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3356/2022

Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 12.1

Anlage 1- Planungshistorie_

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Anlage 3- Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 9.2.3 - Hochpunkt Lindgens Areal

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Anlage 4 - Bürgereingabe vom 28.11.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- Stellungnahme zum Beschluss der BV Mülheim v. 28.11.2022_

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Anlage 1- Planungshistorie_

4195 Zeichen

61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 
 
1 
 
Planungshistorie Hochpunkt Lindgens-Areal    Anlage1 
Werkstattverfahren 2013/2014                   
 
Rahmenplan Köln Mülheimer von ksg, B+W, KLA vom 01.08.2014  
Zusammenfassung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens 
Grundlage Beteiligung der Dienststellen Werkstattverfahren 2014 
 
Abschlusspräsentation Werkstattverfahren: 19.09.2014 
Auszug aus der Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept Mülheimer Süden 
ksg/ B+W/ KLA, Werkstattverfahren v. 01.08.2014: 
Südlicher Teilbereich | zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße

61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 
 
2 
 
Lindgens-Areal/Otto-Langen-Quartier 
 
Wichtigster quartiersinterner Stadtraum ist ein neuer zentraler Platz mit hoher 
Aufenthaltsqualität an den alten Gießereihallen, die zu attraktiven Markt-, Café-, Restaurant-, 
Dienstleistungs-,Werkstätten- und Parkhallen umgenutzt werden sollen. Diese neue 
Ortsmitte setzt sich über den Auenweg hinweg auf dem ehem. Lindgens-Areal fort, wo sich 
ein kleinerer Stadtplatz mit Gastronomie (Biergarten o.ä.) als Pendant befindet. Auf der 
gegenüberliegenden Seite der Deutz-Mülheimer Straße befindet sich der historische Giebel 
der Klöckner-Humboldt-Deutz AG und vis à vis das Hotel New Yorker, die das Ensemble 
atmosphärisch ergänzen. Dieser Quartiersmittelpunkt wird durch zwei bauliche 
Hochpunkte markiert, die vom Auenweg aus kommend eine Torsituation ausbilden. 
… 
Die neue Hochwasserlinie schwenkt ca. ab Höhe der Möhringhalle vom Auenweg aus zurück 
und schafft zum Rhein hin eine informelle Grünzone, die gleichzeitig zusätzlichen 
Retentionsraum bietet. (+20% beim 100jährigen Hochwasser) Einzelne bauliche 
Hochpunkte bestimmen die Silhouette entlang der Hochwasserlinie. 
… 
 
Nördlicher Teilbereich | zwischen Rheinboulevard / Deutz-Mülheimer Straße und ICE 
Trasse 
 
Der Bereich wird gekennzeichnet durch eine äußere V-geschossige Bebauung und eine 
nach innen VI-geschossige bzw. im inneren der einzelnen Blockstrukturen III-geschossigen 
Bebauung. Diese macht ein zusammenhängendes Areal deutlich, welches durch die nach 
innen niedrigeren Gebäude und den grünen Korridor eine aufgelockerte Atmosphäre 
erzeugt. Prägend für diesen Teil des neuen Quartiers ist ein Hochpunkt, der als 
Wohnturm an der Verlängerung des Auenwegs, schon vom Bergischen Ring sichtbar, 
das neue Viertel markiert. 
 
 
Foto Modell Mülheimer Süden, Blick in Richtung Norden, 12/2014

61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 
 
3 
 
B-Plan-Verfahren Lindgens Areal 
 
Ausschnitt Rahmenplan Köln Mülheim vom 01.08.2014 zum Aufstellungsbeschluss BP 
Lindgens-Areal am 27.11.2014 Stadtentwicklungsausschuss 
Hochpunkt Lindgens-Areal:   15-geschossig (ca. 50 m), 
Hochpunkt Otto-Langen Quartier:  10-geschossig (ca. 35 m) 
 
 Torsituation neue Quartiersmitte

61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 
 
4 
 
Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Vorlagen-Nr. 2827/2014: 
 
Stadtentwicklungsausschuss  27.11.2014  ungeändert  beschlossen 
Bezirksvertretung Mülheim  01.12.2014  geändert beschlossen  
Stadtentwicklungsausschuss  22.01.2015    geändert beschlossen  
 
 Beschluss mit Planungskonzept Hochpunkt 15-geschossig = Werkstattergebnis 
 
Begründung: 
Ein zentraler, großzügig dimensionierter Stadtplatz als neue Ortsmitte soll an der Ecke 
Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg entstehen. Der Platz soll dem architektonischen 
Hochpunkt an der Ecke Auenweg/Hafenstraße vorgelagert und der Auftakt in das neue 
Quartier sein.  
 
Anmerkung Politik zu Platzgestaltung Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg:  
eine Höhenentwicklung mit bis zu 15 Geschossen wird kritisch gesehen. Allenfalls 
scheint hier eine städtebauliche Betonung angemessen,… 
 
Die Politik geht davon aus, dass Anregungen von Verwaltung in offenes Verfahren 
aufgenommen werden und verzichtet auf Wiedervorlage.

61/613 Hochpunkt im Lindgens-Areal 31.10.2022 
 
5 
 
 
Städtebauliches Konzept Lindgens-Areal aus 01/2015 
 
 mit 7-geschossigem Gebäude 
 zur 3-1-Beteiligung BP Lindgens-Areal 01/02 2015 und 
 Vorgabenbeschluss 07.05.2015 (Vorlagen-Nr. 0914/2015) 
Beschluss einstimmig gefasst

Anlage 3- Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 9.2.3 - Hochpunkt Lindgens Areal

4749 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum:  29.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
vom 28.11.2022 
öffentlich 
9.2.3 Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden 
3356/2022 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über den unter Ziffer 4 ergänzten  
Beschlussvorschlag abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden  
Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf 
das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsver-
fahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept 
räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt 
die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 
20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal 
eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster 
Sitzung am 05.12.2022.  
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen 
stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim 
an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mit-
glieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger 
des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.  
4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von jeder 
Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh-
men. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE.

Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister über weitere Ergänzungen unter Ziffer 5 – 11 ab-
stimmen. 
 
5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon-
zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen. 
 
6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti-
gen. 
 
7. Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben. 
 
8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein. 
 
9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben. 
 
10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu  
errichten. 
 
11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb des 
Areals anzulegen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
 
 
Gesamtbeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden  
Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf 
das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsver-
fahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept 
räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt 
die planungsrechtliche Sicherung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 
20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal 
eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster 
Sitzung am 05.12.2022.  
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen 
stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim 
an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mit-
glieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger 
des Stadtentwicklungsausschusses an den Beratungen teilnehmen.  
4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von jeder 
Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh-
men. 
5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon-
zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen.

6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti-
gen. 
 
7. Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben. 
 
8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein. 
 
9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben. 
 
10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu  
errichten. 
 
11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb des 
Areals anzulegen.

Anlage 4 - Bürgereingabe vom 28.11.2022

5353 Zeichen

Köln, den 28.11.2022 
Bürgereingabe / Stellungnahme zur Vorlagen-Nummer 3356/2022 
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden  
 
In der Vorlage wird ausgeführt: 
„Hochpunkt im Mülheimer Süden 
Die Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden reihen sich entlang des Auenweges über die Deutz -
Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen Umlenkpunkten der 
Haupterschließung, sowie an den Übergängen zu den angrenzenden Stadträumen auf. Als 
Orientierungspunkte prägen sie in ihrer Gesamtheit wesentlich die Silhouette des neuen Quartiers zum 
Rhein und stehen damit in einem unmittelbaren städtebaulichen Zusammenhang zueinander.  
…  
Einschub der entsprechenden Grafik durch Rohleder: 
(Ausschnitt aus der zurückgezogenen Anlage 1 zu 3028/2022 „Hochpunkte im Mülheimer Süden (StEA 29.09.2022) 
…. 
Sie können damit nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern sind über die städtebauliche 
Einbindung innerhalb der einzelnen Plangebiete hinaus auch immer wieder mit Blick auf die 
Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens zu prüfen. Mit einer im Mai diesen Jahres stattgefundenen 
Veranstaltung hat die Verwaltung die Politik und die Öffentlichkeit über die seit dem Werkstattverfahren 
erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuellen Planungsstand im Mülheimer Hafen informiert und 
in einer Dokumentationsbroschüre zusammengefasst.“ 
 
Frage Rohleder: Wo ist die Dokumentationsbroschüre abgelegt und wo kann sie bezogen werden?

In der Vorlage wird weiterhin ausgeführt: 
„Hochpunkt im Lindgens-Areal 
Auch für den Bereich Lindgens-Areal/Otto-Langen-Quartier wurden im Werkstattverfahren zwei Hochpunkte 
vorgesehen. Sie sind mit jeweils 15 Geschossen (ca. 50 m) im Lindgens -Areal und 10 Geschossen (ca. 35 
m) im Otto-Langen-Quartier dargestellt. Als zentrale Idee aus dem Werkstattverfahren markieren diese 
Hochpunkte die neue Ortsmitte im Bereich des Otto-Langen-Quartiers und des Lindgens-Areal. Sie sollten 
auch von weitem sichtbar die neue Mitte markieren“ 
Anlage 1 zu 
3028/2022 
„Hochpunkte 
im Mülheimer 
Süden (StEA 
29.09.2022) 
 
(Anlage 3 zu 3028/2022 „Hochpunkte im Mülheimer Süden (StEA 29.09.2022) 
Die Aussage, dass „nur“ 2 Hochpunkte (auf der Abbildung Anlage 1 zu 3028/2022: Punkt X und XV) 
vorgesehen sind, ist nicht korrekt. In den Abbildungen Anlage 1 und 3 zu 3028/2022 ist der zusätzliche 
Hochpunkt mit 7-Geschossen im Nordwesten direkt an der Katzenbuckelbrücke deutlich zu erkennen.  
Dieser Hochpunkt steht der beabsichtigten Entwicklung der Hochpunkte „entlang des Auenweges 
über die Deutz-Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen 
Umlenkpunkten der Haupterschließung“ entgegen und sollte entfallen. 
 
Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauung „Lindgens-Areal“ und zur 208- und 216-FNP Änderung 
habe ich schon darauf hingewiesen, dass ich eine Bebauung westlich der Hafenstraße grundsätzlich für 
städtebaulich falsch halte, da sie  
 im Überschwemmungsbereich stattfindet, 
 aufgrund der zu geringen Kegel-Abstände keine Wohnbebauung möglich ist 
 und der Stadtteil Mülheim insbesondere Mülheim-Süd ein großes Grün- und Freiflächendefizit hat. 
Mit dem Ausbau des Rheinboulevard wurde diesem Defizit entgegen gewirkt, deshalb sollte westlich der 
Hafenstraße unter Einbeziehung der vorhandenen (teilweise denkmalgeschützten) Bebauung vom 
Lokschuppen bis zu Santos Grill und Dock2 der Freiraum weiter entwickelt werden. Da der Freiraum am 
Rheinboulevard von der Mülheimer Bevölkerung sehr gut angenommen wird und in den le tzten Jahren 
schon offensichtlich war, dass im Sommer die Freiflächen für den großen Andrang aus der Bevölkerung nicht

ausreichen und der Andrang durch die neuen Bewohner noch vergrößert wird, ist westlich der Hafenstraße 
der Freiraum des Rheinboulevards zu erweitern und auf Bebauung zu verzichten. 
 
