AN/0955/2026
Einrichtung eines kommunalen Bilanzkreismanagements – Prüfauftrag
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Ausschussvorsitzende Frau Berit Blümel An den Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.06.2026 AN/0955/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 Einrichtung eines kommunalen Bilanzkreismanagements – Prüfauftrag Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 23.06.2026 aufzu- nehmen: Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Weiter- entwicklung der Energieversorgung städtischer Liegenschaften folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Die Verwaltung prüft die bestehenden Verträge zum städtischen Strombezug sowie zur Vermarktung des aus Photovoltaikanlagen eingespeisten Stroms im Hinblick auf regulatorische Anpassungen, die die Einführung eines kommunalen Bilanzkreisma- nagements ermöglichen. 2. Die Verwaltung führt Gespräche mit Kommunen, die bereits ein kommunales Bilanz- kreismanagement etabliert haben oder dessen Einführung planen, mit dem Ziel ei- ner Prüfung der Umsetzung in Köln. Darüber hinaus sollen Gespräche mit Dienst- leistern geführt werden, die entsprechende Bilanzkreislösungen anbieten. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Ausbau von Photovoltaik auf städti- schen Liegenschaften über eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, etwa - 2 - Nachrangdarlehen aus der Kölner Bevölkerung, finanziert werden kann (Bsp. Bon- nInvest Solar). Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, das Gespräch mit der RheinEnergie zu suchen und zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Stadt den auf ihren Liegenschaften erzeugten Solarstrom innerhalb des städtischen Verbunds selbst nutzen und vermarkten könnte, einschließlich der Frage, welche or- ganisatorische Form den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den städti- schen Haushalt sichert. 4. Die Verwaltung prüft, wie hoch die möglichen Energiekosteneinsparungen mit den aktuell installierten eigenen PV-Anlagen sind, und welcher Benefit durch die Einfüh- rung eines Bilanzkreismanagements für die Stadt Köln entsteht. Dabei sind eventu- elle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für den Betrieb eines Bilanzkreises und die PV-Strom Erzeugungskosten gegenüberzustellen. 5. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt werden. Begründung: Mit der zunehmenden Anzahl von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden sowie sin- kenden Einspeisevergütungen bei gleichzeitig steigenden Strompreisen gewinnt die Einrich- tung städtischer Bilanzkreise zunehmend an wirtschaftlicher Attraktivität. Ein kommunales Bilanzkreismanagement bietet die Möglichkeit, die Strombezugskosten der Stadt nachhaltig zu senken und die Eigenstromnutzung zu erhöhen. Zahlreiche städtische Gebäude verfügen aufgrund ihrer Lage, Statik oder Dachgröße nicht über geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen, weisen jedoch einen kontinuierlichen Strombedarf auf. Gleichzeitig erzeugen andere städtische PV-Anlagen zeitweise Stromüber- schüsse, die in das öffentliche Netz eingespeist werden und hierfür eine zunehmend gerin- gere Vergütung erhalten. Ein kommunales Bilanzkreismanagement ermöglicht es, diese Stromüberschüsse bilanziell innerhalb des kommunalen Verbundes zu nutzen. Vereinfacht dargestellt fungiert der Bilanzkreis dabei als eine Art „Energie-Cloud“, über die der auf Ge- bäude A erzeugte Strom rechnerisch einem Verbraucher in Gebäude B zugeordnet wird. Auf diese Weise steigt der Anteil des selbst genutzten Stroms und die Autarkie der städtischen Energieversorgung. Die Einbindung der Kölner Bevölkerung über Nachrangdarlehen eröffnet auch Bürgerinnen und Bürgern ohne Wohneigentum eine Möglichkeit zur Beteiligung an der städtischen Ener- giewende und entlastet zugleich den städtischen Haushalt bei den notwendigen Investitions- kosten. Durch die optimierte Eigennutzung und Vermarktung des Solarstroms im städtischen Verbund verbleibt die Wertschöpfung innerhalb Stadt. Kommunen wie Aachen, Düsseldorf oder Niederkrüchten setzen ein kommunales Bilanz- kreismanagement bereits erfolgreich um. Deren Erfahrungen zeigen, dass durch eine ver- besserte Eigenstromnutzung und optimierte Strombeschaffung eine spürbare Entlastung des kommunalen Haushalts erreicht werden kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einfüh- rung ist jedoch die frühzeitige Prüfung bestehender Stromliefer- und Einspeiseverträge im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit einem kommunalen Bilanzkreismanagement. - 3 - Der Austausch mit Kommunen, die entsprechende Modelle bereits umgesetzt haben oder planen, sowie Gespräche mit spezialisierten Dienstleistern und der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate können eine schnelle, rechtssichere und effi- ziente Umsetzung in Köln unterstützen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sind solche innovativen und praxiserprobten Lösungsansätze besonders geeignet, Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft miteinander zu verbinden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dr. Hans-Günter Bell DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0955/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 11:52