V/0282/2023
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
1456 Zeichen
Anlage A zur V/0282/2023 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak- tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Berichtsvorlage
32556 Zeichen
V/0282/2023
V/0282/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
07.06.2023 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser War-
tezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung
gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2022 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar bis März 2023 - sofern möglich - ent-
sprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2023.
Jobcenter
09.05.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0282/2023
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Unter anderem sind mit der Gesetzes-
änderung die Regelbedarfe deutlich angestiegen, so erhöht sich beispielsweise der Anspruch eines
alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf nun 502 Euro. In Folge hat sich der Kreis der potentiell
anspruchsberechtigten Personen vergrößert.
Im Dezember 2022, vor Einführung des Bürgergeldes, haben in Münster 20.628 Personen in 10.383
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen, darunter 13.840 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte. Im aktuellen Berichtsmonat März haben in Münster hochgerechnet 20.940 Perso-
nen in 10.540 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1).
Das ist gegenüber Dezember ein Zuwachs um 312 Personen bzw.157 Bedarfsgemeinschaften. Im
Vergleich zum Vorjahresmonat liegt ein Zuwachs um 1.537 Personen bzw. 814 Bedarfsgemeinschaf-
ten vor. Die gleiche Entwicklung ist auf Landes- und Bundesebene zu beobachten.
14.050 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im März beim Jobcenter der Stadt Münster gemel-
det, davon waren 52,3 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der Ukraine,
gestiegen. Insbesondere aufgrund der ukrainischen Geflüchteten ist auch der Anteil der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit gewachsen, von 37,1 Prozent im
März 2022 auf 43,8 Prozent im März 2023. Nach einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Sommer
2022 aufgrund des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungs-
gesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2 zum 1. Juni bewegt sich die Zahl der Neuanträge von
Ukrainer*innen aktuell auf einem konstanten Niveau von 20 bis 30 Anträgen monatlich. Stand März
2023 sind 26,8 Proze nt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehö-
rigkeit Ukrainer*innen. Der Anteil von Ukrainer*innen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
beträgt 11,7 Prozent.
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Strukturdaten
- Prognose Januar
2023
Februar
2023 März 2023
Veränderung
Jan 23 zu
Mrz 23 März 2022
Veränderung
Mrz 22 zu
Mrz 23
Durchschnitt
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.455 10.504 10.540 0,8% 9.726 8,4% 10.088
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.771 20.868 20.940 0,8% 19.403 7,9% 20.115
Männer 10.266 10.314 10.349 0,8% 9.973 3,8% 10.118
Frauen 10.455 10.504 10.540 0,8% 9.418 11,9% 9.961
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.858 5.886 5.906 0,8% 5.300 11,4% 5.593
Männer 3.058 3.072 3.083 0,8% 2.805 9,9% 2.947
Frauen 2.783 2.796 2.806 0,8% 2.494 12,5% 2.634
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.936 14.001 14.050 0,8% 13.059 7,6% 13.479
15 bis 24 Jahre 2.522 2.508 2.494 -1,1% 2.358 5,8% 2.449
25 bis 54 Jahre 8.825 8.891 8.915 1,0% 8.232 8,3% 8.510
55 Jahre und älter 2.590 2.602 2.641 2,0% 2.469 7,0% 2.519
Deutsche 7.794 7.845 7.900 1,4% 8.213 -3,8% 8.021
Ausländer 6.142 6.156 6.149 0,1% 4.846 26,9% 5.457
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.336 3.291 3.245 -2,7% 3.435 -5,5% 3.419
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.652 6.685 6.679 0,4% 6.578 1,5% 6.578
15 bis 24 Jahre 1.226 1.229 1.214 -1,0% 1.208 0,5% 1.216
25 bis 54 Jahre 4.071 4.093 4.089 0,4% 3.996 2,3% 3.994
55 Jahre und älter 1.355 1.363 1.377 1,6% 1.374 0,2% 1.367
Deutsche 4.063 4.081 4.102 0,9% 4.291 -4,4% 4.180
Ausländer 2.589 2.604 2.578 -0,4% 2.287 12,7% 2.397
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.704 1.678 1.644 -3,6% 1.832 -10,3% 1.796
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.252 7.287 7.342 1,2% 6.470 13,5% 6.877
15 bis 24 Jahre 1.286 1.270 1.271 -1,2% 1.147 10,8% 1.226
25 bis 54 Jahre 4.732 4.780 4.808 1,6% 4.229 13,7% 4.500
55 Jahre und älter 1.234 1.238 1.263 2,4% 1.094 15,5% 1.151
Deutsche 3.719 3.754 3.789 1,9% 3.912 -3,1% 3.831
Ausländer 3.532 3.533 3.552 0,6% 2.558 38,9% 3.046
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.627 1.611 1.599 -1,7% 1.602 -0,2% 1.622
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Von Januar bis einschließlich März 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 16,71 Millionen Euro
für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein
Zuwachs um fast 30 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung
haben sich die Ausgaben um rund 15 Prozent auf 15,68 Millionen erhöht. Die hohen Ausgaben liegen
im Wesentlichen in der erhöhten Anzahl von leistungsberechtigten Personen und in de n durch die
Einführung des Bürgergelds gestiegenen Regelbedarfen begründet. Aber auch die allgemein erhöhte
Kostensituation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.
