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V/0282/2023

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 04.05.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 07.06.2023, TOP 3.3

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1456 Zeichen

Anlage A zur V/0282/2023 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak-
tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Berichtsvorlage

32556 Zeichen

V/0282/2023 
V/0282/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
   07.06.2023 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies 
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser War-
tezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung 
gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2022 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Januar bis März 2023 - sofern möglich - ent-
sprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und 
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat März 2023. 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
09.05.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0282/2023 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Unter anderem sind mit der Gesetzes-
änderung die Regelbedarfe deutlich angestiegen, so erhöht sich beispielsweise der Anspruch eines 
alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf nun 502 Euro. In Folge hat sich der Kreis der potentiell 
anspruchsberechtigten Personen vergrößert.  
Im Dezember 2022, vor Einführung des Bürgergeldes, haben in Münster 20.628 Personen in 10.383 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen, darunter 13.840 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte. Im aktuellen Berichtsmonat März haben in Münster hochgerechnet 20.940 Perso-
nen in 10.540 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). 
Das ist gegenüber Dezember ein Zuwachs um 312 Personen bzw.157 Bedarfsgemeinschaften. Im 
Vergleich zum Vorjahresmonat liegt ein Zuwachs um 1.537 Personen bzw. 814 Bedarfsgemeinschaf-
ten vor. Die gleiche Entwicklung ist auf Landes- und Bundesebene zu beobachten. 
14.050 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im März beim Jobcenter der Stadt Münster gemel-
det, davon waren 52,3 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigen ist, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der Ukraine, 
gestiegen. Insbesondere aufgrund der ukrainischen Geflüchteten ist auch der Anteil der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit gewachsen, von 37,1 Prozent im 
März 2022 auf 43,8 Prozent im März 2023. Nach einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Sommer 
2022 aufgrund des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungs-
gesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2 zum 1. Juni bewegt sich die Zahl der Neuanträge von 
Ukrainer*innen aktuell auf einem konstanten Niveau von 20 bis 30 Anträgen monatlich. Stand März 
2023 sind 26,8 Proze nt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehö-
rigkeit Ukrainer*innen. Der Anteil von Ukrainer*innen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
beträgt 11,7 Prozent.

- 3 - 
V/0282/2023 
Strukturdaten
- Prognose Januar 
2023
Februar 
2023 März 2023
Veränderung 
Jan 23 zu 
Mrz 23 März 2022
Veränderung 
Mrz 22 zu 
Mrz 23
Durchschnitt 
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.455     10.504     10.540     0,8% 9.726       8,4% 10.088       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.771     20.868     20.940     0,8% 19.403     7,9% 20.115       
Männer 10.266     10.314     10.349     0,8% 9.973       3,8% 10.118       
Frauen 10.455     10.504     10.540     0,8% 9.418       11,9% 9.961         
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.858       5.886       5.906       0,8% 5.300       11,4% 5.593         
Männer 3.058       3.072       3.083       0,8% 2.805       9,9% 2.947         
Frauen 2.783       2.796       2.806       0,8% 2.494       12,5% 2.634         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.936     14.001     14.050     0,8% 13.059     7,6% 13.479       
15 bis 24 Jahre 2.522       2.508       2.494       -1,1% 2.358       5,8% 2.449         
25 bis 54 Jahre 8.825       8.891       8.915       1,0% 8.232       8,3% 8.510         
55 Jahre und älter 2.590       2.602       2.641       2,0% 2.469       7,0% 2.519         
Deutsche 7.794       7.845       7.900       1,4% 8.213       -3,8% 8.021         
Ausländer 6.142       6.156       6.149       0,1% 4.846       26,9% 5.457         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.336       3.291       3.245       -2,7% 3.435       -5,5% 3.419         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.652       6.685       6.679       0,4% 6.578       1,5% 6.578         
15 bis 24 Jahre 1.226       1.229       1.214       -1,0% 1.208       0,5% 1.216         
25 bis 54 Jahre 4.071       4.093       4.089       0,4% 3.996       2,3% 3.994         
55 Jahre und älter 1.355       1.363       1.377       1,6% 1.374       0,2% 1.367         
Deutsche 4.063       4.081       4.102       0,9% 4.291       -4,4% 4.180         
Ausländer 2.589       2.604       2.578       -0,4% 2.287       12,7% 2.397         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.704       1.678       1.644       -3,6% 1.832       -10,3% 1.796         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.252       7.287       7.342       1,2% 6.470       13,5% 6.877         
15 bis 24 Jahre 1.286       1.270       1.271       -1,2% 1.147       10,8% 1.226         
25 bis 54 Jahre 4.732       4.780       4.808       1,6% 4.229       13,7% 4.500         
55 Jahre und älter 1.234       1.238       1.263       2,4% 1.094       15,5% 1.151         
Deutsche 3.719       3.754       3.789       1,9% 3.912       -3,1% 3.831         
Ausländer 3.532       3.533       3.552       0,6% 2.558       38,9% 3.046         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.627       1.611       1.599       -1,7% 1.602       -0,2% 1.622         
 
