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2604/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung 9 von 14.08.2023 (AN1328/2023) betreffend Gehölzschnitt bei Sträuchern und Bäumen Bezirk Köln-Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 18.09.2023, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6853 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2604/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 9 vom 14.08.2023 (AN/1328/2023) betreffend Gehölzschnitt bei 
Sträuchern und Bäumen Bezirk Köln-Mülheim 
1. Nach welchen Kriterien und zu welchen Zeiten wird der Gehölzschnitt bei Sträuchern 
und Bäumen durchgeführt? 
 
Die Maßnahmen werden entsprechend des § 39, Abs. 5.2, BNatSchG und § 64, Abs.2 LG NW 
in dem Zeitraum von 1.Oktober bis 28. bzw. 29. Februar durchgeführt. Bei der Bearbeitung 
der Strauchbestände wird schrittweise vorgegangen. Das schrittweise vorgehen soll verhin-
dern, dass die gesamte Fläche gleichbehandelt wird. Sträucher werden nur bei Erfordernis ge-
schnitten, z. B. um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im Folgenden werden die Krite-
rien für die Erfordernisse von Pflegemaßnahmen beschrieben.  
1. Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. 
Im ersten Jahr wird die Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, 
dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden 
die übrigen Strauchflächen geschnitten. 
2. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen: Sträucher, die eine natürliche Wuchsform 
aufweisen und auf die die nachfolgenden Kriterien nicht zutreffen, werden nicht geschnitten. 
3. Entnahme des Fremdaufwuchses: Fremdaufwuchs wie z.B. Berghorn-Sämlinge, Holunder, 
Brombeeren, die sich in den Strauchflächen befinden, werden aus den Flächen entfernt. Hier-
bei wird darauf geachtet, dass der übrige Strauchbestand nicht beschädigt bzw. entfernt wird. 
4. Entnahme von Einzelsträuchern: Sträucher, die unmittelbar an Wegrändern, Platzflächen 
oder auch Spielbereichen stehen und deshalb mehrmalig im Jahr zurückgeschnitten werden 
müssen, werden entfernt. Die dahinterliegende Strauchreihe kann sich in natürlicher Wuchs-
form bis an die Wegekante entwickeln. Die mehrmaligen Rückschnitte im Jahr entfallen in der 
Folge. 
5. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher, bei denen die natürliche Wuchsform erhalten ist, die 
aber viele vergreiste Zweige aufweisen, müssen geschnitten werden. Hierbei werden die ver-
greisten Zweige in Bodennähe entfernt, ggf. werden Zweige gekürzt, um die Proportion des 
Strauches zu erhalten. Nach dem Schnitt ist die natürliche Wuchsform des Strauches weiter-
hin zu erhalten. 
6. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher: Sollte die Vergreisung einzelner Sträucher weit 
fortgeschritten sein, muss ein Verjüngungsschnitt durchgeführt werden. In diesem Fall ist ein 
natürlicher Habitus nicht mehr erkennbar, überhängende Zweige liegen lang auf dem Boden, 
vergreiste Zweige dominieren den Strauch, der Strauch bricht auseinander. Im Rahmen des 
Verjüngungsschnittes erfolgt ein radikaler Rückschnitt auf ca. 30-50 cm Höhe über dem Bo-
den. Anschließend wird die Anzahl der Triebe des Strauches reduziert. Im Folgejahr treibt der 
Strauch stark aus. Aus diesem Grund muss der Strauch im Folgejahr ausgelichtet werden, um 
die natürliche Wuchsform wiederherzustellen.

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2. Gibt es weitere besondere Vorgaben hinsichtlich der Standorte (Naturschutzgebiete, 
Landschaftsschutzgebiete, Parkanlagen und andere öffentliche Orten wie Parkplätzen, 
Straßenbegleitgrün usw.) und wie sehen diese aus? 
 