Die bei der Präsentation am 21.05.2002 gezeigten Modelle zeigen für diesen Bereich sowohl westlich als 
auch östlich der Hafenstraße einen 8-10 geschossigen Gebäuderiegel (genaue Informationen liegen mir 
nicht vor und das die Bauhöhe von 7 auf 8-10 Geschosse heraufgesetzt wurde, ist auch nicht thematisiert 
worden) 
(Blick von 
Osten: Links 
Hochpunkt; 
mittig 
zwischen der 
mittleren und 
rechten 
blauen 
Flaggen 8-10 
geschossiger 
Gebäuderiegel) 
 
(Blick von 
Südosten: 
Gebäudehöhe von 4-5 Vollgeschossen nur der 8-10 geschossige Gebäuderiegel bricht mit dem Konzept) 
 
Dieser Gebäuderiegel ist städtebaulich mit dem Gesamtkonzept unverträglich und konterkariert das 
ausgearbeitete Höhenkonzept mit den Hochpunkten als Orientierungspunkten, die eine Silhouette zum 
Rhein bilden. Städtebaulich stellt er zudem einen Bruch zur vorhandenen Bebauung nach Norden dar, aus 
der das Höhenkonzept entwickelt wurde. Darüber hinaus verdeckt er die denkmalgeschützten Gebäude  im 
Lindgens Areal dahinter vollständig. Insbesondere aus der Blickachse vom Deichweg auf der Westseite des 
Mülheimer Hafens von wo aus aus die ikonische Silhouette der denkmalgeschützten Gebäude jetzt 
eindrucksvoll zu sehen  ist.  
Für die Gebäude an der Hafenstraße ist die Gebäudehöhe, wie im gesamten Baugebiet mit Ausnahme 
der Hochpunkte, auf die städtebaulich angestrebten 4-5 Vollgeschosse zu begrenzen und wie vorher 
schon ausgeführt, ist westlich der Hafenstraße auf Bebauung zu verzichten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

10527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
613 Pörs Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
3356/2022
Stand: 12.06.2023 
Sachstandsbericht  
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Beschluss aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 01.12.2022: 
 
Die SPD-Fraktion beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mühl-
heim (gemäß Anlage 2) zu folgen. 
I Beschluss: 
Die Vorsitzende lässt zunächst über den mündlichen Antrag der SPD-Fraktion abstim-
men. 
Abstimmungsergebnis:  
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE mehrheitlich abge-
lehnt.  
 
Auf mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgender ergänzen-
der Beschluss gefasst:  
 
II Beschluss: ergänzt (Änderungen fett) 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbau-
end auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten 
und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hoch-
punkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines 
Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-
Areal. 
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lind-
gens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Sü-
den in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.

2 
 
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss ver-
tretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den 
Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 
05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können 
stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an 
den Beratungen teilnehmen.  
Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 
05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie 
jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen 
stimmberechtigten Fraktionen.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung 
Mülheim, (Anlage 2), soweit wie möglich bei den weiteren Planungen zu 
berücksichtigen. 
 
III. Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Änderungen fett):  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbau-
end auf das Ergebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren für den Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten 
und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Orten im Mülheimer Süden Hoch-
punkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Sicherung eines 
Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-
Areal. 
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lind-
gens-Areal eine gemeinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Sü-
den in deren nächster Sitzung am 05.12.2022.  
 
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss ver-
tretenen stimmberechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den 
Stadtbezirk Mülheim an der Beratung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 
05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksvertretung Mülheim können 
stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses an 
den Beratungen teilnehmen.  
Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses nimmt ebenfalls am 
05.12.2022 an dem Termin der Ständigen Jury Mülheimer Süden teil sowie 
jeweils eine Person der in der Bezirksvertretung Mühlheim vertretenen 
stimmberechtigten Fraktionen.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bezirksvertretung 
Mülheim (Anlage 2), soweit wie möglich, bei den weiteren Planungen zu 
berücksichtigen.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Ziffern 1 – 3: 
Der Hochpunkt im Lindgens-Areal mit einer Höhe von ca. 65 m wird im weiteren Bebauungs-

3 
 
planverfahren entsprechend des Beschlusses vom 01.12.2022 berücksichtigt und planungs-
rechtlich gesichert. 
Die politischen VertreterInnen wurden entsprechend des oben genannten Beschlusses Ziffer 3 
zu der Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 eingeladen. Hier wurde 
die aktuelle Planung des Hochpunktes im Lindgens-Areal vorgestellt, mit allen Beteiligten dis-
kutiert und die weitere Qualifizierung des Hochpunktes beraten, siehe auch Niederschrift zur 
6. Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 (Session-Nr. 4188/2022). 
Zuletzt konnten in der 8. Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 14.03.2023 (Nie-
derschrift, Session-Nr.1130/2023) unter einer erneuten Einbindung der politischen VertrerIn-
nen weitere architektonische Details und Modifikationen geklärt und das Gebäude weiter qua-
lifiziert werden.  
Am 01.06.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, aufgrund des weit fortge-
schrittenen Planungsstandes des Hochpunktes und der intensiven Begleitung der Ständigen 
Jury Mülheimer Süden auf ein sonst übliches separates Wettbewerbsverfahren mit externen 
Büros zu verzichten. Um die architektonische Qualität des Gebäudes auch weiterhin zu ge-
währleisten, begleitet die Ständige Jury Mülheimer Süden auch die weitere Qualifizierung und 
architektonische Ausgestaltung des Hochpunktes. 
Ziffer 4: 
Geänderter Beschuss der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.11.2022: 
zu Ziffern 1-4: siehe vorherige Erläuterungen 
zu Ziffer 5: Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht kon-
zentriert nur in einem Gebäude vorzusehen.  
Das Lindgens-Areal fällt unter die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells 2014.  
Die bisher durchgeführten Anwendungsprüfungen haben ergeben, dass das Kooperative Bau-
landmodell, mit einer Verpflichtung zur Realisierung von 30% öffentlich geförderten Woh-
nungsbau vorliegend nicht anzuwenden ist. 
Dennoch soll im nördlichen Bereich des Plangebiets öffentlich geförderter Wohnraum mit ei-
nem Anteil von knapp 10 % an der Gesamt-BGF Wohnen errichtet werden, der in einem Bau-
feld zusammengefasst werden soll. Aufgrund der Lage und städtebaulichen Einbindung des 
Gebäudes bzw. Baufeldes im Quartier sowie die unmittelbare Nachbarschaft zum frei finan-
zierten Wohnungsbau und weiteren Nutzungen, ist eine ausreichende soziale und städtebauli-
che Einbindung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gewährleistet. 
 
