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4153/2023

Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 17.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2216 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 4153/2023 
Freigabedatum 
10.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für die Kommunale 
Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
Frau Angela Lingens für das Schulamt der Stadt Köln zum stellvertretenden Mitglied der Kom-
munalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. 
 
Die Bestellung des bisherigen stellvertretenden Mitglieds (Peter Schütterle) wird aufgehoben. 
 
Gesundheitsausschuss 16.01.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Angela Lingens wurde vom Schulamt für die Stadt Köln benannt sowie für die Berufung durch 
den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und tritt an die Stelle von Peter Schütterle. 
 
Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz 
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge-
regelt. 
 
Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte-
ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie-
rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge-
sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli-
ches Versorgungsnetz hin.  
 
Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlun-
gen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die benannten Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln sind nur stimmberech-
tigt, wenn ihre Berufung durch den Rat der Stadt Köln vorher erfolgt ist. Da die nächste Sit-
zung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln am 18.03.2024 stattfindet, muss die Vor-
lage die kommende Ratssitzung am 06.02.2024 erreichen. Eine fristgerechte Vorlage für den 
Gesundheitsausschuss war aufgrund der erforderlichen Abstimmungen nicht möglich.

Beratungsverlauf (2)

16.01.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4153/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.01.2024
Erstellt
20.12.2023 13:31