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V/0282/2023
Kennzahlen
- Prognose Januar
2023
Februar
2023 März 2023
Veränderung
Jan 23 zu
Mrz 23 März 2022
Veränderung
Mrz 22 zu
Mrz 23
Durchschnitt
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,54 5,56 5,60 1,2% 4,31 30,2% 4,62
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,54 11,10 16,71 12,92 29,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,23 5,22 5,23 0,0% 4,55 15,0% 4,74
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,23 10,45 15,68 13,67 14,7%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote beträgt in Münster seit Januar 2023 rechtskreisübergreifend 4,8 Prozent (siehe
Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2 verbleibt die Arbeitslosenquote mit 3,2 Prozent seit Jahresbeginn
ebenfalls auf einem konstanten Niveau. Die Jugendarbeitslosigkeit im R echtskreis SGB 2 liegt im
März 2023 bei 1,7 Prozent und ist damit gegenüber dem Vormonat unverändert geblieben. Auch im
Vormonat lag die Arbeitslosenquote der Jugendlichen bei 1,7 Prozent. Zum Vergleich: In Nordrhein-
Westfalen ist die Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB 2 mit durchschnittlich 3,7 Prozent
mehr als doppelt so hoch.
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Januar
2023
Februar
2023 März 2023
Veränderung
Jan 23 zu
Mrz 23
März 2022
Veränderung
Mrz 22 zu
Mrz 23
Durchschnitt
2022
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,8 4,8 4,8 0,0% 4,3 11,6% 4,4
Männer 5,1 5,2 5,1 0,0% 4,8 6,3% 4,9
Frauen 4,4 4,4 4,4 0,0% 3,9 12,8% 4,0
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6 1,6 1,6 0,0% 1,5 6,7% 1,5
Männer 1,8 1,9 1,8 0,0% 1,7 5,9% 1,7
Frauen 1,4 1,4 1,3 -7,1% 1,3 0,0% 1,3
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2 3,2 3,2 0,0% 2,9 10,3% 2,9
Männer 3,3 3,3 3,3 0,0% 3,1 6,5% 3,1
Frauen 3,0 3,0 3,1 3,3% 2,6 19,2% 2,7
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,7 1,7 1,7 0,0% 1,7 0,0% 1,7
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen belä uft sich im
März 2023 auf 5.623, das ist ein Zuwachs um 632 Arbeitslose beziehungsweise 12,7 Prozent im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat (siehe Abbildung 4). Bei den Frauen ist ein deutlich höherer Anstieg der
Arbeitslosigkeit als bei den Männern zu beobachten. Dies liegt darin begründet, dass es sich bei den
Zugängen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um weibliche ukrai-
nische Geflüchtete handelt (siehe oben).
Die Anzahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 42 Prozent auf 2.348 gestiegen. Auch hier ist die Veränderungsrate mit einem
Plus von 53,1 Prozent aufgrund der zuvor genannten Entwicklung be i den Frauen deutlich ausge-
prägter als bei den Männern (+30,5 Prozent). Der Anteil der arbeitslosen Personen mit ausländischer
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Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB 2 liegt im März bei 41,8 Pro-
zent.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im März auf 3.080 gestiegen, liegt aber um rund 4 Prozent unter
dem Wert im März 2022.