Zu Ziffer 6: Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berücksichti-
gen.  
Bereits im aktuellen Planungskonzept zum Lindgens-Areal wird eine sechsgruppige Kinderta-
gesstätte vorgesehen, die als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertages-
stätte“ festgesetzt und im Durchführungsvertrag zum VEP gesichert wird. Diese übertrifft den 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Lindgens-Areal aktuell ermittelten Bedarf 
von zwei Gruppen. Die zusätzlichen vier Gruppen sollen zur Deckung eines gegebenenfalls 
höheren Bedarfs im Lindgens-Areal beitragen und auch angrenzenden Baugebieten zu Gute 
kommen. 
 
Zu Ziffer 7: Die bestehende Bebauung westlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben.  
Die bestehende Bebauung und deren Nutzungen werden im aktuellen Planentwurf zum Lind-
gens-Areal bereits berücksichtigt. Aus der planungsrechtlichen Sicherung erwächst jedoch 
keine Verpflichtung zum Erhalt der Gebäude, dies kann nicht im Rahmen des Bebauungspla-
nes gewährleistet werden. Es besteht für die Bestandsgebäude westlich der Hafenstraße kein 
Denkmalschutz, sodass sich auch hieraus kein besonderer Schutz der Gebäude bzw. eine 
Verpflichtung zu deren Erhalt abgeleitet und geltend gemacht werden kann.  
 
Zu Ziffer 8: Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentwurfes sein.  
Für die konkrete Ausgestaltung der Platzfläche am Hochpunkt (Deutz-Mülheimer Straße/Ecke

4 
 
Auenweg), die zukünftig eine öffentliche Fläche wird, bereitet die Verwaltung gemeinsam mit 
der Vorhabenträgerin derzeit ein Qualifizierungsverfahren als einstufiges RPW-Verfahren vor, 
das Ende August abgeschlossen sein wird. Im Preisgericht sind entsprechend den üblichen 
Standards auch politische VertreterInnen beteiligt. Das Ergebnis und dessen Umsetzung wer-
den Bestandteil des Planungsentwurfes und im Durchführungsvertrag zum VEP geregelt und 
gesichert. 
 
Zu Ziffer 9: Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben.  
Für die Platzfläche im Bereich des Hochpunktes wurde bereits ein Qualifizierungsverfahren 
begonnen (siehe Ziffer 8). Zur weiteren städtebaulichen und architektonischen Ausgestaltung 
des Hochpunktes hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 be-
schlossen auf ein Wettbewerbsverfahren zu verzichten. Die weitere Qualifizierung erfolgt in 
Abstimmung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden. (Session-Nr. 1212/2023) 
 
Zu Ziffer 10: Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu 
errichten.  
Mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden wurde die städtebauliche Einbindung in Anzahl, 
Lage und Dimension der Hochpunkte im Mülheimer Süden auf der Grundlage des Werkstatt-
ergebnisses Mülheimer Süden aus 2013/14 fortentwickelt und an die aktuellen Planungs-
stände der unterschiedlichen Plangebiete angepasst. Das aktuelle Konzept für die Hochhäu-
ser im Mülheimer Süden sieht insgesamt sechs Hochpunkte (einen Hochpunkt im Lindgens-
Areal, zwei Hochpunkte im Deutz-Areal, einen Hochpunkt im Otto-Langen-Quartier und maxi-
mal zwei weitere Hochpunkte im Euroforum West) vor. 
 
Zu Ziffer 11: Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgewiesen werden müssen, sind innerhalb 
des Areals anzulegen.  
Bisher steht im Rheinboulevard kein öffentliches Spielplatzangebot zur Verfügung. Insofern 
stellt der geplante öffentliche Spielplatz nördlich des Lindgens-Areals im Übergang zum 
Rheinboulevard nicht nur ein attraktives Angebot für die Bewohner des Quartiers und der 
Nachbarschaft dar, sondern steigert als zusätzliches Spielangebot die Qualität der überörtlich 
genutzten öffentlichen Grünfläche. 
 
