2460/2020
Sachstand Hubschrauberbetriebsstation – Alternativstandort Flughafen Köln/Bonn
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Mitteilung Hauptausschuss
2992 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 17.08.2020 2460/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 17.08.2020 Gesundheitsausschuss 25.08.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Sachstand Hubschrauberbetriebsstation – Alternativstandort Flughafen Köln/Bonn Mit Beschluss vom 09.07.2019 (AN/0983/2019) hält der Rat seinen Beschluss vom 15.12.2015 zum Baustopp für die Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg bis auf Widerruf durch einen Rats- beschluss aufrecht und beauftragt die Verwaltung, konkrete Verhandlungen mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH und dem Bundesverteidigungsministerium aufzunehmen mit dem Ziel, eine dauer- hafte und fachgerechte Stationier ung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände, ggf. auch auf dem militärischen Teil zu erreichen. Die Verwaltung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat mit dem Bundesministerium der Verteidi- gung und mit der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH Kontakt aufgenommen. Das Bundesministerium der Verteidigung lehnte Ende August 2019 eine Stationierung der beiden Hubschrauber auf dem militärischen Teil des Flughafens endgültig ab. In Gesprächen mit der Flughafen Köln/Bonn GmbH wurde vereinbart , zunächst eine gemeinsame Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine dauerhafte und fachgerechte Stationierung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände möglich ist. In der vorgesehenen, ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie werden zunächst Lösungsansätze analy- siert, Risiken identifiziert und Erfolgsaussichten abgeschätzt. Sofern die Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass eine dauerhafte und fachgerechte Sta- tionierung der Rettungshubschrauber auf dem Flughafengelände möglich ist, sind zunächst weitere Voraussetzungen als Grundlage für eine endgültige Entscheidung zu schaffen. Hierzu zählen neben den erforderlichen Planungsschritten (Grundlagenermittlung, Vorentwurfs- und Entwurfsplanung einschließlich Kostenermittlung) auch die Durchführung eines möglicherweise erfor- derlichen Planfeststellungsverfahrens sowie die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Hubschrauberstation. Von besonderer Bedeutung ist hierbei sowohl die baurechtliche Genehmigung als auch die Einholung einer rechtssicheren Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz. Das erforderliche Antrags- und Ge- nehmigungsverfahren für Flug- und Landeplätze ist aufgrund der vielfältigen Anforderungen sowie der 2 hierfür vorzulegenden Gutachten/Nachweise, wie z. B. Eignungsgutachten mit flugrechtlicher und – technischer Bewertung, Nachweise über schalltechnische Untersuchungen und standortabhängig ggf. landschafts-, natur- und artenschutzrechtlicher Untersuchungen sehr komplex und langwierig. Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf der Verhandlungen berichten. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2460/2020
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 11.08.2020 13:44