V/1058/2020
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
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Anlage A
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Anlage A zur V/1058/2020 Kurzüberblick Nach Bildung der Ausschüsse müssen für diese Schriftführer/innen bestellt werden, die gem. § 58 Absatz 7 Gemeindeordnung NW über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift erstel- len. Mit der Vorlage wird der Schriftführer für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung be- stellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbil- dung Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/1058/2020 V/1058/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Beratungsfolge 09.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung wird Winfried Engbert - Amt für Schule und Weiterbildung - bestellt. Als Vertreter wird Herr Friedelheinz Stracke bestellt. Begründung: Gemäß § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung NW (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW von dem Vorsitzenden des Ausschusses und dem vom Ausschuss bestel lten Schriftführer zu unterschreiben ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Amt für Schule und Weiterbildung 17.12.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Engbert Telefon: 492-4054 EngbertW@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1058/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 17.12.2020 12:25