3356/2022
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden
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Anlage 1- Planungshistorie_
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61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 1 Planungshistorie Hochpunkt Lindgens-Areal Anlage1 Werkstattverfahren 2013/2014 Rahmenplan Köln Mülheimer von ksg, B+W, KLA vom 01.08.2014 Zusammenfassung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens Grundlage Beteiligung der Dienststellen Werkstattverfahren 2014 Abschlusspräsentation Werkstattverfahren: 19.09.2014 Auszug aus der Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept Mülheimer Süden ksg/ B+W/ KLA, Werkstattverfahren v. 01.08.2014: Südlicher Teilbereich | zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße 61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 2 Lindgens-Areal/Otto-Langen-Quartier Wichtigster quartiersinterner Stadtraum ist ein neuer zentraler Platz mit hoher Aufenthaltsqualität an den alten Gießereihallen, die zu attraktiven Markt-, Café-, Restaurant-, Dienstleistungs-,Werkstätten- und Parkhallen umgenutzt werden sollen. Diese neue Ortsmitte setzt sich über den Auenweg hinweg auf dem ehem. Lindgens-Areal fort, wo sich ein kleinerer Stadtplatz mit Gastronomie (Biergarten o.ä.) als Pendant befindet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Deutz-Mülheimer Straße befindet sich der historische Giebel der Klöckner-Humboldt-Deutz AG und vis à vis das Hotel New Yorker, die das Ensemble atmosphärisch ergänzen. Dieser Quartiersmittelpunkt wird durch zwei bauliche Hochpunkte markiert, die vom Auenweg aus kommend eine Torsituation ausbilden. … Die neue Hochwasserlinie schwenkt ca. ab Höhe der Möhringhalle vom Auenweg aus zurück und schafft zum Rhein hin eine informelle Grünzone, die gleichzeitig zusätzlichen Retentionsraum bietet. (+20% beim 100jährigen Hochwasser) Einzelne bauliche Hochpunkte bestimmen die Silhouette entlang der Hochwasserlinie. … Nördlicher Teilbereich | zwischen Rheinboulevard / Deutz-Mülheimer Straße und ICE Trasse Der Bereich wird gekennzeichnet durch eine äußere V-geschossige Bebauung und eine nach innen VI-geschossige bzw. im inneren der einzelnen Blockstrukturen III-geschossigen Bebauung. Diese macht ein zusammenhängendes Areal deutlich, welches durch die nach innen niedrigeren Gebäude und den grünen Korridor eine aufgelockerte Atmosphäre erzeugt. Prägend für diesen Teil des neuen Quartiers ist ein Hochpunkt, der als Wohnturm an der Verlängerung des Auenwegs, schon vom Bergischen Ring sichtbar, das neue Viertel markiert. Foto Modell Mülheimer Süden, Blick in Richtung Norden, 12/2014 61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 3 B-Plan-Verfahren Lindgens Areal Ausschnitt Rahmenplan Köln Mülheim vom 01.08.2014 zum Aufstellungsbeschluss BP Lindgens-Areal am 27.11.2014 Stadtentwicklungsausschuss Hochpunkt Lindgens-Areal: 15-geschossig (ca. 50 m), Hochpunkt Otto-Langen Quartier: 10-geschossig (ca. 35 m) Torsituation neue Quartiersmitte 61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 4 Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlagen-Nr. 2827/2014: Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 ungeändert beschlossen Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 geändert beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 geändert beschlossen Beschluss mit Planungskonzept Hochpunkt 15-geschossig = Werkstattergebnis Begründung: Ein zentraler, großzügig dimensionierter Stadtplatz als neue Ortsmitte soll an der Ecke Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg entstehen. Der Platz soll dem architektonischen Hochpunkt an der Ecke Auenweg/Hafenstraße vorgelagert und der Auftakt in das neue Quartier sein. Anmerkung Politik zu Platzgestaltung Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg: eine Höhenentwicklung mit bis zu 15 Geschossen wird kritisch gesehen. Allenfalls scheint hier eine städtebauliche Betonung angemessen,… Die Politik geht davon aus, dass Anregungen von Verwaltung in offenes Verfahren aufgenommen werden und verzichtet auf Wiedervorlage. 61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 5 Städtebauliches Konzept Lindgens-Areal aus 01/2015 mit 7-geschossigem Gebäude zur 3-1-Beteiligung BP Lindgens-Areal 01/02 2015 und Vorgabenbeschluss 07.05.2015 (Vorlagen-Nr. 0914/2015) Beschluss einstimmig gefasst
Anlage 3- Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 9.2.3 - Hochpunkt Lindgens Areal
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.11.2022 öffentlich 9.2.3 Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden 3356/2022 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über den unter Ziffer 4 ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsver- fahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022. 3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mit- glieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen. 4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von jeder Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh- men. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister über weitere Ergänzungen unter Ziffer 5 – 11 ab- stimmen. 5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon- zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen. 6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti- gen. 7. Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben. 8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein. 9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben. 10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu errichten. 11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb des Areals anzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Gesamtbeschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsver- fahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022. 3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mit- glieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen. 4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von jeder Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh- men. 5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon- zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen. 6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti- gen. 7. Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben. 8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein. 9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben. 10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu errichten. 11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb des Areals anzulegen.
