2406/2019
Aufsichtsräte Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
3423 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2-1 Vorlagen-Nummer: 25.09.2019 2406/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.07.2019 Aufsichtsräte Köln Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der AfD Alternative für Deutschland (AN/1012/2019) vom 03.07.2019 Die nachstehende Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates der AfD Alternative für Deutsch- land vom 03.07.2019 (AN/1012/2019) beantwortet die Verwaltung für die vom Rat zu besetzenden Aufsichtsratsmandate wie unter den jeweiligen Einzelfragen wiedergegeben: 1. Wie viele Aufsichtsratsposten werden durch Mitglieder des Rates der Stadt Köln besetzt? In welchen Aufsichtsräten sitzen auch Kölner Abgeordnete aus Bund und Land? Antwort: Es sind derzeit 181 Aufsichtsratsmandate mit Mitgliedern des Rates besetzt. Abgeordnete des Bundes oder Landes sind in folgenden Aufsichtsräten vertreten: Stadtwerke Köln GmbH, GEW Köln AG, RheinEnergie AG, modernes köln Gesellschaft für Stadtentwick- lung mbH, GAG Immobilien AG, GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, KoelnMesse GmbH, Flughafen Köln/Bonn GmbH, KölnKongress GmbH 2. Wie hoch ist die Vergütung für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit? Antwort: Seit 1989 beträgt die Aufsichtsratsvergütung in nahezu allen städtischen Beteiligungs- gesellschaften gleichbleibend für Mitglieder des Aufsichtsrates rund 250 EUR je Sitzung. Für die Vorsitzenden der Aufsichtsräte beträgt die Vergütung rund 500 EUR und für deren Stell- vertreter rund 375 EUR. Darüber hinaus werden keine Vergütungen gezahlt. 3. Bitte fügen Sie die notwendigen Qualifikationen für die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes je nach Aufsichtsrat auf. Antwort: Die Rechtsprechung verlangt von jedem einzelnen Aufsichtsratsmitglied, dass es bereits bei Amtsantritt über „Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und recht- licher Art“ verfügt „um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können.“ Fachkenntnisse, die über die Mindestkenntnisse hinausgehen, muss das Aufsichtsratsmitglied zwar nicht von vornherein mitbringen. Sofern solche Kenntnisse jedoch notwendig sind, um besondere Fragestellungen beurteilen zu können, hat das Aufsichtsratsmitglied alles dafür zu tun, sie sich anzueignen. 2 Nach dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) sollte jedes Aufsichts- ratsmitglied durch seine eigene persönliche und fachliche Qualifikation dafür sorgen, dass es seine Aufgabe und Verantwortlichkeit erfüllen kann (PCGK Stadt Köln 2.2.4). Die Verwaltung bietet seit 2006 regelmäßig mit externer Expertise unterstützte zielgerichtete Fortbildungsangebote für Aufsichtsratsmitglieder zum Erwerb und zur Vertiefung der fachli- chen Qualifikation an. Auch städtische Beteiligungsunternehmen, wie z.B. der Stadtwerkekon- zern, weisen neben der Durchführung eigener Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig gezielt auf Schulungsangebote hin und unterstützen deren Inanspruchnahme. 4. Wie viele Mitglieder des Rates haben mehr als einen Aufsichtsratsposten? Bitte schlüsseln Sie diese nach Anzahl ihrer Aufsichtsratsposten auf Antwort: gez. Reker Anzahl Aufsichts- ratsmandate Mitglieder des Rates 2 26 3 16 4 7 5 4 6 1 7 und mehr 0
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2406/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 25.09.2019
- Erstellt
- 05.07.2019 07:46