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0963/2020

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2020 betr. Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm (TOP 9.2.1)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020, TOP 9.1.4

Anlage 1

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Anlage 1

373 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 70420/02 Poller Dammin Köln - Poll
0 10050 200300 Meter

Beantwortung einer Anfrage (BV)

7165 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Müss Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0963/2020 
Freigabedatum: 30.03.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
30.01.2020 
betr. Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm (TOP 9.2.1) 
Der Bebauungsplan Poller Damm ist seit mehreren Jahren rechtskräftig. Allerdings werden die ge-
nannten Daten für die Fertigstellung immer wieder verschoben. Aus Sicht der Öffentlichkeit und auch 
der kommunalen Politik sind die Gründe hierfür nicht transparent nachvollziehbar. Nicht zuletzt auf-
grund der angespannten Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ist eine möglichst kurzfristige Bereit-
stellung des neuen Wohn-raums wünschenswert.  
 
Zuletzt wurde im Mai 2019 bekannt, dass die GAG entlang der Siegburger Straße bis 2022 rund 90 
Wohnungen errichtet. Über den Sachstand zu den rund 150 Einfamilienhäusern ist dagegen nichts 
bekannt. Ebenso wenig ist die Zukunft des Bauabschnitts der Gebäude Siegburger Straße 486 und 
488 absehbar, deren bereits vorgesehener Abriss noch 2014 um drei Jahre verschoben wurde (Vor-
lage 1916/2014).  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung des Bebauungsplans Poller Damm in Bezug auf  
 den Neuzuschnitt der Grundstücke;  
 die Herstellung der Planstraßen 1 und 2;  
 den geplanten Baubeginn für die Einfamilienhäuser;  
 die Einrichtung der geplanten Kindertagesstätte;  
 die Herstellung der öffentlichen Grünflächen;  
 sowie den möglichen Abschluss der Bauarbeiten?  
 
2. Wie ist die Vergabe der Baugrundstücke für die Einfamilienhäuser vorgesehen?  
3. Wie ist die weitere Planung für die Objekte Siegburger Straße 486 und 488?  
4. Gibt es bezüglich der zukünftigen Verkehrsanbindung des Quartiers gegenüber der Ur-
sprungsplanung 2004 neue Erkenntnisse und Vorschläge der Fachverwaltung?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1: 
Zur Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans Poller Damm bedarf es einer Neuordnung der 
Grundstücke im Rahmen einer Umlegung. Durch den Teilumlegungsplan Nr. 1 zum Umlegungsgebiet 
U. 399a in Köln Poll vom 22.11.2017 (öffentliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit am 
31.01.2018) wurden alle öffentlichen Flächen (Verkehrs und Grünflächen) der Stadt Köln zugeteilt. 
Außerdem wurden in diesem Teilumlegungsplan alle neuen Baugrundstücke nördlich und westlich

2 
 
der Planstraße 2 gebildet. Von den ca. 75 neuentstandenen Einfamilienhausbaugrundstücken wurden 
8 Baugrundstücke privaten Beteiligten zugeteilt. Die restlichen ca. 67 Baugrundstücke und die Kita-
baustelle wurden der Stadt Köln zugeteilt. Die aktuelle Katasterkarte stellt die neue Grundstückssitua-
tion dar (s. Anlage 1). 
 
Im aufgestellten Teilumlegungsplan Nr. 1 wurde ein Gewerbebetrieb aus dem zukünftigen Wohnge-
biet in das östlich anschließende Gewerbegebiet verlagert. Nach Rechtskraft des Umlegungsplanes 
konnte der Gewerbebetrieb auf dem im Umlegungsplan neu zugeteilten Grundstück bauen und ist im 
Oktober 2019 in das neue Domizil umgezogen. Derzeit werden die verlassenen Aufbauten des Ge-
werbebetriebes geräumt. Direkt anschließend muss durch den Kampfmittelräumdienst noch eine Ver-
dachtsfläche, die unter den ehemaligen Hallen des Gewerbebetriebes liegt, untersucht werden. Damit 
sind alle umlegungsbedingten Hindernisse beseitigt und der Ausbau des Kanales und der Baustraßen 
kann erfolgen. 
 
Für das 3. Quartal des Jahres 2020 ist die Aufstellung des Teilumlegungsplanes Nr. 2, (zwischen 
Planstraße 2 und Poller Damm) vorgesehen durch den weitere ca. 35 Wohnhausbaustellen der Stadt 
Köln zugeteilt werden.  
 