Sämtliche Pflegemaßnahmen werden unter prioritärer Berücksichtigung der Verkehrssiche-
rungspflicht ausgeführt. Diese ist je nach Flächencharakter unterschiedlich stark ausgeprägt. 
Beispielsweise gelten im Straßenbegleitgrün oder auf Parkplätzen strengere Vorgaben als in 
Parkanlagen oder Schutzgebieten. 
 
 
3. Wie viele externe Firmen arbeiten im Auftrag der Stadtverwaltung und wie groß ist ihr 
Anteil am gesamten Arbeitsaufkommen der durchzuführenden Gehölzschnittarbeiten? 
 
Externe Firmen werden nicht für die regulären Pflegearbeiten beauftragt, sondern nur in Ein-
zelfällen maßnahmenbezogen zur Unterstützung des Pflegebetriebs herangezogen, um die 
Pflegequalität an bestimmten Standorten zu erhöhen. 
 
 
4. Wie wird die Fachlichkeit der städtischen Mitarbeitenden und der externen Beschäf-
tigten sichergestellt? 
 
Es werden verschiedene Methoden angewandt, um die Fachlichkeit von städtischen Mitarbei-
tenden und externen Beschäftigten sicherzustellen: 
- Einstellungsverfahren: Beim Einstellungsprozess werden in der Regel Fachkenntnisse und 
Qualifikationen überprüft. Oft gibt es auch spezielle Tests oder Interviews, um die Eignung der 
Bewerber für bestimmte Positionen zu beurteilen. 
- Die fachliche Struktur im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist so angelegt, dass 
ein stetiger fachlicher Austausch zwischen den Ingenieuren, Meistern, Aboristen und Gärtnern 
stattfindet, um die Mitarbeitenden der Pflegekolonnen bestmöglich zu betreuen. 
- Zusammenarbeit mit Fachverbänden: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen arbei-
tet eng mit Fachverbänden und anderen Organisationen, wie z. B. dem NABU oder dem 
BUND zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand 
der Technik und Best Practices sind. 
- Verträge mit externen Beschäftigten: Bei der Beauftragung von externen Beschäftigten oder 
Dienstleistern wird Wert daraufgelegt, dass diese über die notwendige Expertise und Qualifi-
kationen verfügen. Verträge können auch Leistungsstandards oder andere Anforderungen 
enthalten, die die Qualität der Arbeit sicherstellen. 
 
 
5. Wird es durch den Klimawandel bedingte Anpassungen hinsichtlich des Gehölz-
schnitts geben und wie werden dieselben aussehen? 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat umfangreiche Anpassungen im Bereich 
Stadtgrün und Baumpflege vorgenommen, um den Auswirkungen des Klimawandels entge-
genzuwirken. 
1. Auswahl von Bäumen: Die Auswahl von Baumarten, die besser an trockenere oder wär-
mere Bedingungen angepasst sind, wurde angepasst.  
2. Bewässerung: In den trockenen Sommermonaten wurden zusätzliche Bewässerungsmaß-
nahmen eingeführt, um die Gesundheit der Bäume zu gewährleisten. 
3. Häufigkeit des Schnitts: Je nachdem, wie sich das Wachstum von Bäumen und Gehölzen 
durch den Klimawandel ändert, wird die Häufigkeit oder Technik des Schnitts angepasst. Die 
Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat hier jedoch nach wie vor oberste Priorität. 
4. Es werden Versuchsprojekte wie z.B. „Wasser muss zum Baum“ (Vorlagen-Nr. 4343/2021) 
initiiert, die die Straßenbaumstandorte verbessern sollen. Hier wird das Augenmerk auf eine 
bessere Wasserspeicherkapazität des Bodens gelegt. 
5. Gießpat*innen werden mit Standrohren und Bewässerungsmaterialien durch die Rheinener-
gie und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen versorgt.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2604/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.08.2023
Erstellt
15.08.2023 09:05