V/0236/2026
Ausbildungscampus - Pilotprojekt Ausbildungswerkstatt – Ausbildung im Konzern Stadt Münster stärken und Mitarbeitende entlasten
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Berichtsvorlage
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V/0236/2026 V/0236/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ausbildungscampus Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt an den Rat Nr. A-R/0054/2022 „Pilotprojekt Ausbildungswerkstatt – Ausbildung im Konzern Stadt Münster stärken und Mitarbeitende entlasten“ Beratungsfolge 12.05.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: 1. Einleitung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag Nr. A-R/0054/2022 an den Rat vom 18.10.2022 beauftragt zu prüfen, wie ein Pilotprojekt zur Einrichtung einer Ausbildungswerkstatt bei der Stadt Münster umsetzbar sei. Als Ziele der Ausbildungswerkstatt wurden die Nachwuchssicherung im Bereich der Fachkräfte und eine verbesserte Betreuung und Begleitung von jungen Menschen vor oder zu Beginn ihrer Berufsausbildung benannt. Zudem sollen die Nachwuchskräfte einen möglichst breiten Einblick in die Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung bei gleichzeitiger Entlastung der Ausbilder*innen und Mit- arbeitenden in den Fachämtern erhalten. Die Ausbildungswerkstatt solle an einem zentralen Ort ver- ankert sein. Ferner sollte die Erstellung einer digitalen Werkbank zum Austausch und zur eigenständigen Informa- tion der Auszubildenden geprüft werden. Zielgruppe der vorgenannten Maßnahmen sollen neben Auszubildenden und Studierenden der Stadt- verwaltung Münster auch Praktikant*innen und junge Menschen in der Berufsorientierung sein. Des weiteren solle es konzeptionelle Überlegungen für das Einbinden noch nicht ausbildungsreifer junger Menschen in die Ausbildungswerkstatt geben, ggf. verbunden mit der Prüfung von Unterstützungs- möglichkeiten durch externe Partner*innen. 2. Einrichtung eines Ausbildungscampus bei der Stadtverwaltung Münster 2.1 Status quo und Perspektiven des Ausbildungscampus Im Februar 2025 begann die konzeptionelle Phase der Einführung einer Ausbildungswerkstatt, bei der Stadt Münster Ausbildungscampus genannt. Die Konzeption und der Aufbau des Ausbildungscampus Personal - und Organisationsamt 23.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köhnsen Telefon: 0251 492-1188 Koehnsen@stadt - muenster.de - 2 - V/0236/2026 wird vom Personal- und Organisationsamt umgesetzt. Im September 2025 ging der Ausbildungscam- pus mit einem Pilot-Praxisabschnitt in den Echtbetrieb. Mit dem Ausbildungscampus ist ein zentraler Ort für Aus- und Weiterbildung entstanden, der sukzes- sive ausgebaut wird. Gestartet wurde mit Praxisabschnitten Dual Studierender aus dem Verwaltungs- bereich, der Hauptzielgruppe für die Ausbildung im Campus. Die Studierenden verbringen einen ihrer fünf dreimonatigen Praxisabschnitte im Ausbildungscampus. Perspektivisch soll der Campus auch für andere Ausbildungsberufe geöffnet werden. Insbesondere bieten sich hier Verwaltungs - und IT - Berufe sowie kaufmännische Berufe an. Schon ab Juni 2026 wird im Ausbildungscampus jahrgangs- übergreifend gearbeitet und auch Praktikant*innen sollen dann in den Ausbildungscampus eingebun- den werden. Dabei ist vorgesehen, dass die Studierenden im Ausbildungscampus ein Konzept zur Begleitung von Praktikant*innen durch Anwärter*innen entwickeln und umsetzen. Dieses könnte im Anschluss Grundlage sein, um die Praktikumsmöglichkeiten in den Fachämtern der Stadtverwaltung für alle Zielgruppen weiter zu verbessern. Die Nachwuchskräfte bearbeiten in ihrem Praxisabschnitt Aufgaben und Projekte aus verschiedenen Fachämtern der Verwaltung und bekommen damit einen breiten