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3407/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 20.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 7.1

Anlage 2- Auszahlung

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1- Aufwand

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Ansehen

Anlage 2- Auszahlung

1085 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
apl. 200.000,00 € 0301 9
(Auszahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 
04.10.2021 (Session-Vorlage 2480/2021) den 
Einrichtungsbeschluss für den Neubau der integrierten 
Gesamtschule Innenstadt am Teilstandort Severinswall 
beschlossen. Gem. v. g. Beschluss erfolgt die 
Finanzierung der Einrichtung durch eine 
haushaltsneutrale Umschichtung von der urspünglich 
geplanten Finanzstelle 4012-0301-1-1000 
Realschule Severinswall -Einrichtung Neubau auf die 
neu eingerichtete Finanzstelle 4014-0301-1-1000 
Gesamtschule Severinswall -Einrichtung Neubau. 
200.000,00 € 0301 9
(Auszahlung für 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermöge
n)
DEZ. IV/
40
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2022 Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind.

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 20.10.2022 
 3407/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan-
mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen 
innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen 
definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro-
duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine 
Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen 
Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati-
onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach-
beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 
bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah-
men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung

2 
 
der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und  
85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti-
onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Aufwand 
Anlage 2 - Auszahlung 
 
 
gez. Reker

Anlage 1- Aufwand

986 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 103.700,00 € 0111 13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleitungen)
16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Aufgrund verschiedener bei der Haushaltsplanung 2022 nicht v orhersehbarer 
Aufwendungen/Auszahlungen für Maßnahmen und Projekte (Lizenzmiete, 
Prozessmanagement VI, Portalmodul) sind die Mittel des Dezernatsbüros VI 
im Teilplan 0111 - Sonstige Innere Verwaltung verausgabt. 
Um die Projekte fortzuführen, werden weitere Mittel benötigt. 
103.700,00 € 0901 13
(Aufwendungen für 
sonstige 
Dienstleitsungen)
DEZ VI 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Beratungsverlauf (2)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Severinswall

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Details

Aktenzeichen
3407/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
20.10.2022
Erstellt
14.10.2022 09:55