Anlage 4 - Bürgereingabe vom 28.11.2022
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Köln, den 28.11.2022 Bürgereingabe / Stellungnahme zur Vorlagen-Nummer 3356/2022 Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden In der Vorlage wird ausgeführt: „Hochpunkt im Mülheimer Süden Die Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden reihen sich entlang des Auenweges über die Deutz - Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen Umlenkpunkten der Haupterschließung, sowie an den Übergängen zu den angrenzenden Stadträumen auf. Als Orientierungspunkte prägen sie in ihrer Gesamtheit wesentlich die Silhouette des neuen Quartiers zum Rhein und stehen damit in einem unmittelbaren städtebaulichen Zusammenhang zueinander. … Einschub der entsprechenden Grafik durch Rohleder: (Ausschnitt aus der zurückgezogenen Anlage 1 zu 3028/2022 „Hochpunkte im Mülheimer Süden (StEA 29.09.2022) …. Sie können damit nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern sind über die städtebauliche Einbindung innerhalb der einzelnen Plangebiete hinaus auch immer wieder mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens zu prüfen. Mit einer im Mai diesen Jahres stattgefundenen Veranstaltung hat die Verwaltung die Politik und die Öffentlichkeit über die seit dem Werkstattverfahren erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuellen Planungsstand im Mülheimer Hafen informiert und in einer Dokumentationsbroschüre zusammengefasst.“ Frage Rohleder: Wo ist die Dokumentationsbroschüre abgelegt und wo kann sie bezogen werden? In der Vorlage wird weiterhin ausgeführt: „Hochpunkt im Lindgens-Areal Auch für den Bereich Lindgens-Areal/Otto-Langen-Quartier wurden im Werkstattverfahren zwei Hochpunkte vorgesehen. Sie sind mit jeweils 15 Geschossen (ca. 50 m) im Lindgens -Areal und 10 Geschossen (ca. 35 m) im Otto-Langen-Quartier dargestellt. Als zentrale Idee aus dem Werkstattverfahren markieren diese Hochpunkte die neue Ortsmitte im Bereich des Otto-Langen-Quartiers und des Lindgens-Areal. Sie sollten auch von weitem sichtbar die neue Mitte markieren“ Anlage 1 zu 3028/2022 „Hochpunkte im Mülheimer Süden (StEA 29.09.2022) (Anlage 3 zu 3028/2022 „Hochpunkte im Mülheimer Süden (StEA 29.09.2022) Die Aussage, dass „nur“ 2 Hochpunkte (auf der Abbildung Anlage 1 zu 3028/2022: Punkt X und XV) vorgesehen sind, ist nicht korrekt. In den Abbildungen Anlage 1 und 3 zu 3028/2022 ist der zusätzliche Hochpunkt mit 7-Geschossen im Nordwesten direkt an der Katzenbuckelbrücke deutlich zu erkennen. Dieser Hochpunkt steht der beabsichtigten Entwicklung der Hochpunkte „entlang des Auenweges über die Deutz-Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen Umlenkpunkten der Haupterschließung“ entgegen und sollte entfallen. Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauung „Lindgens-Areal“ und zur 208- und 216-FNP Änderung habe ich schon darauf hingewiesen, dass ich eine Bebauung westlich der Hafenstraße grundsätzlich für städtebaulich falsch halte, da sie im Überschwemmungsbereich stattfindet, aufgrund der zu geringen Kegel-Abstände keine Wohnbebauung möglich ist und der Stadtteil Mülheim insbesondere Mülheim-Süd ein großes Grün- und Freiflächendefizit hat. Mit dem Ausbau des Rheinboulevard wurde diesem Defizit entgegen gewirkt, deshalb sollte westlich der Hafenstraße unter Einbeziehung der vorhandenen (teilweise denkmalgeschützten) Bebauung vom Lokschuppen bis zu Santos Grill und Dock2 der Freiraum weiter entwickelt werden. Da der Freiraum am Rheinboulevard von der Mülheimer Bevölkerung sehr gut angenommen wird und in den le tzten Jahren schon offensichtlich war, dass im Sommer die Freiflächen für den großen Andrang aus der Bevölkerung nicht ausreichen und der Andrang durch die neuen Bewohner noch vergrößert wird, ist westlich der Hafenstraße der Freiraum des Rheinboulevards zu erweitern und auf Bebauung zu verzichten. Die bei der Präsentation am 21.05.2002 gezeigten Modelle zeigen für diesen Bereich sowohl westlich als auch östlich der Hafenstraße einen 8-10 geschossigen Gebäuderiegel (genaue Informationen liegen mir nicht vor und das die Bauhöhe von 7 auf 8-10 Geschosse heraufgesetzt wurde, ist auch nicht thematisiert worden) (Blick von Osten: Links Hochpunkt; mittig zwischen der mittleren und rechten blauen Flaggen 8-10 geschossiger Gebäuderiegel) (Blick von Südosten: Gebäudehöhe von 4-5 Vollgeschossen nur der 8-10 geschossige Gebäuderiegel bricht mit dem Konzept) Dieser Gebäuderiegel ist städtebaulich mit dem Gesamtkonzept unverträglich und konterkariert das ausgearbeitete Höhenkonzept mit den Hochpunkten als Orientierungspunkten, die eine Silhouette zum Rhein bilden. Städtebaulich stellt er zudem einen Bruch zur vorhandenen Bebauung nach Norden dar, aus der das Höhenkonzept entwickelt wurde. Darüber hinaus verdeckt er die denkmalgeschützten Gebäude im Lindgens Areal dahinter vollständig. Insbesondere aus der Blickachse vom Deichweg auf der Westseite des Mülheimer Hafens von wo aus aus die ikonische Silhouette der denkmalgeschützten Gebäude jetzt eindrucksvoll zu sehen ist. Für die Gebäude an der Hafenstraße ist die Gebäudehöhe, wie im gesamten Baugebiet mit Ausnahme der Hochpunkte, auf die städtebaulich angestrebten 4-5 Vollgeschosse zu begrenzen und wie vorher schon ausgeführt, ist westlich der Hafenstraße auf Bebauung zu verzichten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61
