2023/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fußgängerüberweg Schweidtnitzer Str./Am Klosterhof Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-207/16)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 Vorlagen-Nummer 2023/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fußgängerüberweg Schweidtnitzer Str./Am Klosterhof Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-207/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Planung einer Querungshilfe an der Schweidnitzer Straße. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 2 Begründung: Die Petentin regt an die Kreuzung Schweidnitzer Str./Am Klosterhof in Köln-Dünnwald verkehrssi- cherer zu gestalten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Schweidnitzer Straße ist eine Erschließungsstraße und in dem hier maßgebenden Bereich als Sammelstraße ausgebildet. Die Sammelstraße wird im Begegnungsverkehr befahren. Es ist ein ni- veaugleicher Gehweg zur separaten Führung des Fußverkehrs im südlichen Bereich der Sammel- straße vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt durch eine Schmal- strichmarkierung. Die Sammelstraße ist in Asphaltbauweise hergestellt und besitzt eine Breite von ca. 8,00 m. Die Straße Am Klosterhof ist eine Erschließungsstraße, die im Begegnungsverkehr befahren wird. Es ist auch hier ein niveaugleicher Gehweg zur separaten Führung des zu Fuß Gehenden im östli- chen Bereich der Straße vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg im nördlichen Bereich der Straße Am Klosterhof erfolgt durch eine Schmalstrichmarkierung. Im südlich Bereich der Straße Am Klosterhof wird der Gehweg von der Fahrbahn durch eine Grünfläche getrennt. Die Straße ist in Asphaltbauweise hergestellt und besitzt im nördlichen Teilabschnitt der Straße eine Breite von ca. 6,00 m und im südlichen Teilabschnitt der Straße einen Breite von ca. 5,00 m. Die Straßenbreiten beider Teilabschnitte vergrößern sich in Richtung Knotenpunkt Schweidnitzer Stra- ße/Am Klosterhof/Leuchterstraße. Der Knotenpunkt Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße grenzt an eine Bahntrasse der Deutschen Bahn AG. Damit eine Querung der Bahntrasse erfolgen kann, besteht im Bereich des Knotenpunktes Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße ein Bahnübergang. Der Bahnübergang ist durch eine Bahnübergangssteueranlage (Büstra) abgesichert. Zu Fuß Gehende werden über die zum Knotenpunkt angrenzenden niveaugleichen Gehwege geführt, die mit einer durchgezogenen Schmalstrichmarkierung von der Fahrbahn getrennt sind. Fußgängerüberwege oder Querungshilfen für zu Fuß Gehende bestehen nicht. Der Knotenpunkt Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof/Leuchterstraße und die angrenzenden Stra- ßen befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Verkehrssicherheit im Knotenpunkt generell gegeben. Eine Un- fallhäufung ist dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht bekannt. Die Bürgereingabe und die darin im Bereich des Knotenpunktes genannte Platzierung von Fuß- gängerüberwegen (Zebrastreifen) wurden durch die Verwaltung geprüft. Einrichtung von Fußgängerüberwegen Aus Verkehrssicherheitsgründen muss im Bereich von Bahnübergängen eine Räumstrecke von 25 Metern vor und nach der Gleissicherungsanlage freigehalten werden, um eine verkehrssichere Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs am Bahnübergang zu gewährleisten. Innerhalb dieser Räumstrecke ist die Anlage von Fußgängerüberwegen grundsätzlich nicht zulässig, so dass die in der Bürgereingabe vorgeschlagene Platzierung von Fußgängerüberwegen nicht möglich ist. Durch Fußgängerüberwege würde eine zügige Räumung des Bahnübergangs unterbunden werden, da der zu Fuß Gehende Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr hätte. Des Weiteren hat die Verwaltung die Einrichtung von Querungshilfen am Knotenpunkt geprüft. Querunqshilfe im Bereich Schweidnitzer Straße Die Einrichtung einer Querungshilfe ist im Bereich der Schweidnitzer Straße baulich umsetzbar, da die Fahrbahnbreite ca. 8,00 m beträgt. Ein Eingriff in das Landschutzgebiet wäre nicht erforderlich. Im Rahmen der Planung einer Querungshilfe müsste mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden, ob die Querungshilfe, die innerhalb des 25 m Räumstrecke liegen würde, in die bestehen- de Büstra eingebunden und rechtlich umgesetzt werden kann. Die in der Schweidnitzer Straße be- stehende Lichtzeichenanlage der Büstra müsste