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RAT/013/2026

Einheitliche Besetzung der vom Rat gebildeten Kleinen Kommissionen

Beschlussvorlage 15.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3238 Zeichen

RAT/013/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Einheitliche Besetzung der vom Rat gebildeten Kleinen Kommissionen
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
 
 
1. Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Rat gebildete
 
„Kleine Kommission Kö-Bogen und KAP“ in 
„Kleine Kommission KAP“
 
sowie die
 
„Kleine Kommission Klimahilfe“ in 
„Kleine Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf“
 
umzubenennen.
 
 
2. Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Rat gebildeten Kleinen 
Kommissionen
 
- KAP
- Klimaneutralität in Düsseldorf
- Neubau TVG
- Stadtbahnbau U 81
- Opernhaus der Zukunft
- Radverkehr
- Rhein-Ruhr-Express (RRX)
 
einheitlich mit je einer Vertretung und einer Stellvertretung der im Rat 
vertretenden Fraktionen zu besetzen.

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3. Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Rat seinerzeit gebildeten Kleinen 
Kommissionen
 
- nachhaltige Entwicklung
- Smart City
 
auszusetzen.
 
 
4. Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Rat seinerzeit gebildeten Kleinen 
Kommissionen
 
- Kunstpalast
- Schauspielhaus
 
aufzulösen.
 
 
5. Der Rat der Stadt beschließt, die bereits in der letzten Wahlperiode 
angewandte Praxis, dass die Entsendung und auch eventuell erforderliche 
spätere Umbesetzungen durch die Fraktionen selbst und ohne Beschluss des 
Rates erfolgen, fortzuführen.
Als Mitglieder der Kleinen Kommissionen können die Fraktionen neben
Ratsmitgliedern auch Bürgermitglieder benennen. Die zu entsendenden
Mitglieder sollen über die erforderliche Sachkunde verfügen, z.B. einem
entsprechenden Fachausschuss angehören.
 
 
6. Der Rat der Stadt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die kleinen 
Kommissionen keine Beschluss- oder Beratungsorgane sind. Die Arbeit der 
kleinen Kommission hat das Ziel, zu bestimmten, klar abgegrenzten Projekten,
die eine besondere politische Bedeutung und Relevanz haben, den inhaltlichen
Austausch und die Weitergabe von Informationen vor der politischen 
Beschlussfassung zu ermöglichen. Hinweise und Anregungen aus den kleinen 
Kommissionen können in die fachliche Abwägung der Verwaltung einfließen. 
Jedoch obliegt die fachliche Bewertung, Planung und Umsetzung von 
Maßnahmen allein der Verwaltung. 
 
 
 
Sachdarstellung:
 
Um der aus der Kommunalwahl resultierenden aktuellen Zusammensetzung des 
Rates Rechnung zu tragen, werden die Kleinen Kommissionen nun einheitlich nach 
einer fest vorgegebenen Aufteilung besetzt.
 
Neu zu errichtende Kleine Kommissionen des Rates sind zukünftig ebenfalls nach 
diesem Verfahren zu besetzen. 
 
 
Die Kleinen Kommissionen für nachhaltige Entwicklung und Smart City werden 
zunächst ausgesetzt, da hier eine Neukonzeption und Neuausrichtung vorgenommen 
wird. 
Sobald die Konzepte hierzu in finaler Form vorliegen, werden diese Kleinen 
Kommissionen unter den neuen Maßgaben ihren Tagungsrhythmus 
wiederaufnehmen.

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Die Kleinen Kommissionen Kunstpalast und Schauspielhaus werden hingegen 
aufgelöst, da die Projekte, zu denen diese Kommissionen gebildet wurden, 
mittlerweile abschlossen wurden.

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 24 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
RAT/013/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
15.01.2026
Erstellt
15.01.2026 14:58