 
Nächste Schritte: 
Derzeit wird die Offenlage des Bebauungsplanes Lindgens-Areal vorbereitet, diese ist im drit-
ten Quartal dieses Jahres geplant, anschließend erfolgt der Satzungsbeschluss. 
Die weitere bauliche Ausgestaltung und Qualifizierung des Hochpunktes erfolgt in Abstim-
mung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ein erneuter Sachstandsbericht ist nicht erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss

10198 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
613 Pörs Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3356/2022 
Freigabedatum 15.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. schließt sich der Empfehlung der Ständigen Jury Mülheimer Süden an, aufbauend auf das Er-
gebnis des Werkstattverfahrens 2013/14 als städtebauliches Qualifizierungsverfahren für den 
Mülheimer Süden, an städtebaulich markanten und das Gesamtkonzept räumlich prägenden Or-
ten im Mülheimer Süden Hochpunkte zu platzieren und beschließt die planungsrechtliche Siche-
rung eines Hochpunktes mit einer Höhe von ca. 65 m (ca. 20 Geschosse) im Lindgens-Areal. 
 
2. beschließt zur Klärung der weiteren Qualifizierung des Hochpunktes im Lindgens-Areal eine ge-
meinsame Erörterung mit der Ständigen Jury Mülheimer Süden in deren nächster Sitzung am 
05.12.2022. 
 
3. beschließt, dass jeweils eine Person der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmbe-
rechtigten Fraktionen und der Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Mülheim an der Beratung 
der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 teilnehmen. Mitglieder aus der Bezirksver-
tretung Mülheim können stellvertretend für die Mandatsträger des Stadtentwicklungsausschusses 
an den Beratungen teilnehmen.  
 
Alternative:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass das Planungskonzept für das Lindgens-Areal 
mit einem 7-geschossigen Gebäude, das 2015 dem Vorgabenbeschlusses zugrunde lag, weiter-
hin als Vorgabe für die weiteren Planungen gelten soll. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Mülheimer Süden ist seit Jahren ein städtebaulicher Transformationsprozess zu beobachten. Das 
Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das im Herbst 2013 unter umfangreicher Beteili-
gung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik durchgeführt wurde, hat ein städte-
bauliches Planungskonzept für die Entwicklung eines gemischt genutzten und lebendigen Stadtteils her-
vorgebracht. Der Masterplan, der im September 2014 öffentlich vorgestellt wurde, bildet seither die städ-
tebauliche Grundlage für die weitere planerische Konkretisierung im Rahmen der bislang sieben Bebau-
ungsplanverfahren für den Gesamtraum Mülheimer Süden.  
 
Bislang ist erst ein Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht worden. Der Bebauungsplan Eu-
roforum Nord 1. Änderung ist seit dem 26.09.2018 rechtskräftig. Für alle Teilbereiche liegen Aufstel-
lungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse vor, für das Lindgens -Areal und Deutz-Areal gibt es bereits Vorga-
benbeschlüsse (Lindgens -Areal: 07.05.2015 (0914/2015) und Deutz -Areal: 23.06.2016 (1599/2016)). 
Aktuell wird bei beiden Verfahren die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, mit dem 
Ziel die Verfahren zeitnah abschließen zu können, vorbereitet. Für das Otto-Langen-Quartier erfolgte am 
01.02.2018 ein Teilvorgabenbeschluss (4014/2017). 
 
Seit dem Werkstattergebnis wurden die Planungen der Teilbereiche in unterschiedlichem Maße modifi-
ziert. Die zusammenhängende städtebauliche Grundlage aus dem Werkstattverfahren wurde dadurch 
verändert, in Teilen auch auf Koste n der städtebaulichen Qualitäten: Die divergierenden Zeitschienen 
einzelner Bebauungsplanverfahren erschwerten eine zusammenhängende Steuerung. Durch Eigentü-
merwechsel bestanden neue Ansprechpartner, die am Werkstattverfahren nicht beteiligt waren. Auch 
neue Erkenntnisse im Zuge der vertieften Planung machten Anpassungen erforderlich. 
 
Um die Ergebnisse aus dem Werkstattverfahren zu sichern und den städtebaulichen Qualitäten ein stär-
keres Gewicht zu geben, wurde mit dem Beschluss der Vorlage 1823/2021 die Ständige Jury Mülheimer 
Süden als projektbezogener Gestaltungsbeirat, dem unter anderem auch die Verfasser der beiden Pla-
nungskonzepte aus dem Werkstattverfahren 2013/14 angehören, eingerichtet. Seit Oktober 2021 wirkt 
die Jury beratend an der weiteren Entwicklung mit.  
 
Damit sollen die Leitideen des Werkstattverfahrens auch bei einer Fortentwicklung der Planung im Sinne 
der Stadt weiter geführt werden. Ein Augenmerkt gilt auch der kohärenten Verortung der Hochpunkte, 
die stadtbildprägend auch über das Gebiet hinweg den Mülheimer Süden prägen. Ein weiterer Aspekt ist 
die Qualitätssicherung der einzelnen Hochpunkte. Hierbei sind die sehr unterschiedlichen Planungs-
stände einzelner Verfahren zu berücksichtigen. Während das Lindgens-Areal von den gleichen Planern 
seit dem Werkstattverfahren weiter entwickelt wurde und in Teilen bereits realisiert ist, haben an ande-
ren Standorten Eigentümer und Planer gewechselt und die Planungen sind in deutlich früheren Stadien.  
 
Hochpunkt im Mülheimer Süden

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Die Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden reihen sich entlang des Auenweges über die Deutz-
Mülheimer Straße in Richtung Osten an städtebaulich markanten Orten, wichtigen Umlenkpunkten der 
Haupterschließung, sowie an den Übergängen zu den angrenzenden St adträumen auf. Als Orientie-
rungspunkte prägen sie in ihrer Gesamtheit wesentlich die Silhouette des neuen Quartiers zum Rhein 
und stehen damit in einem unmittelbaren städtebaulichen Zusammenhang zueinander. Sie können damit 
nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern sind über die städtebauliche Einbindung inner-
halb der einzelnen Plangebiete hinaus auch immer wieder mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Mül-
heimer Südens zu prüfen.  
 
