V/0421/2008
Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
2838 Zeichen
V/0421/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung städtischer Zuschüsse für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten hier: Antrag des ESV Münster 1927 e. V.; Anschaffung eines gebrauchten Frontsichelmähers Beratungsfolge 05.06.2008 Sportausschuss Entscheidung 12.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem ESV Münster 1927 e. V. wird - vorbehaltlich der Zustimmung in der Anhörung der Bezirksver- tretung Münster-Hiltrup - für die Anschaffung eines Frontsichelmähers ein 50 %iger städtischer Zuschuss von 1.475 € gewährt. II. Kosten/Folgekosten III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Zuschussbetrag von 1.475 € steht im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 „Sportentwick- lung, Sportanlagen und -stätten“ unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung. Begründung: Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei- genen Anlagen ein städt. Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Geräten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Zum Vereinsantrag: Der ESV Münster 1927 e. V. beantragt die Gewährung eines städt. Zuschusses für die Ersatzbe- schaffung eines Frontsichelmähers zur ordnungsgem äßen Pflege der vereinseigenen Sportstätte an der Siemensstraße. Der vorhandene 22 Jahre alte Mäher ist so defekt, dass eine erneute Reparatur aus wirtschaftli- chen Gründen nicht vertretbar ist. Der Vereinsvorstand hat sich daher zu einer notwendigen Er- satzbeschaffung entschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0421/2008 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0421/2008 Der ESV bittet, die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung nach Ziffer I, 5.5.3 der Sportförderrichtlinie heranzuziehen, weil der alte Mäher seine normale Betriebsdauer erheblich überschritten hat. Die Gesamtanschaffungskosten betragen nach einem Angebot der Stadt Münster, Amt für Grün- flächen und Umweltschutz, 2.950 €. Hinweis: Ein Zuschuss vom Landessportbund NW e.V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegegerä- ten nicht mehr gewährt. Der ESV erfüllt die Fördervoraussetzungen der „Allgemeinen Grundsätze“ der städtischen Sport- förderrichtlinie. Damit der Frontsichelmäher bereits frühzeitig angeschafft werden kann und zur bevorstehenden Saison dem Verein zur Verfügung steht, erfolgt die Beschlussfassung im Sportausschuss aus- nahmsweise vor der Anhörung in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup (12.06.2008). Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem ESV Münster 1927 e. V. einen städtischen Zuschuss von 50 % = 1.475 € zu gewähren. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Siemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0421/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37