0289/2020
Wilde Ablagerungen (3262/2019)
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2669 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 0289/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Wilde Ablagerungen (3262/2019) Zu der Beantwortung (3262/2019) der Anfrage zu „Wilde Müllablageplätze“ wurden noch fol- gende Nachfragen gestellt: „Bezirksvertreter Herr Gökpinar möchte wissen, ob es weiterhin einen Vertrag zwischen der Stadt Köln und der AWB gibt an bestimmen Örtlichkeiten wöchentlich der Sperrmüll eigesammelt wird, oh- ne das hierfür eine separate Meldung erfolgen muss. Bezirksvertreter Herr Kleinjans kritisiert, dass eine Information der Bewohner nicht ausreicht um das Müllproblem in den Griff zu bekommen, hier müssen weitere Maßnahmen erfolgen.“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Ein gesonderter Vertrag zwischen der Stadt Köln und der AWB zur wöchentlichen Sperr- müllentsorgung an spezifischen Standorten in Chorweiler besteht nicht. Zwischen beiden Parteien besteht lediglich der Vertrag zur Erfassung von illegalen Müllabla- gerungen, welcher der Erfüllung der Pflicht der Stadt Köln gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 LAbfG NRW dient, fortgeworfene und verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf der Allgemeinheit zu- gänglichen Grundstücken einzusammeln und zu beseitigen, sofern kein anderer herangezo- gen werden kann. Die reguläre Sperrmüllabholung kann bei der AWB telefonisch oder online bestellt werden. Kostenfrei werden max. 3 cbm pro Abholung und Tag entsorgt. Diese haushaltsüblichen Mengen können von Kölner Bürgern zusätzlich kostenfrei an den Wertstoffcentern der AWB entsorgt werden. Darüber hinaus gibt es allerdings zur kommunalen Sperrmüllsammlung ergänzende privat- wirtschaftliche Entsorgungsleistungen für Sperrmüll zwischen AWB und Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Stadtbezirk Chorweiler. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit arbeitet die AWB stetig daran, Kölner Bürgerinnen und Bürger besser aufzuklären und über Entsorgungsmöglichkeiten zu unterrichten. So wurde beispielsweise auch dieses Jahr bereits der Abfallkalender an alle Kölner Haushal- te verschickt um einen flächendeckenden Informationsfluss zu ermöglichen. Selbstverständ- lich besteht auch die Möglichkeit sämtliche Information digital über www.awbkoeln.de zu er- halten. Weiterhin arbeitet die Öffentlichkeitsarbeit der AWB täglich in Kölner Schulen und öffentlichen Einrichtungen um Aufklärungsarbeit direkt vor Ort zu leisten. 2 Ebenfalls für 2020 ist eine faktenbasierte Kampagne zum Thema Littering geplant, die auch hier den Schwerpunkt auf illegale Müllentsorgung legt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0289/2020
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 27.01.2020
- Erstellt
- 27.01.2020 13:35