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1412/2024

Ergebnis des Prüfauftrags zum Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Schöner Heiraten in Köln“ (AN/2088/2023)

Mitteilung Ausschuss 17.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024, TOP 4.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/344 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2024 
 1412/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 17.06.2024 
 
Ergebnis des Prüfauftrags zum Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Schöner Heiraten 
in Köln" (AN/2088/2023) 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:  
 
Anders als im Antrag formuliert, heiraten in Köln jährlich ca. 5.500 Paare und somit nicht  
6.000 Personen sondern bis zu 11.000 Personen. 
 
Zu Punkt 1 des Prüfauftrages 
Einrichtung eines weiteren Trauortes im Historischen Rathaus 
 
Die aktuellen räumlichen Gegebenheiten lassen die dauerhafte Einrichtung eines weiteren 
Trauortes im Rathaus leider nicht zu. Die vorhandenen historischen Säle (Hansasaal, Se-
natssaal, Muschelsaal) werden für regelmäßige Veranstaltungen und Empfänge genutzt. Der 
Weiße Saal wird als Besprechungsraum sowie als Erweiterung der Raumkapazitäten bei grö-
ßeren Veranstaltungen und Empfängen im Historischen Rathaus benötigt. Daher ist seine der-
zeitige Nutzung als Ausweichraum für den aus baulichen Gründen gesperrten Turmkeller nur 
vorübergehend vorgesehen. 
Gegebenenfalls könnten perspektivisch bei Aufgabe des ehemaligen Ratskellers als Lagerflä-
che für die Archäologische Zone Raumkapazitäten geschaffen werden, die auch für Trauun-
gen nutzbar sind.  
 
 
Zu Punkt 2 des Prüfauftrages 
Anzahl der Gäste und Dauer der Trauung erhöhen 
 
Nach den Einschränkungen während der Coronapandemie sind die Trauräume im Histori-
schen Rathaus seit dem 01.12.2023 wieder für bis zu 70 Personen (Turmkeller) bzw. bis zu 
80 Personen (Rentkammer) neben dem Brautpaar, der Standesbeamt*in und dem/der Foto-
graf*in freigegeben. Hintergrund für diese vorgenannten Beschränkung sind sicherheitstechni-
sche Vorgaben. 
 
Auch wurde die Taktung der Trauungen an den stark frequentierten Tagen wie dem Freitag-
nachmittag und an Samstagen bereits vor einigen Jahren angepasst und hiermit auf die hohe 
Nachfrage reagiert.  
 
Die Dauer einer Trauung im Historischen Rathaus liegt an Freitagnachmittagen und Samsta-
gen bereits bei 30 Minuten.

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Unter der Woche muss die Taktung von 20 Minuten beibehalten werden, um mit den vorhan-
denen Personal- und Raumressourcen den Bedarf an jährlichen Eheschließungen decken zu 
können.  
Bei Ausdehnung auf eine 30 Minuten-Taktung auch unter der Woche, müssten zwingend zu-
sätzliche Personal- und Raumressourcen dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, ohne dass 
dadurch mehr Trauungen angeboten oder Mehreinnahmen realisiert werden könnten. 
 
Dies scheint vor der sich abzeichnenden Haushaltslage derzeit nicht empfehlenswert. 
 
 
Zu Punkt 3 des Prüfauftrages  
Eigener Empfangsbereich für Hochzeitsgesellschaften im Historischen Rathaus 
 
Für einen Empfangsbereich kommen die gleichen Räumlichkeiten in Frage wie für einen zu-
sätzlichen Trauraum. Aus den unter Punkt 1 benannten Gründen stehen diese absehbar nicht 
zur Verfügung. 
 
Zu Punkt 4 des Prüfauftrages 
Live Übertragung von Hochzeiten anbieten 
 
Für eine fest eingebaute Übertragungsmöglichkeit müssten die technischen und baulichen Vo-
raussetzungen geschaffen werden. Hier ist auch die Abstimmung mit der Denkmalschutzbe-
hörde zu beachten. 
 
