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2258/2024

Bürgereingabe „Holweider Brache – Renaturierungsmaßnahmen durchführen“ (44/2024)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 2.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 anonymisierte Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2258/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe „Holweider Brache – Renaturierungsmaßnahmen durchführen" 
(44/2024)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
Die vom Petenten angesprochene Schneise wurde im Auftrag der Verwaltung im Rahmen der 
Verkehrssicherungspflicht angelegt. Da es sich bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit 
um eine Pflichtaufgabe handelt, kann den Forderungen des Petenten nicht nachgekommen 
werden. Ein alternativer Beschlussvorschlag kann nicht formuliert werden. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Petent fordert: 
Ich fordere die Bezirksvertretung daher auf, durch schnellstmögliche Renaturierungsmaßnah-
men, wie Neuanpflanzungen und Entsorgung der gefällten und gerodeten Pflanzen, dafür 
Sorge zu tragen, dass das Stück "Holweider Brache" wieder ein ansehnliches und biologisch 
gesundes Stück Natur wird. Dies muss gesteuert geschehen, denn wenn man der Natur ihren 
Lauf ließe, würden sich lediglich stark wachsende und invasive Pflanzen (Brombeeren, Essig-
bäume, Efeu) durchsetzen. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die freigeschnittene Schneise in der Holweider Brache 
im Auftrag der Stadtverwaltung Köln angelegt wurde. Hierdurch wurde erneut ein Zugang zu 
mit Bäumen bestanden Grundstücksbereichen freigestellt, die im Grenzbereich zu privaten 
Grundstücken liegen. Dies ist notwendig, da die Bäume regelmäßig auf deren Gesundheit und 
Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen (Stichwort Verkehrssicherungspflicht). Darüber 
hinaus befinden sich auf der Holweider Brache, die zum Teil eine Altablagerung ist, Messstel-
len zur Überwachung dieser Ablagerung. Diese Messstellen müssen stets erreichbar sein, 
wozu die Schneise in Abschnitten genutzt wird. 
 
Der Rückschnitt erfolgte außerhalb der gemäß § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz geltenden 
Schonzeit. Diese greift von Anfang März bis Ende September. 
 
Das verbliebene Totholz wurde gesammelt abgelegt und dient als wichtiger Rückzugs- und 
Lebensraum für unterschiedliche Tierarten (u.a. Wirbellose und Kleinsäuger). Totholz gilt als 
wertvolles und seltenes Biotop. Aus diesem Grund ist dessen Beseitigung nicht geplant. 
 
Die Schneise muss auch zukünftig zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht freige-
halten werden. Aufgrund des einmaligen starken Rückschnitts sind in den kommenden Jahren 
voraussichtlich nur im 2-Jahres-Rhythmus Freischneidearbeiten erforderlich.  
 
Vor diesem Hintergrund können im Bereich der Schneise keine Neupflanzungen vorgenom-
men werden. Der Forderung des Petenten, die Schneise mit Gehölzen zu bestocken, kann 
daher leider nicht entsprochen werden. 
 
Die Verwaltung ist ebenfalls an einer Entwicklung und Aufwertung der Holweider Brache inte-
ressiert. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Pflegekonzept entwickelt, in dem Maß-
nahmen zur angepassten Pflege des Gebiets definiert werden. Dies erfolgt in Zusammenar-
beit mit dem BUND Köln. Der Fokus liegt dabei in der Entwicklung artenreicher, extensiv ge-
pflegter Offenbereiche durch Reduktion der Brombeere in zuvor definierten Teilbereichen und 
der Freistellung der Tümpel und Feuchtgrünlandbrachen. Auf diese Weise können wertvolle 
Biotope für Amphibien und Insekten geschaffen und die Artenvielfalt an Pflanzen in der Hol-
weider Brache erhöht werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1045 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Maßnahme, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt wurde. 
Da die Überprüfung der Verkehrssicherheit eine Pflichtaufgabe ist, findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung 
statt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 anonymisierte Bürgereingabe

2090 Zeichen

Von: 1 _________ 1
Gesendet: Sonntag, 10. März 2024 14:40
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Radikale Rodungsarbeiten an der Holweider Brache (zw. Zillestraße und S-Bahntrasse)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 17.11.2023 wurde auf einer Länge von ca. 200m und einer Breite von ca. 20m radikale Rodungsarbeiten 
an der Holweider Brache zwischen Zillestraße und der S-Bahntrasse vorgenommen. Wie das Grünflächenamt 
verlauten ließ, wurde der extern vergebene Auftrag über die Maßen exzessiv durchgeführt, ohne in der nun 
vorliegenden Form abgesprochen gewesen zu sein. Im Februar wurden erneut bereinigende Maßnahmen 
durchgeführt, die das Gelände etwas aufgeräumt haben. Beides führte dazu, dass sämtliche Pflanzen in dem 
betroffenen Gebiet gerodet wurden. Es ist nur noch der blanke Boden sichtbar. Das Unterholz, welches für Tiere wie 
Fuchs, Igel, Dachs und diverse Vögel zum Schutz diente, ist fort. Bis das wieder bedeckt ist, vergehen mindestens 
zwei Jahre. Das kann nicht Sinn der Rodung gewesen sein. Zweifelhafte Baumfallungen wurden vorgenommen 
(waren diese Bäume krank?),auch an den Weidestämmen, die als Nahrung der Bienen und anderer Insekten dienen, 
wurde sich vergangen. Nun dient die Brache, die nun ihren Namen zu Recht trägt, Spaziergängern und Hundeführern, 
die weiteren Pflanzenwuchs zertreten. Sämtliche Anwohner schauen auf dieses hässliche Stück 
"Landschaftsschutzgebiet". Der Bewuchs diente zudem dem Schutz vor Einbrüchen, die es in letzter Zeit hier kaum 
noch gab. Von Sicht- und Lärmschutz will ich gar nicht erst schreiben.
Ich fordere die Bezirksvertretung daher auf, durch schnellstmögliche Renaturierungsmaßnahmen, wie 
Neuanpflanzungen und Entsorgung der gefällten und gerodeten Pflanzen, dafür Sorge zu tragen, dass das Stück 
"Holweider Brache" wieder ein ansehnliches und biologisch gesundes Stück Natur wird. Dies muss gesteuert 
geschehen, denn wenn man der Natur ihren Lauf ließe, würden sich lediglich stark wachsende und invasive Pflanzen 
(Brombeeren, Essigbäume,Efeu) durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Zillestraße

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Details

Aktenzeichen
2258/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.07.2024
Erstellt
19.07.2024 09:46