Mit einer im Mai diesen Jahres stattgefundenen Veranstaltung hat die Verwaltung die Politik und die Öf-
fentlichkeit über die seit dem Werkstattverfahren erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuel-
len Planungsstand im Mülheimer Hafen informiert und in einer Dokumentationsbroschüre zusammenge-
fasst. 
 
Hochpunkt im Lindgens-Areal 
 
Auch für den Bereich Lindgens -Areal/Otto-Langen-Quartier wurden im Werkstattverfahren zwei Hoch-
punkte vorgesehen. Sie sind mit jeweils 15 Geschossen (ca. 50 m) im Lindgens-Areal und 10 Geschos-
sen (ca. 35 m) im Otto -Langen-Quartier dargestellt. Als zentrale Idee aus dem Werkstattverfahren mar-
kieren diese Hochpunkte die neue Ortsmitte im Bereich des Otto -Langen-Quartiers und des Lindgens-
Areal. Sie sollten auch von weitem sichtbar die neue Mitte markieren.  
 
Auf dieser Grundlage erfolgte im Dezember 2014 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah-
ren für das Lindgens-Areal. Das städtebauliche Konzept, als Grundlage für das weitere Bebauungsplan-
verfahren, nahm die Idee des Werkstattverfahrens auf, im Bereich des Auenweges/Ecke Hafenstraß e 
einen 15-geschossigen Hochpunkt zu platzieren. 
 
Durch Anregungen der Politik im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde der Hochpunkt reduziert. 
Der Vorgabenbeschluss aus Mai 2015 sah an der Stelle des Hochpunktes nur noch ein 7-geschossiges 
Gebäude vor. 
 
Zwischenzeitlich änderten sich auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Otto-Langen-Quartier. 
Die nördlichen Industriehallen, Hallen 31-8 und 31-7 wurden 2021 unter Denkmalschutz gestellt. Die zu 
Denkmälern einzuhaltenden Mindestabstände lassen im Otto-Langen-Quartier an dieser Stelle keinen 
Hochpunkt mehr zu. Dadurch ist auch der zweite Hochpunkt nicht mehr realisierbar. Mit diesen beiden 
Entscheidungen ist die städtebauliche Markierung der Quartiersmitte gänzlich entfallen. Die kohärente 
Idee zur Setzung von Hochpunkten aus dem Werkstattverfahren ist damit infrage gestellt.  
 
Da in den anderen Plangebieten weiterhin Hochpunkte verortet sind, hat sich die Ständige Jury für ein 
zusammenhängendes und schlüssiges Konzept zur Setzung der Hochpunkte eingesetzt. Die städtebau-
liche Markierung der neuen Quartiersmitte und der Kreuzung von Auenweg und Deutz -Mülheimer-
Straße wird mit Blick auf das Gesamtquartier nach wie vor als sinnvoll gesehen. Mit den geänderten 
Rahmenbedingungen erhält der Hochpunkt im Lindgens-Areal ein höheres städtebauliches Gewicht. Es 
bedarf einer Gebäudehöhe, die das Gebäude deutlich sichtbar macht und mit den anderen geplanten 
Hochpunkten gleichwertig korrespondierend die Silhouette des Mülheimer Südens prägt. Ein nur 7 -
geschossiges Gebäude hebt sich nicht von einer umliegenden 5-6-geschossigen Bebauung ab. Es be-
deutet vielmehr eine sichtbare städtebauliche Unterbrechung der ansonsten gleichberechtigten Hoch-
punkte.  
 
Das Ergebnis ist im Übersichtsplan „Geplante Hochpunkte im Mülheimer Süden“ dargestellt (s. Anlage). 
Die Standorte der Hochpunkte entsprechen bis auf den Wegfall des nördlichen Hochpunktes im Otto -
Langen-Quartier und einem zusätzlichen Hochpunkt im Deutz-Areal, der allerdings im Planungskonzept 
zum Vorgabenbeschluss des Bebauungsplans bereits enthalten war, den städtebaulich prägenden Orten

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des Werkstattergebnisses.  
 
Das Lindgens Areal fällt in die Übergangsregelung des Kooperativen Baulandmodells 2014. Die Anwen-
dungsprüfungen zum Kooperativen Baulandmodell, die im Laufe d es Verfahrens durchgeführt wurden, 
kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass das Baulandmodell nicht angewandt wird. Im Zusammenhang mit 
der Erhöhung der städtebaulichen Figur des Gebäudes von sieben Geschosse auf ca. 20 Geschosse 
wurde mit dem Vorhabenträger ve reinbart, dass aufgrund der erhöhten Baumasse nun 10% der Ge-
schossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen. Damit kann auch 
im Lindgens-Areal die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau gesichert werden. Mit der Reduzierung 
der Gebäudehöhe auf sieben Geschosse würde diese Möglichkeit geförderten Wohnraum zu schaffen 
allerdings wieder entfallen. 
 
Die nächste Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden findet am 05.12.2022 im Lokschuppen in 
Köln-Mülheim statt. Der Tagesordnungspunkt zum Hochpunkt Lindgens-Areal ist von 16:00 – 18:00 Uhr 
vorgesehen. Eine gesonderte Einladung ergeht kurzfristig an die Teilnehmenden.  
 