Zudem wären Sicherheitsanforderungen in Bezug auf mögliche Cyberangriffe auf das IT Sys-
tem der Stadtverwaltung Köln zu berücksichtigen.  
 
Aus Sicht des Standesamtes muss bei der Schaffung von Streamingmöglichkeiten das Per-
sönlichkeitsrecht/ Recht an eigenem Wort und Bild gewahrt werden und damit das Einver-
ständnis der/des jeweiligen Standesbeamt*in voraussetzen. 
 
Vor diesem Hintergrund wird das bereits bestehende Angebot an die Hochzeitsgäste in Ein-
zelfällen selbst die Trauung aufzuzeichnen als gut eingestuft. 
 
 
Zu Punkt 5 des Prüfauftrages 
Service für Trauorte in besonderem Ambiente ausbauen 
 
Aktuell bietet das Kölner Standesamt 22 Trauorte, an denen jährlich über 400 Eheschließun-
gen außerhalb des Rathauses stattfinden. Aufgrund der Personalkapazität und auch aus lo-
gistischen Gründen ist damit eine "natürliche Auslastungsgrenze" erreicht.  
 
Regelmäßig sind an den Samstagen bereits bis zu elf Kolleg*innen jede Woche im Einsatz 
(aktiv, Bereitschaft, Standesbeamt*innen und Schreibkräfte), um das jetzige Angebot (das im 
interkommunalen Vergleich führend ist) aufrecht zu erhalten. Hierbei ist außerdem zu beach-
ten, dass die aktiv eingesetzten Kolleg*innen aufgrund der arbeitsrechtlichen Regelungen in 
der darauffolgenden Woche einen Tag im täglichen Betrieb ausfallen. 
 
In Köln heiraten aufgrund des attraktiven Angebotes in Bezug auf die Trauorte neben Köl-
ner*innen auch Paare, die Ihren Wohnsitz außerhalb Kölns haben. Bei einer Ausweitung des 
Angebotes und damit einhergehend erforderlichen Zusetzung von Personal/Stellen, ist davon 
auszugehen, dass ein Anstieg von Heiratswilligen insbesondere aus dem Umland zu verzeich-
nen sein wird. Die Angebote, insbesondere an Samstagen heiraten zu können, sind dort nicht 
annähernd so großzügig ausgebaut wie bereits aktuell in Köln. 
 
Besteht neben den Serviceangeboten des Kölner Standesamtes (Ambientetrauungen, Sams-
tagstrauungen, Trauungen an Freitagnachmittagen) der Bedarf nach einer individuelleren und 
damit verbunden deutlich kostenintensiveren Trauung(-szeremonie), so haben Brautpaare 
beispielsweise die Möglichkeit, freie Trauredner*innen zu engagieren.

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Bereits jetzt können im Servicebereich Standesamt die anfallenden Aufwände nicht kostende-
ckend erwirtschaftet werden. 
 
Bei Ausbau der Ambientetrauungen mit der notwendigen Aufstockung an Personalressourcen, 
müsste eine zusätzliche deutliche Erhöhung der Gebühren einkalkuliert werden. 
 
 
Zu Punkt 6 des Prüfauftrages 
Finanzielle Vergütung statt Freizeitausgleich für Trauungen am Wochenende 
 
Nach intensiver Prüfung der sachlichen und rechtlichen Vorgaben durch das Amt für Recht, 
Vergabe und Versicherungen sowie durch das Personal- und Verwaltungsmanagement, wer-
den Samstagstrauungen im Rahmen eines Dienstplansystems umgesetzt. Dies bedeutet, 
dass Samstagstrauungen im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen vorgenommen 
werden. Ein erwirtschaftetes Zeitguthaben wird durch Freizeitausgleich bzw. Freistellungen 
innerhalb des Dienstplans ausgeglichen. Eine monetäre Abgeltung des Zeitguthabens ist 
grundsätzlich rechtlich nicht möglich.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1412/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2024
Erstellt
24.04.2024 15:21