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Beantwortung einer Anfrage der Sozialistischen Jugend -Die Falken- vom 24.08.2022 bezgl. aktueller Stand Sanierung historische Festungsanlage "Fort X"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2923/2022 vom 13.10.2022

Stand: Am 29.11.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 13.10.2022 2923/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 Jugendhilfeausschuss 25.10.2022 Beantwortung einer Anfrage der Sozialistischen Jugend -Die Falken- vom 24.08.2022 bezgl. aktuellem Stand Sanierung historische Festungsanlage "Fort X" Die Sozialistische Jugend - Die Falken - bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Jugendhil- feausschusses folgende Fragen zur beantworten: 1. Wie ist der Stand des Verfahrens? 2. Welche Gründe stehen einer mittelfristigen Lösung der Probleme durch eine baldige Anhand- gabe entgegen? 3. Warum werden die Nutzer*innen weiterhin nicht fortlaufend über aktuelle Verfahrensstände in- formiert? 4. Die Falken sind seit 2019 ohne eine Alternative. Welche Schritte werden dort aktuell unter- nommen? 5. Welche Räumlichkeiten werden für den mittelfristig absehbaren Fall vorgehalten, dass auch die Räume der beiden Pfadfindergruppen aufgrund des fortschreitenden Verfalls nicht mehr nutzbar sind? Dazu antwortet die Verwaltung wie folgt: zu 1. Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2021 die Verwaltung mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beauftragt. Die Ausschreibung ist be- reits abgeschlossen. Derzeit werden die eingereichten Konzepte von verschiedenen Fach- dienststellen auf ihre Machbarkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft. Sobald alle Stellung- nahmen vorliegen und offene Fragen geklärt sind, soll kurzfristig ein Workshop mit Vertre- ter*innen des Liegenschaftsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt stattfinden, in dem ein Ranking aufgestellt wird. Die abschließende Entscheidung über die Anhandgabe so- wie letztlich die Bestellung des Erbbaurechts trifft der Rat. zu 2. Die Bestellung eines Erbbaurechts wird zur nachhaltigen Lösung der aktuell bestehenden Probleme führen. So ist vorgesehen, den Erbbaurechtsnehmer vertraglich zu verpflichten, das Gebäude binnen einer angemessenen Frist unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorga- ben zu sanieren und es dauerhaft zu unterhalten. zu 3. Die Mieter/Nutzer des Fort X werden über den Ausgang des Interessenbekundungsverfahrens und die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts informiert, sobald der Rat diese Entscheidungen getroffen hat. zu 4. Die Verwaltung prüft bei jedem frei werdenden städtischen Objekt, welche Nutzungsbedarfe befriedigt werden können. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Bedarfe von Jugendorganisa- tionen wie z.B. der Falken. 2 zu 5. Eine Raumreserve für den Fall, dass Räume z.B. aufgrund baulicher Mängel nicht mehr be- nutzt werden können, besteht nicht. Vielmehr werden grundsätzlich alle nutzbaren Räume im städtischen Raumportfolio unmittelbar nach ihrem Freiwerden einer neuen Nutzung zugeführt. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2022

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 29.11.2022 zuletzt

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 6.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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