 
 
Anlage 1 Planungshistorie Hochpunkt Lindgens-Areal

Anlage 2- Stellungnahme zum Beschluss der BV Mülheim v. 28.11.2022_

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Hochpunkt im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden, Vorlagen-Nr. 3356/2022 
 
Hier: Stellungnahme 61 zum ergänzten Beschlussvorschlag gemäß Beschluss-
protokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.11.2022 
 
Gemäß den geänderten bzw. ergänzten Beschlussvorschlägen unter Ziffern 4 bis 11 
zur Beschlussvorlage Nummer 3356/2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 4. Zur Sitzung der Ständigen Jury Mülheimer Süden am 05.12.2022 kann von je-
der Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim ein stimmberechtigter Vertreter teilneh-
men.  
 
Es ist bewährte Praxis, bei Verfahren zur Qualifizierung von Vorhaben die politischen 
Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Gremien zu beteiligen. Regelmäßig 
werden dazu die im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten 
Fraktionen benannt. Die Stellvertretung übernehmen regelmäßig die Mitglieder der 
jeweiligen Fraktionen aus der Bezirksvertretung. Sie können dazu an den Beratun-
gen teilnehmen. Diese Form der Beteiligung ist auch für die weitere Qualifizierung 
des Hochpunktes im Lindgens-Areal gemäß Beschlussvorschlag Nr. 3 vorgesehen. 
Aufgrund der oben erläuterten bewährten Praxis zur Einbindung der zuständigen po-
litischen Gremien und deren Vertreterinnen und Vertretern in den Qualifizierungspro-
zess, empfiehlt die Verwaltung, die Beratungen zur Qualifizierung des Hochpunktes 
im Lindgens-Areal gemäß Beschlussvorschlag Nr. 3 unter Beteiligung des Stadtent-
wicklungsausschusses und Vertretung durch die Bezirksvertretung vorzunehmen. 
Dieses Vorgehen entspricht auch dem politischen Beschluss vom 07.04.2022 zum 
AN/0251/2022 „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten“. 
 
 
Zu 5. Auf dem gesamten Lindgens-Areal ist 30 % geförderter Wohnungsbau nicht 
konzentriert nur in einem Gebäude vorzusehen.  
 
Bei Vorhaben auf Grundstücken, die zwischen dem 24.02.2014 bis einschließlich 
22.09.2016 erworben wurden, gelten die Anwendungsvoraussetzungen des Koope-
rativen Baulandmodells 2014. Unter diese Regelung fällt auch das Lindgens-Areal. 
Als ein Anwendungskriterium des Kooperativen Baulandmodells 2014 ist aufgeführt, 
dass 1/3 der mit dem Vorhaben verbundenen Bodenwertsteigerung, nach Abzug der 
Kosten und Lasten, beim Planbegünstigten verbleibt. Aufgrund der hohen Planungs-, 
Entsorgungs- und Erschließungskosten wurde dieser Wert im vorliegenden Vorhaben 
bei den bisher durchgeführten Anwendungsprüfungen unterschritten. Das Koopera-
tive Baulandmodell ist demnach im vorliegenden Vorhaben nicht anzuwenden. Inso-
fern lässt sich aus dem Kooperativen Baulandmodell auch keine Verpflichtung zur 
Realisierung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau ableiten. Dennoch soll 
im nördlichen Bereich des Plangebiets öffentlich geförderter Wohnraum mit einem 
Anteil von knapp 10 % an der Gesamt-BGF Wohnen errichtet werden. Eine entspre-
chende Sicherung erfolgt im Bebauungsplan bzw. dem Durchführungsvertrag. Die 
Verwaltung empfiehlt, auch um eine weitere Zeitverzögerung im Bauleitplanverfahren 
zu vermeiden, die Fortführung des Verfahrens unter Einbeziehung des mit dem Vor-
habenträger abgestimmten Anteils von 10% öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

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Da sich die Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau gemäß den 
Förderrichtlinien NRW von denen des frei finanzierten Wohnungsbaus in unter-
schiedlichen Belangen regelmäßig unterscheiden und die Anzahl der Wohneinheiten 
bei einem Anteil von 10% öffentlich gefördertem Wohnungsbau deutlich untergeord-
net ist, sollen die geförderten Wohnungen in einem Baufeld im Plangebiet zusam-
mengefasst werden. Aufgrund der Lage und städtebaulichen Einbindung des Gebäu-
des bzw. Baufeldes im Quartier sowie die unmittelbare Nachbarschaft zum frei finan-
zierten Wohnungsbau und weiteren Nutzungen, wird hier eine ausreichende soziale 
und städtebauliche Einbindung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gesehen. 
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verteilung der geförderten Wohneinheiten über das 
gesamte Plangebiet aus den oben genannten Gründen nicht erforderlich und bezüg-
lich der Realisierbarkeit nicht zielführend. Es wird empfohlen, den Standort und hier 
die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in einem Gebäude weiter-
hin als Grundlage der Planung zu belassen. 
 
 
Zu 6. Auf dem Lindgens-Areal ist eine sechsgruppige Kindertagesstätte zu berück-
sichtigen.  
 
Zur Versorgung der zukünftigen Bewohner mit der erforderlichen sozialen Infrastruk-
tur ist im Lindgens-Areal bereits im aktuellen Planungskonzept eine sechsgruppige 
Kindertagesstätte vorgesehen, die als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestim-
mung „Kindertagesstätte“ festgesetzt wird. Diese übertrifft den im Rahmen des Werk-
stattverfahrens „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ für das Lindgens-Areal ermittelten 
Bedarf von zwei Gruppen. Die entstehende Differenz von vier Gruppen soll zum ei-
nen zur Deckung eines gegebenenfalls höheren Bedarfs im Lindgens-Areal beitra-
gen. Zum anderen sollen die überschüssigen Kita-Plätze auch den in der unmittelba-
ren Umgebung geplanten Baugebieten zu Gute kommen. Der Standort und die Her-
stellung der Kindertagesstätte werden im Bebauungsplan und dem Durchführungs-
vertrag zum VEP verbindlich gesichert und geregelt. Eine Anpassung der Planung ist 
insofern nicht erforderlich und der Beschlussvorschlag bereits in der aktuellen Pla-
nung enthalten. 
 
