Mandari Insight

0289/2020

Wilde Ablagerungen (3262/2019)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 27.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2669 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0289/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 
 
Wilde Ablagerungen (3262/2019) 
Zu der Beantwortung (3262/2019) der Anfrage zu „Wilde Müllablageplätze“  wurden noch fol-
gende Nachfragen gestellt: 
 
„Bezirksvertreter Herr Gökpinar möchte wissen, ob es weiterhin einen Vertrag zwischen der Stadt 
Köln und der AWB gibt an bestimmen Örtlichkeiten wöchentlich der Sperrmüll eigesammelt wird, oh-
ne das hierfür eine separate Meldung erfolgen muss. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans kritisiert, dass eine Information der Bewohner nicht ausreicht um das 
Müllproblem in den Griff zu bekommen, hier müssen weitere Maßnahmen erfolgen.“ 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Ein gesonderter Vertrag zwischen der Stadt Köln und der AWB zur wöchentlichen Sperr-
müllentsorgung an spezifischen Standorten in Chorweiler besteht nicht. 
Zwischen beiden Parteien besteht lediglich der Vertrag zur Erfassung von illegalen Müllabla-
gerungen, welcher der Erfüllung der Pflicht der Stadt Köln gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 LAbfG 
NRW dient, fortgeworfene und verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf der Allgemeinheit zu-
gänglichen Grundstücken einzusammeln und zu beseitigen, sofern kein anderer herangezo-
gen werden kann. 
 
Die reguläre Sperrmüllabholung kann bei der AWB telefonisch oder online bestellt werden. 
Kostenfrei werden max. 3 cbm pro Abholung und Tag entsorgt. Diese haushaltsüblichen 
Mengen können von Kölner Bürgern zusätzlich kostenfrei an den Wertstoffcentern der AWB 
entsorgt werden. 
 
Darüber hinaus gibt es allerdings zur kommunalen Sperrmüllsammlung ergänzende privat-
wirtschaftliche Entsorgungsleistungen für Sperrmüll zwischen AWB und Unternehmen der 
Wohnungswirtschaft im Stadtbezirk Chorweiler. 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit arbeitet die AWB stetig daran, Kölner Bürgerinnen und 
Bürger besser aufzuklären und über Entsorgungsmöglichkeiten zu unterrichten. 
So wurde beispielsweise auch dieses Jahr bereits der Abfallkalender an alle Kölner Haushal-
te verschickt um einen flächendeckenden Informationsfluss zu ermöglichen. Selbstverständ-
lich besteht auch die Möglichkeit sämtliche Information digital über www.awbkoeln.de zu er-
halten. Weiterhin arbeitet die Öffentlichkeitsarbeit der AWB täglich in Kölner Schulen und 
öffentlichen Einrichtungen um Aufklärungsarbeit direkt vor Ort zu leisten.

2 
 
Ebenfalls für 2020 ist eine faktenbasierte Kampagne zum Thema Littering geplant, die auch 
hier den Schwerpunkt auf illegale Müllentsorgung legt.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0289/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
27.01.2020
Erstellt
27.01.2020 13:35