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AN/0624/2023

Waffenverbotszone Ebertplatz, Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 24.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2023, TOP 5.2.2

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

3975 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 
Günter Leitner  
Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221 -91305 
 
 
 
E-Mail: f raktion-bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0624/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
 
Waffenverbotszone Ebertplatz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Köln Innerstadt/Deutz beschließt:  
 
Die Bezirksvertretung Köln Innerstadt/Deutz fordert die Verwaltung auf, die zeitnahe 
Einrichtung eines Waffenverbots im Bereich des Ebertplatzes (siehe Anhang) zu prüfen und 
im Folgenden in Gespräche mit der Polizei einzutreten. Ziel ist die zeitnahe Einrichtung eines 
Waffenverbots im Bereich Ebertplatz lt. Anlage.   
 
Rechtsgrundlage dafür ist § 1 der Waffenverbotszonenübertragungsverordnung vom 7. 
Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1338a) in Verbindung mit § 1 der 
Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung vom 13. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 
1410) in Verbindung mit § 42 Absatz 6 Satz 1, 2 und 4 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 
2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), der durch Artikel 1 Nummer 26a Buchstabe b 
des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166). 
 
Begründung: 
Der Ebertplatz in Köln ist seit geraumer Zeit ein Kriminalitätshotspot für Drogenhandel und 
Gewalt. Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich aufgrund der ständigem Präsenz von 
Drogendealern und Gewalttätern auf dem Platz nicht mehr sicher. 
 
Die Bezirksvertretung Köln Innerstadt/Deutz fordert daher die Verwaltung auf, die Einrichtung 
einer Waffenverbotszone auf dem Ebertplatz zu prüfen und im Folgenden in Gespräche mit

der Polizei einzutreten, die eine rasche Umsetzung zum Ziel haben. Intention der 
Bezirksvertretung Köln Innenstadt/Deutz ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger 
zu erhöhen. Eine solche Waffenverbotszone würde der Polizei ermöglichen, Personen, die 
Waffen oder waffenähnliche Gegenstände bei sich tragen, zu durchsuchen 
und diese Gegenstände zu beschlagnahmen. 
 
Die Maßnahme ist ein weiterer Beitrag, um Drogenhandel und die Gewalt auf dem Platz zu 
reduzieren. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Kölnerinnen und Kölner, die den 
Ebertplatz frequentieren, würde dadurch ebenfalls verbessert.  
 
Die Einrichtung der „Waffenverbotszone Ebertplatz“ kann ein Beitrag dazu sein, die Delikte 
Körperverletzung, sowie BTM-Delikte effektiv zu verhindern und die Gesamtzahl der 
Straftaten zu reduzieren. Diese sind in der Kriminalitätsstatistik 2022 der Polizeiinspektion 1, 
Köln Mitte als auffällig bezeichnet (S. 49 Polizeipräsidium Köln PKS- Jahresbericht 2022).  
 
Der Ebertplatz selber wurde in der Vergangenheit häufig als Kriminalitätshotspot benannt, 
vgl. beispielsweise: 
 
https://www.ksta.de/koeln/kriminalitaet-in-koeln-dauerproblem-ebertplatz-154949  
https://www.ksta.de/koeln/koeln-landesregierung-nennt-gefaehrliche-orte-in-koeln-140124 
 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Günter Leitner     Mario Schmitz 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
 
 
 
Anlage: 
Gebiet Waffenverbotszone Ebertplatz

Anlage zum Antrag „Waffenverbotszone Ebertplatz“ der CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Köln Innenstadt / Deutz für die Sitzung der Bezirksvertretung Köln 
Innenstadt / Deutz am 27.04.23: 
 
Gebiet Waffenverbotszone Ebertplatz:

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Ebertplatz

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Details

Aktenzeichen
AN/0624/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
24.04.2023
Erstellt
12.04.2023 14:48