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V/0288/2017

Schmeddingstraße - Waldeyerstraße bis Mausbachstraße

Vorlagen 30.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.05.2017, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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BV_West_V_0288_2017_Anlage zur Vorlage_A4

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BV_West_V_0288_2017_Schmeddingstraße LP 1(2) 16_03_2017

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BV_West_V_0288_2017_Schmeddingstraße LP 2(2) 16_03_2017

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Beschlussvorlage

6504 Zeichen

V/0288/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schmeddingstraße - Waldeyerstraße bis Mausbachstraße 
Erneuerung der Fahrbahn und der nördl. Nebenanlage sowie die Verschiebung und der 
barrierefreie Ausbau der Haltestelle Mausbachstraße 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Mausbachstraße und der baulichen Ausfü h-
rung zur Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlage (Lageplan Nr. 10528 Blatt 1+2(2)) wird z u-
gestimmt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis gen ommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 360.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 230.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0288/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0288/2017 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2018 360.000 
 
 
 
Einzahlungen 
 
 
 
0005 
 
 
0007 
 
Straßenbaubeiträge nach KAG 
 
 
Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
 
2019 
 
 
2018 
 
 
 
218.000 
 
 
12.000 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umbau Halte-
stelle ca. 
12.000 € 
(ÖPNV G § 11, 
Förderung ca. 
100 %) 
Saldo 130.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei den o. g Pro-
duktgruppen veranschlagt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Nach vorliegenden Bodengutachten sind bisher weder die Fahrbahn noch der nordöstliche Gehweg 
ausreichend frostsicher ausgebaut. Auf Grund der massiven Schäden bei der fast 60 Jahre alten 
Fahrbahn ist diese als abgängig zu bezeichnen und muss erneuert werden.  
Im Zuge dessen soll die vorhandene Bushaltestelle „Mausbachstraße“ barrierefrei ausgebaut werden. 
Die Haltestelle wurde außerhalb der Prioritätenliste zum Haltestellenprogramm 2017/2018 aufge-
nommen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Fahrbahn und die Nebenanlagen werden in ihren heutigen Breiten wiederhergestellt. Der Stra-
ßenquerschnitt wird nicht geändert. 
 
Die Bushaltestelle „Mausbachstraße“ ist heute als Fahrbahnrandhaltestelle angelegt und nicht barrie-
refrei ausgebaut. Sie ist mit einer schmalen Wall-Wartehalle ausgestattet und dient als reine Ein-
stiegswartehalle. Die Neuplanung sieht vor, die Haltestelle aufgrund der heutigen ungünstigen Lage 
(abgesenkte Zuwegung zur Schule) in Richtung Südosten zu verschieben und mit einem Niederflur-
busbordstein inklusive Leitsystem auszustatten. Die Busse halten auch zukünftig in der Fahrbahn und 
tragen so zusätzlich zur Verkehrsberuhigung in der Tempo-30-Zone bei. 
Für die Wartehalle wird ein Teilstück der städtischen Fläche (Theresien-Grundschule) neu plattiert. 
 
Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abgestimmt.

- 3 - 
V/0288/2017 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau beginnt in 2018. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 4 Monate. Die Baumaßnahme und 
die Verkehrsführung werden mit umliegenden Maßnahmen abgestimmt. 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen 
geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse  
 
Bei der vorliegenden Baumaßnahme wird bei der Wiederherstellung der Fahrbahn und auch beim 
nordöstlichen Gehweg, erstmals ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender, durchge-
hend frostsicherer Oberbau erstellt.  
Die Fahrbahn wird eine Gesamtstärke von 63 cm haben, bestehend aus einer 3 cm dicken Asphalt-
deckschicht, einer 5 cm dicken Asphaltbinderschicht, einer 10 cm dicken Asphalttragschicht und einer 
45 cm dicken Schottertragschicht. Der Gehweg erhält 24/24/8er Platten, in einer Bettung aus 4 cm 
Brechsand/Splitt auf einer 20 cm dicken Schottertragschicht.  
 