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Von Januar bis einschließlich März 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 16,71 Millionen Euro 
für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein 
Zuwachs um fast 30 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung 
haben sich die Ausgaben um rund 15 Prozent auf 15,68 Millionen erhöht. Die hohen Ausgaben liegen 
im Wesentlichen in der erhöhten Anzahl von leistungsberechtigten Personen und in de n durch die 
Einführung des Bürgergelds gestiegenen Regelbedarfen begründet.  Aber auch die allgemein erhöhte 
Kostensituation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.

- 4 - 
V/0282/2023 
Kennzahlen
- Prognose Januar 
2023
Februar 
2023 März 2023
Veränderung 
Jan 23 zu 
Mrz 23 März 2022
Veränderung 
Mrz 22 zu 
Mrz 23
Durchschnitt 
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,54        5,56        5,60        1,2% 4,31        30,2% 4,62          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,54        11,10       16,71       12,92       29,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,23        5,22        5,23        0,0% 4,55        15,0% 4,74          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 5,23        10,45       15,68       13,67       14,7%
 
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Die Arbeitslosenquote beträgt in Münster seit Januar 2023 rechtskreisübergreifend 4,8 Prozent (siehe 
Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2 verbleibt die Arbeitslosenquote mit 3,2 Prozent seit Jahresbeginn 
ebenfalls auf einem konstanten Niveau. Die Jugendarbeitslosigkeit im R echtskreis SGB 2 liegt im 
März 2023 bei 1,7 Prozent und ist damit  gegenüber dem Vormonat unverändert geblieben. Auch im 
Vormonat lag die Arbeitslosenquote der Jugendlichen bei 1,7 Prozent. Zum Vergleich: In Nordrhein-
Westfalen ist die  Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB 2 mit durchschnittlich 3,7 Prozent 
mehr als doppelt so hoch.  
  
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Januar 
2023
Februar 
2023 März 2023
Veränderung 
Jan 23 zu 
Mrz 23
März 2022
Veränderung 
Mrz 22 zu 
Mrz 23
Durchschnitt 
2022
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,8    4,8    4,8    0,0% 4,3    11,6% 4,4            
 Männer 5,1    5,2    5,1    0,0% 4,8    6,3% 4,9            
 Frauen 4,4    4,4    4,4    0,0% 3,9    12,8% 4,0            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6    1,6    1,6    0,0% 1,5    6,7% 1,5            
   Männer 1,8    1,9    1,8    0,0% 1,7    5,9% 1,7            
   Frauen 1,4    1,4    1,3    -7,1% 1,3    0,0% 1,3            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2    3,2    3,2    0,0% 2,9    10,3% 2,9            
   Männer 3,3    3,3    3,3    0,0% 3,1    6,5% 3,1            
   Frauen 3,0    3,0    3,1    3,3% 2,6    19,2% 2,7            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,7    1,7    1,7    0,0% 1,7    0,0% 1,7            
 