613 Pörs Sa
Vorlagen-Nummer
3356/2022
Stand: 12.06.2023
Sachstandsbericht
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 01.12.2022:
Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mühl-
heim (gemäß Anlage 2) zu folgen.
I Beschluss:
Die Vorsitzende lässt zunächst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstim-
men.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE mehrheitlich abge-
lehnt.
Auf mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgender ergänzen-
der Beschluss gefasst:
II Beschluss: ergänzt (Änderungen fett)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbau-
end auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches
Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten
und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hoch-
punkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines
Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-
Areal.
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lind-
gens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Sü-
den in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.
2
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss ver-
tretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den
Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am
05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können
stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an
den Beratungen teilnehmen.
Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am
05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie
jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen
stimmberechtigten Fraktionen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung
Mülheim, (Anlage 2), soweit wie möglich bei den weiteren Planungen zu
berücksichtigen.
III. Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Änderungen fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbau-
end auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches
Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten
und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hoch-
punkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines
Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-
Areal.
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lind-
gens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Sü-
den in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss ver-
tretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den
Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am
05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können
stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an
den Beratungen teilnehmen.
Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am
05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie
jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen
stimmberechtigten Fraktionen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung
Mülheim (Anlage 2), soweit wie möglich, bei den weiteren Planungen zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Ziffern 1 – 3:
Der Hochpunkt im Lindgens-Areal mit einer Höhe von ca. 65 m wird im weiteren Bebauungs-
3
planverfahren entsprechend des Beschlusses vom 01.12.2022 berücksichtigt und planungs-
rechtlich gesichert.
Die politischen VertreterInnen wurden entsprechend des oben genannten Beschlusses Ziffer 3
zu der Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 eingeladen. Hier wurde
die aktuelle Planung des Hochpunktes im Lindgens-Areal vorgestellt, mit allen Beteiligten dis-
kutiert und die weitere Qualifizierung des Hochpunktes beraten, siehe auch Niederschrift zur
6. Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 (Session-Nr. 4188/2022).
Zuletzt konnten in der 8. Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 14.03.2023 (Nie-
derschrift, Session-Nr.1130/2023) unter einer erneuten Einbindung der politischen VertrerIn-
nen weitere architektonische Details und Modifikationen geklärt und das Gebäude weiter qua-
lifiziert werden.
Am 01.06.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, aufgrund des weit fortge-
schrittenen Planungsstandes des Hochpunktes und der intensiven Begleitung der Ständigen
Jury Mülheimer Süden auf ein sonst übliches separates Wettbewerbsverfahren mit externen
Büros zu verzichten. Um die architektonische Qualität des Gebäudes auch weiterhin zu ge-
währleisten, begleitet die Ständige Jury Mülheimer Süden auch die weitere Qualifizierung und
architektonische Ausgestaltung des Hochpunktes.
Ziffer 4:
Geänderter Beschuss der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.11.2022:
zu Ziffern 1-4: siehe vorherige Erläuterungen
zu Ziffer 5: Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon-
zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen.
Das Lindgens-Areal fällt unter die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells 2014.
Die bisher durchgeführten Anwendungsprüfungen haben ergeben, dass das Kooperative Bau-
landmodell, mit einer Verpflichtung zur Realisierung von 30% öffentlich geförderten Woh-
nungsbau vorliegend nicht anzuwenden ist.