Einblick in die Stadtverwaltung. Die Ausbilder*innen der Fachämter übernehmen die Einfüh- rung in die Aufgaben und beantworten Fachfragen. Die Mitarbeitenden im Ausbildungscampus über- nehmen die konzeptionelle und persönliche Begleitung im Campus. Der Ausbildungscampus ist in Räumlichkeiten an der Aegidiistraße 70 (vhs-Gebäude) untergebracht und somit zentral gelegen. Durch Konzentration von Büroarbeitsplätzen im Rahmen des Projekts Ar- beitswelt.Zukunft, das eine räumliche Verschlankung durch Desksharing und Homeoffice-Modelle vorsieht, entstehen im vhs-Gebäude sukzessive Plätze für bis zu zwölf Nachwuchskräfte. Nicht nur durch die räumliche Nähe, sondern auch durch eine fachliche Zusammenarbeit von vhs und Ausbil- dungscampus soll für beide Seiten ein Mehrwert generiert werden. Die Kosten für den Ausbil- dungscampus sind im Doppelhaushalt 2026/2027 in der Produktgruppe 0108 Personal- und Organi- sationsmanagement eingeplant. Die Stadt Münster hat sich dem „Ausbildungsfirmenring“ angeschlossen. Dies ist ein Zusammen- schluss größerer Kommunen aus ganz Deutschland, die einen vergleichbaren Ansatz entwickelt ha- ben und voneinander lernen wollen. Mit Blick auf die Formate anderer Städte, die schon länger Aus- bildungsfirmen betreiben, z. B. Essen oder Dortmund, wäre perspektivisch die Weiterentwicklung zu einem Kompetenzzentrum für Aus- und Fortbildung sowie Personalentwicklung denkbar. Durch eine Konzentration dieser Funktionen an einem Standort und eine enge Zusammenarbeit, könnten fachli- che Synergieeffekte erzielt und die Qualität in diesen Themenfeldern weiter erhöht werden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf das projektierte „Ausbildungs - und Schulungszentrum für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst“ am Standort Kesslerweg 14 -18, mit dem auf den stark steigenden Bedarf an Aus - und Fortbildungsmaßnahmen reagiert wird. Die fachliche Aus- und Fortbildung für die Angehörigen der Feuerwehr Münster und für Helferinnen und Helfer im Zivil - und Katastrophenschutz wird zukünftig in dem neuen Zentrum durchgeführt werden (V/0246/2025). 2. 2 Ziele des Ausbildungscampus Als Ziele des Ausbildungscampus wurden eine Sicherung und bedarfsgerechte Anpassung der Aus- bildungskapazitäten, die Verbesserung der Ausbildungsqualität und eine Steigerung der Attraktivität der Stadt Münster als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeberin und damit ein Beitrag zur Nachwuchssi- cherung im Bereich der Fachkräfte definiert. Aufgrund der Altersstruktur der städtischen Belegschaft wird in den nächsten Jahren die Anzahl der Zurruhesetzungen/Verrentungen von Mitarbeitenden deutlich ansteigen. Schon heute ist es in Teilen schwierig für die Stadtverwaltung, vorhandene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Gute Bewerber*innen können sich heute in der Regel aussuchen, bei welcher Behörde oder welchem Un- ternehmen sie ihre Ausbildung oder ihr duales Studium absolvieren bzw. arbeiten möchten. Diese Situation wird sich durch den demografischen Wandel noch verschärfen. - 3 - V/0236/2026 Ein guter Weg, um dem Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerecht zu werden, ist nach wie vor die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte. Damit wird sich der Bedarf an Auszubilde- nen und dual Studierenden künftig voraussichtlich weiter erhöhen. Trotz knapper Ressourcen müssen auch perspektivisch Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht angepasst und auf hohem Niveau ange- boten werden können. Für die Begleitung der Auszubildenden und Dual Studierenden werden Ausbildungskapazitäten unter anderem personeller und räumlicher Art benötigt. Die ausbildenden Fachämter stoßen in beiderlei Hinsicht schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Die derzeitige Haushaltslage und damit verbundene räumliche und personelle Einsparmaßnahmen tragen aktuell dazu bei, dass die Ausbildungskapazitä- ten in den Fachämtern tendenziell zurück gehen. Der Ausbildungscampus schafft die Möglichkeit, eine größere Anzahl an Nachwuchskräften gleichzeitig zu betreuen. Dabei wird die gute, fachlich fun- dierte Ausbildungsarbeit der Fachämter durch den Campus nicht ersetzt. Denn insbesondere für Nachwuchskräfte in den Verwaltungsberufen sind Praxisabschnitte in unterschiedlichen Fachämtern sinnvoll, um Fachaufgaben vertieft kennen zu lernen und das Miteinander sowie den Bür- ger*innenkontakt in unterschiedlichen Kontexten zu erleben. Es geht vielmehr darum, ausreichende Ausbildungskapazitäten bei guter Ausbildungsqualität zu gewährleisten und dabei die Ausbilder*innen und Mitarbeitenden in den Fachämtern zu entlasten. Der Campus bietet schwerpunktmäßig erweiterte Einblicke in verschiedenste Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, einen breiten Kompetenzerwerb sowie einen weiten Blick und ämterübergreifende Vernetzung. Besonderer Wert wird im Ausbildungscampus neben ämterübergreifendem Lernen und Arbeiten auf Selbstorganisation und das Erleben von Selbstwirksamkeit gelegt. Die Nachwuchskräfte haben die Möglichkeit, in Projekten und Aufgaben aus verschiedenen Fachstellen, ihre Metho- denkompetenzen und ihre sozialen und persönlichen Fähigkeiten zu erweitern. Sie verbessern ihre Arbeitsorganisation und ihre kommunikativen Fähigkeiten. Dabei gibt es Raum, um neue Arbeitsfor- men und -tools zu erproben. Es können Erfahrungen unter anderem in New Work, Projektarbeit und mobilem Arbeiten gemacht werden. Diese vorgenannten Skills sind zum einen im Hinblick auf laufen- de innerstädtische Prozesse wie den Transformationsprozess und die Entwicklungen im Pro- jekt.Arbeitswelt.Zukunft wichtig. Zum anderen sollen die Nachwuchskräfte darauf vorbereitet werden, hinsichtlich sich ändernder gesellschaftlicher, politischer und klimabedingter Rahmenbedingungen flexibel zu agieren und ganzheitlich zu denken. Die mit dem Ausbildungscampus kooperierenden Fachämter lernen durch die Zusammenarbeit mehr Nachwuchskräfte kennen und haben die Gele- genheit, sich als interessantes Einsatzgebiet zu präsentieren und künftige Mitarbeiter*innen zu ge- winnen. Um die Attraktivität der Stadt Münster als Ausbildungsbetrieb zu erhöhen, wurden in den letzten Jah- ren Auswahlverfahren modernisiert, das Pre- und Onboarding deutlich verbessert, die Begleitung und die Vernetzung von Auszubildenden, Quereinsteigenden und Ausbilder*innen ausgebaut sowie in das Ausbildungsmarketing intensiviert. Der Ausbildungscampus ist ein weiterer Baustein, um die Stadt- verwaltung Münster als Ausbildungsbetrieb interessanter zu machen. Es geht unter anderem darum, ein Interesse an der Haltung und Wahrnehmung junger Menschen deutlich zu machen und etablieren. Die Nachwuchskräfte haben durch das Mitwirken an Projekten und Aufgaben verschiedenster Fachämter die Möglichkeit, Entwicklungsprozesse in der Verwaltung mit jungen Ideen mitzugestalten. Dies kann auch Impulse in die Stadtverwaltung hineinsetzen, die für aktuelle und zukünftige Genera- tionen an Nachwuchskräften und Mitarbeiter*innen attraktiv sind. Der Ausbildungscampus ist zudem ein Faktor, um die Arbeitgeberin Stadt Münster von konkurrierenden regionalen Ausbildungsanbie- tenden positiv abzuheben. Ein gezieltes internes und externes Marketing zum Ausbildungscampus kann zu einem Image der Stadt Münster als moderne und agile Arbeitgeberin beitragen. 