Für die Herstellung der Planstraßen 1 und 2 ist die Ausführungsplanung abgeschlossen, die Aus-
schreibung und Vergabe der Baustraßen soll in diesem Jahr erfolgen, so dass mit einem Baubeginn 
Anfang 2022 zu rechnen ist.  
 
Der Baubeginn der Einfamilienhäuser ist möglich, sobald die Erschließung gesichert ist und die ent-
sprechenden Baugenehmigungen vorliegen. 
 
Für die Kindertageseinrichtung wird im Rahmen eines Investorenwettbewerbs ein Investor identifiziert 
werden. Eine Terminplanung steht noch aus. 
 
Die öffentlichen Grünflächen werden im Zuge des Fortganges der vorgesehenen Bebauung angelegt. 
Ein konkreter Termin steht nicht fest. 
 
Der Abschluss der Bauarbeiten kann aufgrund der Fülle der noch anstehenden Tätigkeiten nicht 
prognostiziert werden. 
 
Zu 2. 
Die Vergabe der EFH-Grundstücke erfolgt frühestens mit Baureife, also nach Fertigstellung der inne-
ren Erschließung (Planstraße 2) ab voraussichtlich 2022. Für zusammenhängende EFH-Areale wie 
im Baugebiet Poller Damm sieht der Beschluss des Rates vom 22. September 2016 die Vergabe im 
Rahmen von Konzeptausschreibungen an Bauträger vor. Demnach ist hier grundsätzlich kein unmit-
telbarer Verkauf an Selbstnutzende (Endverbraucher) vorgesehen. Nach Abschluss des Vergabe- 
und Baugenehmigungsverfahrens wäre der Baubeginn für die Ein- und Zweifamilienhäuser in 2023 
denkbar.  
 
Zu 3. 
Die Objekte Siegburger Straße 486 und 488 werden vom Amt für Wohnungswesen zur Unterbringung 
geflüchteter Personen genutzt. Dort sind Personen verschiedener Nationalitäten untergebracht, deren 
aufenthaltsrechtlicher Status sich ebenfalls unterscheidet. Der aufenthaltsrechtliche Status und die 
Nationalität der untergebrachten Personen sind für die Stadt Köln hinsichtlich der Unterbringungsver-
pflichtung allerdings nachrangig. Abzustellen ist hier vielmehr auf die Pflicht der Kommune, die ihr von 
der Bezirksregierung zugewiesenen Personen mit einer Unterkunft zu versorgen, um Obdachlosigkeit 
zu vermeiden.  
 
Die Gebäude sind aktuell bis zum 30.06.2022 angemietet. Sollte der Mietvertrag darüber hinaus nicht 
verlängert werden, erfolgt im Rahmen des Ressourcenmanagements des Amtes für Wohnungswe-
sens eine Verlegung der untergebrachten Personen in andere Standorte. Die Verlegungen werden 
den Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber frühzeitig kommuniziert und unter Beachtung der 
Besonderheiten des Einzelfalls vom Belegungsmanagement geplant. Diese Praxis hat sich bewährt. 
Häufig geht mit der Aufgabe eines Standortes eine Verbesserung der Unterbringungssituation für die

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Geflüchteten einher. 
 
In den Gebäuden befinden sich heute 60 Wohnungen auf 2.000 m² Wohnfläche. Die Eigentümerin 
beabsichtigt, nach Beendigung des Mietvertrages die Gebäude niederzulegen und 72 Wohnungen 
auf 4.800 m² Wohnfläche zu realisieren. Diese Wohnungen sollen sämtlich als öffentlich geförderte 
dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die Bauzeit ist noch offen. 
 
Zu 4. 
Die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes vom umgebenden Straßennetz wird wie im Bebau-
ungsplan festgesetzt erfolgen. Für die innere Erschließung wird zur Bewältigung von Starkregener-
eignissen voraussichtlich eine Bebauungsplanänderung erfolgen müssen. Die Verwaltung wird den 
politischen Gremien bei Bedarf die erforderlichen Beschlussvorlagen vorlegen.  
 
 
Anlage 1: aktueller Katasterauszug

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegburger Straße 486
  • Poller Damm
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0963/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.04.2020
Erstellt
25.03.2020 15:03