Dennoch soll im nördlichen Bereich des Plangebiets öffentlich geförderter Wohnraum mit ei-
nem Anteil von knapp 10 % an der Gesamt-BGF Wohnen errichtet werden, der in einem Bau-
feld zusammengefasst werden soll. Aufgrund der Lage und städtebaulichen Einbindung des
Gebäudes bzw. Baufeldes im Quartier sowie die unmittelbare Nachbarschaft zum frei finan-
zierten Wohnungsbau und weiteren Nutzungen, ist eine ausreichende soziale und städtebauli-
che Einbindung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gewährleistet.
Zu Ziffer 6: Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti-
gen.
Bereits im aktuellen Planungskonzept zum Lindgens-Areal wird eine sechsgruppige Kinderta-
gesstätte vorgesehen, die als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertages-
stätte“ festgesetzt und im Durchführungsvertrag zum VEP gesichert wird. Diese übertrifft den
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Lindgens-Areal aktuell ermittelten Bedarf
von zwei Gruppen. Die zusätzlichen vier Gruppen sollen zur Deckung eines gegebenenfalls
höheren Bedarfs im Lindgens-Areal beitragen und auch angrenzenden Baugebieten zu Gute
kommen.
Zu Ziffer 7: Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben.
Die bestehende Bebauung und deren Nutzungen werden im aktuellen Planentwurf zum Lind-
gens-Areal bereits berücksichtigt. Aus der planungsrechtlichen Sicherung erwächst jedoch
keine Verpflichtung zum Erhalt der Gebäude, dies kann nicht im Rahmen des Bebauungspla-
nes gewährleistet werden. Es besteht für die Bestandsgebäude westlich der Hafenstraße kein
Denkmalschutz, sodass sich auch hieraus kein besonderer Schutz der Gebäude bzw. eine
Verpflichtung zu deren Erhalt abgeleitet und geltend gemacht werden kann.
Zu Ziffer 8: Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein.
Für die konkrete Ausgestaltung der Platzfläche am Hochpunkt (Deutz-Mülheimer Straße/Ecke
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Auenweg), die zukünftig eine öffentliche Fläche wird, bereitet die Verwaltung gemeinsam mit
der Vorhabenträgerin derzeit ein Qualifizierungsverfahren als einstufiges RPW-Verfahren vor,
das Ende August abgeschlossen sein wird. Im Preisgericht sind entsprechend den üblichen
Standards auch politische VertreterInnen beteiligt. Das Ergebnis und dessen Umsetzung wer-
den Bestandteil des Planungsentwurfes und im Durchführungsvertrag zum VEP geregelt und
gesichert.
Zu Ziffer 9: Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben.
Für die Platzfläche im Bereich des Hochpunktes wurde bereits ein Qualifizierungsverfahren
begonnen (siehe Ziffer 8). Zur weiteren städtebaulichen und architektonischen Ausgestaltung
des Hochpunktes hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 be-
schlossen auf ein Wettbewerbsverfahren zu verzichten. Die weitere Qualifizierung erfolgt in
Abstimmung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden. (Session-Nr. 1212/2023)
Zu Ziffer 10: Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu
errichten.
Mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden wurde die städtebauliche Einbindung in Anzahl,
Lage und Dimension der Hochpunkte im Mülheimer Süden auf der Grundlage des Werkstatt-
ergebnisses Mülheimer Süden aus 2013/14 fortentwickelt und an die aktuellen Planungs-
stände der unterschiedlichen Plangebiete angepasst. Das aktuelle Konzept für die Hochhäu-
ser im Mülheimer Süden sieht insgesamt sechs Hochpunkte (einen Hochpunkt im Lindgens-
Areal, zwei Hochpunkte im Deutz-Areal, einen Hochpunkt im Otto-Langen-Quartier und maxi-
mal zwei weitere Hochpunkte im Euroforum West) vor.
Zu Ziffer 11: Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb
des Areals anzulegen.
Bisher steht im Rheinboulevard kein öffentliches Spielplatzangebot zur Verfügung. Insofern
stellt der geplante öffentliche Spielplatz nördlich des Lindgens-Areals im Übergang zum
Rheinboulevard nicht nur ein attraktives Angebot für die Bewohner des Quartiers und der
Nachbarschaft dar, sondern steigert als zusätzliches Spielangebot die Qualität der überörtlich
genutzten öffentlichen Grünfläche.
Nächste Schritte:
Derzeit wird die Offenlage des Bebauungsplanes Lindgens-Areal vorbereitet, diese ist im drit-
ten Quartal dieses Jahres geplant, anschließend erfolgt der Satzungsbeschluss.
