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2023/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fußgängerüberweg Schweidtnitzer Str./Am Klosterhof Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-207/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.07.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6056 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2023/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fußgängerüberweg Schweidtnitzer Str./Am Klosterhof 
Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-207/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit 
der Planung einer Querungshilfe an der Schweidnitzer Straße. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018

2 
Begründung: 
Die Petentin regt an die Kreuzung Schweidnitzer Str./Am Klosterhof in Köln-Dünnwald verkehrssi-
cherer zu gestalten (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Schweidnitzer Straße ist eine Erschließungsstraße und in dem hier maßgebenden Bereich als 
Sammelstraße ausgebildet. Die Sammelstraße wird im Begegnungsverkehr befahren. Es ist ein ni-
veaugleicher Gehweg zur separaten Führung des Fußverkehrs im südlichen Bereich der Sammel-
straße vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt durch eine Schmal-
strichmarkierung. Die Sammelstraße ist in Asphaltbauweise hergestellt und besitzt eine Breite von 
ca. 8,00 m. 
 
Die Straße Am Klosterhof ist eine Erschließungsstraße, die im Begegnungsverkehr befahren wird. 
Es ist auch hier ein niveaugleicher Gehweg zur separaten Führung des zu Fuß Gehenden im östli-
chen Bereich der Straße vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg im nördlichen 
Bereich der Straße Am Klosterhof erfolgt durch eine Schmalstrichmarkierung. Im südlich Bereich 
der Straße Am Klosterhof wird der Gehweg von der Fahrbahn durch eine Grünfläche getrennt. Die 
Straße ist in Asphaltbauweise hergestellt und besitzt im nördlichen Teilabschnitt der Straße eine 
Breite von ca. 6,00 m und im südlichen Teilabschnitt der Straße einen Breite von ca. 5,00 m. Die 
Straßenbreiten beider Teilabschnitte vergrößern sich in Richtung Knotenpunkt Schweidnitzer Stra-
ße/Am Klosterhof/Leuchterstraße.  
 
Der Knotenpunkt Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße grenzt an eine Bahntrasse 
der Deutschen Bahn AG. Damit eine Querung der Bahntrasse erfolgen kann, besteht im Bereich 
des Knotenpunktes Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße ein Bahnübergang. Der 
Bahnübergang ist durch eine Bahnübergangssteueranlage (Büstra) abgesichert. Zu Fuß Gehende 
werden über die zum Knotenpunkt angrenzenden niveaugleichen Gehwege geführt, die mit einer 
durchgezogenen Schmalstrichmarkierung von der Fahrbahn getrennt sind. Fußgängerüberwege 
oder Querungshilfen für zu Fuß Gehende bestehen nicht. 
 
Der Knotenpunkt Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße und die angrenzenden Stra-
ßen befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Verkehrssicherheit im Knotenpunkt generell gegeben. Eine Un-
fallhäufung ist dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht bekannt.  
 
Die Bürgereingabe und die darin im Bereich des Knotenpunktes genannte Platzierung von Fuß-
gängerüberwegen (Zebrastreifen) wurden durch die Verwaltung geprüft. 
 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen 
Aus Verkehrssicherheitsgründen muss im Bereich von Bahnübergängen eine Räumstrecke von 25 
Metern vor und nach der Gleissicherungsanlage freigehalten werden, um eine verkehrssichere 
Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs am Bahnübergang zu gewährleisten. Innerhalb dieser 
Räumstrecke ist die Anlage von Fußgängerüberwegen grundsätzlich nicht zulässig, so dass die in 
der Bürgereingabe vorgeschlagene Platzierung von Fußgängerüberwegen nicht möglich ist. Durch 
Fußgängerüberwege würde eine zügige Räumung des Bahnübergangs unterbunden werden, da 
der zu Fuß Gehende Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr hätte. 
Des Weiteren hat die Verwaltung die Einrichtung von Querungshilfen am Knotenpunkt geprüft. 
 
Querunqshilfe im Bereich Schweidnitzer Straße 
Die Einrichtung einer Querungshilfe ist im Bereich der Schweidnitzer Straße baulich umsetzbar, da 
die Fahrbahnbreite ca. 8,00 m beträgt. Ein Eingriff in das Landschutzgebiet wäre nicht erforderlich. 
Im Rahmen der Planung einer Querungshilfe müsste mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt 
werden, ob die Querungshilfe, die innerhalb des 25 m Räumstrecke liegen würde, in die bestehen-
de Büstra eingebunden und rechtlich umgesetzt werden kann. Die in der Schweidnitzer Straße be-
stehende Lichtzeichenanlage der Büstra müsste verlegt werden. 
 
