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Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2639/2025 vom 28.08.2025

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 2639/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein Mit Anfrage AN/1157/2025 bittet die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Porz um Beantwor- tung verschiedener Fragen. Die Verwaltung nimmt wie dazu folgt Stellung: Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Lärmbeschwerden durch „Partyschiffe“ im Bereich des Porzer Rheinufers, hier insbesondere Poll, in den Jahren 2023 bis heute vor? Aus den Jahren 2023 und 2024 liegen der Verwaltung keine Beschwerden aus dem Bereich des Porzer Rheinufers vor. Aus dem Jahr 2025 liegen zwei Beschwerden vor, eine aus dem Bereich Poll. Gibt es Auflagen zu Lautstärke, Fahrzeiten und Routen für die Eventschifffahrt in Köln; falls ja, welche existieren und gelten diese generell für das ganze Stadtgebiet oder nur eingeschränkt in unterschiedlichen Zonen? Bereits 2016 hat die Stadt Köln unter Beteiligung der Wasserschutzpolizei sowie eines Schall- schutzgutachters eine Selbstverpflichtungserklärung entwickelt, durch die sich die Betreiber der „Partyschiffe“ verpflichten, den gesetzlich erlaubten Rahmen für Lärmimmissionen an Bord einzuhalten. Die Beschallung auf dem Freideck wird für die Zeiten vor und nach 22 Uhr entsprechend eingestellt. Nach 22 Uhr wird die Lautstärke der Musikanlage durch einen Limi- ter begrenzt. Diese Werte werden bei jeder Fahrt nachgemessen und protokolliert. Darüber hinaus sind Fahrtrouten - soweit im Rahmen der Fahrsicherheit möglich - in maximaler Entfer- nung zu Wohngebieten vorgesehen. Die Selbstverpflichtungserklärung gilt für das ganze Stadtgebiet. Wird die Einhaltung der Auflagen seitens der Verwaltung oder der Wasserschutzpolizei kontrolliert und sind Veranstalter in der Pflicht, die Lärmimmissionen aufzuzeichnen und auf Nachfrage vorzuweisen? Die Schiffsbetreiber haben sich verpflichtet, zu Lärmbeschwerden innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Ordnungsamt der Stadt Köln schriftlich Stellung zu nehmen. Auf Anforderung sind die Protokolle vorzulegen. An wen können die Bürger sich konkret im Falle von Beschwerden wenden? Die Bürger*innen können sich mit ihrer Beschwerde an das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln wenden. Für die weitere Bearbeitung sind folgende Angaben im Rahmen der Be- schwerde erforderlich: Datum, Uhrzeit, Name des Schiffes sowie möglichst genaue Angabe zum Ort, auf welcher Höhe des Rheins das Schiff gerade unterwegs war.

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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