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen belä uft sich im 
März 2023 auf 5.623, das ist ein Zuwachs um 632 Arbeitslose beziehungsweise 12,7 Prozent im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat (siehe Abbildung 4). Bei den Frauen ist ein deutlich höherer Anstieg der 
Arbeitslosigkeit als bei den Männern zu beobachten. Dies liegt darin begründet, dass es sich bei den 
Zugängen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um weibliche ukrai-
nische Geflüchtete handelt (siehe oben).  
Die Anzahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im Vergleich zum 
Vorjahresmonat um 42 Prozent auf 2.348 gestiegen. Auch hier ist die Veränderungsrate mit einem 
Plus von 53,1 Prozent aufgrund der zuvor genannten Entwicklung be i den Frauen deutlich ausge-
prägter als bei den Männern (+30,5 Prozent).  Der Anteil der arbeitslosen Personen mit ausländischer

- 5 - 
V/0282/2023 
Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB 2 liegt im März bei 41,8 Pro-
zent.  
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im März auf 3.080 gestiegen, liegt aber um rund 4 Prozent unter 
dem Wert im März 2022.  
 
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB II
- keine Prognose Januar 
2023
Februar 
2023 März 2023
Veränderung 
Jan 23 zu 
Mrz 23
März 2022
Veränderung 
Mrz 22 zu 
Mrz 23
Durchschnitt 
2022
 Bestand Arbeitslose SGB II - gesamt 5.586       5.571       5.623       0,7% 4.991       12,7% 5.128         
    15 bis 24 Jahre 424         414         425         0,2% 395         7,6% 414           
 25 bis 54 Jahre 4.176       4.136       4.144       -0,8% 3.727       11,2% 3.819         
    55 Jahre und älter 986         1.021       1.054       6,9% 869         21,3% 895           
 Schwerbehinderte Menschen 410         407         408         -0,5% 403         1,2% 395           
 Deutsche 3.242       3.281       3.275       1,0% 3.339       -1,9% 3.270         
    Ausländer 2.344       2.290       2.348       0,2% 1.652       42,1% 1.858         
    Langzeitarbeitslose 3.035       3.060       3.080       1,5% 3.202       -3,8% 3.084         
 Bestand Arbeitslose SGB II - Männer 2.912       2.919       2.929       0,6% 2.755       6,3% 2.769         
    15 bis 24 Jahre 220         210         216         -1,8% 238         -9,2% 237           
 25 bis 54 Jahre 2.164       2.156       2.164       0,0% 2.013       7,5% 2.022         
    55 Jahre und älter 528         553         549         4,0% 504         8,9% 510           
 Schwerbehinderte Menschen 258         261         256         -0,8% 253         1,2% 248           
 Deutsche 1.871       1.894       1.885       0,7% 1.955       -3,6% 1.893         
    Ausländer 1.041       1.025       1.044       0,3% 800         30,5% 876           
    Langzeitarbeitslose 1.704       1.716       1.710       0,4% 1.757       -2,7% 1.712         
 Bestand Arbeitslose SGB II - Frauen 2.674       2.652       2.694       0,7% 2.236       20,5% 2.359         
    15 bis 24 Jahre 204         204         209         2,5% 157         33,1% 177           
 25 bis 54 Jahre 2.012       1.980       1.980       -1,6% 1.714       15,5% 1.797         
    55 Jahre und älter 458         468         505         10,3% 365         38,4% 385           
 Schwerbehinderte Menschen 152         146         152         0,0% 150         1,3% 146           
 Deutsche 1.371       1.387       1.390       1,4% 1.384       0,4% 1.377         
    Ausländer 1.303       1.265       1.304       0,1% 852         53,1% 982           
    Langzeitarbeitslose 1.331       1.344       1.370       2,9% 1.445       -5,2% 1.371         
 
 
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Zum 01.07.2022 trat das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das so-
genannte Sanktionsmoratorium, in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende wurden damit ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratoriums durften die Jobcenter keine Sank-
tionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme auf-
zunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen er-
schienen sind, konnte dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei wiederhol-
ten Meldeversäumnissen konnten die Jobcenter die Leistung um maximal zehn Prozent des maßge-
benden Regelbedarfs mindern. 
Für den Zeitraum des Sanktionsmoratoriums hat die Bundesagentur für Arbeit keine Daten zu den 
zum Stichtag wirksamen Sanktionen veröffentlicht, da nicht unterschieden werden kann, ob bei meh-
reren parallelen Sanktionen eine davon keine mindernde Wirkung hat, weil es sich um eine Verwar-