Die weitere bauliche Ausgestaltung und Qualifizierung des Hochpunktes erfolgt in Abstim-
mung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Ein erneuter Sachstandsbericht ist nicht erforderlich.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Pörs Sa Vorlagen-Nummer 3356/2022 Freigabedatum 15.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Er- gebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Or- ten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Siche- rung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine ge- meinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 05.12.2022. 3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmbe- rechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksver- tretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass das Planungskonzept für das Lindgens-Areal mit einem 7-geschossigen Gebäude, das 2015 dem Vorgabenbeschlusses zugrunde lag, weiter- hin als Vorgabe für die weiteren Planungen gelten soll. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Mülheimer Süden ist seit Jahren ein städtebaulicher Transformationsprozess zu beobachten. Das Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das im Herbst 2013 unter umfangreicher Beteili- gung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik durchgeführt wurde, hat ein städte- bauliches Planungskonzept für die Entwicklung eines gemischt genutzten und lebendigen Stadtteils her- vorgebracht. Der Masterplan, der im September 2014 öffentlich vorgestellt wurde, bildet seither die städ- tebauliche Grundlage für die weitere planerische Konkretisierung im Rahmen der bislang sieben Bebau- ungsplanverfahren für den Gesamtraum Mülheimer Süden. Bislang ist erst ein Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht worden. Der Bebauungsplan Eu- roforum Nord 1. Änderung ist seit dem 26.09.2018 rechtskräftig. Für alle Teilbereiche liegen Aufstel- lungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse vor, für das Lindgens -Areal und Deutz-Areal gibt es bereits Vorga- benbeschlüsse (Lindgens -Areal: 07.05.2015 (0914/2015) und Deutz -Areal: 23.06.2016 (1599/2016)). Aktuell wird bei beiden Verfahren die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, mit dem Ziel die Verfahren zeitnah abschließen zu können, vorbereitet. Für das Otto-Langen-Quartier erfolgte am 01.02.2018 ein Teilvorgabenbeschluss (4014/2017). Seit dem Werkstattergebnis wurden die Planungen der Teilbereiche in unterschiedlichem Maße modifi- ziert. Die zusammenhängende städtebauliche Grundlage aus dem Werkstattverfahren wurde dadurch verändert, in Teilen auch auf Koste n der städtebaulichen Qualitäten: Die divergierenden Zeitschienen einzelner Bebauungsplanverfahren erschwerten eine zusammenhängende Steuerung. Durch Eigentü- merwechsel bestanden neue Ansprechpartner, die am Werkstattverfahren nicht beteiligt waren. Auch neue Erkenntnisse im Zuge der vertieften Planung machten Anpassungen erforderlich. Um die Ergebnisse aus dem Werkstattverfahren zu sichern und den städtebaulichen Qualitäten ein stär- keres Gewicht zu geben, wurde mit dem Beschluss der Vorlage 1823/2021 die Ständige Jury Mülheimer Süden als projektbezogener Gestaltungsbeirat, dem unter anderem auch die Verfasser der beiden Pla- nungskonzepte aus dem Werkstattverfahren 2013/14 angehören, eingerichtet. Seit Oktober 2021 wirkt die Jury beratend an der weiteren Entwicklung mit. Damit sollen die Leitideen des Werkstattverfahrens auch bei einer Fortentwicklung der Planung im Sinne der Stadt weiter geführt werden. Ein Augenmerkt gilt auch der kohärenten Verortung der Hochpunkte, die stadtbildprägend auch über das Gebiet hinweg den Mülheimer Süden prägen. Ein weiterer Aspekt ist die Qualitätssicherung der einzelnen Hochpunkte. Hierbei sind die sehr unterschiedlichen Planungs- stände einzelner Verfahren zu berücksichtigen. Während das Lindgens-Areal von den gleichen Planern seit dem Werkstattverfahren weiter entwickelt wurde und in Teilen bereits realisiert ist, haben an ande- ren Standorten Eigentümer und Planer gewechselt und die Planungen sind in deutlich früheren Stadien. Hochpunkt im Mülheimer Süden 3 Die Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden reihen sich entlang des Auenweges über die Deutz- Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen Umlenkpunkten der Haupterschließung, sowie an den Übergängen zu den angrenzenden St adträumen auf. Als Orientie- rungspunkte prägen sie in ihrer Gesamtheit wesentlich die Silhouette des neuen Quartiers zum Rhein und stehen damit in einem unmittelbaren städtebaulichen Zusammenhang zueinander. Sie können damit nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern sind über die städtebauliche Einbindung inner- halb der einzelnen Plangebiete hinaus auch immer wieder mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Mül- heimer