AN/0036/2018
Umgestaltung Neuhöfferstr. und Siegesstr. nach abgeschlossenen Baumaßnahmen
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Sachstandsbericht 2022
1844 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/0036/2018
Stand: 05.05.2022
Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt
Umgestaltung Neuhöfferstr. und Siegesstr. nach abgeschlossenen Baumaßnahmen, Antrag
Grüne
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Umgestaltung der Neuhöfferstraße und
der Siegesstraße zu erarbeiten und mit dem LVR im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Be-
bauungsplan LVR-Ottoplatz Süd eine Kostenübernahme für den Umbau der Neuhöfferstraße (von der
Einmündung Mindener Straße bis Siegesstraße / Kasemattenstraße) und der Siegesstraße (Ecke
Neuhöfferstraße bis Grundstück Jugendherberge) zu verhandeln. Dabei ist ein Gesamtkonzept für die
Straßenräume in diesem Abschnitt und zusätzlich für die gesamte Siegesstraße gemeinsam mit der
Bürgerinitiative Mitgestalten Ottoplatz-Süd zu erarbeiten. Der Kostenanteil zum Umbau der Straßen-
räume, der nicht im Rahmen des Kostenübernahmevertrags durch den LVR zu übernehmen ist, ist zu
ermitteln und anschließend für den mittelfristigen Haushalt vorzusehen. Die Kosten für die Vorpla-
nung sind dabei durch den LVR zu übernehmen. Die Eckdaten des städtebaulichen Vertrags sind vor
der Offenlage des Bebauungsplans im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen den zuständigen Gremien
vorzustellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022:
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 68454/04 "Südlich Ottoplatz" werden aktuell die bau-
rechtlichen Festsetzungen erarbeitet.
Im Rahmen des Neubaus LVR werden die angrenzenden Nebenanlagen entsprechend den Vorgaben
des Bebauungsplanes verbreitert und hergestellt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0036/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Umgestaltung Neuhöfferstr. und Siegesstr. nach abgeschlossenen Baumaßnahmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Umgestaltung der Neuhöfferstra- ße und der Siegesstraße zu erarbeiten und mit dem LVR im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan LVR-Ottoplatz Süd eine Kostenübernahme für den Umbau der Neuhöfferstraße (von der Einmündung Mindener Straße bis Siegesstraße / Kasemattenstra- ße) und der Siegesstraße (Ecke Neuhöfferstraße bis Grundstück Jugendherberge) zu ver- handeln. Dabei ist ein Gesamtkonzept für die Straßenräume in diesem Abschnitt und zusätz- lich für die gesamte Siegesstraße gemeinsam mit der Bürgerinitiative Mitgestalten Ottoplatz- Süd zu erarbeiten. Der Kostenanteil zum Umbau der Straßenräume, der nicht im Rahmen des Kostenübernahmevertrags durch den LVR zu übernehmen ist, ist zu ermitteln und an- schließend für den mittelfristigen Haushalt vorzusehen. Die Kosten für die Vorplanung sind dabei durch den LVR zu übernehmen. Die Eckdaten des städtebaulichen Vertrags sind vor der Offenlage des Bebauungsplans im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen den zuständigen Gremien vorzustellen. Begründung: Durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes des LVRs am Ottoplatz bietet sich die große Chance, die Straßenräume Neuhöfferstraße (von der Einmündung Mindener Straße bis Sie- gesstraße / Kasemattenstraße) und die Siegesstraße aufzuwerten. Beide Straßen bilden - 2 - Eingangsbereiche zum Stadtviertel Deutz, die Siegesstraße bildet weiterhin die einzige direk- te Verbindung zum Rheinboulevard und wird heute schon sehr gut frequentiert. Die Sieges- straße befindet sich heute schon in einem sanierungsbedürftigen Zustand, gestalterisch be- steht hier ohnehin Handlungsbedarf. Es ist abzusehen, dass beide Straßen durch den mehr- jährigen Baustellenverkehr erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Hierdurch wird es zu Beeinträchtigungen der Anwohner und zu Einschränkungen der Gewerbetreibenden kommen. Der LVR ist als Bauherr Auslöser und in der Folge der Baumaßnahme Verursacher der Straßenschäden. Es ist nicht ausreichend, lediglich die Bauschäden zu beheben. Da vermutlich aber nicht die gesamte Maßnahme dem LVR zugerechnet werden kann, sind für die entsprechenden Haushaltsjahre Mittel von Seiten der Stadt einzustellen. In Fortsetzung des begonnenen Dialogs mit der Deutzer Bevölkerung bietet sich an, die Vorplanung in ei- nem Dialog mit der BI Mitgestalten Ottoplatz-Süd vorzusehen. Da der städtebauliche Vertrag aktuell verhandelt wird und die Offenlage des Bebauungsplans bereits beschlossen wurde, besteht nun ein besonderes Interesse am Fortgang der Verhandlungen. gez. gez. Antje Kosubek Ralf Uerlich Fraktionsvorsitzende GRÜNE Fraktionsvorsitzender CDU
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0036/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 11.01.2018
- Erstellt
- 10.01.2018 16:17