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V/0282/2023 
nung handelt, oder weil sie als zweite oder weitere Sanktion keine mindernde Wirkung mehr entfaltet. 
Die Differenzierung nach zum Stichtag wirksamen Sanktionen ist daher nicht möglich und wurde für 
den Zeitraum des Sanktionsmoratoriums ausgesetzt. 
Im vierten Quartal 2022 waren durchschnittlich 19 Personen von mindestens einer Sanktion betroffen. 
Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem dritten Quartal 2022 weiter deut-
lich verringert und liegt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Sanktionsquote liegt in Münster im De-
zember 2022 bei 0,2 Prozent und damit auf dem gleichen niedrigen Niveau wie die Sanktionsquoten 
des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalenmit ebenfalls 0,2 Prozent. Die Höhe der Leistungs-
kürzung beträgt in Münster im ersten Quartal 47,39 Euro und entspricht den durchschnittlichen Kür-
zungsbeträgen in NRW und im Bund (siehe Abbildung 5). 
 
Sanktionen
-keine Prognose Oktober 
2022
November 
2022
Dezember 
2022
Veränderung 
Okt 22 zu 
Dez 22
Dezember 
2021
Veränderung 
Dez 21 zu 
Dez 22
Durchschnitt 
2022
 Anzahl der wirksamen Sanktionen -          -          -          123        -                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 23           11           22           -4,3% 113        -80,5% 41                 
    Männer 17           8             18           5,9% 76           -76,3% 28                 
    Frauen 6             3             4             -33,3% 37           -89,2% 13                 
 Deutsche 18           * 19           5,6% 82           -76,8% 32                 
 Ausländer 5             * 3             -40,0% 31           -90,3% 10                 
 Sanktionsquote 
 Münster 0,2          0,1          0,2          -3,9% 0,9          -81,5% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,1          0,2          0,2          69,9% 1,2          -80,0% 0,7                
 Deutschland 0,1          0,2          0,2          87,9% 1,6          -84,4% 0,9                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 46,49 €    42,05 €    47,39 €    1,9% 60,53 €    -21,7% 87,58 €           
 Nordrhein-Westfalen 46,34 €    46,05 €    45,68 €    -1,4% 81,10 €    -43,7% 82,01 €           
 Deutschland 46,75 €    46,05 €    46,04 €    -1,5% 85,63 €    -46,2% 96,29 €           
 
 
Abbildung 5: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
Hinweis: Während des Zeitraums des Sanktionsmoratoriums von Juli 2022 bis Dezember 2022 wurden zu der Anzahl der w ir ksa-
men Sanktionen keine Zahlen veröffentlicht. 
 
 
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Regelun-
gen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für 
einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für 
drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Ein-
zelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. 
Im ersten Quartal 2023 wurden insgesamt 120 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet. Insgesamt 17 Bußgeldbescheide wurden im ersten Quartal erlassen. Die Höhe des Bußgeldes 
betrug in knapp der Hälfte der Fälle maximal 200 Euro, 12 Prozent der Bescheide beliefen sich auf 
200 bis 500 Euro und weitere 41 Prozent der Bescheide enthielten ein Bußgeld von mehr als 500 
Euro.  
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen ver-
warnen und ein Verwarngeld von fünf bis 55 Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Ver-
warnungsgeld erteilt werden. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wurden insgesamt 10 
Verwarnungen ausgesprochen, davon fünf mit und fünf ohne Verwarnungsgeld (siehe Abbildung 6).

