1070/2023
Vorkommen von PFAS im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Anlage 1_Uebersichtsplan_mit_Markierung_der_Geltungsbereiche_der_Allgemeinverfuegungen
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Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen Bereiche mit Grundwasser- belastungen durch PFC Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen Die Oberbürgermeisterin Poll/Westhoven/Gremberghoven
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 12.04.2023 1070/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Vorkommen von PFAS im Stadtbezirk Rodenkirchen Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion (AN/0511/2023) Die FDP-Fraktion bittet unter AN/0511/2023 um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Inwieweit wurde der Giftstoff PFAS im Stadtbezirk Rodenkirchen in Böden, im Grundwas- ser oder anderweitig in der Natur nachgewiesen?“ Antwort der Verwaltung: Unter dem Begriff PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) versteht man eine Stoff- gruppe, die aus mehreren Tausend Einzelsubstanzen besteht. Die Begriffe PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien) und PFAS können synonym verwendet werden. Chemisch gese- hen handelt es sich dabei um Kohlenstoffketten verschiedener Länge, bei denen entweder die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome er- setzt wurden. All diese chemischen Verbindungen kommen in der Natur nicht vor, sondern werden ausschließlich industriell hergestellt. Die PFAS weisen eine hohe Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung und Verwitterung auf. Aufgrund ihrer schmutz-, farb-, fett-, öl- und wasserabweisenden Eigenschaften finden sich polyfluorierte Chemikalien in zahlreichen Industrie- und Alltagsprodukten. Sie werden bei- spielweise als wasserabweisende Beschichtung von Papier und Verpackungen, Textilien (wasserdichte und atmungsaktive Funktionskleidung), Möbeln und Baumaterialien eingesetzt. Darüber hinaus finden sie Anwendung in Farben, Reinigungsmitteln, Kosmetikartikeln, Pflan- zenschutzmitteln, Feuerlöschmitteln und hydraulischen Flüssigkeiten. Sie sind in der Umwelt schwer abbaubar und weltweit verbreitet. Sie können im Grundwasser, im Oberflächengewässer, in Abwässern und in Böden gefunden werden. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat in der Sitzung des AULNV am 15.03.2023 aktuell über die Belastungen mit PFAS in NRW berichtet https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-944.pdf. Die Kölner Umweltverwaltung überwacht seit 2010 das Grundwasser des gesamten Kölner Stadtgebietes regelmäßig mittels eines mehrere Hundert Messstellen umfassenden Netzes. Die Ergebnisse des Grundwassermonitorings werden auf der städtischen Internetseite veröf- fentlicht (https://www.stadt-koeln.de/artikel/62563/index.html). Ausgehend von identifizierten Eintragspunkten, sogenannten Schadstoffquellen, haben sich durch die Bewegung des Grundwassers und dem damit verbundenen Transport der PFAS kontaminierte, also belastete Bereiche (sogenannte Schadstofffahnen), gebildet. 2 Die im Stadtbezirk Rodenkirchen bestehenden Schadstoffahnen mit PFAS im Grundwasser haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen, die bei Einsätzen oder zu Übungszwe- cken verwendet worden sind und in den Boden oder das Grundwasser gelangten. Über diese PFAS-Belastungen im Stadtbezirk Rodenkirchen ist bereits mehrfach und ausführ- lich informiert worden ( Mitteilung Ausschuss 0702/2020 und Beschlussvorlage Ausschuss 4421/2021). Derzeit werden in einem aktuell laufenden Projekt des LANUV auf ca. 200 Standorten in NRW Bodenproben im ländlichen Raum entnommen und untersucht. In diesen Untersuchungen wurden in allen untersuchten Böden PFAS festgestellt. Das überall wiederkehrende Vertei- lungsmuster lässt einen Eintrag in die Böden über den Luftpfad vermuten. Um die Bodenbelastungen in Köln zu ermitteln, plant die Verwaltung derzeit eine Untersu- chungskampagne von Kölner Böden an 100 Probenahmepunkten. 