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2639/2025

Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 2639/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein 
Mit Anfrage AN/1157/2025 bittet die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Porz um Beantwor-
tung verschiedener Fragen. Die Verwaltung nimmt wie dazu folgt Stellung: 
 
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Lärmbeschwerden durch „Partyschiffe“ im 
Bereich des Porzer Rheinufers, hier insbesondere Poll, in den Jahren 2023 bis heute 
vor? 
Aus den Jahren 2023 und 2024 liegen der Verwaltung keine Beschwerden aus dem Bereich 
des Porzer Rheinufers vor. Aus dem Jahr 2025 liegen zwei Beschwerden vor, eine aus dem 
Bereich Poll. 
 
Gibt es Auflagen zu Lautstärke, Fahrzeiten und Routen für die Eventschifffahrt in Köln; 
falls ja, welche existieren und gelten diese generell für das ganze Stadtgebiet oder nur 
eingeschränkt in unterschiedlichen Zonen? 
Bereits 2016 hat die Stadt Köln unter Beteiligung der Wasserschutzpolizei sowie eines Schall-
schutzgutachters eine Selbstverpflichtungserklärung entwickelt, durch die sich die Betreiber 
der „Partyschiffe“ verpflichten, den gesetzlich erlaubten Rahmen für Lärmimmissionen an 
Bord einzuhalten. Die Beschallung auf dem Freideck wird für die Zeiten vor und nach 22 Uhr 
entsprechend eingestellt. Nach 22 Uhr wird die Lautstärke der Musikanlage durch einen Limi-
ter begrenzt. Diese Werte werden bei jeder Fahrt nachgemessen und protokolliert. Darüber 
hinaus sind Fahrtrouten - soweit im Rahmen der Fahrsicherheit möglich - in maximaler Entfer-
nung zu Wohngebieten vorgesehen. Die Selbstverpflichtungserklärung gilt für das ganze 
Stadtgebiet. 
 
Wird die Einhaltung der Auflagen seitens der Verwaltung oder der Wasserschutzpolizei 
kontrolliert und sind Veranstalter in der Pflicht, die Lärmimmissionen aufzuzeichnen 
und auf Nachfrage vorzuweisen? 
Die Schiffsbetreiber haben sich verpflichtet, zu Lärmbeschwerden innerhalb von zwei Wochen 
gegenüber dem Ordnungsamt der Stadt Köln schriftlich Stellung zu nehmen. Auf Anforderung 
sind die Protokolle vorzulegen.  
 
An wen können die Bürger sich konkret im Falle von Beschwerden wenden? 
Die Bürger*innen können sich mit ihrer Beschwerde an das Amt für öffentliche Ordnung der 
Stadt Köln wenden. Für die weitere Bearbeitung sind folgende Angaben im Rahmen der Be-
schwerde erforderlich: Datum, Uhrzeit, Name des Schiffes sowie möglichst genaue Angabe 
zum Ort, auf welcher Höhe des Rheins das Schiff gerade unterwegs war.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2639/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.08.2025
Erstellt
25.08.2025 13:12