 
Zu 7. Die bestehende Bebauung w estlich der Hafenstraße soll erhalten bleiben.  
 
Die bestehende Bebauung und deren Nutzungen werden im aktuellen Planentwurf 
bereits berücksichtigt. Damit ergibt sich aus dem Bebauungsplan kein Erfordernis für 
einen Abriss der Bestandsgebäude um das Vorhaben zu realisieren. Aus der pla-
nungsrechtlichen Sicherung erwächst jedoch keine Verpflichtung zum Erhalt der Ge-
bäude. Es besteht für die Bestandsgebäude westlich der Hafenstraße kein Denkmal-
schutz, sodass sich auch hieraus kein besonderer Schutz der Gebäude bzw. eine 
Verpflichtung zu deren Erhalt abgeleitet und geltend gemacht werden kann. Der Er-
halt der bestehenden Bebauung westlich der Hafenstraße kann somit nicht im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens gesichert werden. 
 
 
Zu 8. Die Platzgestaltung soll Bestandteil des gesamten Planungsentw urfes sein.

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Die Platzfläche im Bereich Deutz-Mülheimer Straße/ Auenweg wurde bereits im 
Werkstattverfahren Mülheimer Süden als zukünftige wichtige Quartiersmitte am Kreu-
zungspunkt der beiden Haupterschließungen im Mülheimer Süden und im Übergang 
zwischen den beiden industriehistorisch prägenden Quartieren Lindgens-Areal und 
Otto-Langen Quartier identifiziert. Ziel ist die Ausgestaltung als urbaner Quartiers-
platz für die Öffentlichkeit mit Freiflächen für Gastronomie, Aufenthaltsqualitäten und 
Vernetzungsfunktion. Der Bebauungsplan für das Lindgens-Areal schafft dafür die er-
forderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Flächen und 
städtebaulichen Einbindung. Die konkrete Ausgestaltung der Platzfläche unterliegt 
neben den städtebaulichen und stadtgestalterischen Zielvorgaben auch unterschied-
lichen fachspezifischen Rahmenbedingungen und Restriktionen und erfolgt verfah-
rensbegleitend. Die Qualifizierung des Platzes ist somit auch immer Bestandteil des 
gesamten Planungsentwurfes. 
 
Zu 9. Es soll ein Qualifizierungsverfahren geben.  
Dieser Beschluss ist räumlich nicht eindeutig zuzuordnen. Sollte er sich auf den vo-
rangegangenen Beschlusspunkt zum Quartiersplatz beziehen, so ist für diesen stadt-
räumlich bedeutungsvollen Platz bereits ein Qualifizierungsverfahren vorgesehen. 
Der Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung enthalten. Sollte 
sich dieser Beschlusspunkt auf den Hochpunkt beziehen, so ist eine abschließende 
Entscheidung über ein Qualifizierungsverfahren in der Sitzung der Ständigen Jury am 
05.12.2022 unter politsicher Beteiligung beabsichtigt.  
 
Zu 10. Im gesamten Baugebiet Mülheimer Süden sind maximal sechs Hochpunkte zu 
errichten.  
 
Mit der Ständigen Jury wurde die städtebauliche Einbindung in Anzahl, Lage und Di-
mension der Hochpunkte im Mülheimer Süden auf der Grundlage des Werkstatter-
gebnisses Mülheimer Süden aus 2013/14 fortentwickelt und an die aktuellen Pla-
nungsstände der unterschiedlichen Plangebiete angepasst. Das aktuelle Konzept für 
die Hochhäuser im Mülheimer Süden sieht neben dem Hochpunkt im Lindgens-Areal 
zwei Hochpunkte im Deutz-Areal entlang der zukünftigen Verlängerung des Auen-
wegs bis zum Bergischen Ring sowie einen Hochpunkt im Otto-Langen-Quartier und 
maximal zwei weitere Hochpunkte im Euroforum West entlang der neuen Stadtkante 
zum Rhein vor. Insofern entspricht das aktuelle Planungskonzept dem Beschlussvor-
schlag über maximal sechs Hochpunkte im Gesamtraum Mülheimer Süden bereits. 
 
Zu 11. Öffentliche Spielplatzflächen, die ausgew iesen w erden müssen, sind inner-
halb des Areals anzulegen.  
 
Bisher steht im Rheinboulevard kein öffentliches Spielplatzangebot zur Verfügung. 
Insofern stellt die geplante Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes nördlich des 
Lindgens-Areals im Übergang zum Rheinboulevard nicht nur ein attraktives Angebot 
für die Bewohner des Quartiers und der Nachbarschaft dar. Der Spielplatz kann dar-
über hinaus, vergleichbar mit den Spielflächen im nahe gelegenen und an den 
Rheinboulevard südlich anschließenden Rheinpark, ein hochwertiges Spielangebot 
in der überörtlich genutzten öffentlichen Grünfläche darstellen und diese damit weiter 
qualifizieren und attraktiver machen. Insofern wird die Lage des Spielplatzes weiter-
hin befürwortet und als Qualität für das Quartier und die Nachbarschaft selbst, aber

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auch für die darüber hinaus gehende Attraktivität des Rheinboulevards und dessen 
weitere Qualifizierung gesehen. Die Beibehaltung des Standortes mit entsprechender 
planungsrechtlicher Sicherung im Bebauungsplan wird empfohlen.

Beratungsverlauf (2)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3356/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2022
Erstellt
11.10.2022 13:40