Südens zu prüfen. Mit einer im Mai diesen Jahres stattgefundenen Veranstaltung hat die Verwaltung die Politik und die Öf- fentlichkeit über die seit dem Werkstattverfahren erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuel- len Planungsstand im Mülheimer Hafen informiert und in einer Dokumentationsbroschüre zusammenge- fasst. Hochpunkt im Lindgens-Areal Auch für den Bereich Lindgens -Areal/Otto-Langen-Quartier wurden im Werkstattverfahren zwei Hoch- punkte vorgesehen. Sie sind mit jeweils 15 Geschossen (ca. 50 m) im Lindgens-Areal und 10 Geschos- sen (ca. 35 m) im Otto -Langen-Quartier dargestellt. Als zentrale Idee aus dem Werkstattverfahren mar- kieren diese Hochpunkte die neue Ortsmitte im Bereich des Otto -Langen-Quartiers und des Lindgens- Areal. Sie sollten auch von weitem sichtbar die neue Mitte markieren. Auf dieser Grundlage erfolgte im Dezember 2014 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah- ren für das Lindgens-Areal. Das städtebauliche Konzept, als Grundlage für das weitere Bebauungsplan- verfahren, nahm die Idee des Werkstattverfahrens auf, im Bereich des Auenweges/Ecke Hafenstraß e einen 15-geschossigen Hochpunkt zu platzieren. Durch Anregungen der Politik im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde der Hochpunkt reduziert. Der Vorgabenbeschluss aus Mai 2015 sah an der Stelle des Hochpunktes nur noch ein 7-geschossiges Gebäude vor. Zwischenzeitlich änderten sich auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Otto-Langen-Quartier. Die nördlichen Industriehallen, Hallen 31-8 und 31-7 wurden 2021 unter Denkmalschutz gestellt. Die zu Denkmälern einzuhaltenden Mindestabstände lassen im Otto-Langen-Quartier an dieser Stelle keinen Hochpunkt mehr zu. Dadurch ist auch der zweite Hochpunkt nicht mehr realisierbar. Mit diesen beiden Entscheidungen ist die städtebauliche Markierung der Quartiersmitte gänzlich entfallen. Die kohärente Idee zur Setzung von Hochpunkten aus dem Werkstattverfahren ist damit infrage gestellt. Da in den anderen Plangebieten weiterhin Hochpunkte verortet sind, hat sich die Ständige Jury für ein zusammenhängendes und schlüssiges Konzept zur Setzung der Hochpunkte eingesetzt. Die städtebau- liche Markierung der neuen Quartiersmitte und der Kreuzung von Auenweg und Deutz -Mülheimer- Straße wird mit Blick auf das Gesamtquartier nach wie vor als sinnvoll gesehen. Mit den geänderten Rahmenbedingungen erhält der Hochpunkt im Lindgens-Areal ein höheres städtebauliches Gewicht. Es bedarf einer Gebäudehöhe, die das Gebäude deutlich sichtbar macht und mit den anderen geplanten Hochpunkten gleichwertig korrespondierend die Silhouette des Mülheimer Südens prägt. Ein nur 7 - geschossiges Gebäude hebt sich nicht von einer umliegenden 5-6-geschossigen Bebauung ab. Es be- deutet vielmehr eine sichtbare städtebauliche Unterbrechung der ansonsten gleichberechtigten Hoch- punkte. Das Ergebnis ist im Übersichtsplan „Geplante Hochpunkte im Mülheimer Süden“ dargestellt (s. Anlage). Die Standorte der Hochpunkte entsprechen bis auf den Wegfall des nördlichen Hochpunktes im Otto - Langen-Quartier und einem zusätzlichen Hochpunkt im Deutz-Areal, der allerdings im Planungskonzept zum Vorgabenbeschluss des Bebauungsplans bereits enthalten war, den städtebaulich prägenden Orten 4 des Werkstattergebnisses. Das Lindgens Areal fällt in die Übergangsregelung des Kooperativen Baulandmodells 2014. Die Anwen- dungsprüfungen zum Kooperativen Baulandmodell, die im Laufe d es Verfahrens durchgeführt wurden, kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass das Baulandmodell nicht angewandt wird. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der städtebaulichen Figur des Gebäudes von sieben Geschosse auf ca. 20 Geschosse wurde mit dem Vorhabenträger ve reinbart, dass aufgrund der erhöhten Baumasse nun 10% der Ge- schossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen. Damit kann auch im Lindgens-Areal die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau gesichert werden. Mit der Reduzierung der Gebäudehöhe auf sieben Geschosse würde diese Möglichkeit geförderten Wohnraum zu schaffen allerdings wieder entfallen. Die nächste Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden findet am 05.12.2022 im Lokschuppen in Köln-Mülheim statt. Der Tagesordnungspunkt zum Hochpunkt Lindgens-Areal ist von 16:00 – 18:00 Uhr vorgesehen. Eine gesonderte Einladung ergeht kurzfristig an die Teilnehmenden. Anlage 1 Planungshistorie Hochpunkt Lindgens-Areal
Anlage 2- Stellungnahme zum Beschluss der BV Mülheim v. 28.11.2022_
