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V/0661/2017

Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße

Vorlagen 03.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.09.2017, TOP 7.2

BV_V_0661_2017_Anlage_3

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Ansehen

BV_V_0661_2017_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

BV_V_0661_2017_Anlage_3

98 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0661/2017 
Schmeddingstraße – Waldeyerstraße bis Mausbachstraße V/0288/2017

BV_V_0661_2017_Anlage_1

85 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0661/2017 
Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße

BV_V_0661_2017_Anlage_2

100 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0661/2017 
Schmeddingstraße – Einmündung Soetenkamp V/0087/2017 mit Ergänzung

Beschlussvorlage

9761 Zeichen

V/0661/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Straße 
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau – 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planungen (Lageplan Nr. 10737 Blatt 1-3(3) von 
Juni 2017 und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 845.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 533 .400 €. Zusätzliche Folgekosten fa l-
len nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0661/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0661/2017 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen    
Investitionsmaßnah-
me 0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung    
Auszahlungen   2018 740.000  
Einzahlungen 
 
 
 
Zuwendungen und allgeme i-
ne Umlagen 
2018 
 
17.000 
 
Umbau Haltestelle 
ca.17.000 € (ÖPNV G § 11, 
Förderung ca. 100 %) 
Investitionsmaßnah-
me 
0005 
 
Straßenbaubeiträge nach 
KAG 
   
Einzahlungen   2019 516.400  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen/ 
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen   2018 105.000  
Saldo 311.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 201 8 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haus haltssatzung 2018 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Redigerstraße wurde im Jahr 1961 hergestellt und weist aufgrund des hohen Alters massive 
Fahrbahn- und Gehwegschäden auf. Die Ausprägung der Schäden und die fehlende Frostsiche r-
heit machen Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr möglich. Die Gehwege werden unter Bete i-
ligung der münsterNETZ GmbH, die in dem beplanten Bereich ebenfalls Maßnahmen vorsehen, 
erneuert. Die Maßn ahme kann aus verkehrlichen Gründen nicht parallel mit der beschlossenen 
Erneuerung der Schmeddingstraße (V/0288/2017) umgesetzt werden. Deswegen soll die Red i-
gerstraße zusammen mit der Schmeddingstraße ausgeschrieben werden, um eine optimale Koor-
dination der Bauphasen durch die Vergabe an nur eine Firma gewährleisten zu können. Um S y-
nergien bestmöglich zu nutzen, wird die Einengung in der Einmündung Soetenkamp 
(V/0087/2017) in diesem Zuge ebenfalls mit umgesetzt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
In dem Bereich von der Waldeyerstraße bis zur Mausbachstraße werden in der Redigerstraße die 
Fahrbahn und einzelne Grundstücksanschlüsse erneuert. Von der Mausbachstraße bis zur Se n-
truper Straße werden neben der Fahrbahn und einigen Grundstücksanschlüssen ebenfalls di e

- 3 - 
V/0661/2017 
Nebenanlagen erneuert. Der Querschnitt der Redigerstraße wird nach Rücksprache mit dem 
Stadtplanungsamt nicht verändert, die Lage der Fahrbahn und Nebenanlagen bleibt erhalten. 
 
Die Fahrbahn wird in der für eine Wohnstraße mit Busverkehr üblichen Belastu ngsklasse 3,2 her-
gestellt. Der Aufbau besteht aus einer 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 5,0 cm Asphaltbinderschicht, 
10,0 cm Asphalttragschicht und 45,0 cm Schottertragschicht. Wegen der Schubkräfte durch den 
Busverkehr im Bereich der Haltestelle, wird hier auf einer Länge von 48,0 m die Belastungsklasse 
32 eingebaut. Sie besteht aus 3,0 cm Asphaltdeckschicht, 8,0 cm Asphaltbi nderschicht, 14,0 cm 
Asphalttragschicht und 45 cm Schottertragschicht.  
Der Gehweg wird mit 8,0 cm dicken 24/24er Betonplatten auf 4,0 cm Brechsand und 20,0 cm 
Frostschutzschicht hergestellt. 
 
Die Bushaltestelle „Redigerstraße“ ist eine Fahrbahnhaltestelle und nicht barrierefrei ausgebaut. 
Die Neuplanung sieht vor, die Haltestelle aufgrund der heutigen ungünstigen Lage ( abgesenkte 
Zufahrten und Baumscheiben) in Richtung Südosten zu verschieben und mit einem Niederflu r-
busbordstein inklusive Leitsystem auszustatten. Die Busse halten auch zukünftig in der Fahrbahn 
und tragen so zusätzlich zur Verkehrsberuhigung in der Tempo -30-Zone bei. Da es sich um eine 
Ausstiegshaltestelle handelt, entfällt die vorhandene Wartehalle ersatzlos.  
 