3. Einführung einer digitalen Werkbank Das Ausbildungsteam der Stadt Münster legt großen Wert auf eine gute Informationskultur und eine Vernetzung, sowohl der Auszubildenden als auch der Ausbilder*innen der Fachämter und des Ausbil- dungsteams des Personal- und Organisationsamts. Gefördert werden Information und Vernetzung bereits durch Preboarding-Veranstaltungen vor Ausbildungsbeginn, Einführungstage mit Beginn der - 4 - V/0236/2026 Ausbildung, sowie Treffen, Veranstaltungen und Bildungsangebote – immer wieder auch berufs- und jahrgangsübergreifend - im Verlauf der Ausbildung und auch Ausbildertreffen. Zudem haben neben den Mitarbeitenden grundsätzlich auch alle Auszubildenden Zugang zum Intra- net der Stadtverwaltung, in dem vielfältigste Informationen zur Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Vernetzung und Information findet auch über verschiedene digitale Tools wie Mails, Teams- planner, teilweise Moodle, Apps oder andere statt. Wirklich zielführend, um eine gute Vernetzung- und Informationsplattform für Auszubildende, Ausbil- der*innen und Ausbildungsteam des Personal- und Organisationsamts aufzubauen, wäre eine pro- fessionelle Ausbildungssoftware. Es gibt dazu gute Lösungen am Markt. Bisher standen entspre- chende Ressourcen für die Beschaffung nicht zur Verfügung. Endgültige Entscheidungen bezüglich der HR-IT-Strategie stehen noch aus. Mit einer solchen Software könnten den Auszubildenden nicht nur gezielt Informationen zur Ausbildung und zur Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt und Netz- werke geschaffen werden, sondern auch die Verwaltung des Ausbildungsbereichs wäre damit deut- lich einfacher durchzuführen. Gleichzeitig würde ein solches Tool den Erwartungen der heutigen Aus- zubildenden an eine moderne, digitale Kommunikation besser gerecht. 4. Förderung benachteiligter Jugendlicher hinsichtlich des Zugangs in die Ausbildung bei der Stadt Münster Es gibt vielfältige Möglichkeiten, benachteiligte junge Menschen bei ihrem Zugang zu Ausbildung zu unterstützen. Dabei werden mögliche Benachteiligungen durch eine Schwerbehinderung ebenso in den Blick genommen wie junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte, bildungs- oder so- zioökonomischer Benachteiligung oder Jugendliche, die aufgrund von Geschlecht, ethnischer Her- kunft, sexueller Orientierung bzw. Identität oder anderen Merkmalen Diskriminierungserfahrungen ausgesetzt sein können. Sowohl hinsichtlich Praktika als auch in den Einstellungsverfahren und in der Ausbildung wird die Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen bei der Stadtverwaltung Münster besonders berück- sichtigt und die Prozesse mit Blick auf Barriere- und Diskriminierungsfreiheit gestaltet. Schon heute gibt es im Ausbildungsbereich der Stadt Münster viele Unterstützungsangebote und Kooperationen mit Anbieter*innen entsprechender Angebote, um Auszubildende und Praktikant*innen bestmöglich zu fördern und zu begleiten. 4.1 gezielte Ansprache Die Haltung der Stadtverwaltung Münster zu Chancengleichheit und Vielfalt wird grundsätzlich in je- der Stellenausschreibung – auch im Ausbildungsbereich - deutlich gemacht. Alle Ausschreibungen für Ausbildungsplätze werden auch den münsteraner Migrationsorganisationen aktiv zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Dies soll unser Interesse an Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte bekräftigen und motivieren, sich bei der Stadt Münster zu bewerben. Im Ausbildungsmarketing wird explizit darauf geachtet, Stereotype zu vermeiden und die Vielfalt der Nachwuchskräfte bei der Stadt Münster in den Kampagnen sichtbar zu machen. 