Der neue Ausbau stellt im Verhältnis zum jetzigen Ausbau (siehe 1. Voraussetzungen) eine wesentli-
che Verbesserung dar und ist deshalb beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 
KAG NRW). Die Schmeddingstraße ist gem. § 3 Abs. 3b des KAG NRW als Haupterschließungsstra-
ße einzustufen. Aufgrund der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster, in 
der z.Zt. gültigen Fassung, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bez. Erbbauberechtigten, bei 
der Einstufung als Haupterschließungsstraße mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn 
und mit 70 % an denen des nordöstlichen Gehweges. 
 
Diese betragen aufgrund einer vorläufigen Berechnung insgesamt rd. 360.000,00 €. Die umlagefähi-
gen Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 218.000,00 €. Der Verteilerwert / m² vervielfältigter 
Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsberechnung 6,09 € pro m². 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück, mit einer Grundstücksgröße von 800 m², eingeschossig be-
baut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von 4.872,00 € rechnen. Bei einer dreige-
schossigen Bebauung ist ein Beitrag von 7.308,00 € zu erwarten. 
Die Beitragshöhen bei den Wohngrundstücken liegen zwischen rd. 3.270,00 € und 12.950,00 €. Auf 
das städt. Schulgrundstück entfallen ca. 100.000,00 €. 
 
Im Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigentümer / 
Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die voraussichtlich 
anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

- 4 - 
V/0288/2017 
 
 
Anlage: Lageplan

BV_West_V_0288_2017_Anlage zur Vorlage_A4

62 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0288/2017

Anlage zur Vorlage V/0288/2017

BV_West_V_0288_2017_Schmeddingstraße LP 1(2) 16_03_2017

1087 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 
$UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (2)16_14410528
0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
6WUDÀHQDXVEDX
LageplanPlanung
Plot 17.03.2017
SzeikeWessels
6FKPHGGLQJVWUDÀH
0ÅU]
Legende vorhanden: geplant: 
Seitenablauf +×KH
1
2
Asphaltdeckschicht
Betonplatten 24/24/8 cm *UÝQIOÅFKH
78.51
12
1bDeckenerneuerung
Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdischUnterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen +×KH
1
1214
4
Asphaltdeckschicht
Betonstein grau 16/16 cm *UÝQIOÅFKH
78.51
Natursteinpflaster Kleinpflaster
2bBetonplatten 30/30 cm Betonplatten aufnhemen und neu verlegen 
Kabelschacht
2Betonplatten 24/24 cm 
2dGehwegplatten 50/50 cm 
161DWXUVWHLQSIODVWHU*URÀSIODVWHU30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm311RSSHQSODWWHQZHLÀFP325LSSHQSODWWHQZHLÀFP
:DOGH\HUVWUDÀHELV0DXVEDFKVWUDÀH
YHUVWÅUNWHU$XIEDX%N
0ÅU]0ÅU]Szeike
gez. Reloe

BV_West_V_0288_2017_Schmeddingstraße LP 2(2) 16_03_2017

1087 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 2 (2)
0DÀVWDE/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
LageplanPlanung
Plot 17.03.2017
16_14410528
Lageplan 1 : 250
6WUDÀHQDXVEDXSzeikeWessels
6FKPHGGLQJVWUDÀH
0ÅU]
Legende vorhanden: geplant: 
Seitenablauf +×KH
1
2
Asphaltdeckschicht
Betonplatten 24/24/8 cm *UÝQIOÅFKH
78.51
12
1bDeckenerneuerung
Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdischUnterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen +×KH
1
1214
4
Asphaltdeckschicht
Betonstein grau 16/16 cm *UÝQIOÅFKH
78.51
Natursteinpflaster Kleinpflaster
2bBetonplatten 30/30 cm Betonplatten aufnhemen und neu verlegen 
Kabelschacht
2Betonplatten 24/24 cm 
2dGehwegplatten 50/50 cm 
161DWXUVWHLQSIODVWHU*URÀSIODVWHU30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm311RSSHQSODWWHQZHLÀFP325LSSHQSODWWHQZHLÀFP
:DOGH\HUVWUDÀHELV0DXVEDFKVWUDÀH
YHUVWÅUNWHU$XIEDX%N
0ÅU]0ÅU]Szeike
gez. Reloe

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schmeddingstraße
  • Waldeyerstraße
  • Mausbachstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0288/2017
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37