2. „Im Falle eines Vorkommens von PFAS im Stadtbezirk Rodenkirchen: Welche Maßnah- men wurden zum Schutz der Bevölkerung, Fauna und Flora ergriffen?“ Antwort der Verwaltung: Zusammen mit den Verantwortlichen wird die Sanierung, d.h. die Entfernung der PFAS aus dem Boden und dem Grundwasser, vorangetrieben. Es werden im Bereich der Schadstoff- quellen mehrere Sanierungsanlagen zur Reinigung des Grundwassers betrieben. Abnehmen- de PFAS-Konzentrationen belegen den Sanierungserfolg. Gleichwohl ist durch die langsame Bewegung des Grundwassers im Boden davon auszugehen, dass die Grundwasserverunrei- nigung noch viele Jahre andauern wird. Seit 2020 hat die Verwaltung in den von der Grundwasserbelastungsfahne betroffenen Berei- chen Allgemeinverfügungen zur Untersagung von Grundwasserförderung und –nutzung zu Bewässerungszwecken erlassen. Die Allgemeinverfügungen haben das Ziel, die weitere Schadstoffverteilung in bisher unbelastete Bereiche sowie die Schadstoffakkumulation in Bö- den und in die Nahrungskette zu vermeiden. Die BV 2 wurde mit der Mitteilung Ausschuss 0702/2020 informiert. Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen und die Bereiche mit Grundwasserbelastungen werden in der beigefügten Anlage dargestellt. Seit 2012 gibt es für Fische aus den grundwassergespeisten Oberflächengewässern in Im- mendorf, Rondorf und nahe der A4 Verzehrsempfehlungen der Verwaltung auf der Grundlage von Fischbeprobungen und Bewertungen durch das LANUV. Sie haben das Ziel, Anglerinnen und Angler zu ermöglichen, sich vor einer Zusatzbelastung mit PFAS aus den geangelten Fischen zu schützen. Durch die kommunale Feuerwehr der Stadt Köln werden nur noch fluorfreie Feuerlöschmittel beschafft und verwendet – diese werden zudem ausnahmslos bei Anlieferung durch ein un- abhängiges Labor beprobt und auf Fluorfreiheit analysiert, bevor sie im Einsatzdienst der Feuerwehr Köln eingesetzt werden. 3. „Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zur Abwehr von etwaigen künftigen Belas- tungen mit dem Giftstoff PFAS zum Schutz von Menschen, Fauna und Flora im Stadtbe- zirk Rodenkirchen grundsätzlich zu ergreifen bzw. hat diese bereits ergriffen? Antwort der Verwaltung: Künftige Belastungen mit PFAS, die in der Umwelt bereits weltweit verbreitet sind, können aus Sicht der Verwaltung nur mit weitreichenden Verwendungsbeschränkungen von PFAS- Substanzen vermieden werden. 3 Ein Vorschlag für EU-weite Beschränkungen wurde vom Umweltbundesamt in Zusammenar- beit mit Schweden bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingebracht und betrifft die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA). Mit der sogenannten REACH-Verordnung dürfen nun seit dem 25.02.2023 diese C9- C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt werden oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis verwendet, gelten verschiedene Konzentrations- grenzwerte. Detaillierte Informationen sind hier zu finden: Verordnung (EU) 2021/1297 oder REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 . Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend einzelne Stoffe, von denen die C9-C14 PFCA ein Teil sind. Für eine schnelle und effiziente Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch diese langlebigen Stoffe ist eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe notwendig. Das Umweltbundesamt hat daher gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutsch- land, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienbehörde eingereicht. Da PFAS aufgrund ihrer Eigenschaften in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Ver- braucher können aber beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Weitere Informationen und Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Seiten des Umweltbundesamtes https://www.umweltbundesamt.de/pfas-planet. Die Verwaltung wird auch zukünftig die Umweltmedien auf PFAS untersuchen, erforderliche Sanierungen vorantreiben und der Kölner Bevölkerung Informationen zur Verfügung stellen. gez. Peschen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1070/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 29.03.2023 16:17