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2406/2019

Aufsichtsräte Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 25.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

3423 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2-1 
 
Vorlagen-Nummer: 25.09.2019 
 2406/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.07.2019 
 
Aufsichtsräte Köln  
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der AfD Alternative für Deutschland 
(AN/1012/2019) vom 03.07.2019 
Die nachstehende Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates der AfD Alternative für Deutsch-
land vom 03.07.2019 (AN/1012/2019) beantwortet die Verwaltung für die vom Rat zu besetzenden 
Aufsichtsratsmandate wie unter den jeweiligen Einzelfragen wiedergegeben: 
 
 
1. Wie viele Aufsichtsratsposten werden durch Mitglieder des Rates der Stadt Köln besetzt? In 
welchen Aufsichtsräten sitzen auch Kölner Abgeordnete aus Bund und Land? 
 
Antwort: 
Es sind derzeit 181 Aufsichtsratsmandate mit Mitgliedern des Rates besetzt. 
Abgeordnete des Bundes oder Landes sind in folgenden Aufsichtsräten vertreten: Stadtwerke 
Köln GmbH, GEW Köln AG, RheinEnergie AG, modernes köln Gesellschaft für Stadtentwick-
lung mbH, GAG Immobilien AG, GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, KoelnMesse 
GmbH, Flughafen Köln/Bonn GmbH, KölnKongress GmbH 
 
 
2. Wie hoch ist die Vergütung für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit?  
 
Antwort: 
Seit 1989 beträgt die Aufsichtsratsvergütung in nahezu allen städtischen Beteiligungs-
gesellschaften gleichbleibend für Mitglieder des Aufsichtsrates rund 250 EUR je Sitzung. Für 
die Vorsitzenden der Aufsichtsräte beträgt die Vergütung rund 500 EUR und für deren Stell-
vertreter rund 375 EUR. Darüber hinaus werden keine Vergütungen gezahlt. 
 
 
3. Bitte fügen Sie die notwendigen Qualifikationen für die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes 
je nach Aufsichtsrat auf.  
 
Antwort: 
Die Rechtsprechung verlangt von jedem einzelnen Aufsichtsratsmitglied, dass es bereits bei 
Amtsantritt über „Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und recht-
licher Art“ verfügt „um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde 
Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können.“  
Fachkenntnisse, die über die Mindestkenntnisse hinausgehen, muss das Aufsichtsratsmitglied 
zwar nicht von vornherein mitbringen. Sofern solche Kenntnisse jedoch notwendig sind, um 
besondere Fragestellungen beurteilen zu können, hat das Aufsichtsratsmitglied alles dafür zu 
tun, sie sich anzueignen.

2 
 
Nach dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) sollte jedes Aufsichts-
ratsmitglied durch seine eigene persönliche und fachliche Qualifikation dafür sorgen, dass es 
seine Aufgabe und Verantwortlichkeit erfüllen kann (PCGK Stadt Köln 2.2.4). 
Die Verwaltung bietet seit 2006 regelmäßig mit externer Expertise unterstützte zielgerichtete 
Fortbildungsangebote für Aufsichtsratsmitglieder zum Erwerb und zur Vertiefung der fachli-
chen Qualifikation an. Auch städtische Beteiligungsunternehmen, wie z.B. der Stadtwerkekon-
zern, weisen neben der Durchführung eigener Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig gezielt 
auf Schulungsangebote hin und unterstützen deren Inanspruchnahme. 
 
 
4. Wie viele Mitglieder des Rates haben mehr als einen Aufsichtsratsposten? Bitte schlüsseln Sie 
diese nach Anzahl ihrer Aufsichtsratsposten auf 
 
Antwort: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 gez. Reker 
Anzahl Aufsichts-
ratsmandate 
 
Mitglieder des 
Rates 
2 26 
3 16 
4 7 
5 4 
6 1 
7 und mehr 0

Beratungsverlauf (1)

26.09.2019 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2406/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
25.09.2019
Erstellt
05.07.2019 07:46