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2460/2020

Sachstand Hubschrauberbetriebsstation – Alternativstandort Flughafen Köln/Bonn

Mitteilung Hauptausschuss 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 10.2.10

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

2992 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 17.08.2020 
 2460/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 17.08.2020 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
 
Sachstand Hubschrauberbetriebsstation – Alternativstandort Flughafen Köln/Bonn 
 
Mit Beschluss vom 09.07.2019 (AN/0983/2019) hält der Rat seinen Beschluss vom 15.12.2015 zum 
Baustopp für die Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg bis auf Widerruf durch einen Rats-
beschluss aufrecht und beauftragt die Verwaltung, konkrete Verhandlungen mit der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH und dem Bundesverteidigungsministerium aufzunehmen mit dem Ziel, eine dauer-
hafte und fachgerechte Stationier ung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände, ggf. 
auch auf dem militärischen Teil zu erreichen. 
 
Die Verwaltung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat mit dem Bundesministerium der Verteidi-
gung und mit der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH Kontakt aufgenommen. 
 
Das Bundesministerium der Verteidigung lehnte Ende August 2019 eine Stationierung der beiden 
Hubschrauber auf dem militärischen Teil des Flughafens endgültig ab.  
 
In Gesprächen mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH wurde vereinbart , zunächst eine gemeinsame 
Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine 
dauerhafte und fachgerechte Stationierung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände 
möglich ist.  
 
In der vorgesehenen, ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie werden zunächst Lösungsansätze analy-
siert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt.  
 
Sofern die Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass eine dauerhafte und fachgerechte Sta-
tionierung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände möglich ist, sind zunächst weitere 
Voraussetzungen als Grundlage für eine endgültige Entscheidung zu schaffen. 
 
Hierzu zählen neben den erforderlichen Planungsschritten (Grundlagenermittlung, Vorentwurfs- und 
Entwurfsplanung einschließlich Kostenermittlung) auch die Durchführung eines möglicherweise erfor-
derlichen Planfeststellungsverfahrens sowie die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den 
Betrieb einer Hubschrauberstation.  
 
Von besonderer Bedeutung ist hierbei sowohl die baurechtliche Genehmigung als auch die Einholung 
einer rechtssicheren Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz. Das erforderliche Antrags- und Ge-
nehmigungsverfahren für Flug- und Landeplätze ist aufgrund der vielfältigen Anforderungen sowie der

2 
 
hierfür vorzulegenden Gutachten/Nachweise, wie z. B. Eignungsgutachten mit flugrechtlicher und –
technischer Bewertung, Nachweise über schalltechnische Untersuchungen und standortabhängig ggf. 
landschafts-, natur- und artenschutzrechtlicher Untersuchungen sehr komplex und langwierig. 
 
 
Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf der Verhandlungen berichten. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

17.08.2020 Hauptausschuss
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2460/2020
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
17.08.2020
Erstellt
11.08.2020 13:44