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB II
- keine Prognose Januar
2023
Februar
2023 März 2023
Veränderung
Jan 23 zu
Mrz 23
März 2022
Veränderung
Mrz 22 zu
Mrz 23
Durchschnitt
2022
Bestand Arbeitslose SGB II - gesamt 5.586 5.571 5.623 0,7% 4.991 12,7% 5.128
15 bis 24 Jahre 424 414 425 0,2% 395 7,6% 414
25 bis 54 Jahre 4.176 4.136 4.144 -0,8% 3.727 11,2% 3.819
55 Jahre und älter 986 1.021 1.054 6,9% 869 21,3% 895
Schwerbehinderte Menschen 410 407 408 -0,5% 403 1,2% 395
Deutsche 3.242 3.281 3.275 1,0% 3.339 -1,9% 3.270
Ausländer 2.344 2.290 2.348 0,2% 1.652 42,1% 1.858
Langzeitarbeitslose 3.035 3.060 3.080 1,5% 3.202 -3,8% 3.084
Bestand Arbeitslose SGB II - Männer 2.912 2.919 2.929 0,6% 2.755 6,3% 2.769
15 bis 24 Jahre 220 210 216 -1,8% 238 -9,2% 237
25 bis 54 Jahre 2.164 2.156 2.164 0,0% 2.013 7,5% 2.022
55 Jahre und älter 528 553 549 4,0% 504 8,9% 510
Schwerbehinderte Menschen 258 261 256 -0,8% 253 1,2% 248
Deutsche 1.871 1.894 1.885 0,7% 1.955 -3,6% 1.893
Ausländer 1.041 1.025 1.044 0,3% 800 30,5% 876
Langzeitarbeitslose 1.704 1.716 1.710 0,4% 1.757 -2,7% 1.712
Bestand Arbeitslose SGB II - Frauen 2.674 2.652 2.694 0,7% 2.236 20,5% 2.359
15 bis 24 Jahre 204 204 209 2,5% 157 33,1% 177
25 bis 54 Jahre 2.012 1.980 1.980 -1,6% 1.714 15,5% 1.797
55 Jahre und älter 458 468 505 10,3% 365 38,4% 385
Schwerbehinderte Menschen 152 146 152 0,0% 150 1,3% 146
Deutsche 1.371 1.387 1.390 1,4% 1.384 0,4% 1.377
Ausländer 1.303 1.265 1.304 0,1% 852 53,1% 982
Langzeitarbeitslose 1.331 1.344 1.370 2,9% 1.445 -5,2% 1.371
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Zum 01.07.2022 trat das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das so-
genannte Sanktionsmoratorium, in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende wurden damit ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratoriums durften die Jobcenter keine Sank-
tionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme auf-
zunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen er-
schienen sind, konnte dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei wiederhol-
ten Meldeversäumnissen konnten die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßge-
benden Regelbedarfs mindern.
Für den Zeitraum des Sanktionsmoratoriums hat die Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu den
zum Stichtag wirksamen Sanktionen veröffentlicht, da nicht unterschieden werden kann, ob bei meh-
reren parallelen Sanktionen eine davon keine mindernde Wirkung hat, weil es sich um eine Verwar-
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V/0282/2023
nung handelt, oder weil sie als zweite oder weitere Sanktion keine mindernde Wirkung mehr entfaltet.
Die Differenzierung nach zum Stichtag wirksamen Sanktionen ist daher nicht möglich und wurde für
den Zeitraum des Sanktionsmoratoriums ausgesetzt.
Im vierten Quartal 2022 waren durchschnittlich 19 Personen von mindestens einer Sanktion betroffen.
Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem dritten Quartal 2022 weiter deut-
lich verringert und liegt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Sanktionsquote liegt in Münster im De-
zember 2022 bei 0,2 Prozent und damit auf dem gleichen niedrigen Niveau wie die Sanktionsquoten
des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalenmit ebenfalls 0,2 Prozent. Die Höhe der Leistungs-
kürzung beträgt in Münster im ersten Quartal 47,39 Euro und entspricht den durchschnittlichen Kür-
zungsbeträgen in NRW und im Bund (siehe Abbildung 5).
