest oder Altöl) wird darüber hinaus das 
Umweltamt mit einbezogen und mit der Abholung beauftragt. In 2018 wurden stadtweit ca. 
14.000 illegale Müllablagerungen gemeldet. 
 
Die AWB arbeitet daneben auch mit großen Wohnungsgesellschaften zusammen und 
führt in deren Auftrag u.a. zusätzliche (z.B. wöchentliche) Sperrmüllfahrten an ausgewähl-
ten Standorten in Chorweiler durch. 
 
2018 fand in Chorweiler vom 14.05.- 19.05.2018 die „Aktionswoche Müll“ mit verschiede-
nen Angeboten statt. Der Fokus der Aktion lag auf den Themen Verpackungsmüll und 
Wertstofftrennung. Unter dem Motto „Chorweiler macht’s vor“ wurde informiert, sensibili-
siert und zur richtigen Nutzung der Grauen, Blauen und Gelben Tonne animiert. Die Akt i-
onswoche war Teil einer groß angelegten Kampagne zur Mülltrennung in Chorweiler, 
durch die die Menschen im Stadtteil angeregt werden, vermehrt Verantwortung für ihr di-
rektes Umfeld, ihren Stadtteil und die Umwelt zu übernehmen. Durchgeführt wurde die 
Aktionswoche in Kooperation von: 
 
 AWB Köln GmbH 
 GAG Immobilien AG 
 BGP Hausverwaltung 
 ECE Projektmanagement 
 Jugendamt Chorweiler und 
 Bürgerzentrum Chorweiler.

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2. Wird in allen Mietverträgen und Broschüren zur Wohnungssuche in Köln, auf die 
kostenlose Abholung Sperriger Abfälle hingewiesen und auch auf die Ordnungs-
gelder bei widerrechtlicher Müllentsorgung? 
 
Erfahrungsgemäß weisen die meisten Hausverwaltungen im Rahmen der Hausordnung 
auf die Angebote der AWB hin. 
 
Auch versendet die AWB jährlich an alle Kölner Haushalte den Abfall- und Wertstoffka-
lender und erreicht grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger  
 
Diese Broschüre informiert zu allen wichtigen Entsorgungsfragen und Leistungen, wie 
z.B. die Sperrmüllsammlung und die Bußgelder für wilden Müll. Darüber hinaus werden 
diese Informationen ebenfalls auf der Webseite (www.awbkoeln.de) und in der AWB -App 
präsentiert. Der AWB-Kundenservice und die AWB-Gruppenleiter vor Ort in den Bezirken 
stehen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten wer-
den im Abfall- und Wertstoffkalender und auf der Webseite veröffentlicht.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3262/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.09.2019
Erstellt
17.09.2019 10:39