4.2 Maßnahmen im Auswahlverfahren Alle Bewerbungen für Ausbildungsplätze werden bei Erfüllen der Einstellungsvoraussetzungen gleichermaßen für das Auswahlverfahren zugelassen. In einigen Verfahren gibt es Eignungstests. Diese werden online und damit ortsunabhängig durchgeführt (Ausnahme: Sport-/Praxistests). So ist eine Teilnahme unabhängig vom Wohnort und auch aus dem Ausland möglich. Auch die Auswahlge- spräche können in den meisten Berufen auf Anfrage online geführt werden. Die Kosten für die Anrei- se innerhalb Deutschlands Auswahlgesprächen und eine ggf. erforderliche Übernachtung werden Bewerber*innen mit Wohnsitz außerhalb von Münster auf Antrag erstattet. So kann eine Einladung unabhängig von den finanziellen Ressourcen der Bewerber*innen angenommen werden. - 5 - V/0236/2026 Bewerber*innen, die eine Schwerbehinderung angegeben haben, werden grundsätzlich zum Aus- wahlgespräch eingeladen. Die Einladung erfolgt auch, wenn nicht alle Einstellungsvoraussetzungen der Ausschreibung erfüllt werden oder der*die schwerbehinderte Bewerber*in durch das vorgelagerte Testverfahren gefallen ist. So haben alle Bewerber*innen mit Schwerbehinderung die Chance im Vor- stellungsgespräch zu überzeugen. Zu allen Auswahlverfahren werden der Personalrat, das Amt für Gleichstellung und - sofern schwer- behindere Bewerber*innen dabei sind - auch die Schwerbehindertenvertretung eingeladen. 4.3 Maßnahmen vor der Ausbildung Die Stadtverwaltung Münster ermöglicht in vielen Berufen Praktika. Zudem bietet sie eine Vielzahl an Berufsorientierung- und Informationsformaten an, wie die Teilnahme an Messen und Berufsorientie- rungsveranstaltungen von Schulen sowie Bewerbungstrainings. Insbesondere benachteiligte junge Menschen haben durch Praktika und Berufsorientierungsformate eine gute Möglichkeit herauszufin- den, welcher Beruf zu ihnen passt und wo ggf. noch Entwicklungsbedarf für den Start in die ge- wünschte Ausbildung besteht. In Einzelfällen hat die Stadt Münster zudem bereits Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a SGB III angeboten, auf die ggf. eine reguläre Ausbildung folgt. Die Einstiegsqualifizierung ermöglicht einen sanfteren Einstieg in die Ausbildung und kann teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. 4.4 Unterstützung im Ausbildungsverlauf Bereits in den Einführungstagen zu Beginn der Ausbildung lernen die neuen Auszubildenden den Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Sozi- alberatung und das Amt für Gleichstellung kennen. Die Institutionen stellen sich und ihre Tätigkeitsbe- reiche vor und bieten aktiv ihre Unterstützung an. Der Stadtverwaltung Münster ist ein grenzachtender Umgang sehr wichtig. Dies wird schon zu Beginn der Ausbildung thematisiert und es werden Handlungsoptionen und Beratungsmöglichkeiten bei er- fahrener Grenzüberschreitung bekannt gemacht. Auf eine wertschätzende und diskriminierungsfreie Grundhaltung Ihrer Mitarbeitenden legt die Stadt Münster Wert und bietet unter anderem durch ge- zielte Fortbildungsangebote die Möglichkeit, die eigene Handlungskompetenz im Umgang mit unter- schiedlichsten Auszubildenden zu stärken und für verschiedene Anforderungen und Bedürfnisse der jungen Menschen zu sensibilisieren. Bei Auszubildenden mit Schwerbehinderung wird besonders darauf geachtet, dass der Arbeitsplatz leidensgerecht ausgestattet und gut erreichbar ist. Auch Veranstaltungen für Auszubildende werden grundsätzlich barrierefrei gestaltet. Sollte im Ausbildungsverlauf Unterstützung erforderlich sein, wird diese ggf. in Zusammenarbeit mit passenden Kooperationspartner*innen wie z. B. dem Integrationsfachdienst des LWL, der Bunde- sagentur für Arbeit, Migrationsfachdiensten, Lernen fördern e. V. und weiteren zielgerichtet organi- siert. Assistierte Ausbildung (AsA) und Begleitete Ausbildung (bbA), Lernunterstützung, Beratung und Unterstützung durch Fachdienste für Migration, Gleichstellungsbeauftragte und Sozialberatung usw. werden bei Bedarf initiiert und unterstützt. 