Sanktionen
-keine Prognose Oktober
2022
November
2022
Dezember
2022
Veränderung
Okt 22 zu
Dez 22
Dezember
2021
Veränderung
Dez 21 zu
Dez 22
Durchschnitt
2022
Anzahl der wirksamen Sanktionen - - - 123 -
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 23 11 22 -4,3% 113 -80,5% 41
Männer 17 8 18 5,9% 76 -76,3% 28
Frauen 6 3 4 -33,3% 37 -89,2% 13
Deutsche 18 * 19 5,6% 82 -76,8% 32
Ausländer 5 * 3 -40,0% 31 -90,3% 10
Sanktionsquote
Münster 0,2 0,1 0,2 -3,9% 0,9 -81,5% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,1 0,2 0,2 69,9% 1,2 -80,0% 0,7
Deutschland 0,1 0,2 0,2 87,9% 1,6 -84,4% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 46,49 € 42,05 € 47,39 € 1,9% 60,53 € -21,7% 87,58 €
Nordrhein-Westfalen 46,34 € 46,05 € 45,68 € -1,4% 81,10 € -43,7% 82,01 €
Deutschland 46,75 € 46,05 € 46,04 € -1,5% 85,63 € -46,2% 96,29 €
Abbildung 5: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Während des Zeitraums des Sanktionsmoratoriums von Juli 2022 bis Dezember 2022 wurden zu der Anzahl der w ir ksa-
men Sanktionen keine Zahlen veröffentlicht.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Regelun-
gen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für
einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für
drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Ein-
zelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Im ersten Quartal 2023 wurden insgesamt 120 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet. Insgesamt 17 Bußgeldbescheide wurden im ersten Quartal erlassen. Die Höhe des Bußgeldes
betrug in knapp der Hälfte der Fälle maximal 200 Euro, 12 Prozent der Bescheide beliefen sich auf
200 bis 500 Euro und weitere 41 Prozent der Bescheide enthielten ein Bußgeld von mehr als 500
Euro.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen ver-
warnen und ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Ver-
warnungsgeld erteilt werden. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wurden insgesamt 10
Verwarnungen ausgesprochen, davon fünf mit und fünf ohne Verwarnungsgeld (siehe Abbildung 6).
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V/0282/2023
Ordnungswidrigkeiten
Januar 23 Februar 23 März 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 47 37 36 120
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 8 5 4 17
0,00 € bis 200,00 € 3 3 2 8
201,00 € bis 500,00 € - - 2 2
501,00 € bis 1.000,00 € 5 2 - 7
Eingegangene Einsprüche - 1 - 1
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 1 1 3 5
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 2 - 3 5
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis März 2023 darge-
stellt. Insgesamt sind 22 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 64
Prozent Frauen. In Summe haben bislang 77 Personen im Jahr 2023 an einem Angebot des Perspek-
tivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei 73 Prozent
(siehe Abbildung 7).
20
8
1
29
7
27
7
0 10 20 30 40 50 60
Teilnahmen Impulse für Erwerbsarbeit
Eintritte Impulse für Erwerbsarbeit
Teilnahmen Impulse für Alleinerziehende
Eintritte Impulse für Alleinerziehende
Perspektivzentrum: Anzahl der erfolgreichen Eintritte und Teilnahmen
von Januar bis März 2023
Männer Frauen
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im
Einzelcoaching.
- 8 -
V/0282/2023
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS
NRW) wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des Vorjahres er-
reicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integrationen.
Bis einschließlich März 2023 konnten 509 Integrationen erreicht werden, zum Erreichen des unterjäh-
rigen Sollwertes fehlen aktuell 125 Integrationen (siehe Abbildung 8). Diese Differenz wurde im We-
sentlichen erwartet, da im ersten Quartal 2022 sehr gute Integrationszahlen erzielt werden konnten
und der unterjährige Sollwert auf der Basis dieser Daten berechnet wurde. Diese Entwicklung zeigt
sich auch in allen anderen Jobcente rn im Land NRW: Im Monat März 2023 konnte kein Jobcenter in
NRW seinen Zielwert erreichen. Sowohl im Landes- als auch im Bundesdurchschnitt liegen die Integ-
rationszahlen deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück.
