AN/0769/2019
Fahrradweg (Alternative) auf dem Bayenthalgürtel in Köln-Marienburg
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Änderungsantrag (FWK BV2)
2451 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0769/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Fahrradweg (Alternative) auf dem Bayenthalgürtel in Köln-Marienburg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Ergänzungs-, bzw. Ersetzungsan- trag zum Antrag der SPD (AN/0723/2019) auf die TO der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 03.06.2019 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine bauliche Neuordnung und Neugestaltung der gesa m- ten Fahrbahn inklusive Fahrradweg zu planen. Dabei soll: 1. die zweispurige Nutzung des Bayenthalgürtels zwischen Bonner Straße und Alteburger Straße/Alteburger Mühle, in beide Richtungen möglichst durchgehend gewährleistet- bleiben, z.B. durch das Auftragen von Fahrradschutzstreifen. 2. der derzeitige marode Radweg vollständig beseitigt werden und zukünftig als Park- streifen dienen. Der alte Gehweg bleibt in seiner jetzigen Breite erhalten. Die Realisierung soll nach Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn erfolgen. Begründung: Der Bayenthalgürtel wird nach erfolgtem Rückbau der Bonner Straße (Nord-Süd-Stadtbahn- Projekt), sowie aufgrund geplanter neuer Wohnquartiere in Zollstock/Raderberg und Ra- derthal, stärker von Autos frequentiert werden als heute. Die Zahl der Parkplätze entlang der Bonner Str. wird deutlich reduziert. Gleichzeitig ist der derzeitige Fahrradweg völlig marode und kaum noch nutzbar. Deswegen ist ein Kompromiss im Sinne aller Verkehrsteilnehmer zu - 2 - finden. Mit der StVO-Novelle vom 01.09.2009 wurden die Beschränkungen hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten des Schutzstreifens deutlich erweitert. Insbesondere gibt es nicht mehr wie früher eine ‘Rangfolge’, nach der ein Schutzstreifen immer nur dann anzulegen wäre, wenn ein Radweg nicht möglich ist. Unsichere Radfahrer und Kinder könnten auch nach Um- setzung der Maßnahme, weiterhin den Alleen-Weg in der Mitte nutzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0769/2019
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (FWK)
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 02.06.2019 22:46