Der Umfang der beschlossenen Einengung des südöstlichen Kreuzungsbereiches Schmeddin g-
straße – Soetenkamp hat sich aufgrund von bereits umgesetzten, notwendigen Instand setzungs-
maßnahmen im Gehwegbereich verringert. Hinzugekommen ist eine weitere bauliche Einengung 
im nordwestlichen Bereich der Kreuzung, die einen Freiburger Kegel mit Markierung ersetzen soll. 
Der Wegfall des Gehweges und die zusätzliche bauliche Einengun g heben sich finanziell gege n-
seitig auf, sodass sich die Kosten aus dem Beschluss V/0087/2017 (Soetenkamp) nicht ändern. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung beginnt nach Erhalt des Baubeschlusses im 4. Quartal 2017 und umfasst n e-
ben der Redigerstraße  ebenfalls die Schmeddingstraße (V70288/2017) und die Einmündung 
Soetenkamp (V/0087/2017). Die Schmeddingstraße und Redigerstraße müssen nacheinander 
gebaut werden, damit die jeweils andere Straße den Individualverkehr und vor allem die Busu m-
leitung aufnehmen kann. Nach derzeitigem Planungsstand plant die münsterNETZ GmbH in den 
Nebenanlagen der Redigerstraße Leitungserneuerungen, die mit der Straßenerneuerung umg e-
setzt werden sollen. Die Fahrbahneinengungen im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße und 
Soetenkamp können aufgrund des geringen Aufwandes zeitlich und verkehrlich unabhängig von 
den anderen beiden Maßnahmen umgesetzt werden.  
 
Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Die gesamte Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 
Monate. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Aus straßenbaubeitragsrechtlichen Gründen ist die Redigerstraße in zwei selbständige Anlagen 
aufzuteilen: 
Die erste Anlage (Redigerstraße I) erstreckt sich von der Sentruper Straße bis zur Mausbachstr a-
ße. Hier werden die Fahrbahn und die beidseit igen Gehwege erneuert bzw. verbessert wiede r-
hergestellt.  
Bei der zweiten Anlage (Redigerstraße II) hingegen wird nur die Fahrbahn erneuert. Die beidseit i-
gen Gehwege wurden in diesem Bereich bereits im Jahr 2003 verbessert wiederhergestellt. 
 
Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt für jede Anlage separat. 
 
Nach vorliegenden Bodengutachten sind bisher weder die Fahrbahn noch die beidseitigen Ge h-
wege im Bereich der ersten Anlage ausreichend frostsicher ausgebaut. Auf Grund der massiven 
Schäden bei der 60 Jahre alten Fahrbahn ist diese sogar als abgängig zu bezeichnen.

- 4 - 
V/0661/2017 
 
Bei der vorliegenden Baumaßnahme wird bei der Wiederherstellung der Fahrbahn im Bereich 
beider Anlagen und bei den beidseitigen Gehwegen im Bereich der ersten Anlage, erstmals ein 
den an erkannten Regeln der Technik entsprechender, durchgehend frostsicherer Oberbau e r-
stellt. Der neue Ausbau stellt im Verhältnis zum jetzigen Ausbau eine wesentliche Verbesserung 
dar und ist deshalb beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).  
 
Die Redigerstraße ist gem. § 3 Abs. 3a des KAG NRW als Anliegerstraße einzustufen. Aufgrund 
der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster, in der z.Zt. gültigen Fa s-
sung, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten, bei der Einstufung als 
Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. 
 
Diese betragen nach einer vorläufigen Berechnung bei der Anlage Redigerstraße I ca. 393.750,00 
€. Von diesen Kosten werden 315.000,00 € auf die von der Anlage Redigerstraße I erschlossenen 
Grundstücke, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, umgelegt. Der Verteilerwert pro 
m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 19,84 €. Für ein durc hschnittliches, 1 -
geschossig bebautes Grundstück von 700 m² Gr öße, muss mit einem Straßenbaubeitrag von 
13.888,00 €gerechnet werden. 
 
Die vorläufig berechneten beitragsfähigen Kosten für die Anlage Redigerstraße II betragen ca. 
251.750,00 €. Von diesen Kosten werden 201.400,00 € auf die von der Anlage Redigerstraße II 
erschlossenen Grundstücke, ebenfalls auf Grundlage ihrer Größe und Aus nutzbarkeit, umgelegt. 
Der Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 12,57 €. Für ein durc h-
schnittliches, 1-geschossig bebautes Grundstück von 700 m² Größe, muss mit einem Straße n-
baubeitrag von 8.799,00 € gerechnet werden. 
 
Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes wird jeder Grundstückseigentümer bzw. 
Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die Bauma ß-
nahme und den voraussichtlich auf sein Grundstück entfallenden Straßenbaubeitrag informiert. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer  werden entsprechend dem Serviceverspre chen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage 1: Lageplan Redigerstraße – Waldeyerstraße bis Sentruper Höhe 
Anlage 2: Lageplan Schmeddingstraße – Einmündung Soetenkamp mit Ergänzung V/0087/2017 
Anlage 3: Lageplan Schmeddingstraße – Waldeyerstraße bis Mausbachstraße V/0288/2017

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V/0661/2017

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Redigerstraße
  • Waldeyerstraße
  • Sentruper Straße
  • Schmeddingstraße
  • Mausbachstraße
  • Soetenkamp
  • Sentruper Höhe

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Details

Aktenzeichen
V/0661/2017
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37