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/ 2 Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden, Vorlagen-Nr. 3356/2022 Hier: Stellungnahme 61 zum ergänzten Beschlussvorschlag gemäß Beschluss- protokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.11.2022 Gemäß den geänderten bzw. ergänzten Beschlussvorschlägen unter Ziffern 4 bis 11 zur Beschlussvorlage Nummer 3356/2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von je- der Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh- men. Es ist bewährte Praxis, bei Verfahren zur Qualifizierung von Vorhaben die politischen Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Gremien zu beteiligen. Regelmäßig werden dazu die im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen benannt. Die Stellvertretung übernehmen regelmäßig die Mitglieder der jeweiligen Fraktionen aus der Bezirksvertretung. Sie können dazu an den Beratun- gen teilnehmen. Diese Form der Beteiligung ist auch für die weitere Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal gemäß Beschlussvorschlag Nr. 3 vorgesehen. Aufgrund der oben erläuterten bewährten Praxis zur Einbindung der zuständigen po- litischen Gremien und deren Vertreterinnen und Vertretern in den Qualifizierungspro- zess, empfiehlt die Verwaltung, die Beratungen zur Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal gemäß Beschlussvorschlag Nr. 3 unter Beteiligung des Stadtent- wicklungsausschusses und Vertretung durch die Bezirksvertretung vorzunehmen. Dieses Vorgehen entspricht auch dem politischen Beschluss vom 07.04.2022 zum AN/0251/2022 „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten“. Zu 5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht konzentriert nur in einem Gebäude vorzusehen. Bei Vorhaben auf Grundstücken, die zwischen dem 24.02.2014 bis einschließlich 22.09.2016 erworben wurden, gelten die Anwendungsvoraussetzungen des Koope- rativen Baulandmodells 2014. Unter diese Regelung fällt auch das Lindgens-Areal. Als ein Anwendungskriterium des Kooperativen Baulandmodells 2014 ist aufgeführt, dass 1/3 der mit dem Vorhaben verbundenen Bodenwertsteigerung, nach Abzug der Kosten und Lasten, beim Planbegünstigten verbleibt. Aufgrund der hohen Planungs-, Entsorgungs- und Erschließungskosten wurde dieser Wert im vorliegenden Vorhaben bei den bisher durchgeführten Anwendungsprüfungen unterschritten. Das Koopera- tive Baulandmodell ist demnach im vorliegenden Vorhaben nicht anzuwenden. Inso- fern lässt sich aus dem Kooperativen Baulandmodell auch keine Verpflichtung zur Realisierung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau ableiten. Dennoch soll im nördlichen Bereich des Plangebiets öffentlich geförderter Wohnraum mit einem Anteil von knapp 10 % an der Gesamt-BGF Wohnen errichtet werden. Eine entspre- chende Sicherung erfolgt im Bebauungsplan bzw. dem Durchführungsvertrag. Die Verwaltung empfiehlt, auch um eine weitere Zeitverzögerung im Bauleitplanverfahren zu vermeiden, die Fortführung des Verfahrens unter Einbeziehung des mit dem Vor- habenträger abgestimmten Anteils von 10% öffentlich gefördertem Wohnungsbau. - 2 - / 3 Da sich die Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den Förderrichtlinien NRW von denen des frei finanzierten Wohnungsbaus in unter- schiedlichen Belangen regelmäßig unterscheiden und die Anzahl der Wohneinheiten bei einem Anteil von 10% öffentlich gefördertem Wohnungsbau deutlich untergeord- net ist, sollen die geförderten Wohnungen in einem Baufeld im Plangebiet zusam- mengefasst werden. Aufgrund der Lage und städtebaulichen Einbindung des Gebäu- des bzw. Baufeldes im Quartier sowie die unmittelbare Nachbarschaft zum frei finan- zierten Wohnungsbau und weiteren Nutzungen, wird hier eine ausreichende soziale und städtebauliche Einbindung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verteilung der geförderten Wohneinheiten über das gesamte Plangebiet aus den oben genannten Gründen nicht erforderlich und bezüg- lich der Realisierbarkeit nicht zielführend. Es wird empfohlen, den Standort und hier die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in einem Gebäude weiter- hin als Grundlage der Planung zu belassen. Zu 6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berück- sichtigen. Zur Versorgung der zukünftigen Bewohner mit der erforderlichen sozialen Infrastruk- tur ist im Lindgens-Areal bereits im aktuellen Planungskonzept eine sechsgruppige Kindertagesstätte vorgesehen, die als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestim- mung „Kindertagesstätte“ festgesetzt wird. Diese übertrifft den im Rahmen des Werk- stattverfahrens „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ für das Lindgens-Areal ermittelten Bedarf von zwei Gruppen. Die entstehende Differenz von vier Gruppen soll zum ei- nen zur Deckung eines gegebenenfalls höheren Bedarfs im Lindgens-Areal beitra- gen. Zum anderen sollen die überschüssigen Kita-Plätze auch den in der unmittelba- ren Umgebung geplanten Baugebieten zu Gute kommen. Der Standort und die Her- stellung der Kindertagesstätte werden im Bebauungsplan und dem Durchführungs- vertrag