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3606/2024

Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2024 in der Sitzung Verkehrsausschuss 29.10.2024, Punkt 1.3, Sichere Schulwege für neue Schulstandorte (AN/1378/2024)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 25.11.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.01.2025

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4916 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 25.11.2024 
 3606/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.11.2024 
 
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2024 in der Sitzung 
Verkehrsausschuss 29.10.2024, Sichere Schulwege für neue Schulstandorte 
(AN/1378/2024) 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2024 wurde folgender Antrag einge-
bracht:  
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei neuen Schulstandorten das zu-
gehörige Verkehrskonzept grundsätzlich vor der tatsächlichen Inbetriebnahme des 
Schulstandortes, also vor dem ersten Schultag, zu realisieren.  
 
2. Ist die Realisierung des Verkehrskonzeptes nicht vor dem ersten Schultag möglich, 
wird bis zur Implementierung der im jeweiligen Verkehrskonzept vorgesehenen ver-
kehrlichen Maßnahmen die Einrichtung einer Schulstraße im Sinne einer temporären 
Sperrung für den motorisierten Durchgangsverkehr verpflichtend beschlossen. Bei ent-
sprechendem Bedarf kann die Schulstraßenregelung auf umliegende Straßen bis zum 
nächsten ÖPNV-Anschluss erweitert werden.  
 
In der Sitzung wurde darüber beraten. Die Beschlussfassung wurde vertagt, die Verwal-
tung soll zunächst zu den Punkten eine Stellungnahme abgeben.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: Umsetzung Verkehrskonzepte vor Inbetriebnahme der Schulen 
 
Es ist grundsätzlich das Ziel der Stadtverwaltung, die erstellten und notwendigen Ver-
kehrskonzepte vor Inbetriebnahme der Schulstandorte umzusetzen. Aufgrund in Einzelfäl-
len spezifischer Schwierigkeiten (z.B. Grundstücksverfügbarkeiten) und der teilweise an-
gespannten Personalsituation in den beteiligten Ämtern lassen sich nicht immer alle Kon-
zepte fristgerecht umsetzen. In Teilen werden für größere Maßnahmen zusätzlich politi-
sche Beschlüsse notwendig, welche ebenfalls zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen. Ziel ist 
dennoch, mindestens im Schulnahbereich Maßnahmen umzusetzen. Diese können zu-
nächst provisorisch sein, um in einer potentiellen Übergangszeit bis zur endgültigen Maß-
nahme eine verkehrssichere Erschließung für Schüler*innen und alle weiteren Verkehrs-
teilnehmer*innen sicherzustellen. Die Verwaltung steht in engem dezernatsübergreifenden 
Austausch, um die verkehrlichen Maßnahmen mit den Hochbaumaßnahmen zu synchroni-
sieren, damit notwendige Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme eines neuen/umgebauten 
Schulstandortes umgesetzt werden können. Die Dringlichkeit bezüglich der Schaffung 
neuer Schulplätze lässt in der Abwägung ein Abwarten der Inbetriebnahme eines Schul-

2 
 
standortes bis zur vollständigen Realisierung der verkehrlichen Erschließung nicht recht-
fertigen.  
 
Zu 2: Einrichtung (interims-)Schulstraßen 
 
Das Thema Schulstraßen wird durch die Erlasslage des Landes in jüngeren und zukünfti-
gen Verkehrsgutachten immer als potentielle Maßnahme mitbetrachtet. Ebenfalls erarbei-
tet die Verwaltung gemäß Ratsbeschluss AN/0504/2024 ein Konzept zur Identifizierung 
weiterer Schulstraßen.  
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes werden alle Schulstandorte im Stadtgebiet untersucht. 
Dabei werden Grund- und Förderschulen prioritär geprüft, nach Abschluss dann auch alle 
weiterführenden Schulen. Städtebauliche Konzepte sind dabei straßen- und verkehrs-
rechtlichen Anordnungen vorzuziehen. 
Um eine Schulstraße gemäß Erlasslage des Landes einzurichten, wird die Teileinziehung 
einer Straße bzw. eines Straßenabschnittes notwendig, diese gilt dann dauerhaft. Eben-
falls müssen erhebliche Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Straße rechtlich sowie ver-
kehrlich temporär aus dem Netz zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige 
Straßen im Bereich neuer Schulstandorte die Voraussetzung entsprechend der Erlasslage 
erfüllen können. Ebenfalls, so die Empfehlung des Landesministeriums, sind alternative 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit an Schulen 
vorab zu prüfen. Eine Schulstraße ist straßenrechtlich ein langfristiger Eingriff, welcher so-
wohl Einfluss auf Anlieger*innen als auch den Verkehrsfluss hat und muss daher immer 
belastbar geprüft und begründet sein.  
Die Einrichtung von „vorübergehenden“ Schulstraßen bis zur Umsetzung von endgültigen 
Maßnahmen wird von der Verwaltung aus den o.g. Gründen daher als nicht umsetzbar 
eingeschätzt.  
Ebenfalls ist anzunehmen, dass die Einrichtung und dann ggf. spätere Wegnahme (durch 
Umsetzung des eigentlichen Verkehrskonzeptes) einer Schulstraße in der Bevölkerung für 
Unmut und Unverständnis sorgen könnte.  
Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, die ausgearbeiteten Konzepte mit notwendigen 
verkehrlichen Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme umzusetzen, sodass die Einrichtung 
einer „vorübergehenden“ Schulstraße nicht notwendig ist. Sind Maßnahmen nicht fristge-
recht umsetzbar, werden interimistische Maßnahmen zu Sicherung der Verkehrssicherheit 
ergriffen.  
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3606/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
25.11.2024
Erstellt
13.11.2024 12:07