Querungshilfe im Bereich der Straße Am Klosterhof

3 
Die Herstellung einer Querungshilfe ist im Bereich der Straße Am Klosterhof nicht möglich, da die 
vorhandene öffentliche Verkehrsfläche für die Platzierung einer richtlinienkonformen Querungshilfe 
nicht ausreicht. 
Die Verkehrsbelastung im Knotenpunktbereich ist nach Auswertung der durchgeführten Ver-
kehrserhebung richtungsabhängig und in der maßgebenden Spitzenstunde gering. Der Kno-
tenpunktarm Schweidnitzer Straße besitzt in der Spitzenstunde eine Verkehrsbelastung von 99 
Kfz/h und der Knotenpunktarm Am Klosterhof (Süd) eine Verkehrsbelastung von 107 Kfz/h. Hie-
raus ergibt sich, dass gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) aufgrund 
der sehr geringen Verkehrsbelastung keine Maßnahme zur Mitteltrennung erforderlich ist. 
 
Fazit: 
Grundsätzlich sieht die Verwaltung entsprechend der durchgeführten Prüfung keinen dringenden 
Bedarf, im Knotenpunktbereich Veränderungen vorzunehmen. Der Knotenpunkt ist aus Sicht der 
Verwaltung unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln verkehrssicher nutzbar. 
 
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist aufgrund des erforderlichen 25 m Räumbe- reichs 
nicht möglich.  
 
Die Herstellung einer Querungshilfe ist nur im Bereich der Schweidnitzer Straße möglich und wür-
de zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Eine Klärung mit der Deutschen Bahn AG, 
ob die Querungshilfe in die bestehende Büstra integriert werden muss und rechtlich möglich wäre, 
ist im beabsichtigten Planungsverfahren zu klären. 
 
 
 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 Eingabe

2870 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie 
geschickt am 07.12.2016: 
Anliegen:  
Köln, den 7.12.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren,ich wende mich an Sie mit einer Bitte, die den 
Straßenverkehr in Dünnwald betrifft.Viele Schulkinder müssen die Kreuzung Schweidnitzer 
Straße/Am Klosterhof überqueren, um in die Grundschulen Leuchterstraße, Am Rosenmaar 
oder zur Straßenbahnhaltestelle Leuchterstraße zu gelangen. Gerade frühmorgens im 
Berufsverkehr queren auch viele Autos und Busse diese Kreuzung. Eine sichere 
Überquerung ist für die Schulkinder nicht möglich, da weder ein Zebrastreifen, noch eine 
Fußgängerampel die Überquerung erleichtern. Es wäre dringend notwendig, wenigstens 
zwei Zebrastreifen anzubringen, damit beide Straßen sicherer überquert werden können.Ich 
würde mich sehr über eine positive Antwort von Ihnen freuen und verbleibe mit freundlichen 
Grüßen, 
P.S. Eine Kopie dieser e-mail schickte ich an Herrn Norbert Fuchs. 
 
2. Schreiben: 
Von:  
Gesendet: Freitag, 8. September 2017 10:32 
An: 66-Poststelle Amt für Strassen + Verkehrstechnik 
Betreff: Zebrastreifen an der Kreuzung Schweidnitzer Str. / Am Klosterhof in Dünnwald 
 
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, 
  
im November 2016 schrieb ich an die Stadt mit der Bitte um Anbringung zweier Zebrastreifen 
an der Kreuzung Schweidnitzer Str./ Am Klosterhof in Dünnwald. 
  
Ich hatte einige Telefonate und Briefkontakte, aber weiter hat sich nichts getan. 
  
Die Begründungen: 
 Zu nah an den Schienen 
Ca. 300 m weiter nördlich ist ein Zebrastreifen genau so nahe an den Schienen und es 
funktioniert. 
 Kein Bürgersteig 
An besagter Stelle 300 m weiter nördlich wurden Bordsteine angebracht, die exakt das 
gleiche Niveau haben wie die Straße. Da erschließt sich die Logik für den Normalbürger 
nicht, außer dass durch solche Aktionen Steuergelder verschwendet werden. Wenn ein 
"ordentlicher" Bürgersteig angebracht werden würde und nicht die schlechte Lösung mit 
einem weißen Strich, wäre das für viele Anwohner und die Kinder sicherlich ein Gewinn! 
  
 da muss langfristig geplant werden 
Wenn langfristig geplant wird, dann bitte den Durchgangsverkehr raus aus Dünnwald planen 
und Fahrradwege einrichten. Wenn man als Fahrradfahrer unterwegs ist, steht man auf der 
Straße im Stau und schluckt unglaublich viele Abgase! Für zwei Zebrastreifen sollten doch 
wirklich nicht zehn Monate benötigt werden!

Das ist der Schulweg zu zwei Grundschulen (GGS Leuchterstraße und Am Rosenmaar). 
Muss erst etwas passieren, bevor gehandelt wird? 
  
  
Wenn in den nächsten zwei Wochen nicht positiv über die Einrichtung der zwei Zebrastreifen 
entschieden wird, werde ich den Kontakt zur Presse suchen. Zu Schuljahresbeginn ist das 
sicherlich ein Thema, das Aufmerksamkeit findet und das gedruckt werden wird. 
  
Mit freundlichen Grüßen,

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2023/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.06.2018
Erstellt
13.06.2018 11:21