zum VEP verbindlich gesichert und geregelt. Eine Anpassung der Planung ist insofern nicht erforderlich und der Beschlussvorschlag bereits in der aktuellen Pla- nung enthalten. Zu 7. Die bestehende Bebauung w estlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben. Die bestehende Bebauung und deren Nutzungen werden im aktuellen Planentwurf bereits berücksichtigt. Damit ergibt sich aus dem Bebauungsplan kein Erfordernis für einen Abriss der Bestandsgebäude um das Vorhaben zu realisieren. Aus der pla- nungsrechtlichen Sicherung erwächst jedoch keine Verpflichtung zum Erhalt der Ge- bäude. Es besteht für die Bestandsgebäude westlich der Hafenstraße kein Denkmal- schutz, sodass sich auch hieraus kein besonderer Schutz der Gebäude bzw. eine Verpflichtung zu deren Erhalt abgeleitet und geltend gemacht werden kann. Der Er- halt der bestehenden Bebauung westlich der Hafenstraße kann somit nicht im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens gesichert werden. Zu 8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentw urfes sein. - 3 - / 4 Die Platzfläche im Bereich Deutz-Mülheimer Straße/ Auenweg wurde bereits im Werkstattverfahren Mülheimer Süden als zukünftige wichtige Quartiersmitte am Kreu- zungspunkt der beiden Haupterschließungen im Mülheimer Süden und im Übergang zwischen den beiden industriehistorisch prägenden Quartieren Lindgens-Areal und Otto-Langen Quartier identifiziert. Ziel ist die Ausgestaltung als urbaner Quartiers- platz für die Öffentlichkeit mit Freiflächen für Gastronomie, Aufenthaltsqualitäten und Vernetzungsfunktion. Der Bebauungsplan für das Lindgens-Areal schafft dafür die er- forderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Flächen und städtebaulichen Einbindung. Die konkrete Ausgestaltung der Platzfläche unterliegt neben den städtebaulichen und stadtgestalterischen Zielvorgaben auch unterschied- lichen fachspezifischen Rahmenbedingungen und Restriktionen und erfolgt verfah- rensbegleitend. Die Qualifizierung des Platzes ist somit auch immer Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes. Zu 9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben. Dieser Beschluss ist räumlich nicht eindeutig zuzuordnen. Sollte er sich auf den vo- rangegangenen Beschlusspunkt zum Quartiersplatz beziehen, so ist für diesen stadt- räumlich bedeutungsvollen Platz bereits ein Qualifizierungsverfahren vorgesehen. Der Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung enthalten. Sollte sich dieser Beschlusspunkt auf den Hochpunkt beziehen, so ist eine abschließende Entscheidung über ein Qualifizierungsverfahren in der Sitzung der Ständigen Jury am 05.12.2022 unter politsicher Beteiligung beabsichtigt. Zu 10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu errichten. Mit der Ständigen Jury wurde die städtebauliche Einbindung in Anzahl, Lage und Di- mension der Hochpunkte im Mülheimer Süden auf der Grundlage des Werkstatter- gebnisses Mülheimer Süden aus 2013/14 fortentwickelt und an die aktuellen Pla- nungsstände der unterschiedlichen Plangebiete angepasst. Das aktuelle Konzept für die Hochhäuser im Mülheimer Süden sieht neben dem Hochpunkt im Lindgens-Areal zwei Hochpunkte im Deutz-Areal entlang der zukünftigen Verlängerung des Auen- wegs bis zum Bergischen Ring sowie einen Hochpunkt im Otto-Langen-Quartier und maximal zwei weitere Hochpunkte im Euroforum West entlang der neuen Stadtkante zum Rhein vor. Insofern entspricht das aktuelle Planungskonzept dem Beschlussvor- schlag über maximal sechs Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden bereits. Zu 11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgew iesen w erden müssen, sind inner- halb des Areals anzulegen. Bisher steht im Rheinboulevard kein öffentliches Spielplatzangebot zur Verfügung. Insofern stellt die geplante Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes nördlich des Lindgens-Areals im Übergang zum Rheinboulevard nicht nur ein attraktives Angebot für die Bewohner des Quartiers und der Nachbarschaft dar. Der Spielplatz kann dar- über hinaus, vergleichbar mit den Spielflächen im nahe gelegenen und an den Rheinboulevard südlich anschließenden Rheinpark, ein hochwertiges Spielangebot in der überörtlich genutzten öffentlichen Grünfläche darstellen und diese damit weiter qualifizieren und attraktiver machen. Insofern wird die Lage des Spielplatzes weiter- hin befürwortet und als Qualität für das Quartier und die Nachbarschaft selbst, aber - 4 - auch für die darüber hinaus gehende Attraktivität des Rheinboulevards und dessen weitere Qualifizierung gesehen. Die Beibehaltung des Standortes mit entsprechender planungsrechtlicher Sicherung im Bebauungsplan wird empfohlen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3356/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2022
- Erstellt
- 11.10.2022 13:40