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AN/0955/2026

Einrichtung eines kommunalen Bilanzkreismanagements – Prüfauftrag

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 11.06.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 23.06.2026, TOP 4.1

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

5813 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Berit Blümel 
 
An den Oberbürgermeister 
Herr Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.06.2026 
 
AN/0955/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 
 
Einrichtung eines kommunalen Bilanzkreismanagements – Prüfauftrag 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 23.06.2026 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Weiter-
entwicklung der Energieversorgung städtischer Liegenschaften folgende Maßnahmen zu 
ergreifen: 
 
1. Die Verwaltung prüft die bestehenden Verträge zum städtischen Strombezug sowie 
zur Vermarktung des aus Photovoltaikanlagen eingespeisten Stroms im Hinblick auf 
regulatorische Anpassungen, die die Einführung eines kommunalen Bilanzkreisma-
nagements ermöglichen. 
 
2. Die Verwaltung führt Gespräche mit Kommunen, die bereits ein kommunales Bilanz-
kreismanagement etabliert haben oder dessen Einführung planen, mit dem Ziel ei-
ner Prüfung der Umsetzung in Köln. Darüber hinaus sollen Gespräche mit Dienst-
leistern geführt werden, die entsprechende Bilanzkreislösungen anbieten. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Ausbau von Photovoltaik auf städti-
schen Liegenschaften über eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, etwa

- 2 - 
 
Nachrangdarlehen aus der Kölner Bevölkerung, finanziert werden kann (Bsp. Bon-
nInvest Solar). Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, das Gespräch mit der 
RheinEnergie zu suchen und zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die 
Stadt den auf ihren Liegenschaften erzeugten Solarstrom innerhalb des städtischen 
Verbunds selbst nutzen und vermarkten könnte, einschließlich der Frage, welche or-
ganisatorische Form den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den städti-
schen Haushalt sichert. 
 
4. Die Verwaltung prüft, wie hoch die möglichen Energiekosteneinsparungen mit den 
aktuell installierten eigenen PV-Anlagen sind, und welcher Benefit durch die Einfüh-
rung eines Bilanzkreismanagements für die Stadt Köln entsteht. Dabei sind eventu-
elle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für den Betrieb eines Bilanzkreises und 
die PV-Strom Erzeugungskosten gegenüberzustellen. 
 
5. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 
sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt werden.  
 
 
Begründung: 
Mit der zunehmenden Anzahl von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden sowie sin-
kenden Einspeisevergütungen bei gleichzeitig steigenden Strompreisen gewinnt die Einrich-
tung städtischer Bilanzkreise zunehmend an wirtschaftlicher Attraktivität. Ein kommunales 
Bilanzkreismanagement bietet die Möglichkeit, die Strombezugskosten der Stadt nachhaltig 
zu senken und die Eigenstromnutzung zu erhöhen. 
 
Zahlreiche städtische Gebäude verfügen aufgrund ihrer Lage, Statik oder Dachgröße nicht 
über geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen, weisen jedoch einen kontinuierlichen 
Strombedarf auf. Gleichzeitig erzeugen andere städtische PV-Anlagen zeitweise Stromüber-
schüsse, die in das öffentliche Netz eingespeist werden und hierfür eine zunehmend gerin-
gere Vergütung erhalten. Ein kommunales Bilanzkreismanagement ermöglicht es, diese 
Stromüberschüsse bilanziell innerhalb des kommunalen Verbundes zu nutzen. Vereinfacht 
dargestellt fungiert der Bilanzkreis dabei als eine Art „Energie-Cloud“, über die der auf Ge-
bäude A erzeugte Strom rechnerisch einem Verbraucher in Gebäude B zugeordnet wird. Auf 
diese Weise steigt der Anteil des selbst genutzten Stroms und die Autarkie der städtischen 
Energieversorgung. 
 
Die Einbindung der Kölner Bevölkerung über Nachrangdarlehen eröffnet auch Bürgerinnen 
und Bürgern ohne Wohneigentum eine Möglichkeit zur Beteiligung an der städtischen Ener-
giewende und entlastet zugleich den städtischen Haushalt bei den notwendigen Investitions-
kosten. Durch die optimierte Eigennutzung und Vermarktung des Solarstroms im städtischen 
Verbund verbleibt die Wertschöpfung innerhalb Stadt.  
 
Kommunen wie Aachen, Düsseldorf oder Niederkrüchten setzen ein kommunales Bilanz-
kreismanagement bereits erfolgreich um. Deren Erfahrungen zeigen, dass durch eine ver-
besserte Eigenstromnutzung und optimierte Strombeschaffung eine spürbare Entlastung des 
kommunalen Haushalts erreicht werden kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einfüh-
rung ist jedoch die frühzeitige Prüfung bestehender Stromliefer- und Einspeiseverträge im 
Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit einem kommunalen Bilanzkreismanagement.

- 3 - 
 
 
Der Austausch mit Kommunen, die entsprechende Modelle bereits umgesetzt haben oder 
planen, sowie Gespräche mit spezialisierten Dienstleistern und der Landesgesellschaft für 
Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate können eine schnelle, rechtssichere und effi-
ziente Umsetzung in Köln unterstützen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sind 
solche innovativen und praxiserprobten Lösungsansätze besonders geeignet, Klimaschutz 
und wirtschaftliche Vernunft miteinander zu verbinden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
  
gez. gez. 
Pascal Pütz  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
Dr. Hans-Günter Bell 
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Ulrich Breite 
FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0955/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
11.06.2026
Erstellt
11.06.2026 11:52