verlegt werden. Querungshilfe im Bereich der Straße Am Klosterhof 3 Die Herstellung einer Querungshilfe ist im Bereich der Straße Am Klosterhof nicht möglich, da die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche für die Platzierung einer richtlinienkonformen Querungshilfe nicht ausreicht. Die Verkehrsbelastung im Knotenpunktbereich ist nach Auswertung der durchgeführten Ver- kehrserhebung richtungsabhängig und in der maßgebenden Spitzenstunde gering. Der Kno- tenpunktarm Schweidnitzer Straße besitzt in der Spitzenstunde eine Verkehrsbelastung von 99 Kfz/h und der Knotenpunktarm Am Klosterhof (Süd) eine Verkehrsbelastung von 107 Kfz/h. Hie- raus ergibt sich, dass gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung keine Maßnahme zur Mitteltrennung erforderlich ist. Fazit: Grundsätzlich sieht die Verwaltung entsprechend der durchgeführten Prüfung keinen dringenden Bedarf, im Knotenpunktbereich Veränderungen vorzunehmen. Der Knotenpunkt ist aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln verkehrssicher nutzbar. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist aufgrund des erforderlichen 25 m Räumbe- reichs nicht möglich. Die Herstellung einer Querungshilfe ist nur im Bereich der Schweidnitzer Straße möglich und wür- de zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Eine Klärung mit der Deutschen Bahn AG, ob die Querungshilfe in die bestehende Büstra integriert werden muss und rechtlich möglich wäre, ist im beabsichtigten Planungsverfahren zu klären. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie geschickt am 07.12.2016: Anliegen: Köln, den 7.12.2016 Sehr geehrte Damen und Herren,ich wende mich an Sie mit einer Bitte, die den Straßenverkehr in Dünnwald betrifft.Viele Schulkinder müssen die Kreuzung Schweidnitzer Straße/Am Klosterhof überqueren, um in die Grundschulen Leuchterstraße, Am Rosenmaar oder zur Straßenbahnhaltestelle Leuchterstraße zu gelangen. Gerade frühmorgens im Berufsverkehr queren auch viele Autos und Busse diese Kreuzung. Eine sichere Überquerung ist für die Schulkinder nicht möglich, da weder ein Zebrastreifen, noch eine Fußgängerampel die Überquerung erleichtern. Es wäre dringend notwendig, wenigstens zwei Zebrastreifen anzubringen, damit beide Straßen sicherer überquert werden können.Ich würde mich sehr über eine positive Antwort von Ihnen freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, P.S. Eine Kopie dieser e-mail schickte ich an Herrn Norbert Fuchs. 2. Schreiben: Von: Gesendet: Freitag, 8. September 2017 10:32 An: 66-Poststelle Amt für Strassen + Verkehrstechnik Betreff: Zebrastreifen an der Kreuzung Schweidnitzer Str. / Am Klosterhof in Dünnwald Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, im November 2016 schrieb ich an die Stadt mit der Bitte um Anbringung zweier Zebrastreifen an der Kreuzung Schweidnitzer Str./ Am Klosterhof in Dünnwald. Ich hatte einige Telefonate und Briefkontakte, aber weiter hat sich nichts getan. Die Begründungen: Zu nah an den Schienen Ca. 300 m weiter nördlich ist ein Zebrastreifen genau so nahe an den Schienen und es funktioniert. Kein Bürgersteig An besagter Stelle 300 m weiter nördlich wurden Bordsteine angebracht, die exakt das gleiche Niveau haben wie die Straße. Da erschließt sich die Logik für den Normalbürger nicht, außer dass durch solche Aktionen Steuergelder verschwendet werden. Wenn ein "ordentlicher" Bürgersteig angebracht werden würde und nicht die schlechte Lösung mit einem weißen Strich, wäre das für viele Anwohner und die Kinder sicherlich ein Gewinn! da muss langfristig geplant werden Wenn langfristig geplant wird, dann bitte den Durchgangsverkehr raus aus Dünnwald planen und Fahrradwege einrichten. Wenn man als Fahrradfahrer unterwegs ist, steht man auf der Straße im Stau und schluckt unglaublich viele Abgase! Für zwei Zebrastreifen sollten doch wirklich nicht zehn Monate benötigt werden! Das ist der Schulweg zu zwei Grundschulen (GGS Leuchterstraße und Am Rosenmaar). Muss erst etwas passieren, bevor gehandelt wird? Wenn in den nächsten zwei Wochen nicht positiv über die Einrichtung der zwei Zebrastreifen entschieden wird, werde ich den Kontakt zur Presse suchen. Zu Schuljahresbeginn ist das sicherlich ein Thema, das Aufmerksamkeit findet und das gedruckt werden wird. Mit freundlichen Grüßen,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2023/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.06.2018
- Erstellt
- 13.06.2018 11:21