4.5 Fazit und weiterführende Maßnahmen Mit dem Ausbildungscampus wurde ein zentraler Ort für Auszubildende geschaffen, der die Ausbil- dungsqualität erhöht und Fachämter entlastet. Dieser soll stetig erweitert werden, weitere Ausbil- dungsbereiche einbeziehen und das Angebot der Praktika erweitern. Daneben gibt es bereits etablier- te Angebote und Maßnahmen des Ausbildungsbereichs der Stadt Münster, um benachteiligte junge Menschen beim Übergang ins Berufsleben und während der Ausbildung zu unterstützen. Neben der schon beschriebenen Kooperation, gäbe es Möglichkeiten, durch weitergehende Koopera- tionen mit externen Partner*innen, das Portfolio an zielführenden Maßnahmen zu erweitern und eine - 6 - V/0236/2026 vertiefte Kooperation mit der im Aufbau befindlichen Jugendberufsagentur des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit und des LWL, aber auch andere Partner*innen auszubauen. Um mehr benachteiligte junge Menschen in Ausbildung zu bringen, könnte ein Angebot von Ausbil- dungsplätzen außerhalb des regulären Wettbewerbs zielführend sein. Auch der weitere Ausbau von Praktika und Schulkooperationen bezogen auf die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen wäre wünschenswert. Die genauen Kosten für den Ausbau des Netzwerkes, die Initiierung und Begleitung von Maßnahmen sowie die Schaffung von zusätzlichen zielgruppenspezifischen Ausbildungsplätzen sind konzeptab- hängig und lassen sich nicht genau beziffern. Nach den Erfahrungen anderer Städte liegen die Kos- ten allerdings im mittleren sechsstelligen Bereich zuzüglich umfangreicher Personalressourcen in der gesamten Stadtverwaltung. Angesichts der aktuellen Personal- und Finanzsituation können diese Ansätze derzeit nicht weiterver- folgt werden. Der Antrag A-R/0054/2022 ist mit dieser Berichtsvorlage abschließend bearbeitet. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Antrag A-R/0054/2022
Anlage Antrag A_R 0054_2022
5495 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2022
18. Oktober 2022
Ratsantrag
Pilotprojekt Ausbildungswerkstatt – Ausbildung im Konzern Stadt
Münster stärken und Mitarbeitende entlasten
Die Verwaltung möge bitte prüfen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein Pilotprojekt zur Einrichtung
einer „Ausbildungswerkstatt bei der Stadt Münster“ umsetzbar ist und welche
Kosten damit verbunden sein können. Ziel der Ausbildungswerkstatt ist die
Nachwuchssicherung im Bereich der Fachkräfte, eine verbesserte Betreuung
und Begleitung von jungen Menschen vor oder zu Beginn ihrer
Berufsausbildung, damit verbunden ein möglichst breiter Einblick in
Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung sowie die Entlastung der Ausbilder*innen
und Mitarbeitenden in den Fachämtern. Das Pilotprojekt
„Ausbildungswerkstatt“ soll an einem zentralen Ort verankert sein, um die
Aktivitäten der Stadt im Bereich der Ausbildung stärker zu bündeln.
2. Die Verwaltung soll eine mögliche Unterstützung der Citeq bei der Erstellung
einer digitalen Werkbank prüfen, in der sich die Auszubildenden eigenständig
über die Aufgaben der Stadtverwaltung Münster informieren und austauschen
können. Sollten die Kapazitäten der Citeq für dieses Projekt nicht ausreichend
sein, sollte auch die Beteiligung anderer IT-Dienstleister geprüft werden.
3. Zielgruppe der Ausbildungswerkstatt sollen Jugendliche im Praktikum,
Auszubildende des ersten Lehrjahres und Studierende der Stadtverwaltung
sein. Für Jugendliche im Praktikum sollte ein fließender Übergang von Schule
in Ausbildung bei der Stadt Münster gewährleistet werden, indem diese gezielt
in der Praktikumszeit gefördert und Einblicke in die Aufgaben der
Stadtverwaltung bekommen.
