V/0661/2017
Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße
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BV_V_0661_2017_Anlage_3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0661/2017 Schmeddingstraße – Waldeyerstraße bis Mausbachstraße V/0288/2017
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Anlage 1 zur Vorlage V/0661/2017 Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße
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Anlage 2 zur Vorlage V/0661/2017 Schmeddingstraße – Einmündung Soetenkamp V/0087/2017 mit Ergänzung
Beschlussvorlage
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V/0661/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße - Planungs- und Baubeschluss Straßenbau – Beratungsfolge 07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planungen (Lageplan Nr. 10737 Blatt 1-3(3) von Juni 2017 und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 845.000 € en t- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 533 .400 €. Zusätzliche Folgekosten fa l- len nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Vorlagen-Nr.: V/0661/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0661/2017 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2018 740.000 Einzahlungen Zuwendungen und allgeme i- ne Umlagen 2018 17.000 Umbau Haltestelle ca.17.000 € (ÖPNV G § 11, Förderung ca. 100 %) Investitionsmaßnah- me 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG Einzahlungen 2019 516.400 Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0012 Verbesserung von Kanälen/ Hausanschlüssen Auszahlungen 2018 105.000 Saldo 311.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 201 8 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haus haltssatzung 2018 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung 1. Voraussetzungen Die Redigerstraße wurde im Jahr 1961 hergestellt und weist aufgrund des hohen Alters massive Fahrbahn- und Gehwegschäden auf. Die Ausprägung der Schäden und die fehlende Frostsiche r- heit machen Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr möglich. Die Gehwege werden unter Bete i- ligung der münsterNETZ GmbH, die in dem beplanten Bereich ebenfalls Maßnahmen vorsehen, erneuert. Die Maßn ahme kann aus verkehrlichen Gründen nicht parallel mit der beschlossenen Erneuerung der Schmeddingstraße (V/0288/2017) umgesetzt werden. Deswegen soll die Red i- gerstraße zusammen mit der Schmeddingstraße ausgeschrieben werden, um eine optimale Koor- dination der Bauphasen durch die Vergabe an nur eine Firma gewährleisten zu können. Um S y- nergien bestmöglich zu nutzen, wird die Einengung in der Einmündung Soetenkamp (V/0087/2017) in diesem Zuge ebenfalls mit umgesetzt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme In dem Bereich von der Waldeyerstraße bis zur Mausbachstraße werden in der Redigerstraße die Fahrbahn und einzelne Grundstücksanschlüsse erneuert. Von der Mausbachstraße bis zur Se n- truper Straße werden neben der Fahrbahn und einigen Grundstücksanschlüssen ebenfalls di e - 3 - V/0661/2017 Nebenanlagen erneuert. Der Querschnitt der Redigerstraße wird nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt nicht verändert, die Lage der Fahrbahn und Nebenanlagen bleibt erhalten. Die Fahrbahn wird in der für eine Wohnstraße mit Busverkehr üblichen Belastu ngsklasse 3,2 her- gestellt. Der Aufbau besteht aus einer 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 5,0 cm Asphaltbinderschicht, 10,0 cm Asphalttragschicht und 45,0 cm Schottertragschicht. Wegen der Schubkräfte durch den Busverkehr im Bereich der Haltestelle, wird hier auf einer Länge von 48,0 m die Belastungsklasse 32 eingebaut. Sie besteht aus 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 8,0 cm Asphaltbi nderschicht, 14,0 cm Asphalttragschicht und 45 cm Schottertragschicht. Der Gehweg wird mit 8,0 cm dicken 24/24er Betonplatten auf 4,0 cm Brechsand und 20,0 cm Frostschutzschicht hergestellt. Die Bushaltestelle „Redigerstraße“ ist eine Fahrbahnhaltestelle und nicht barrierefrei ausgebaut. Die Neuplanung sieht vor, die Haltestelle aufgrund der heutigen ungünstigen Lage ( abgesenkte Zufahrten und Baumscheiben) in Richtung Südosten zu verschieben und mit einem Niederflu r- busbordstein inklusive Leitsystem auszustatten. Die Busse halten auch zukünftig in der Fahrbahn und tragen so zusätzlich zur Verkehrsberuhigung in der Tempo -30-Zone bei. Da es sich um eine Ausstiegshaltestelle handelt, entfällt die vorhandene Wartehalle ersatzlos. Der Umfang der beschlossenen Einengung des südöstlichen Kreuzungsbereiches Schmeddin g- straße – Soetenkamp hat sich aufgrund von bereits umgesetzten, notwendigen Instand setzungs- maßnahmen im Gehwegbereich verringert. Hinzugekommen ist eine weitere bauliche Einengung im nordwestlichen Bereich der Kreuzung, die einen Freiburger Kegel mit Markierung ersetzen soll. Der Wegfall des Gehweges und die zusätzliche bauliche Einengun g heben sich finanziell gege n- seitig auf, sodass sich die Kosten aus dem Beschluss V/0087/2017 (Soetenkamp) nicht ändern. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung beginnt nach Erhalt des Baubeschlusses im 4. Quartal 2017 und umfasst n e- ben der Redigerstraße ebenfalls die Schmeddingstraße (V70288/2017) und die Einmündung Soetenkamp (V/0087/2017). Die Schmeddingstraße und Redigerstraße müssen nacheinander gebaut werden, damit die jeweils andere Straße den Individualverkehr und vor allem die Busu m- leitung aufnehmen kann. Nach derzeitigem Planungsstand plant die münsterNETZ GmbH in den Nebenanlagen der Redigerstraße Leitungserneuerungen, die mit der Straßenerneuerung umg e- setzt werden sollen. Die Fahrbahneinengungen im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße und Soetenkamp können aufgrund des geringen Aufwandes zeitlich und verkehrlich unabhängig von den anderen beiden Maßnahmen umgesetzt werden. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die Redigerstraße in zwei selbständige Anlagen aufzuteilen: Die erste Anlage (Redigerstraße I) erstreckt sich von der Sentruper Straße bis zur Mausbachstr a- ße. Hier werden die Fahrbahn und die beidseit igen Gehwege erneuert bzw. verbessert wiede r- hergestellt. Bei der zweiten Anlage (Redigerstraße II) hingegen wird nur die Fahrbahn erneuert. Die beidseit i- gen Gehwege wurden in diesem Bereich bereits im Jahr 2003 verbessert wiederhergestellt. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt für jede Anlage separat. Nach vorliegenden Bodengutachten sind bisher weder die Fahrbahn noch die beidseitigen Ge h- wege im Bereich der ersten Anlage ausreichend frostsicher ausgebaut. Auf Grund der massiven Schäden bei der 60 Jahre alten Fahrbahn ist diese sogar als abgängig zu bezeichnen. - 4 - V/0661/2017 Bei der vorliegenden Baumaßnahme wird bei der Wiederherstellung der Fahrbahn im Bereich beider Anlagen und bei den beidseitigen Gehwegen im Bereich der ersten Anlage, erstmals ein den an erkannten Regeln der Technik entsprechender, durchgehend frostsicherer Oberbau e r- stellt. Der neue Ausbau stellt im Verhältnis zum jetzigen Ausbau eine wesentliche Verbesserung dar und ist deshalb beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). Die Redigerstraße ist gem. § 3 Abs. 3a des KAG NRW als Anliegerstraße einzustufen. Aufgrund der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster, in der z.Zt. gültigen Fa s- sung, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten, bei der Einstufung als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Diese betragen nach einer vorläufigen Berechnung bei der Anlage Redigerstraße I ca. 393.750,00 €. Von diesen Kosten werden 315.000,00 € auf die von der Anlage Redigerstraße I erschlossenen Grundstücke, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, umgelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 19,84 €. Für ein durc hschnittliches, 1 - geschossig bebautes Grundstück von 700 m² Gr öße, muss mit einem Straßenbaubeitrag von 13.888,00 €gerechnet werden. Die vorläufig berechneten beitragsfähigen Kosten für die Anlage Redigerstraße II betragen ca. 251.750,00 €. Von diesen Kosten werden 201.400,00 € auf die von der Anlage Redigerstraße II erschlossenen Grundstücke, ebenfalls auf Grundlage ihrer Größe und Aus nutzbarkeit, umgelegt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 12,57 €. Für ein durc h- schnittliches, 1-geschossig bebautes Grundstück von 700 m² Größe, muss mit einem Straße n- baubeitrag von 8.799,00 € gerechnet werden. Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes wird jeder Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die Bauma ß- nahme und den voraussichtlich auf sein Grundstück entfallenden Straßenbaubeitrag informiert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceverspre chen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Lageplan Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Höhe Anlage 2: Lageplan Schmeddingstraße – Einmündung Soetenkamp mit Ergänzung V/0087/2017 Anlage 3: Lageplan Schmeddingstraße – Waldeyerstraße bis Mausbachstraße V/0288/2017 - 5 - V/0661/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Redigerstraße
- Waldeyerstraße
- Sentruper Straße
- Schmeddingstraße
- Mausbachstraße
- Soetenkamp
- Sentruper Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0661/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37