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Gleiches gilt für die Integrationsquote. Auch hier liegen alle nordrhein-westfälischen Jobcenter unter-
halb der individuell vereinbarten Sollwerte und weder auf Landes- noch auf Bundesebene werden die
Werte des Vorjahres erreicht. In Münster sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass
das Ziel erreicht ist, wenn die Integrationsquote um nicht mehr als 4,8 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr sinkt. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent zum Jahresende. Im März 2023 beläuft sich die
Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 3,6 Prozent, der unterjährige Sollwert beträgt 4,6 Prozent
(siehe Abbildung 9). Im Vorjahr konnte im ersten Quartal aufgrund der guten Integrationserfolge in
Kombination m it einer noch deutlich geringeren Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
eine hohe Integrationsquote erzielt werden. Da die Integrationszahlen des ersten Quartals 2023 hinter
denen des Vorjahres zurückliegen (Zähler) und zudem der Bestand der erwerbsfähigen leistungsbe-
rechtigten Personen (Nenner) deutlich gewachsen ist, bleibt auch die Integrationsquote unter dem
Sollwert.
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt . S eit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen den
Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel im Jahr 2023 ist erreicht, wenn der Abstand
zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt und
am Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im März 2023 auf 4,4 Prozent, die der
Frauen auf 2,8 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer be-
trägt somit 1,6 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert von maximal 2,9 Prozentpunkten wurde er-
reicht (siehe Abbildung 10).
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Abbildung 10: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2 liegt für den Berichtsmonat
Dezember hochgerechnet bei 8.576 Personen. Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Pro-
zent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich
ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der unterjährige Sollwert wird im
März 2023 um 663 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
2 Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen
w urden.
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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen (siehe Abbildung 1 2). Bis einschließlich März sind hochgerechnet 251 Integrationen von Lang-
zeitleistungsbeziehenden erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 63 Integrationen.
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) erwartet für
2023 nach dem Durchschreiten der Talsohle im ersten Quartal für den weiteren Jahresverlauf eine
moderate Erholung der nationalen Wirtschaftsleistung. Insgesamt wird für das Jahr 2023 ein stagnie-
rendes Bruttoinlandsprodukt prognostiziert. Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust, der Anstieg
der Arbeitslosenzahlen geht weitestgehend auf die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten zurück.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt im März mit 0,3 Punkten zum fünften Mal in Folge auf 103,4
Punkte.
Dass das Jobcenter der Stadt Münster, ebenso wie alle anderen Jobcenter in NRW, trotz des stabilen
Arbeitsmarktes im ersten Quartal 2023 seine Integrationsziele aktuell nicht erreicht, ist auf verschie-
dene Ursachen zurückzuführen.
Seit Beginn des Jahres verzeichnet das Jobcenter ein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen. So gin-
gen im ersten Quartal 2023 rund 40 Prozent mehr Neuanträge ein als im Vorjahreszeitraum. Rund 69
Prozent der bereits bearbeiteten erstmaligen Anträge wurden bewilligt, im Vergleich zu 64 Prozent im
Vorjahreszeitraum, sodass die gestiegenen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberech-
tigten zu großen Teilen auf die Neuanträge zurückzuführen sind.
Die Gruppe der Neukund*innen ist sehr heterogen. Wie auch im Vorjahr kommen jedoch die meisten
davon (29 Prozent) aus Erwerbsarbeit, einer Erwerbsminderung oder beantragen das Bürgergeld
aufstockend zu einem Erwerbseinkommen. Auffällig ist der Anstieg der Personen, die nach Ende der
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsg esetz einen Antrag auf Bürgergeld
stellen: Im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2023 waren dies 99 Personen (14,4 Prozent der Antragstellen-
den), im Vergleich zu 15 Personen im Vorjahreszeitraum ( 2,7 Prozent der Antragstellenden). Zum
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größten Teil (41,4 Prozent) handelt es sich hierbei um ukrainische Geflüchtete. Für diese und auch
die anderen Rechtskreiswechsler*innen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt überwiegend,
dass ihr Fokus bislang noch nicht auf Erwerbsarbeit lag und liegen konnte; vorrangig sind bisla ng
insbesondere Spracherwerb und berufliche Orientierung sowie Qualifizierung, die Sicherung der Kin-
derbetreuung, die Bewältigung von Traumata und die generellen Unsicherheiten bezüglich einer Zu-
kunft in Deutschland. In der Betreuung bindet diese Personengruppe aber, nicht zuletzt aufgrund der
(noch) vorhandenen Sprachbarrieren und eines hohen Informations - und Beratungsbedarfs, hohe
personelle Ressourcen.