Zudem kann sich die Ausbildungswerkstatt auch für diejenigen öffnen, die sich
um eine Ausbildung bei der Stadt Münster beworben haben, aber (noch) nicht
berücksichtigt werden konnten. Entwickelt werden könnte für diese Zielgruppe
z.B. ein „berufliches Orientierungsjahr“ (vgl. einjähriges Studium generale),
das Einblicke in alle Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung ermöglicht.
4. Für die Zielgruppe der noch nicht qualifizierten / ausbildungsreifen
Bewerber*innen sollte zunächst ein Konzept zur Einbindung in die
Ausbildungswerkstatt erarbeitet werden. Geprüft werden sollte auch, ob bei
2
dieser Zielgruppe die Unterstützung und Zusammenarbeit mit einem externen
Partner möglich ist.
Begründung:
Die heutigen Auszubildenden und Studierenden der Stadt Münster können zu großen
Teilen die zukünftigen Mitarbeiter*innen abbilden, sie sind somit der Nachwuchs für
die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Ihr Wissen, ihre Motivation, ihre
Einstellungen und Werte werden die Stadtverwaltung von Morgen prägen.
Mit dem Personalentwicklungskonzept 2020 wurde der Ausbildungsbereich in den
Fokus notwendiger Veränderungen gerückt. Vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung kommt dem Bereich strategische Bedeutung für die
mittel- bis langfristige Entwicklung der Verwaltung zu.
Durch den demografischen Wandel wird es zunehmend schwieriger, vorhandene
Ausbildungs- und Studienplätze mit geeigneten Bewerber*innen zu besetzen. Auf der
anderen Seite steigt der betriebliche Bedarf nach Nachwuchskräften enorm an, weil
die altersbedingten Fluktuationen in der Verwaltung (Verrentungen und
Pensionierungen) deutlich zunehmen.
Die Situation wird weiter dadurch verschärft, dass insbesondere für die
Verwaltungsberufe die Ausbildungskapazitäten in den Ämtern und Einrichtungen
begrenzt sind bzw. in Teilbereichen schwinden, weil Büroraum knapp geworden ist
und immer weniger Zeit (Personalkapazitäten) den Ausbilder*innen zur Verfügung
steht, deren Arbeit sich zunehmend verdichtet und die verstärkt mit
Vertretungserfordernissen belastet sind.
Durch die Ausbildungswerkstatt soll diesem zunehmenden Spannungsfeld, von zu
wenig Auszubildenden, in den Ruhestand wechselnden Personen und der
Überlastung der aktiven Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung entgegengewirkt
werden. Wir wollen somit eine Ausbildungsoffensive starten, in der junge Menschen
ein attraktives und interessantes Ausbildungsfeld finden und die Mitarbeiter*innen der
Stadtverwaltung entlastet werden, indem die Auszubildenden schon über erste
Erfahrungen im Umgang mit den vielfältigen Arbeitsprozessen der Stadtverwaltung
vertraut sind.
Ziel der Ausbildungswerkstatt ist es, die Situation zu entschärfen, sodass
insbesondere für die Verwaltungsberufe die Personalkapazitäten der
Mitarbeiter*innen vergrößert werden und sich diese mehr auf ihre wesentlichen
Tätigkeiten fokussieren können. Für die Ausbilder*innen steht demzufolge mehr Zeit
zur Verfügung, die Auszubildenden intensiv in die Arbeit der Stadtverwaltung
einzuführen, deren Arbeit sich zunehmend verdichtet und die verstärkt mit
Vertretungserfordernissen belastet sind.
Zukünftige Entwicklungen der Ausbildungswerkstatt schließen die gezielte Ansprache
und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit
3
Behinderung ein, um die Diversität und Vielfalt der Mitarbeitenden der Stadt Münster
zu erhöhen und Chancen für die Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
gez. Andrea Blome gez. Sandra Beer Helene Goldbeck
und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Aegidiistraße 70
- Kesslerweg 14
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0236/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2026
- Erstellt
- 08.04.2026 13:25