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Ordnungswidrigkeiten
Januar 23 Februar 23 März 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 47                    37                    36                    120                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 8                      5                      4                      17                    
0,00 € bis  200,00 € 3                      3                      2                      8                      
201,00 € bis  500,00 € -                    -                    2                      2                      
501,00 € bis 1.000,00 € 5                      2                      -                    7                      
Eingegangene Einsprüche -                    1                      -                    1                      
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 1                      1                      3                      5                      
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 2                      -                    3                      5                      
 
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden  sowohl die Eintritte als auch die 
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis März 2023 darge-
stellt. Insgesamt sind 22 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 64 
Prozent Frauen. In Summe haben bislang 77 Personen im Jahr 2023 an einem Angebot des Perspek-
tivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei 73 Prozent 
(siehe Abbildung 7).  
20
8
1
29
7
27
7
0 10 20 30 40 50 60
Teilnahmen Impulse für Erwerbsarbeit
Eintritte Impulse für Erwerbsarbeit
Teilnahmen Impulse für Alleinerziehende
Eintritte Impulse für Alleinerziehende
Perspektivzentrum: Anzahl der erfolgreichen Eintritte und Teilnahmen 
von Januar bis März 2023
Männer Frauen
 
 
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
                                                 
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im 
Einzelcoaching.

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2. Zielerreichung 
 
 
 
 
a) Integrationen 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS 
NRW) wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des Vorjahres er-
reicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integrationen.  
Bis einschließlich März 2023 konnten 509 Integrationen erreicht werden, zum Erreichen des unterjäh-
rigen Sollwertes fehlen aktuell 125 Integrationen (siehe Abbildung 8). Diese Differenz wurde im We-
sentlichen erwartet, da im ersten Quartal 2022 sehr gute Integrationszahlen erzielt werden konnten 
und der unterjährige Sollwert auf der Basis dieser Daten berechnet wurde. Diese Entwicklung zeigt 
sich auch in allen anderen Jobcente rn im Land NRW: Im Monat März 2023 konnte kein Jobcenter in 
NRW seinen Zielwert erreichen. Sowohl im Landes- als auch im Bundesdurchschnitt liegen die Integ-
rationszahlen deutlich hinter den Ergebnissen des Vorjahres zurück.    
 
  
  
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0282/2023 
Gleiches gilt für die Integrationsquote. Auch hier liegen alle nordrhein-westfälischen Jobcenter unter-
halb der individuell vereinbarten Sollwerte und weder auf Landes- noch auf Bundesebene werden die 
Werte des Vorjahres erreicht. In Münster sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass 
das Ziel erreicht ist, wenn die Integrationsquote um nicht mehr als 4,8 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr sinkt. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent zum Jahresende. Im März 2023 beläuft sich die 
Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 3,6 Prozent, der unterjährige Sollwert beträgt 4,6 Prozent 
(siehe Abbildung 9). Im Vorjahr konnte im ersten Quartal aufgrund der guten Integrationserfolge in 
Kombination m it einer noch deutlich geringeren Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
eine hohe Integrationsquote erzielt werden. Da die Integrationszahlen des ersten Quartals 2023 hinter 
denen des Vorjahres zurückliegen (Zähler) und zudem der Bestand der erwerbsfähigen leistungsbe-
rechtigten Personen (Nenner) deutlich gewachsen ist, bleibt auch die Integrationsquote unter dem 
Sollwert.  
 
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt . S eit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen den 
Integrationsquoten von Frauen und Männern.  Das Ziel im Jahr 2023 ist erreicht, wenn der Abstand 
zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt und 
am Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.  
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im März 2023 auf 4,4 Prozent, die der 
Frauen auf 2,8 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Männer be-
trägt somit 1,6 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert von maximal 2,9 Prozentpunkten wurde er-
reicht (siehe Abbildung 10).

- 10 - 
V/0282/2023 
 
Abbildung 10:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2 liegt für den Berichtsmonat 
Dezember hochgerechnet bei 8.576 Personen. Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Pro-
zent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich 
ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der unterjährige Sollwert wird im 
März 2023 um 663 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten (siehe Abbildung 11).   
 
 
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
 
                                                 
2 Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen 
w urden.

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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht 
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen (siehe Abbildung 1 2). Bis einschließlich März sind hochgerechnet 251 Integrationen von Lang-
zeitleistungsbeziehenden erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 63 Integrationen.  
 