Einen besonderen Stellenwert unter den Rechtskreiswechsler*innen sind Personen, die im Rahmen
des ab 3 1.12.2022 gültigen Chancenaufenthaltsrechts durch einen Aufenthaltstitel nach Paragraf
104c Aufenthaltsgesetz einen Leistungsanspruch nach dem SGB 2 haben. Stand Mitte April waren
dies 36 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Mit diesen Menschen wird die Beratungs- und Integrati-
onsarbeit gerade erst sukzessive aufgenommen. Wie viele weitere Personen dieser Zielgruppe in den
nächsten Monaten hinzukommen werde, bleibt abzuwarten.
Der Blick auf die statistischen Daten zeigt, dass in Münster die übliche Frühjahrb elebung in diesem
Jahr ausgeblieben ist und es aktuell nur wenig Bewegung auf dem lokalen Arbeitsmarkt gibt. Die Per-
sonalverantwortlichen in den Unternehmen versuchen in d er Regel, vorhandene Mitarbeitende zu
halten, sind bei Neueinstellungen derzeit allerdings eher zurückhaltend. Entsprechend liegt die Zahl
der gemeldeten Arbeitsstellen unter dem sonst üblichen Niveau. Die Arbeitslosenquote stagniert seit
Januar 2023 rechtskreisübergreifend bei 4,8 Prozent (3,2 Prozent im SGB 2).
Für erziehende Leist ungsberechtigte ist es aufgrund der Personalknappheit und der phasenweisen
Krankheitsausfälle in den Kitas zunehmend schwierig, die Kinderbetreuung verlässlich sicherzustel-
len, was sich negativ auf die Förder - und Integrationsmöglichkeiten auswirkt. Auch erziehende Job-
center-Mitarbeitende müssen immer häufiger die Kinderbetreuung selbst sicherstellen, da die Betreu-
ungseinrichtungen tageweise oder stundenweise geschlossen sind. Hinzu kamen phasenweise hohe
Krankheitsausfälle im ersten Quartal 2023 und in Folge reduzierte Ressourcen auch im Jobcoaching.
Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Integrationszahlen lässt sich aktuell nur
schwer treffen, da diese von den Entwicklungen der oben benannten Themen abhängig ist und durch
das Jobcenter nu r bedingt beeinflussbar ist. Hinzu kommen weitere Herausforderungen, wie insbe-
sondere die Einführung neuer Regelungen im Rahmen des Bürgergeldes zum 01.07.2023, die zwar
neue Chancen bieten (zum Beispiel die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den Koope-
rationsplan und die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnahmen), in
der Umbruchphase aber durchaus auch erhöhte Kapazitäten binden und erst mittelfristig eine positive
Wirkung entfalten werden.
Um sich den diversen aktuellen und kommenden Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu stel-
len, nimmt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell unter anderem Änderungen in der Organisations-
struktur vor. Um Schnittstellen zu reduzieren und Zuständigkeiten klar zu definieren, werden in einem
ersten Schritt die beiden operativen Bereiche Leistungsgewährung und Markt und Integration in zwei
unterschiedliche Abteilungsstränge getrennt. In einem zweiten Schritt werden eine Einarbeitungs-
fachstelle zur Sicherstellung einer qualitativ ho chwertigen Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden
sowie ein Serviceteam für zentrale Dienste eingerichtet.
Darüber hinaus werden die Prozesse und Instrumente im operativen Geschäft laufend hinterfragt und
bei Bedarf angepasst, um den Kernauftrag des Jobcenters, die Unterstützung bei der Aufnahme oder
Beibehaltung einer Beschäftigung, bestmöglich erfüllen zu können.
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In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0282/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 16:51