 
Abbildung 12:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt 
 
 
 
Fazit und Ausblick:  
 
Das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) erwartet für 
2023 nach dem Durchschreiten der Talsohle im ersten Quartal für den weiteren Jahresverlauf eine 
moderate Erholung der nationalen Wirtschaftsleistung. Insgesamt wird für das Jahr 2023 ein stagnie-
rendes Bruttoinlandsprodukt prognostiziert. Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust, der Anstieg 
der Arbeitslosenzahlen geht weitestgehend auf die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten zurück. 
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt im März mit 0,3 Punkten zum fünften Mal in Folge auf 103,4 
Punkte.  
Dass das Jobcenter der Stadt Münster, ebenso wie alle anderen Jobcenter in NRW, trotz des stabilen 
Arbeitsmarktes im ersten Quartal 2023 seine Integrationsziele aktuell nicht erreicht, ist auf verschie-
dene Ursachen zurückzuführen.  
Seit Beginn des Jahres verzeichnet das Jobcenter ein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen. So gin-
gen im ersten Quartal 2023 rund 40 Prozent mehr Neuanträge ein als im Vorjahreszeitraum. Rund 69 
Prozent der bereits bearbeiteten erstmaligen Anträge wurden bewilligt, im Vergleich zu 64 Prozent im 
Vorjahreszeitraum, sodass die gestiegenen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberech-
tigten zu großen Teilen auf die Neuanträge zurückzuführen sind.  
Die Gruppe der Neukund*innen ist sehr heterogen. Wie auch im Vorjahr kommen jedoch die meisten 
davon (29 Prozent) aus Erwerbsarbeit, einer Erwerbsminderung oder beantragen das Bürgergeld 
aufstockend zu einem Erwerbseinkommen. Auffällig ist der Anstieg der Personen, die nach Ende der 
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsg esetz einen Antrag auf Bürgergeld 
stellen: Im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2023 waren dies 99 Personen (14,4 Prozent der Antragstellen-
den), im Vergleich zu 15 Personen im Vorjahreszeitraum ( 2,7 Prozent der Antragstellenden). Zum

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V/0282/2023 
größten Teil (41,4 Prozent) handelt es sich hierbei um ukrainische Geflüchtete. Für diese und auch 
die anderen Rechtskreiswechsler*innen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt überwiegend, 
dass ihr Fokus bislang noch nicht auf Erwerbsarbeit lag und liegen konnte; vorrangig sind bisla ng 
insbesondere Spracherwerb und berufliche Orientierung sowie Qualifizierung, die Sicherung der Kin-
derbetreuung, die Bewältigung von Traumata und die generellen Unsicherheiten bezüglich einer Zu-
kunft in Deutschland. In der Betreuung bindet diese Personengruppe aber, nicht zuletzt aufgrund der 
(noch) vorhandenen Sprachbarrieren und eines hohen Informations - und Beratungsbedarfs, hohe 
personelle Ressourcen. 
Einen besonderen Stellenwert unter den Rechtskreiswechsler*innen sind Personen, die im Rahmen 
des ab 3 1.12.2022 gültigen Chancenaufenthaltsrechts durch einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 
104c Aufenthaltsgesetz einen Leistungsanspruch nach dem SGB 2 haben. Stand Mitte April waren 
dies 36 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Mit diesen Menschen wird die Beratungs- und Integrati-
onsarbeit gerade erst sukzessive aufgenommen. Wie viele weitere Personen dieser Zielgruppe in den 
nächsten Monaten hinzukommen werde, bleibt abzuwarten. 
Der Blick auf die statistischen Daten zeigt, dass in Münster die übliche Frühjahrb elebung in diesem 
Jahr ausgeblieben ist und es aktuell nur wenig Bewegung auf dem lokalen Arbeitsmarkt gibt. Die Per-
sonalverantwortlichen in den Unternehmen versuchen in d er Regel, vorhandene Mitarbeitende zu 
halten, sind bei  Neueinstellungen derzeit allerdings eher zurückhaltend. Entsprechend liegt die Zahl 
der gemeldeten Arbeitsstellen unter dem sonst üblichen Niveau. Die Arbeitslosenquote stagniert seit 
Januar 2023 rechtskreisübergreifend bei 4,8 Prozent (3,2 Prozent im SGB 2). 
Für erziehende Leist ungsberechtigte ist es aufgrund der Personalknappheit und der phasenweisen 
Krankheitsausfälle in den Kitas zunehmend schwierig, die Kinderbetreuung verlässlich sicherzustel-
len, was sich negativ auf die Förder - und Integrationsmöglichkeiten auswirkt. Auch erziehende Job-
center-Mitarbeitende müssen immer häufiger die Kinderbetreuung selbst sicherstellen, da die Betreu-
ungseinrichtungen tageweise oder stundenweise geschlossen sind. Hinzu kamen phasenweise hohe 
Krankheitsausfälle im ersten Quartal 2023 und in Folge reduzierte Ressourcen auch im Jobcoaching. 
Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Integrationszahlen lässt sich aktuell nur 
schwer treffen, da diese von den Entwicklungen der oben benannten Themen abhängig ist und durch 
das Jobcenter nu r bedingt beeinflussbar ist. Hinzu kommen weitere Herausforderungen, wie insbe-
sondere die Einführung neuer Regelungen im Rahmen des Bürgergeldes zum 01.07.2023, die zwar 
neue Chancen bieten (zum Beispiel die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den Koope-
rationsplan und die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnahmen), in 
der Umbruchphase aber durchaus auch erhöhte Kapazitäten binden und erst mittelfristig eine positive 
Wirkung entfalten werden.      
Um sich den diversen aktuellen und kommenden Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu stel-
len, nimmt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell unter anderem Änderungen in der Organisations-
struktur vor. Um Schnittstellen zu reduzieren und Zuständigkeiten klar zu definieren, werden in einem 
ersten Schritt die beiden operativen Bereiche Leistungsgewährung und Markt und Integration in zwei 
unterschiedliche Abteilungsstränge getrennt. In einem zweiten Schritt werden eine Einarbeitungs-
fachstelle zur Sicherstellung einer qualitativ ho chwertigen Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden 
sowie ein Serviceteam für zentrale Dienste eingerichtet.  
Darüber hinaus werden die Prozesse und Instrumente im operativen Geschäft laufend hinterfragt und 
bei Bedarf angepasst, um den Kernauftrag des Jobcenters, die Unterstützung bei der Aufnahme oder 
Beibehaltung einer Beschäftigung, bestmöglich erfüllen zu können.

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V/0282/2023 
 
In Vertretung 
 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Glossar

Anlage_Glossar

8746 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)  
  
 
Alo  = Arbeitslose  
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.  
 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.   
 
Asu  = Arbeitsuchende  
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff 
ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie 
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.  
 
BG  
 
= Bedarfsgemeinschaft 
 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. 
Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.  
 
BM   
= Berichtsmonat 
 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).  
 
 
ELB 
 
 
= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.  
 
 
gE 
 
 
 
= gemeinsame Einrichtung 
 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.   
 
 
IAB 
 
 
= Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
IAB-Arbeitsmarkt- 
barometer 
 
 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der 
Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der 
saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine 
Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den 
Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes.  
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute 
Entwicklung). 
 
 
ifo Institut 
 
 
= Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. 
 
 
ifw Kiel 
 
= Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland.

Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Integrationsquote  
(K2)  
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation  
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
JDW  = Jahresdurchschnittswert   
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW  = Jahresfortschrittswert   
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote 
jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
Kontinuierliche 
Beschäftigung nach 
Integration 
(neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 
Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 
Quote der 
kontinuierlichen 
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB   = Leistungsberechtigte  
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und 
sonstigen Leistungsberechtigten.  
  
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).   
 
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
 
 
LZA  = Langzeitarbeitslose  
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.  
 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21  
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung 
des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in 
denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.  
 
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person  am Stichtag zwölf Monate nach 
Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Nachhaltigkeitsquote 
(bisherige K2E3)  
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf 
Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF  = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder 
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld.  
 
RLB  = Regelleistungs-Berechtigte  
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe 
eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung.  
 
RWI 
 
=RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für 
Wirtschaftsforschung) 
Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder 
Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.   
 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
zum Stichtag (Nenner).   
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehe 
nden (K3) 
 
 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und 
der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung).  
 
zkT  
 
= zugelassener kommunaler Träger  
 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (2)

24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2023 Integrationsrat
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0282/2023
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2023
Erstellt
02.05.2023 16:51